[PK] Pressekonferenz von Allianz und CDSU

  • Guten Abend,


    der Koalitionsvertrag hat bei mir dann doch einige Fragen aufgeworfen. Vielleicht möchte mir der zukünftige Bundessozialminister diese ja direkt beantworten, sie fallen letztlich alle in sein Ressort.

    Am übersichtlichsten dürfte es wohl sein, wenn ich die entsprechenden Textphasen einmal vorlese, sie können mir gerne folgen, ich bewege mich hier ausschließlich im Unterpunkt "Arbeitsmarktreform".

    Zitat

    Programme, die viel kosten, aber wenig bringen, werden wir beenden.

    Vielleicht können Sie hier etwas konkreter werden? Oder handelt es sich dabei schlicht um eine symbolpolitische Generalaussage, der überhaupt kein konkretes Vorhaben zugrunde liegt? Ohne weitere Erläuterung ist dieser Satz zumindest wenig aufschlussreich.


    Zitat

    Im Sinne des Ziels der Arbeitspflicht werden wir die bereits gesetzlich geregelten Möglichkeiten als Grundlage verwenden.

    Diesen Satz musste ich immerhin drei Mal lesen, um zu verstehen, was damit wohl gemeint sein könnte. Aber das liegt ja vielleicht auch an meinem eigenen Leseverständnis. ;) Auch hier muss ich fragen, wie sieht denn die konkrete Planung aus? Soll der § 16d SGB II erweitert werden? Oder geändert? Soll die durch die Vorschrift vorgesehene Ermessensentscheidung eingeschränkt werden? Oder zu einer gebundenen Entscheidung umgewandelt werden? Oder vielleicht haben Sie ja konkrete Planungen an anderen Stellen im Gesetz Änderungen vorzunehmen? Da wir über dieses Vorhaben ja schon an anderer Stelle gesprochen haben, haben Sie sich doch sicherlich mittlerweile tiefergehend mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich würde mich daher sehr erfreuen, wenn Sie mir aufzeigen könnten, was Sie hier konkret geplant haben.


    Zitat

    Eine moderate Erhöhung der Höchstdauer im fünfjährigen Zeitraum wollen wir in die Wege leiten.

    Hier muss ich gestehen, dass ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen konnte, was eigentlich gemeint ist. Beziehen Sie sich womöglich auf § 16d Abs. 6 S. 1 SGB II? Befinden wir uns bei diesem gesamten Vorhaben also tatsächlich im Bereich des § 16d SGB II? Ich bin mir sicher, dass Sie dann auch schon konkret geplante Änderungen andeuten können, oder?


    Zitat

    Die Sanktionen werden wir wiedereinführen und die moderate Erhöhung dieser ebenso wie weitere Reformen der gesetzlichen Gegebenheiten evaluieren.

    Vielleicht ist es ja an mir vorbeigegangen, aber nach meinem Kenntnisstand wurden die Sanktionen doch überhaupt nicht abgeschafft? Vielleicht können Sie dann näher erläutern, was genau Sie hier wiedereinführen möchten? Und wie denken Sie, lassen sich die "moderaten Erhöhungen" mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) in Einklang bringen, welches Ihnen ja sicher bekannt sein dürfte?


    Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und lausche gespannt ihren sicherlich gut durchdachten Ausführungen.

    Gundula Umbritsch

    Regierungsdirektorin

    Berufene Bürgerin im Bayerischen Landtag


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  • Ich hätte noch eine Frage. Im Koalitionsvertrag steht:

    Zitat

    Die Einführung einer Obergrenze des Migrantenanteils in den Stadtvierteln unseres Landes wollen wir evaluieren.

    Wie genau stellen Sie sich solch eine Obergrenze vor? Natürlich ist erstmal nur die Evaluation geplant, sodass, wer als Migrant gilt und die Höhe der Grenze von mir heute noch nicht erwartet werden, allerdings würde ich gerne, wenn auch grobe und unausgereifte, Ansätze hören, wie mit den Menschen umgegangen wird, die "zu viel" sind? Wird dann am 23. August um 12:58 Uhr die deutsche Grenze abgeriegelt, weil der tausendste Migrant über die Grenze gekommen ist? Wie wird man mit Menschen umgehen, die es nach Deutschland geschafft haben und einen legitimen Anspruch auf Asyl haben, aber "zu viel" sind? Abschieben in ein Herkunftsland, wo sie der sichere Tod erwartet? Vor der deutschen Grenze aussetzen und zwischen zwei Staatengrenzen elendig verhungern lassen? Inhaftieren wegen verletzen des Migrantenanteils? Wie soll sichergestellt werden, dass so eine Obergrenze human verläuft?

  • Ich war doch mal so frei, diese Arbeit hier zu korrigieren. Es fiel ja doch einiges auf.

    Das ist leider eine unbrauchbare Arbeit. Sie verkennen den Sinn und Zweck eines Koalitionsvertrages und schreiben deshalb völlig am Thema vorbei, Fräulein Groß-Dennemark.

    Aha. Und der Sinn eines Koalitionsvertrages besteht worin, wenn nicht in einer detaillierten Vorausschau auf die Regierungsvorhaben der beteiligten Partner? Nichts anderes habe ich in diesem Papier bemängelt.

    Dr. Ursula Groß-Dennemark

    Berufene Bürgerin im Landtag des Freistaates Bayern


    ------------------------------------------------------------

    Oberregierungsrätin a. D. im BAMF


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  • Ich war doch mal so frei, diese Arbeit hier zu korrigieren. Es fiel ja doch einiges auf.

    Das ist leider eine unbrauchbare Arbeit. Sie verkennen den Sinn und Zweck eines Koalitionsvertrages und schreiben deshalb völlig am Thema vorbei, Fräulein Groß-Dennemark.

    Aha. Und der Sinn eines Koalitionsvertrages besteht worin, wenn nicht in einer detaillierten Vorausschau auf die Regierungsvorhaben der beteiligten Partner? Nichts anderes habe ich in diesem Papier bemängelt.

    Nein, Sie bemängeln zuvorderst fehlende Begründungen der Vorhaben und vermischen dies mit inhaltlichen Wertungen. Ein Koalitionsvertrag muss aber nicht die tragenden Beweggründe der einzelnen Vorhaben beinhalten; er soll zuvorderst die getroffenen Vereinbarungen darstellen.

  • Toll, wie sehr Sie mein Beitrag interessiert. Viel Spaß bei der Lektüre und dann bleibt bestimmt auch was in der Großhirnrinde hängen, wenn man dann mal davon etwas umzusetzen gedenkt.

    Dr. Ursula Groß-Dennemark

    Berufene Bürgerin im Landtag des Freistaates Bayern


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    Oberregierungsrätin a. D. im BAMF


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  • Welche Rechte?

    Wie aus der Antwort hervorgeht, wird das Recht auf Asyl nicht eingeschränkt, jedermann kann einen Antrag stellen.

    Sie meinen Asylschmarotzertum. Dieses ist in der Tat einzuschränken. Dass Sie sich darüber aufregen zeigt nur, wie richtig es ist.

    Vielleicht betrachten wir die Angelegenheit einfach mal nüchtern und sachlich. Eine Änderung käme mE ja lediglich für Art. 16a GG in Betracht und während man über die moralische Richtigkeit einer solchen Änderung ja viel streiten könnte, kann man es wohl definitiv nicht über die tatsächliche Wirkung. Betrachtet man die aktuellen Zahlen des BAMF für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2023 lässt sich feststellen, dass von den 216.603 bearbeiteten Asylanträgen gerade einmal 1.582 Anträge auch zu einer Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a GG geführt haben. Alle anderen 166.284 positiv entschiedenen Asylanträge ergingen auf Grundlage der §§ 3 Abs. 1 AsylG, 4 Abs. 1 AsylG oder 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG und zumindest die Vorschriften im Asylgesetz sind auf internationale Abkommen zurückzuführen, d.h. sie sind im Grunde nicht tiefergehend änderbar. Die von Ihnen angestrebte und angepriesene Änderung bewirkt also im Grunde fast nichts. Über die politische Sinnhaftigkeit des Vorhabens dürfte man sich dann also auch nicht streiten können. Mehr als Symbolpolitik ist es in meinen Augen nicht.


    Mich soll das natürlich nicht weiter stören, ich habe von dieser Unart Asylsuchende zu diffamieren sowieso noch nie etwas gehalten.

    Gundula Umbritsch

    Regierungsdirektorin

    Berufene Bürgerin im Bayerischen Landtag


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  • Wie genau stellen Sie sich solch eine Obergrenze vor? Wie wird man mit Menschen umgehen, die es nach Deutschland geschafft haben und einen legitimen Anspruch auf Asyl haben, aber "zu viel" sind? Abschieben in ein Herkunftsland, wo sie der sichere Tod erwartet? Vor der deutschen Grenze aussetzen und zwischen zwei Staatengrenzen elendig verhungern lassen? Inhaftieren wegen verletzen des Migrantenanteils? Wie soll sichergestellt werden, dass so eine Obergrenze human verläuft?

    Die Sozialdemokraten leisten migrationspolitisch in vielerlei Hinsicht sehr gute Arbeit - in Dänemark. Wir würden uns hier, sofern es dazu kommt, am dänischen Modell orientieren wollen. Man könnte eine Obergrenze unter anderem über die Residenzpflicht regeln. Mit Abschiebungen hat das nichts zu tun, sondern eher mit einer besseren Verteilung unter einzelnen Stadtvierteln und Kommunen. Aber grundsätzlich wäre für dieses Vorhaben natürlich auch eine engen Zusammenarbeit mit den Ländern, mit den Landkreisen und mit den Kommunen erforderlich.

  • Lachhaftes Käseblatt ohne politische Vision. Sie beschwören längst überholte Ideen, die selbst Kohl zu rückständig gewesen wären. Die deutschen "Konservativen" haben sich grundlegend von dem Konzept Sozialstaat verabschiedet. Der Name der CDSU ist Betrug und sollte am besten gerichtlich verboten werden, bei einer solchen Wähler*innentäuschung.


    Was mich besonders belustigt: Wie Sie einfach behaupten, höhere Strafen würde irgendwas verbessern, obwohl Ihnen f*cking jede*r Expert*in sagen würde, dass Sie da ganz ganz großen Unfug schwafeln. Ansonsten haben die SDPler*innen schon alles gesagt, was gesagt werden muss.

  • Ich hätte noch eine Frage. Im Koalitionsvertrag steht:

    Zitat

    Die Einführung einer Obergrenze des Migrantenanteils in den Stadtvierteln unseres Landes wollen wir evaluieren.

    Wie genau stellen Sie sich solch eine Obergrenze vor? Natürlich ist erstmal nur die Evaluation geplant, sodass, wer als Migrant gilt und die Höhe der Grenze von mir heute noch nicht erwartet werden, allerdings würde ich gerne, wenn auch grobe und unausgereifte, Ansätze hören, wie mit den Menschen umgegangen wird, die "zu viel" sind? Wird dann am 23. August um 12:58 Uhr die deutsche Grenze abgeriegelt, weil der tausendste Migrant über die Grenze gekommen ist? Wie wird man mit Menschen umgehen, die es nach Deutschland geschafft haben und einen legitimen Anspruch auf Asyl haben, aber "zu viel" sind? Abschieben in ein Herkunftsland, wo sie der sichere Tod erwartet? Vor der deutschen Grenze aussetzen und zwischen zwei Staatengrenzen elendig verhungern lassen? Inhaftieren wegen verletzen des Migrantenanteils? Wie soll sichergestellt werden, dass so eine Obergrenze human verläuft?

    Das Datum und die Uhrzeit sind falsch!

    Was interessiert uns das , was mit den passiert, wir müssen sehen das wir unsrtere Menschen, jene die hier geboren und hierhergerhören, schützen.

    Es wird gesiebt, wer nichts hat und auch nichts kann, hat hier nichts verloren.

    Migranten mit einer uns nützlichen Ausbildung werden auch weiter aufgenommen, allerdings erst nach strengster Überprüfung.

    Wir zwingen ja niemand herzukommen ,ergo müssen jene auch alle Maßnahmen über sich ergehen lassen!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Zitat

    Programme, die viel kosten, aber wenig bringen, werden wir beenden.

    Vielleicht können Sie hier etwas konkreter werden? Oder handelt es sich dabei schlicht um eine symbolpolitische Generalaussage, der überhaupt kein konkretes Vorhaben zugrunde liegt? Ohne weitere Erläuterung ist dieser Satz zumindest wenig aufschlussreich.

    Eine konkrete Vereinbarung wurde dazu noch nicht getroffen, sonst hätten wir sie vertraglich festgehalten. Aber besonders viele Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen haben sich insgesamt - ungeachtet individueller Erfolge - als relativ sinnlos und vergleichsweise kostspielig erwiesen. Der zuständige Minister und das Bundeskabinett werden aber, sobald die neue Regierung im Amt ist, eine Evaluierung vornehmen und mehr mitteilen, sobald es etwas zu verkünden gibt.

    Zitat

    Im Sinne des Ziels der Arbeitspflicht werden wir die bereits gesetzlich geregelten Möglichkeiten als Grundlage verwenden.

    Auch hier muss ich fragen, wie sieht denn die konkrete Planung aus?

    Grundsätzlich wollen wir die bereits gesetzlich geregelten Arbeitsgelegenheiten als Grundlage verwenden. Die geplanten Änderungen wurden im Koalitionsvertrag festgehalten. Das Modell soll bei erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen, die seit bereits mindestens 24 Monaten Hartz-IV beziehen, in Zukunft verstärkt in Anspruch genommen werden. Die bisher dreijährige Höchstdauer der Pflichtarbeit im fünfjährigen Zeitraum wollen wir moderat erhöhen. Sanktionen - auch für den Nichtantritt der Pflichtarbeit - werden wir wiedereinführen. Weitere Reformen werden wir gemeinsam im Kabinett evaluieren.

    Zitat

    Die Sanktionen werden wir wiedereinführen und die moderate Erhöhung dieser ebenso wie weitere Reformen der gesetzlichen Gegebenheiten evaluieren.

    Vielleicht ist es ja an mir vorbeigegangen, aber nach meinem Kenntnisstand wurden die Sanktionen doch überhaupt nicht abgeschafft? Vielleicht können Sie dann näher erläutern, was genau Sie hier wiedereinführen möchten? Und wie denken Sie, lassen sich die "moderaten Erhöhungen" mit dem Urteil des BVerfG vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16) in Einklang bringen, welches Ihnen ja sicher bekannt sein dürfte?

    Wir wollen dieses Gesetz aufheben: Ausfertigung der Bundesgesetze Das Urteil ist uns bekannt und wie bei allen Vorhaben werden wir natürlich eine verfassungskonforme Umsetzung gewährleisten.

  • Lara Lea Friedrich Ich bitte um eine Stellungnahme von Ihnen zu den Ausführungen des designierten Ministers.