Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzlerin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Dr. Samira Yasemin Ashfahdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lara Lea Friedrich
Bundeskanzlerin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________Alles anzeigenGesetz zur Abschaffung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
vom ...
Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42)), zuletzt geändert durch Artikel 202 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) wird aufgehoben.
Artikel 2
Aufhebung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
Die Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67)), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 02. Januar 2018 (BGBl. I S. 84) wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Begründung:
Die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer leistet einen nur sehr geringen, im Vergleich nahezu unerheblichen, Beitrag zu den Staatsfinanzen, ist jedoch mit einem Mehr an bürokratischem Aufwand verbunden, der nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag der Steuer steht. Entsprechend sieht die Bundesregierung die Aufhebung der Steuer als geboten an. Die Mindereinnahmen für den Bund werden auf etwa 380 Millionen Euro beziffert, denen Einsparungen in der Finanzverwaltung gegenüberzustellen sind.
Die Debatte dauert 72 Stunden.
Das Wort hat die Bundesministerin Dr. Oxana Koslowska .