Anträge an das Landtagspräsidium

  • Kleine Anfrage

    an den Ministerpräsidenten


    Antragsteller: Jan Friedländer (Vorwärts!)


    1. Herr Ministerpräsident, finden Sie Transparenz wichtig? Wenn nein, warum nicht. Wenn ja, warum?

    2. Wenn Sie die erste Frage mit Ja beantwortet haben, warum haben Sie die Bürger*Innen dieses Landes noch nicht über Gespräche mit anderen Parteien informiert?

    3. Finden derzeit Koalitionsgespräche statt? Wenn ja, mit wem?

    4. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche?

    5. Wann werden Sie die Öffentlichkeit über Ihre Pläne informieren?

    6. Welche Pläne haben Sie für Nordrhein-Westfalen?


    Herzlichen Dank.

  • Kleine Anfrage

    an den Ministerpräsidenten



    Antragsteller: Jan Friedländer (Vorwärts!)



    1. Herr Ministerpräsident, wie beurteilen Sie zusammenfassend die Ereignisse vom letzten Wochenende, rund um die Anti-Corona-Proteste, in Berlin?

    2. Wäre eine ähnliche Situation in Nordrhein-Westfalen entstanden oder besser gesagt angekündigt, wie hätten Sie im Vorfeld entschieden?

    3. Finden Sie das Verbot einer Demonstration, unter Berücksichtigung der aktuellen Epidemiologischer Lage in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen gerechtfertigt? Bitte begründen Sie ihre Antwort.

    4. Planen Sie die kommende Bundesliga-Saison wieder mit Zuschauern freizugeben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum?

    5. Wie stehen Sie zu einer Masken-Pflicht an den Schulen in NRW?

    6. Die Infektionszahlen steigen wieder. Können Sie einen zweiten Lockdown, wie im März ausschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?


    Herzlichen Dank.

  • Die Fraktion Forum NRW beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel: "Humanitäre Katastrophe innerhalb der Europäischen Union - NRW darf nicht weg schauen.!"



    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Glasgow

    und Fraktion

  • Kleine Anfrage

    an den Ministerpräsidenten



    Antragsteller: Jan Friedländer (Vorwärts!)



    1. Vor einigen Wochen sagten Sie, dass Sie Transparenz wichtig finden und die Öffentlichkeit informieren werden, sobald Sie die Regierungsbildung abschließen konnten. Gestern wurden Sie als Ministerpräsident gewählt. Die Regierungsbildung scheint abgeschlossen, warum konnten Sie ihr Versprechen bezüglich der Transparenz bis heute nicht einhalten?


    2. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Sozialpolitik?

    3. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Gesundheitspolitik?

    4. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Wirtschaftspolitik?

    5. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Innenpolitik?

    6. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Finanzpolitik?

    7. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Umweltpolitik?

    8. Was sind die Pläne der Staatsregierung im Bereich der Verkehrspolitik?

    9. Was sind die Pläne der Staatsregierung für unsere Kommunen?


    10. In der Aktuellen Stunde haben Sie sich für die Evakuierung von Moria ausgesprochen. Welchen konkreten Beitrag wird NRW leisten?

    11. Sind Sie bereit zur Aufnahme von Flüchtlingen? Wenn nein, warum nicht. Wenn ja, wie viele?

    12. Warum sind Sie in dieser Frage bisher noch nicht aktiv geworden?



    Herzlichen Dank.

  • Seh geehrter Präsident,


    Ich gebe nun das Kabinett an:

    Minister für Energie, Umwelt und Verkehr ist Lukas Polke

    Minister für Kultus und Kultur, Arbeit und Soziales sowie stellvertretender Ministerpräsident ist Alex Regenborn

    Minister für Wirtschaft und Finanzen ist Johannes Lichter


    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas Polke

  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    3. Wahlperiode


    Drucksache XXX


    Antrag

    der Fraktion Vorwärts! - Die Linksdemokraten


    Rechtsradikale Symbole verbannen – Reichskriegsflaggen verbieten



    I. der Landtag möge beschließen:


    1. Die Landesregierung wird aufgefordert einen Erlass zu verabschieden, der das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflaggen aus der Zeit bis 1935 - im Einzelnen die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 und die Kriegsflagge des
      Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 - unterbindet und darüber hinaus bei konkreter Provokationswirkung auch das Zeigen oder Verwenden der schwarz-weiß-roten
      Flagge des Deutschen Reiches ab 1871 untersagt.
    2. In dem Erlass ist weiterhin festzulegen, dass in den unter Ziffer 1. bezeichneten Fällen stets ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist.



    Jan Friedländer


    und Fraktion

  • Die Fraktion Forum NRW beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel: "Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalens Polizei."



    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Glasgow

    und Fraktion

  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    3. Wahlperiode


    Drucksache XXX


    Antrag

    der Fraktion Vorwärts! - Die Linksdemokraten


    Antidemokratische Tendenzen in der Landespolizei untersuchen und bekämpfen!






    I. Der Landtag stellt fest:


    1. Die Polizei hat eine besondere Stellung in der Gesellschaft und damit auch eine große Verantwortung. Alle Menschen in unserer Gesellschaft – unabhängig von Hautfarbe, Religion, Migrationsgeschichte, Geschlecht oder sexueller Identität – müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei sie vor Gefahren schützt und nicht diskriminiert. Polizeibeamtinnen und -beamte, die einer gesellschaftlichen Minderheit angehören, müssen sich darauf verlassen können, dass sie von Kolleginnen und Kollegen nicht diskriminiert werden.

    2. Rassismus und Rechtsextremismus stehen in eindeutigem Widerspruch zu unsere freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die die Polizei schützt. Rassismus und

    Rechtsextremismus dürfen daher in der Polizei nicht geduldet werden.


    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,


    1. eine Studie zu rassistischen und menschenverachtenden Einstellungen bzw. rechtsextremen Haltungen in der Polizei NRW in Auftrag zu geben. Zudem soll untersucht werden, welche Effekte diese Einstellungen auf die Polizeiarbeit und auf Betroffene von rassistischer Diskriminierung haben, sowie Vorschläge für Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.

    2. sich auf der Bundesebene, gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat, für eine bundesweite Erfassung von rassistischen und rechtsextremen Vorfällen in den Polizeibehörden der Länder und des Bundes einzusetzen.




    Jan Friedländer


    und Fraktion

  • Kleine Anfrage

    an den Ministerpräsidenten



    Antragsteller: Marcel Glasgow (Forum)


    1. Wie steht es um die Sicherheit in Atomkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen?

    2. Gibt es in der Umgebung um den AKWs Jülich und Würgassen nenneswerte erhöhe Strahlung?

    3. Gibt es in der Umgebung des AKWs Hamm-Uentrop erhöhte Schilddrüßenkrebserkraungsraten (vorallem im Westlichen Kreis Soest)

    4. Wie weit sind die Rückbauarbeiten in Jülich bzw. wie ist die weitere Vorgehensweise?

    5. Gibt es aktuell Gespräche mit der Belgischen Regierung bezüglich des AKWs Tihange wenn ja wie ist der aktuelle stand?



    Herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Glasgow





  • 208px-Coat_of_arms_of_North_Rhine-Westfalia.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Dritte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch den Landesminister Alex Regenborn







    Drucksache III/07


    Entwurf eines Gesetzes zu Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre


    A. Problem

    Jugendliche in Nordrhein-Westfalen haben zuletzt ein stärkeres politisches Interesse gezeigt, indem sie sich durch beispielsweise Fridays for Future für das Klima eingesetzt haben. Das zeigt ein grundsätzliches und wichtiges politisches Interesse Jugendlicher. Das möchte die Landesregierung durch die Herabsenkung des Wahlalters stärken.


    B. Lösung

    Das Wahlalter für Landtagswahlen wird auf 16 herabgesetzt.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.




    Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und weiterer Gesetze für das Wahlrecht ab 16 Jahren

    vom 25.10.2020



    Artikel 1

    Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen


    Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S. 127), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.04.2019 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    In Artikel 31 wird in Absatz 2 Satz 1 die Angabe „18.“ durch „16.“ ersetzt.


    Artikel 2

    Änderung des Gesetzes über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz)


    Das Landeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 (GV. NRW. S. 516), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.04.2019 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. In § 1 Nummer 2 wird die Angabe „achtzehnte“ durch „sechszehnte“ ersetzt.

    2. § 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

    „Wählbar ist jeder Wahlberechtigte,

    1. der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und

    2. der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.“



    Artikel 3
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft.