Alles anzeigen
Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testgesetz)
A. Problem und Ziel
Für die Testung auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gab es bisher kein direktes Gesetz welches eine bundeseinheitliche Regelung vorgesehen hat. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Testungen, die Finanzierung und die Methodik etc. genau geregelt werden. Auch die neue Teststrategie der Bundesregierung mittels PCR-Tests zur Eigenanwendung erfährt durch diesen Gesetzentwurf eine rechtliche Grundlage bzw. ebendieses Testverfahren, da bisher solche Tests nicht möglich waren. Auch die Abrechnung der Corona-Tests wird durch dieses Gesetz genau geregelt, ebenso welche Personen einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.
B. Lösung
Der vorliegende Entwurf soll eine genaue gesetzliche Regelung über die Testverfahren, deren Abwicklung und Finanzierung ermöglichen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
1.000.000.000
Begründung
siehe Vorblatt
Die Datei kann ich nicht anschauen, würde gern wissen, was da drinsteht.