Problem ist, ich kann das genauso wenig beweisen, wie Sie.
Eine Partei ist ja sowieso keine Sache, womit auch das Getue um etwaigen Eigentumsschutz hinfällig wäre. Denkbar wäre nur geistiges Eigentum am Parteilogo (beispielsweise).
Der Anwalt muss also wahre Höchstleistungen vollbringen.