ANTRÄGE | Anträge an das Landtagspräsidium

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    Vierte Wahlperiode




    Drucksache IV/07


    A n f r a g e

    der Konservativen Fraktion und der Abgeordneten Kathrin Hirsch



    Die Bayernstrategie während und nach der CoViD-19-Pandemie


    In der aktuellen Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung der Regierung Schaal sind einige Nachfrage zur Pandemie und die sie begleitende wirtschaftliche Situation offen geblieben. Ministerpräsident Schaal und seine designierten Staatsminister haben sich ihrer Verpflichtung zur Transparenz gegenüber den Bayerischen Bürgern klammheimlich entzogen. Wir fragen die Staatsregierung deshalb erneut:


    1. Haben Sie eine Entscheidungsgrundlage Kriterien, oder einen Mechanismus, um Unternehmen, die auch ohne Pandemie Misswirtschaft betrieben hätten, bei der Vergabe der sogenannten "Coronahilfen" auszunehmen?


    2. Wie planen Sie die ungeahnten Mehrkosten des Staatshaushaltes durch die Bekämpfung der Pandemie in Zukunft zu kompensieren?


    3. Wo sehen Sie in den aktuellen Staatsausgaben Einsparpotentiale, um erneute Rücklagen für die Zukunft?


    4. Wie bewerten Sie die allgemeine Wirtschaftslage im Freistaat verglichen mit anderen Bundesländern?

    4.1 Gibt es einen Bayern-spezifischen Handlungsbedarf?


    5. Wo sehen Sie Potentiale für den Freistaat, in der Pandemie profitieren zu können, wie es beispielsweise Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durch die bei ihnen angesiedelten pharmazeutischen und biotechnologischen Unternehmen tun?


    6. Können Sie bestimmte Zahlen und Werte von Einflussfaktoren in der Pandemielage (bspw. Infektions- und Todeszahlen, Inzidenzwerte) nennen, ab denen ein erweiterter Handlungsbedarf z.B. in Form eines verschärften Lockdowns unasusweichlich ist?

    6.1 Spielt die Zahl der Intensivbetten und Intensivpfleger, deren Notwendigkeit immer von der zwei Wochen vorangegangen Infektionslage abhängt, eine Rolle bei der Entscheidungsfindung?


    Mit freundlichem Gruß,

    Kathrin Hirsch

    Konservative Partei

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    Vierte Wahlperiode




    Drucksache IV/XX


    A n t r a g

    der Staatsregierung



    Aktuelle Stunde: Die Covid-19-Lage im Freistaat






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    A n l a g e 1

    Aktuelle Stunde: Die Covid-19-Lage im Freistaat



    Die Staatsregierung informiert den Landtag:



    1.Die aktuelle Situation in Bayern
    a) Planung eines Lockdowns

    b) Lockerungen an den Weihnachtstagen

    c) Vorgehen an Silvester




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    Vierte Wahlperiode




    Drucksache IV/10


    G e s e t z e n t w u r f

    der Sozialdemokratischen Partei und des Abgeordneten Jonathan Schmidt und Andreas Brandstätt

    Entwurf eines Gesetzes über den Bayerischen Klimaschutzpreis für mittelständische Unternehmen


    A) Problem

    Der Klimaschutz ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie noch ein zentrales Zukunftsthema, dem es sich anzunehmen gilt. Gerade auch für Unternehmen ist es daher wichtig, Anreize für ein klimaneutrales Wirtschaften zu schaffen. Klimaschutz soll und muss sich auch lohnen, wenn wir langfristig ein Erreichen der Klimaschutzziele möglich machen wollen.


    B) Lösung

    Mit dem Preis Namens "Goldens Blatt" sollen für mittelständische Unternehmen Anreize für klimaschutzbasiertes und ökologisches Handeln und Wirtschaften geschaffen werden. Hierfür soll dem entsprechenden jährlich zu wählenden Preisgewinner ein Preisgeld in Höhe von 500.000 Euro ausgezahlt und eine Trophäe in Form eines goldenen Blattes ausgehändigt werden.


    und Klimafreundliche Fortbewegung geschaffen werden soll Staatsregierung ein Preisgeld in Höhe von 500 Tausend Euro und die Trophäe das Goldene Blatt aus

    Der Wettbewerb um das Goldene Blatt soll im Zeitraum von September bis Oktober stattfinden .


    C) Alternativen

    Keine


    D) Kosten

    Durch den Antrag entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 500.000 Euro zuzüglich der geringen Kosten für die Anschaffung der Trophäe und den Verwaltungsaufwand.




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    Entwurf eines Gesetzes über den Bayerischen Klimaschutzpreis für mittelständische Unternehmen

    A n l a g e 1


    (Bayerisches Klimaschutzpreisgesetz - BayKSchutzfürMSU

    vom 16 . 12 . 2 0 2 0



    § 1
    Einführung des "Bayerischen Klimaschutzpreises für mittelständische Unternehmen"


    (1) Die Bayerische Staatsregierung verleiht einem dazu berechtigten Unternehmen, welches sich in besonderer Weise für den Klima- und Umweltschutz im Freistaat Bayern eingesetzt hat, einen Preis. Der Name des Preises lautet "Bayerischer Klimaschutzpreis für mittelständische Unternehmen". Die Verleihung des Preises erfolgt jährlich.

    (2) Zum Erhalt des Preises berechtigte Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen

    a) mit Sitz im Freistaat Bayern,

    b) welche nicht mehr als 250 Arbeitsnehmer beschäftigen.



    § 2

    Bewertungskommission und Bewertungskriterien


    (1) Die Entscheidung über die Auswahl des Preisträgers trifft eine Bewertungskommission.

    (2) Der Bewertungskommission gehören an:

    1. der Staatsminister oder ein Staatssekretär dem der Geschäftsbereich Klima- und Umweltschutz zugeteilt ist;

    2. der Staatsminister oder ein Staatsekretär dem der Geschäftsbereich Wirtschaft zugeteilt ist;

    3. fünf von der Staatsregierung zu ernennende unabhängige Experten.

    (3) Als unabhängige Experten kommen natürliche Personen in Frage, die sich in ihrem Leben in besonderer Weise im Bereich des Klima- und Umweltschutzes verdient gemacht haben. Die Ernennung der unabhängigen Experten erfolgt jährlich. Ein unabhängiger Experte darf der Bewertungskommission nicht länger als drei Jahre aufeinanderfolgend angehören.

    (4) Prämiert werden sollen Unternehmen, welche im Vergabejahr durch besonderes ökologisches und klimafreundliches Wirtschaften aufgefallen sind. Nähere Kriterien bestimmt die Bewertungskommission. Die Kriterien sind öffentlich zugänglich zu machen.



    § 3

    Preisgeld und Trophäe


    (1) Die Höhe des Preisgeldes beträgt 500.000 Euro. Sie wird dem Gewinner des Preises unbar ausgezahlt. Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden.

    (2) Der Gewinner erhält zudem eine Trophäe. Sie ist aus Metall gefertigt und hat die Form eines Blattes.

    (3) Der Gewinnscheck, die Trophäe sowie eine geeignete schriftliche Urkunde wird den Vertreten des entsprechenden Unternehmens im Zuge einer öffentlichen Verleihung ausgehändigt. Die Verleihung erfolgt durch den Ministerpräsidenten oder, wenn dieser verhindert ist, durch ein anderes Mitglied der Staatsregierung. Die Verleihung findet im dritten Quartal eines jeden Jahres statt.



    § 4

    Bewerbung


    (1) Bewerbungen sind elektronisch einzureichen. Eine geeignete Plattform ist durch die Staatsregierung zur Verfügung zu stellen. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen sowie die Kriterien und die Art der Bewerbungen bestimmt die Bewertungskommission.

    (2) Die Bewertungskommission kann in eigenem Ermessen Unternehmen, die sie für geeignet hält, kontaktieren und diese zu einer Bewerbung aufrufen.

    (3) Unzulässig sind Bewerbungen

    a) die nicht fristgerecht eingereicht wurden und

    b) von nicht zum Erhalt des Preises berechtigten Unternehmen.



    § 5

    Schlussbestimmungen und Inkrafttreten


    (1) Die Staatsregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung näher zu regeln:

    1. Kriterien und Voraussetzung für die Ernennung der unabhängigen Experten nach § 2 Abs. 2 Nr. 3;

    2. Bestimmungen über die Art und die Prozedur der Verleihung des Preises und der Auszahlung des Preisgeldes;

    3. Bestimmungen über das Bewerbungsverfahren.

    (2) Die erstmalige Vergabe des Preises erfolgt im Jahre 2021.

    (3) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft




    2 Mal editiert, zuletzt von Jonathan Schmidt ()

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    Vierte Wahlperiode




    Drucksache IV/XX


    A n t r a g

    der Staatsregierung



    Aktuelle Stunde: Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels






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    A n l a g e 1

    Aktuelle Stunde: Aktuelle Stunde: Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels



    Die Staatsregierung informiert den Landtag:



    1. Die Beschlüsse des Gipfels und Ihre Auswirkungen für den Freistaat



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    Vierte Wahlperiode




    Drucksache IV/XX


    A n t r a g

    der Staatsregierum



    Änderung im Kabinett Schaal I






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    A n l a g e 1

    Änderung des Kabinetts Schaal I


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    1. Nach Artikel 45 der bayerischen Verfassung berufe ich:

    Herrn Felix Neuheimer

    zum Staatsminster der Finanzen


    Herrn Carsten Müller

    zum Staatsminister für Wirtschaft und Bau


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    Fünfte Wahlperiode




    Drucksache V/00

    A n t r a g

    der Fraktion der die Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst



    Übernahme der Geschäftsordnung






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    A n l a g e 1

    Übernahme der Geschäftsordnung


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    Der bayerische Landtag möge die Übernahme der aktuellen und folgenden Geschäftsordnung beschließen.


    BayLTGeschO.pdf


  • Bayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode

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    Drucksache V/01



    G e s e t z e n t w u r f

    der Fraktion des Forums und des Landtagsabgeordneten Carsten Müller (Fraktionsvorsitzender)

    Entwurf eines Gesetzes über die Hygienemaßnahmen im ÖPNV und in öffentlichen Einrichtungen



    A) Problem

    Die Coronakrise fordert derzeit von vielen Bürgerinnen und Bürgern den Verzicht von Grundrechten. Noch immer haben wir in unserem schönen Bayern steigende Fallzahlen und

    auch die Opferzahlen sind vielerorts noch immer erschreckend hoch. Gemeinsam müssen wir daher als Bevölkerung des Freistaates dafür Sorge tragen, dass weitere Leben durch sinkende Kontakte und strengere Maßnahmen gerettet werden.



    B) Lösung

    Das Tragen von FFP-2-Masken wird in allen öffentlichen Einrichtungen (z. B. Landtagsgebäude, Staatsarchiv, Staatsministerien, Universitäten, Schulen, Hochschulen etc.) und im ÖPNV verpflichtend. Ausschließlich mit einem Attest des Hausarztes ist es möglich sich von dieser allgemeinen FFP2-Maskenpflicht entbinden zu lassen.


    C) Alternativen

    Keine



    D) Kosten

    Durch den Antrag entstehen Kosten von 350.000€ pro Monat, da Masken u. a. auch in den öffentlichen Einrichtungen gestellt werden sollen.



    Entwurf eines Gesetzes über die Hygienemaßnahmen im ÖPNV und in öffentlichen Einrichtungen
    (Gesetz über die Hygienemaßnamen in der Coronapandemie - GüHCP) vom 16 . 0 1 . 2 0 2 1



    Artikel 1
    Geltungsbereich
    (1) Das Gesetz gilt in allen öffentlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern, sowie im Öffentlichen Personennahverkehr.
    (2) Ausgenommen sind nur Personen mit einem ärztlichen Attest.



    Artikel 2
    Förderung

    (1) Der Freistaat Bayern fördert die Beschaffung von FFP2-Masken, sowie eine öffentliche Verteilung dieser an Haushalte im Freistaat Bayern, durch öffentliche Ausgabestellen in Apotheken für Risikopatienten. (2) Haushalte in denen sich keine Risikopatieten befinden werden gebeten sich die Masken selbstständig zu besorgen. (3) Der Freistaat Bayern bezuschusst die Verteilung von Masken mit 350.000€ pro Monat bis zum Ende der Pandemie.





    Artikel 3
    Verstöße

    Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 2500€ geahndet.

    Artikel 4
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    2 Mal editiert, zuletzt von Carsten Müller ()

  • Sehr geehrter Herr Müller,


    mir scheint, dass Sie den Gesetzestext vergessen haben. Zumindest ist der Gesetzentwurf unvollständig.

  • Sorry, jetzt nicht mehr ;)

  • Bayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode





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    Drucksache V/03



    A n t r a g

    der Staatsregierung





    Antrag auf Aktuelle Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung

  • Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Bayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode


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    Drucksache V/04





    A n t r a g

    des Landtagsabgeordeten Ministerpräsident Carsten Müller



    Antrag zur Einrichtung eines Corona-Ausschusses


    Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für die Bekämpfung der Corona-Pandemie



    Der Bayerische Landtag möge beschließen:



    Der Landtag richtet einen Ausschuss für die für die Bekämpfung der Corona-Pandemie ein.




    Begründung

    Die Corona-Pandemie verlangt von uns die Berücksichtigung vieler verschiedener Fragestellungen und Eingriffe in die Grundrechte unserer Bevölkerung. Wir wollen hier überparteiliche Arbeit leisten und den Menschen ein vollumfängliches Krisenmanagement gewährleisten. In dem Ausschuss sollen primär Vorschläge für die Bekämpfung der Pandemie diskutiert und ausgearbeitet werden.