Folgender Antrag steht zur Debatte:
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidenten des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bezugsdauer für Leistungen sowie die Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz mit Begründung. Auf Grund der Fortschritts der Wahlperiode ist die Gesetzesvorlage zur Sicherstellung rechtzeitiger Beschlussfassung des Bundestages als besonders eilbedürftig einzuordnen.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen GrüßenLara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
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Bundesrat
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bezugsdauer für Leistungen sowie die Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz
Begründung
Durch die weiterhin hohe Anzahl an Asylanträgen in der Bundesrepublik Deutschland wird die Bundesregierung weitere Verschärfungen vornehmen, um einerseits den finanziellen Anreiz zu senken und zum anderen weitere Abhilfe gegenüber unseren Kommunen zu leisten. Wir sind der Ansicht, dass die bisherigen Standards an Sozialleistungen zu hoch angesetzt sind, was zu einem Pull-Faktor führt, der so nicht mehr hinnehmbar ist. Um dem entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung die Bezugsdauer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate ausdehnen. Weiterhin werden wir das System einer Bezahlkarte einführen, sodass Bargeldauszahlungen auf ein Minimum reduziert werden. Damit sorgen wir dafür, dass soziale Pull-Faktoren und die Finanzierung der Schlepperkriminalität vermieden werden.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesregierung.