XIX/055 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Das Wort hat die Bundesregierung.

  • Geschätztes Präsidium,


    die palästinensische Terrororganisation Hamas hat mit dem barbarischen Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 viele unschuldige Menschen in Israel getötet, verletzt und verschleppt. Der Terror der Hamas verschärft die Bedrohungslage für jüdische Bürger auch in Deutschland. Es ist unerträglich und nicht hinnehmbar, dass der Hamas-Terrorismus und Antisemitismus auf deutschen Straßen bejubelt und propagiert, auf Demonstrationen das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet beziehungsweise zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen wird und es auf den propalästinensischen Demonstrationen zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Weltweit gibt es einen gewachsenen und enthemmten Antisemitismus von Links- wie Rechtsextremen sowie radikalisierten Islamisten. Doch der Schutz jüdischen Lebens ist Staatsaufgabe und für uns als Bundesregierung und hoffentlich für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags unverhandelbar. Juden müssen sich in unserem Land sicher fühlen können. Wir werden unsere besondere Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus weiter wahrnehmen und bestehende Schutzlücken schließen und ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und judenfeindliche Tendenzen setzen und die nachdrückliche Strafverfolgung antisemitischer Straftaten ermöglichen. Dazu dient auch der vorliegende Antrag, für den ich hiermit um Zustimmung werbe. Beispielsweise sieht das geltende Recht bisher keine konkrete Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts Israels und den Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel vor, obwohl diese angemessen ist. Durch diesen Antrag werden diese Taten künftig zwingend unter Strafe gestellt werden. Auch gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen müssen angemessen sanktioniert werden. Doch die Regelung des Landfriedensbruchs ist zu eng ausgestaltet. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten ausreichende Handhaben zur Bekämpfung gewaltsamer Übergriffe zu geben. Gegenwärtig bestehen Schutzlücken, die jedoch nun durch den vorliegenden Antrag geschlossen werden sollen.

  • Herr Präsident,

    Hohes Haus,

    Frau Bundeskanzler,

    ich begrüße den Antrag aus ganzem Herzen.

    Endlich wird mit der Verhätschelung Schluss gemacht, zeigen wir jenen Terroristenfreunden , egal on deutscher oder fremdländischer Abstammung , die volle Härte auf.

    Ich danke Ihnen dafür!

    Es lebe Deutschland!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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