Erhebt sich für eine Kurzintervention
Herr Alterspräsident,
nach gängigen Gebrauch wurde in den vergangenen 20 Legislaturperioden des Bundestages bis zur Verabschiedung einer aktuellen Geschäftsordnung immer auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung der vergangenen Legislaturperiode zurückgegriffen. Diese ist in diesem Fall recht eindeutig.
Auf Antrag eines Mitgliedes des Bundestages oder einer Fraktion wird die Debatte um weitere 72 Stunden verlängert.
Gerade in dieser neuen - und für die Bundesrepublik doch recht einmaligen Situation, dass eine Partei über die absolute Mehrheit an Mandaten im Bundestag verfügt - muss gerade die Verhandlungsgrundlage unseres Parlamentes ausgeglichen und gut verhandelt sein. Gerade auch damit die Oppositionsfraktionen sich in einem ausreichenden Rahmen beraten können, ist deswegen eine längere Beratungszeit - meines Erachtens - von Nöten.