Guten Abend,
der Koalitionsvertrag hat bei mir dann doch einige Fragen aufgeworfen. Vielleicht möchte mir der zukünftige Bundessozialminister diese ja direkt beantworten, sie fallen letztlich alle in sein Ressort.
Am übersichtlichsten dürfte es wohl sein, wenn ich die entsprechenden Textphasen einmal vorlese, sie können mir gerne folgen, ich bewege mich hier ausschließlich im Unterpunkt "Arbeitsmarktreform".
ZitatProgramme, die viel kosten, aber wenig bringen, werden wir beenden.
Vielleicht können Sie hier etwas konkreter werden? Oder handelt es sich dabei schlicht um eine symbolpolitische Generalaussage, der überhaupt kein konkretes Vorhaben zugrunde liegt? Ohne weitere Erläuterung ist dieser Satz zumindest wenig aufschlussreich.
ZitatIm Sinne des Ziels der Arbeitspflicht werden wir die bereits gesetzlich geregelten Möglichkeiten als Grundlage verwenden.
Diesen Satz musste ich immerhin drei Mal lesen, um zu verstehen, was damit wohl gemeint sein könnte. Aber das liegt ja vielleicht auch an meinem eigenen Leseverständnis. Auch hier muss ich fragen, wie sieht denn die konkrete Planung aus? Soll der § 16d SGB II erweitert werden? Oder geändert? Soll die durch die Vorschrift vorgesehene Ermessensentscheidung eingeschränkt werden? Oder zu einer gebundenen Entscheidung umgewandelt werden? Oder vielleicht haben Sie ja konkrete Planungen an anderen Stellen im Gesetz Änderungen vorzunehmen? Da wir über dieses Vorhaben ja schon an anderer Stelle gesprochen haben, haben Sie sich doch sicherlich mittlerweile tiefergehend mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich würde mich daher sehr erfreuen, wenn Sie mir aufzeigen könnten, was Sie hier konkret geplant haben.
ZitatEine moderate Erhöhung der Höchstdauer im fünfjährigen Zeitraum wollen wir in die Wege leiten.
Hier muss ich gestehen, dass ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen konnte, was eigentlich gemeint ist. Beziehen Sie sich womöglich auf § 16d Abs. 6 S. 1 SGB II? Befinden wir uns bei diesem gesamten Vorhaben also tatsächlich im Bereich des § 16d SGB II? Ich bin mir sicher, dass Sie dann auch schon konkret geplante Änderungen andeuten können, oder?
ZitatDie Sanktionen werden wir wiedereinführen und die moderate Erhöhung dieser ebenso wie weitere Reformen der gesetzlichen Gegebenheiten evaluieren.
Vielleicht ist es ja an mir vorbeigegangen, aber nach meinem Kenntnisstand wurden die Sanktionen doch überhaupt nicht abgeschafft? Vielleicht können Sie dann näher erläutern, was genau Sie hier wiedereinführen möchten? Und wie denken Sie, lassen sich die "moderaten Erhöhungen" mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) in Einklang bringen, welches Ihnen ja sicher bekannt sein dürfte?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und lausche gespannt ihren sicherlich gut durchdachten Ausführungen.