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Das ist eine sehr interessante Frage, soweit ich weiß wurde ich auch schonmal darauf angesprochen, dass dies eigentlich unzutreffend ist. (War es von Ryan Davis ?)
Denn die hier markierte Darstellung leitet sich aus dem Gedanken ab, der seinerzeit vorherrschte, dass der Ministerpräsident automatisch im Bundesrat ist, also folgerichtig die gleichzeitige Mitgliedschaft von BR und BT unmöglich ist. Im vDGB steht dazu so explizit nichts. Vielleicht könnten die fachkundigen Regeljuristen sich dieser Frage mal annehmen.
Kann mich auch an so ne Auffassung erinnern, weiß aber nicht, ob das gerichtlich geregelt wurde.