Beiträge von Dr. Wilhelm Montgomery

    Naja, ich glaube man muss da zwischen den öffentlich präsenten Teilen der SPD und den Ortsverbänden unterscheiden. Insoweit kann es da durchaus rechte Positionen geben.

    Klar, aber rechts in einem Aspekt bedeutet nicht insgesamt. Der rechteste Sozialdemokrat den ich kenne ist zumindest wirtschaftlich eindeutig links der Mitte zu verorten.

    dann sagt man ehr Konservativer Sozialdemokrat

    Sorry, aber als du in der I:L warst, hast sich das noch gaaaaanz anders angehört

    Was interessiert ihn das Geschwätz von gestern? :P

    Ja, ich habe tatsächlich etwas geschlampt beim Schreiben^^. Die §§ 10 bis 16, die die Verbote regeln, dürften aber i. O. sein, da habe ich gerade nachgeguckt.


    Das ganze Gesetz für nichtig zu erklären, sehe ich aber nicht, weil es m. E. kein übergeordnetes SimOff-Recht hierzu gibt. Ohne die Rechtslage genauer überprüft zu haben, gilt aber das Bestimmtheitsgebot aus § 5 III ModAdminGG, § 1 StGB.

    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich ja mehr auf Fomulierungen und unbestimmte Rechtsbegriffe und nicht auf fehlerhafte Inhalte.


    Das Problem ist doch, dass man jemanden nicht kandidieren lassen möchte mit einem § der sich auf einen anderen bezieht, den es nicht gibt und damit auch nicht begründet.

    Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Denn wenn das neue Gesetz den gleichen § mit den gleichen Absätzen hätte, müsste deutlich sein, von welcher Fassung die Rede ist. Ich glaube nicht, dass das nur obligatorisch ist - dazu würde mir eine Quelle gefallen.


    Es geht auch nicht um die Taten vor der Neufassung, sondern nach der Neufassung. Die Fassung muss ja auch keinen Zeitraum vorgeben. Das Gesetzt ist ja mit einem Datum in Kraft getreten. Ich kann doch nicht jemanden sanktionieren nach einem Gesetz, dass außer Kraft getreten ist?! Dann können wir und das Ganze auch sparen.

    Ich denke mir mal, dass Dr. Irina Christ bei dem Absatz

    Zitat


    (2) Wahlvorschläge sind zulässig und sind für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist, bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.

    nach "§ 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 "ein a.F. oder vergleichbares vergessen hat und den Verweis auf den in der Neufassung anstelle des § 25 nun geltenden Paragraphen.

    Schließlich wird auch weiterhin sanktioniert.

    Ja und.... vergessen oder falsch gemacht ist doch egal. Die Rechtsgrundlage ist fehlerhaft und damit nicht anwendbar, da das dann Willkür wäre. Die Sanktionen seit dem 08.11.2022 stehen damit auch mal in Frage... möglicherweise (ich habe noch nicht geguckt) sind auch weitere Verweise nicht korrigiert worden. Copy and paste sei dank ;)


    Gut, wir reden also von §3 und nicht §2 Absatz 2. (Beruhigend zu wissen, wie Entscheider sich hier auskennen.)


    Nun gibt es aber ein Problem mit dem §3 Absatz 2..... Gemäß dem §25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 kann niemand ausgeschlossen worden sein, denn diese § und Absätze existieren im ModAdmG gar nicht. Und den, den es mal gab ist außer Kraft.


    Mit anderen Worten... da ist mächtig geschlampt worden.

    Stimmt. Aber nach §2 Absatz 3 nach der Regeländerung ist diese Kandidatur ebenso ausgeschlossen.

    § 2
    Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
    (1) Die Bestimmungen finden Anwendung auf der Plattform vBundesrepublik.
    (2) Gesetz oder Spielregeln im Sinne dieses Gesetzes sind alle Regelungen, die sich die Spielerschaft von vBundesrepublik durch Beschluss mit der als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gegeben hat.

    (3) Das Oberste Gericht im Sinne dieses Gesetzes ist die Zweite Kammer (Sim-OffKammer) des Obersten Gerichts gemäß § 20 Absatz 3 vDGB


    Inwieweit schließt das jetzt eine Kandidatur aus?

    Die Kandidatur von Dr. Hedwig von Hasenstein wird nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ModAdmG abgelehnt.

    Wenn man dem Wiki Glauben schenken darf, steht im ModAdmG Folgendes:


    § 25

    Änderungen dieses Gesetzes


    Dieses Gesetz kann durch Beschluss der Spielerschaft mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Zuge einer dreitägigen Abstimmung geändert werden. Zuvor ist wenigstens fünf Tage lang über die Änderung zu debattieren.


    Die Ablehnung nach §25, wie sie dort oben steht, ist seit 07.11.2022 außer Kraft.


    Siehe: [Abstimmung] Neufassung des ModAdminG - Abstimmungen zu Regeländerungen - Politiksimulation vBundesrepublik (politik-sim.de)

    Ok, ich kann nichts dafür, dass Sie so bildungsfern sind aber offensichtlich können Sie wirklich nicht lesen.

    Erstens sprach ich von nordischen Ländern und sie bringen Thailand als Beispiel. Das demonstriert nur, dass Sie offensichtlich sparsam möbliert sind im Oberstübchen.

    Zweitens sprach ich von nordischen Ländern und habe weder Finnland, noch Island als Beispiel genannt. Und nur weil ich nordische Länder schrieb, sind damit ja nicht zwangsläufig alle nordischen Länder gemeint.

    Wenn Sie den Kontext nicht raffen, halten Sie am besten einfach den Mund, dann passiert auch solch ein verbaler Durchfall nicht.

    Total das nordische Land....=O

    Naja... das Lesen ist halt nicht jedermanns Sache.

    Rätselt noch immer, ob der Anrede des Erzherzog Hüpfburg, welchem Haus er jetzt wirklich angehört, werden oder besser gesagt wurden doch mit "Kaiserliche Hoheit" nur die Großfürsten Russlands aus dem Hause Romanow, sowie die Prinzen Napoléon aus dem Hause Bonaparte adressiert.

    Ich kann nichts dafür, dass sie nur ein jämmerlicher Bürgerlicher sind....

    Dieser neue Monarchismus Flügel in der CDSU beängstigt mich.

    Was genau ängstigt Sie an der Monarchie?

    Monarchien sind aus der Zeit und Relikte der Vergangenheit. Das wird sich in den nächsten Jahren auch in den Commonwealth Staaten zeigen.

    Alles kommt irgendwann wieder in Mode. Und das Monarchien keine Relikte der Vergangenheit sind, sondern bisweilen sogar die besseren Demokratien, zeigen die nordischen Länder sehr gut.

    "Schwulenkram" ist ja auch eine total sachliche Meinungsäußerung .... :rolleyes:

    solange sie nicht mit irgendwelchen Schimpfworten und/oder Beleidigungen zum Ausdruck gebracht wird.

    Edit: Das soll jetzt kein Argument sein, ihn für gewisse Dinge nicht zu sanktionieren

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Wie aus meinem Beitrag deutlich hervorgeht, geht es um die Aussage, eine "queerfeindliche" Einstellung hätte hier nichts verloren und sei inakzeptabel, nicht darum, dass SimOff-Beleidigungen und Ähnliches geduldet werden sollen. Da ich weiß, was normalerweise alles unter "queerfeindlich" eingeordnet wird, nämlich nicht bloß Beleidigungen und krude Forderungen nach Strafen für Homosexualität, sondern auch ein simples Ablehnen von Dingen wie gleichgeschlechtlicher Ehe, ist der Einwand "Qeerfeindlichkeit" in einem gewissen Maß sei eine demokratisch vertretbare Meinungsäußerung, durchaus gerechtfertigt.

    Danke, ich kann lesen. Und wenn sich mein Beitrag auf deinen Kram bezogen hätte, hätte ich das zitiert. Danke für das Mitdenken.

    "Schwulenkram" ist ja auch eine total sachliche Meinungsäußerung .... :rolleyes:


    Man kommt hier nach ein paar Tagen wieder online und bekommt eigentlich nur das Kotzen, wie manche sich hier benehmen. Aber offensichtlich bewegt sich unsere Gesellschaft zu einem nicht unerheblichen Teil in die falsche Richtung.


    Ich bereue es schon fast, mich hier wieder angemeldet zu haben.