XIX/057 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bezugsdauer für Leistungen sowie die Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Das Wort hat die Bundesregierung.

  • geht zum Rednerpult und blickt ins Plenum


    Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,

    wie bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes zu entnehmen, werden wir als Bundesregierung weitere Maßnahmen treffen, welche dazu dienen die weiterhin hohen Zahlen in den Griff zu bekommen. Viele von den bereits getroffenen Maßnahmen wie die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten können von nun an wirken, da sie nach langer Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind. Hierbei hätte ich mir natürlich eine deutlich kürzere Übergangszeit gewünscht, aber die Situation im Bundesrat ermöglicht in der Regel keine schnelle Abwicklung von Gesetzen.


    Mit dem vorliegendem Entwurf werden wir die Bezugsdauer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate erweitern, was ein großer Wunsch von Seiten der Kommunen ist. Weiterhin wird durch die Verlängerung der Bezugsdauer der Leistungen die Ausgaben der Sozialversicherungen für die Versorgung der Leistungsbezieher deutlich verringert. Für Drittstaatler, deren Ziel die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist, wird ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland weniger attraktiv werden.


    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung eines Bezahlkartensystems. Die hohen Standards der gezahlten Sozialleistungen insbesondere die verfügbaren Bargeldbeträge, werden von den Leistungsberechtigten in ihre Heimatländer überwiesen, um Schlepper zu bezahlen. Deshalb sehen wir es als notwendig an, die Bargeldauszahlungen auf ein Minimum zu reduzieren. Damit erwarten wir einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität zu leisten, was dringend geboten ist. Für Nachfragen zum Entwurf stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


    Herzlichen Dank!