Vielleicht ist es Ihnen entgangen, jedoch gibt es seit einem langen Zeitraum keinen Bundespräsidenten mehr. Der Bundestagspräsident kommt damit seinen Pflichten nicht vollständig nach, da er bereits eine Bundesversammlung hätte einleiten müssen.
Der Bundestagspräsident ist für die Organisation der Bundesversammlung zuständig und die Bundesversammlung damit längst überfällig.
Im Grundgesetz heißt es:
«(4) Die Bundesversammlung tritt spätestens 14 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens 14 Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.»
Inwiefern kommt der Bundestagspräsident also seinen Pflichten nicht nach und inwiefern ist die Versammlung überfällig?