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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenChristian von Wildungen MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Zuverdienstgrenzen. Auf Grund des Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Bildung.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Zuverdienstgrenzen
Übersendungen aus dem Bundestag
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- Organisatorisches
- Felix Neuheimer
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenChristian von Wildungen MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes.Auf Grund der Fortgeschrittenheit der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/107
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Mindereinnahmen, in Tsd. Euro
Bund Länder gesamt Haushaltsjahr 2024 2.780.000 2.780.000 5.560.000 -
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Theo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen mit Begründung.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen GrüßenLara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen
BegründungDie aktuelle Gesetzgebung im Waffenrecht lässt diejenigen im schlechten Licht stehen, die einerseits ihr Hobby in der Jagd als auch im Schützenverein nachgehen durch Fälle, wo die Gefahr der Eignung nicht erkannt wurde. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, nicht den Waffenbesitz einzuschränken, sondern wir wollen das Problem der Eignung zur Führung einer Waffe angehen. Verschiedene Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht jeder dazu in der Lage ist, wer im Besitz einer Waffenerlaubnis ist, mit diesen Waffen sorgfältig umzugehen. Es darf nicht sein, dass Extremisten egal aus welchem Lager sie kommen, dazu in der Lage sind legal Waffen besitzen zu dürfen, wenn sie zu einer Bedrohung für Staat und Gesellschaft werden. Gerade Reutlingen sollte als mahnendes Beispiel dienen, als ein Polizeibeamter durch einen Reichsbürger bei einem Schusswechsel verletzt wurde. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Störungen basierend auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung. Mit diesem Entwurf wollen wir sicherstellen, dass künftig relevantes Wissen anderer Behörden schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird, um schlimmeres zu verhindern. Dazu haben wir gerade in § 5 des Waffengesetzes die Bundespolizei und das Zollkriminalamt als durch die Waffenbehörden abzufragende Behörden ergänzt, um das dort vorhandene Behördenwissen in die Beurteilung zum möglichen Entzug der Waffenerlaubnis einfließen zu lassen. Weiterhin haben wir die Wohlverhaltensfristen in § 5 um fünf Jahre erhöht, sodass eine Entwaffnung von Extremisten durch die Übermittlung verwertbarer Daten durch die Verfassungsschutz- an die Waffenbehörden verbessert wird. In § 6 haben wir explizit mit aufgenommen, dass die Wohnsitze der letzten fünf Jahre abgefragt werden können, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen.
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenChristian von Wildungen MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.Auf Grund der Fortgeschrittenheit der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/107
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenTheo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a) mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a)
A. Problem und Zielsetzung
In den vergangenen Jahren ist die Bundeswehr vielfach vernachlässigt worden. Nur unzureichende Investitionen und ineffiziente Strukturen haben dazu geführt, dass es an Munition fehlt, der Fahrzeugpark nicht mehr auf dem derzeitigen Stand der Technik ist, und dass anderweitig Investitionen von Nöten sind. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ergibt sich eine neue sicherheitspolitische Realität. Es ist notwendig, die Bundeswehr so zu sanieren, dass diese im Zweifelsfalle handlungsfähig ist und bleibt und ein sinnvolles Glied in der Verteidigung des Landes und unserer Verbündeten bilden kann.
B. Lösung
Die Möglichkeit der Errichtung eines Sondervermögens ermöglicht, die Möglichkeit zu sofortigen und erheblichen Investitionen zu schaffen. Hierfür ist mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eine Grundgesetzänderung von Nöten.
C. Alternativen
Keine Alternative.
D. Kosten
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
Keiner.
Begründung
siehe Vorblatt
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Sehr geehrter Herr Präsident,
anbei übersende ich Ihnen den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf.
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Privatisierung von Telekom und Post.Auf Grund der Fortgeschrittenheit der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Privatisierung von Telekom und Post
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Sehr geehrter Frau Präsidentin,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur weiteren Bearbeitung.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn MinisterpräsidentenProf. Ignaz Yzer
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Wiedereinführung der Sanktionen gemäß SGB II
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Wiedereinführung der Sanktionen gemäß SGB II
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Der Bundesminister Gerold von Hohenelmen-Lützburg hat das Wort.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
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Sehr geehrter Frau Präsidentin,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur weiteren Bearbeitung.
Wir kommen zur Abstimmung zu folgendem Entwurf:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder und zur Änderung weiterer Gesetze.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mit freundlichen GrüßenLara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder und zur Änderung weiterer Gesetze
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort erhält der Bundesminister Herr Gerold von Hohenelmen-Lützburg .
Sie dauert 72 Stunden.
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Sehr geehrter Frau Präsidentin,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur weiteren Bearbeitung.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidenten des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer mit Begründung.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea FriedrichBundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer
BegründungSeit dem barbarischen Angriff der Hamas auf Israel erleben wir auf den deutschen Straßen besonders widerwärtige und zu verachtende Kundgebungen sowie Demonstrationen statt, bei denen die offenkundige Freude über den Tod von Jüdinnen und Juden zum Ausdruck gebracht wird. Es wird sehr deutlich, welch erschreckendes Maß an Antisemitismus dabei zutage tritt. Die Bundesregierung stellt sich dem entschieden entgegen und wird mit diesem Gesetzentwurf dem entgegenwirken. Mit Hinblick auf unsere Geschichte, werden wir ein solches Ausmaß an Antisemitismus nicht dulden und konsequenter als je zuvor, gegen "zugewanderten" Antisemitismus vorgehen.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat der Bundesminister Herr Dr. Georg Gorski .
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
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Sehr geehrter Frau Präsidentin,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur weiteren Bearbeitung.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Folgender Antrag steht zur Debatte:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentSamira Ashfahdi MdBR
Sehr geehrte Frau Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Entlastung von Einkommen.Auf Grund der Fortgeschrittenheit der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Entlastung von Einkommen
Mindereinnahmen, in Mio. Euro
Gebietskörperschaft 2024 2025 Bund - 1.870 - 7.820 Länder - 1.870 - 7.820 Gemeinden - 660 - 2.760 GESAMT - 4.400 - 18.400 Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesministerin Frau Dr. Oxana Koslowska .
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
-
Sehr geehrtes Präsidium,
anbei zwei vom Bundestag beschlossenen Gesetze zur weiteren Bearbeitung.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinDr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Absatzes von Kraftfahrzeugen europäischer Produktion.Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Zitat von Fadi von SchönebergBundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Absatzes von Kraftfahrzeugen europäischer Produktion
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinDr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur bürokratischen Entlastung bei Lieferketten.Federführend sind das Bundesministerium des Auswärtigen und das Bundesministerium für Wirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur bürokratischen Entlastung bei Lieferketten
Die Debatte dauert 72 Stunden,
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
-
Sehr geehrtes Präsidium,
anbei zwei vom Bundestag beschlossenen Gesetze zur weiteren Bearbeitung.
Wir kommen zur Abstimmung zur folgenden Drucksache:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung.Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sowie ein zeitnahes Inkrafttreten zur Bewältigung der Hochwassersituation sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_____________________________________________________________________________________Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Art. 1
Änderung der Insolvenzordnung
In § 15a der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Art. 35 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird ein neunter Absatz eingefügt, der wie folgt gefasst wird:
"(9) Absatz 7 gilt ebenso für Antragspflichtige, bei denen der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf durch das Hochwasser im Dezember 2023 und Januar 2024 verursachte Schäden zurückzuführen ist, solange die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2024. Die in Satz 1 genannte Frist kann durch das Bundesministerium der Justiz in Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen per Rechtsverordnung bis auf den 31. Dezember 2024 ausgedehnt werden."
Art. 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ausfertigung in Kraft.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort erhält doe Bundesministerin Dr. Oxana Koslowska .
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Gesetz zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
vom ...
Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42)), zuletzt geändert durch Artikel 202 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) wird aufgehoben.Artikel 2
Aufhebung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
Die Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67)), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 02. Januar 2018 (BGBl. I S. 84) wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Begründung:
Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer leistet einen nur sehr geringen, im Vergleich nahezu unerheblichen, Beitrag zu den Staatsfinanzen, ist jedoch mit einem Mehr an bürokratischem Aufwand verbunden, der nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag der Steuer steht. Entsprechend sieht die Bundesregierung die Aufhebung der Steuer als geboten an. Die Mindereinnahmen für den Bund werden auf etwa 380 Millionen Euro beziffert, denen Einsparungen in der Finanzverwaltung gegenüberzustellen sind.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesministerin Dr. Oxana Koslowska .
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
-
Sehr geehrter Frau Präsidentin,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwürfe zur weiteren Bearbeitung.
Hiermit eröffne ich die Abstimmung zu folgendem Antrag:
Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Gesetz zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
vom ...
Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42)), zuletzt geändert durch Artikel 202 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) wird aufgehoben.Artikel 2
Aufhebung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
Die Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67)), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 02. Januar 2018 (BGBl. I S. 84) wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Begründung:
Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer leistet einen nur sehr geringen, im Vergleich nahezu unerheblichen, Beitrag zu den Staatsfinanzen, ist jedoch mit einem Mehr an bürokratischem Aufwand verbunden, der nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag der Steuer steht. Entsprechend sieht die Bundesregierung die Aufhebung der Steuer als geboten an. Die Mindereinnahmen für den Bund werden auf etwa 380 Millionen Euro beziffert, denen Einsparungen in der Finanzverwaltung gegenüberzustellen sind.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesministerin Dr. Oxana Koslowska .
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:
Folgender Antrag steht zur Debatte:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinDr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung staatsfeindlicher Umtriebe. Auf Grund der Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.Federführend ist das Bundesministerium der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung staatsfeindlicher Umtriebe
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Folgender Gesetzentwurf steht zur Debatte:
Folgender Antrag steht zur Debatte:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinDr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze. Auf Grund der Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.Federführend ist das Bundesministerium der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terorr, Hass und Hetze
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:
Folgender Antrag steht zur Debatte:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinDr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafrechts. Auf Grund der Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.Federführend ist das Bundesministerium der Justiz.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
Folgender Gesetzentwurf steht zur Abstimmung:
Folgender Antrag steht zur Debatte:
Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidenten des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bezugsdauer für Leistungen sowie die Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz mit Begründung. Auf Grund der Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen GrüßenLara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
____________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bezugsdauer für Leistungen sowie die Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz
Begründung
Durch die weiterhin hohe Anzahl an Asylanträgen in der Bundesrepublik Deutschland wird die Bundesregierung weitere Verschärfungen vornehmen, um einerseits den finanziellen Anreiz zu senken und zum anderen weitere Abhilfe gegenüber unseren Kommunen zu leisten. Wir sind der Ansicht, dass die bisherigen Standards an Sozialleistungen zu hoch angesetzt sind, was zu einem Pull-Faktor führt, der so nicht mehr hinnehmbar ist. Um dem entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung die Bezugsdauer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate ausdehnen. Weiterhin werden wir das System einer Bezahlkarte einführen, sodass Bargeldauszahlungen auf ein Minimum reduziert werden. Damit sorgen wir dafür, dass soziale Pull-Faktoren und die Finanzierung der Schlepperkriminalität vermieden werden.Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
-
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich übersende ihnen folgenden vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf zur weiteren Bearbeitung.
Auf Antrag leite ich vorzeitig die Abstimmung zu folgendem Antrag ein:
Deutscher Bundestag
Zwanzigste Wahlperiode
Drucksache XX/008
Gesetzentwurf
der Fraktion der Allianz
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2024“ und zur Änderung weiterer Gesetze
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2024“
§ 1
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Fonds „Ausbauhilfe 2024“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.§ 2
Zweck und Mittelverwendung;
Verordnungsermächtigung
(1) Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser im Dezember 2023 und Januar 2024 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.
(2) Aus den Mitteln des Fonds werden als Aufbauhilfen geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind,
- Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen,
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden sowie des Bundes einschließlich der Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Aus den Mitteln des Fonds werden Soforthilfen, über die im Jahr 2024 Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurden, erstattet.
(3) Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen sind die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen zu berücksichtigen.
(4) Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds und die Einzelheiten der näheren Durchführung.
§ 3
Stellung im Rechtsverkehr
(1) Der Fonds ist nicht rechtsfähig. Er kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Fonds ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet den Fonds. Es kann sich hierzu einer anderen Behörde oder eines Dritten bedienen.
(2) Der Fonds ist von dem Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Für die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Finanzierung des Fonds ergeben, haftet der Bund.
§ 4
Finanzierung des Fonds
(1) Der Bund stellt dem Fonds Mittel in Höhe von 1.200.000.000 Euro zur Verfügung. Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.
(2) Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung nach Maßgabe des Absatzes 3.(3) Die finanzielle Beteiligung der Länder an dem Fonds in den Jahren 2025 bis 2034 erfolgt durch die Änderung der Beträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes.
(4) Im Jahr 2024 vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 4 geleistete Aufbauhilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und Soforthilfen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 werden aus dem Fonds erstattet.
§ 5
Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht
Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Er wird für das Wirtschaftsjahr 2024 als Anlage zu der nach § 2 Absatz 4 zu erlassenden Rechtsverordnung veröffentlicht und ab dem Haushaltsjahr 2025 bis zur Auflösung des Fonds als Anlage zum Bundeshaushaltsplan veröffentlicht.
§ 6
Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen stellt für den Fonds am Schluss eines jeden Rechnungsjahres die Haushaltsrechnung als Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach der Bundeshaushaltsordnung auf und fügt sie den Übersichten zur Haushaltsrechnung des Bundes bei.
§ 7
Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Fonds trägt der Bund.
Artikel 2
Änderung des Finanzausgleichgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz wird wie folgt geändert:
In § 1 wird folgender achter Absatz hinzugefügt:
„(8) Die in Absatz 2 genannten Beträge der Länder vermindern sich auf Grund der Hochwasserschäden im Dezember 2023 und Januar 2024 für die Jahre 2025 bis 2034 um 60 Millionen Euro.“
Artikel 3
Änderung weiterer Gesetze
1. § 23 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, wird wie folgt gefasst:
„§ 23 Schutz von Hochwasser-Soforthilfen vor Pfändungen auf Pfändungsschutzkonten
(1) Staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern oder zur Milderung von Schäden der Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen, in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Gebieten gewährt werden, werden den in § 850k Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung genannten Beträgen und Geldleistungen, die nicht von der Pfändung erfasst werden, gleichgestellt.
(2) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner auch dann zur Leistung aus dem Guthaben für die nach Absatz 1 nicht von der Pfändung erfassten Soforthilfen im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet, wenn der Schuldner durch Vorlage des Bewilligungsbescheides oder eines Kontoauszuges nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist.
(3) Das Guthaben auf Grund von Soforthilfen auf einem Pfändungsschutzkonto wird bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Gutschrift folgt, nicht von der Pfändung erfasst.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Pfändungen wegen Rückforderungen von Soforthilfen im Sinne des Absatzes 1.“
2. § 23 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, wird wie folgt geändert:
(1) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 850k Absatz 2 Satz 1“ durch die Angabe „§ 902 Satz 1“ ersetzt.
(2) Absatz 3 wird aufgehoben.
(3) Absatz 4 wird Absatz 3 und die Wörter „Absätze 1 bis 3“ werden durch die Wörter „Absätze 1 und 2“ ersetzt.
3. Das Baugesetzbuch wird wie folgt geändert:
(1) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 246b folgende Angabe eingefügt: „§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden“.
(2) Nach § 246b wird folgender § 246c eingefügt:
„§ 246c Sonderregelungen für bestimmte mobile bauliche Anlagen und mobile Infrastruktureinrichtungen in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden
(1) In Gemeinden, die von einer Hochwasserkatastrophe im Gemeindegebiet betroffen sind, kann bei der Zulassung von Vorhaben, die die Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung, mobiler Infrastruktureinrichtungen oder mobiler baulicher Anlagen für Läden oder nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner der Umgebung zum Inhalt haben, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von den Vorschriften dieses Gesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften in erforderlichem Umfang auf längstens fünf Jahre befristet abgewichen werden, wenn diese dringend benötigten baulichen Anlagen oder dringend benötigten Infrastruktureinrichtungen im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, als mobile oder nicht mobile Anlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Satz 1 ist entsprechend anwendbar, wenn das Vorhaben in einer Nachbargemeinde einer Gemeinde im Sinne des Satzes 1 ausgeführt werden soll und dringend benötigte in Satz 1 genannte bauliche Anlagen oder dringend benötigte Infrastruktureinrichtungen im Gebiet der betroffenen Gemeinde und in dieser Nachbargemeinde als mobile oder nicht mobile Anlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Bei Vorhaben nach Absatz 1 im Außenbereich gilt § 18 Absatz 3 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 entsprechend.
(3) Die Befristung in Absatz 1 auf den Ablauf des 31. Dezember 2024 bezieht sich auf den Zeitraum, bis zu dessen Ende im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren von der Vorschrift Gebrauch gemacht werden kann. Die in Absatz 1 genannte Frist von fünf Jahren bezieht sich auf die Geltungsdauer der Genehmigung.
(4) Die Länder können durch Landesrecht ergänzende Bestimmungen zum Rückbau der in Absatz 1 genannten Vorhaben treffen.
(5) § 36 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass das Einvernehmen nur dann aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 ergebenden Gründen versagt werden kann, wenn die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets der Gemeinde, in der das Vorhaben ausgeführt werden soll, beeinträchtigt würde. Abweichend von § 36 Absatz 2 Satz 2 gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.“
4. Dem § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird folgender Satz angefügt:
„Eine wesentliche Änderung des Grundrisses oder Aufrisses einer Betriebsanlage im Sinne von Satz 4 liegt insbesondere nicht vor, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um diese vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt.“
5. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes wird folgender Satz eingefügt:
„Eine Änderung im Sinne von Satz 2 liegt insbesondere nicht vor, wenn sie im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um die Bundesfernstraße vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt.“
Artikel 4
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
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Herr Präsident,
anbei übersende ich Ihnen folgende vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwürfe zur weiteren Bearbeitung:
DER VIEZEPRÄSIDENT
ABSTIMMUNG ZUR DRUCKSACHE XXI/011
Folgender Antrag steht zur zweiundsiebzig Stündigen Abstimmung:
Bundesrepublik Deutschland
Die BundeskanzlerinAn den
Präsidenten des deutschen Bundestages
Herrn Toni Kamm MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
A. Problem und Ziel
Im Jugendstrafrecht sind sowohl Strafbefehl als auch beschleunigte Verfahren unzulässig. Einerseits führt dies dazu, dass das Strafverfahren vor allem bei weniger schwerwiegenden Delikten unnötig in die Länge gezogen wird, indem an Ressourcen der Justiz nicht gespart wird. Andererseits entfällt durch eine längere Dauer des Strafverfahrens eine Wirkung der Sanktion, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat fällt. Durch diesen Umstand wird ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen verunmöglicht.
B. Lösung
Durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sollen das beschleunigte Verfahren und der Strafbefehl auf Jugendliche angewandt werden können, sodass ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen ermöglicht wird, da jene in Folge der Änderung unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns erfahren.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
Folgt im Plenum.
DER VIEZEPRÄSIDENT
ABSTIMMUNG ZUR DRUCKSACHE XXI/012
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich rufe zur namentlichen Abstimmung zur Drucksache XXI/012 auf. Für die Abstimmung ist eine Dauer von zweiundsiebzig Stunden vorgesehen.
Vielen Dank.
Bundesrepublik Deutschland
Die BundeskanzlerinAn den
Präsidenten des deutschen Bundestages
Herrn Toni Kamm MdBPlatz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit Vorblatt.Ich bitte, die Beschlussfassung herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
A. Problem und Ziel
Deutschland kann zwei weitere Kernreaktoren, nämlich Krümmel und Gundremmingen B, wieder in Betrieb nehmen. Kernkraft ist eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Methode zur Stromerzeugung - eine Wiederinbetriebnahme ist daher sowohl mit Blick auf die Strompreise als auch auf die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands sinnvoll und geboten.
B. Lösung
Entsprechende Änderung des Atomgesetzes.
C. Alternativen
Keine.