ANTRÄGE | Anträge an das Landtagspräsidium

  • Anfrage der Fraktion der Konservativen Partei

    an die Staatsregierung

    zur Strategie der Staatsregierung bezüglich der Corona-Pandemie



    Vorbemerkung:


    Seit nunmehr mehreren Monaten schränken die Maßnahmen der Staatsregierung Grundrechte bayerischer Bürger ein. Die Staatsregierung argumentiert, diese Einschränkungen seien zur Pandemiebekämpfung notwendig. Dabei hat sie es in der letzten Legislaturperiode schuldhaft versäumt, auf kritische Nachfragen der Opposition überzeugende Antworten zu finden und ihre Politik an allgemein verständlichen Leit - und Richtlinien auszurichten. Die Linie der Staatsregierung lässt keine konkrete Zielsetzung erkennen und sorgt damit für breite Verstimmung in der Bevölkerung. In Anbetracht dessen, dass es keinen absoluten Lebensschutz gibt und mit der Entwicklung eines sicheren Impfstoffes in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, gleichzeitig die Maßnahmen der Staatsregierung aber auch nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können, sind klare Maßstäbe aber zwingend geboten, um die Gesundheitspolitik transparent und nachvollziehbar zu machen.


    Aus diesem Grund frage ich die Staatsregierung:



    1. Von welchen Kriterien macht die Staatsregierung weitere Lockerungen abhängig?

    1.1 Welche Kennzahlen werden hierzu herangezogen?

    1.2 Warum sind die heranzuziehenden Kennzahlen aussagekräftig und von Gewicht hinsichtlich der gebotenen Abwägungsentscheidung?


    2. Welches konkrete Ziel verfolgt die Staatsregierung in Ansehung der Corona-Pandemie langfristig?


    3. Berücksichtigt die Staatsregierung die Auslastung der Intensivbetten?

    3.1 Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, inwiefern sind andere Kennzahlen aussagekräftiger und bedeutender im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen?

    3.2 Wie hoch ist die Auslastung der im Freistaat Bayern verfügbaren Intensivbetten zum Zeitpunkt der Anfrage? (bitte stichpunktartig nach Regionen aufschlüsseln)

    3.3 Welche Kapizitäten an Intensivbetten und Beatmungsgeräten können bei Bedarf geschaffen werden?

    3.4 Welche Auslastung der Intensivbetten sieht die Staatsregierung als "kritische Grenze" an?


    4. Berücksichtigt die Staatsregierung die Anzahl der positiven Tests relativ zur Anzahl der durchgeführten Tests?

    4.1 Wenn ja, inwiefern?

    4.2 Wenn nein, warum nicht?

    4.3 Wie hat sich das Verhältnis von positiven Tests zur Anzahl der durchgeführten Tests von Mitte bis Ende März bis zum Zeitpunkt der Anfrage verändert und welche Schlussfolgerungen zieht die Staatsregierung daraus?


    5. Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung zur Erforschung der von der Corona-Pandemie ausgehenden Gefahr?

    5.1 Untersucht die Staatsregierung Abwasserproben? Wenn ja, aus welchem Zeitraum und welche Ergebnisse lassen sich hieraus ableiten?

    5.2 Wenn nein, plant die Staatsregierungen Abwasserproben zu untersuchen? Wenn ja, aus welchem Zeitraum und welche Ergebnisse erwartet sich die Staatsregierung hiervon? Wenn nein, warum nicht?

    5.3 Plant die Staatsregierung die Durchführung repräsentativer Studien zur Untersuchung der Durchseuchungsquote und Ermittlung der Letalitätszahl? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Ergebnisse erwartet die Staatsregierung.



    Für die Beantwortung dankt

    Dr. Lorenz Heidbrink und Fraktion

  • Schriftliche Anfrage

    der Fraktion der Konservativen Partei im bayerischen Landtag


    "Kennen Sie Bayern?"


    Wir fragen die Staatsregierung:


    1. Kennen Sie Bayern?

    2. Kennen Sie die finanziellen Verhältnisse, des Freistaates?

    2.1 Falls ja: Wie erklären Sie dem bayerischen Bürger und Landtag Ihre an einer Obsession grenzende Neigung bayerische Steuergelder zu verschwenden?

    3. Wie hoch sind die Ausgaben seit Amtsantritt der Regierung Neuheimer I im Vergleich zur vorherig agierenden Staatsregierung gestiegen? (Bitte nach Ressort stichpunktartig aufschlüsseln.)

    3.1 Wie rechtfertigen Sie die Mehrausgaben?

    3.2 Wie sieht der Plan zur Refinanzierung der getätigten Ausgaben aus?

    4. Ist die Staatsregierung im Besitz von funktionstüchtigen technischen Geräten zur Lösung von Rechenaufgaben?

    4.1 Wenn nein: Wie viele der genannten Geräte sind defekt?

    4.2 Wann kann mit einer Behebung der jeweiligen Mängel gerechnet werden?

    4.3 Wenn ja: Wie erklären Sie Ihren rauschähnlichen Zustand im Bezug auf Ausgaben, die während Ihrer Amtszeit getätigt wurden?



  • Schriftliche Anfrage

    der Fraktion der Konservativen Partei im bayerischen Landtag



    "Brenna tuats guat - Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates"



    Wir fragen die Staatsregierung:


    1. Ist der Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaatestaates nach Kenntnisstand der Staatsregierung nach BayBO Abschnitt II Art. 12, Abschnitt IV und Abschnitt V Art. 31 gewährleistet? (Bitte nach jeweiligen Gebäude stichpunktartig aufschlüsseln und beantworten.)

    1.1 Wenn nein: Welche Mängel bestehen? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes und Art des Mangels aufschlüsseln.)

    1.2 Wann ist mit einer Behebung der genannten Mängel zu rechnen? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes und Art des Mangels aufschlüsseln.)

    1.3 Wie hoch ist der zu erwartende Kostenaufwand? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes und Art des Mangels aufschlüsseln.)

    1.4 Wie hoch ist der zu erwartende Zeitaufwand? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes und Art des Mangels aufschlüsseln.)

    1.5 In welchem Umfang sind Arbeiten zur Behebung der genannten Mängel zu treffen? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes, Art des Mangels und exakten Nennung der zu treffenden Umbaumaßnahmen aufschlüsseln.)


    2. Wird der Brandschutz in bayerischen Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates durch extra für diesen Zweck geschulte Beamte oder Angestellte sichergestellt und überwacht? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude und Lage des Gebäudes aufschlüsseln)

    2.1 Falls nein: Planen Sie dies in Zukunft zu ändern?

    2.1.1 Falls ja: Wie planen Sie diesen Umstand zu ändern?

    2.1.2 Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude und Lage des Gebäudes aufschlüsseln)

    2.1.3 Wie hoch ist der zu erwartende zeitliche Aufwand? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude und Lage des Gebäudes aufschlüsseln)


    3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Sicherstellung des Brandschutzes in Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates Bayern? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude und Lage des Gebäudes aufschlüsseln)

    3.1 Halten Sie die jährlichen Kosten zur Sicherstellung des Brandschutzes in Behörden, Einrichtungen und Gebäuden des Freistaates Bayern für zu hoch?

    3.1.1 Wenn ja: Sehen Sie Potential für die Verringerung des monetären Aufwandes bei gleichzeitiger Sicherstellung des Brandschutzes? (Bitte alphabetisch, stichpunktartig nach Gebäude, Lage des Gebäudes und der exakten Maßnahme zur Kostenersparnis aufschlüsseln)


    Wir bitten um eine zügige Beantwortung unserer Fragen.


    Franz Ludwig Huber

    Mitglied des Landtages

  • Anfrage der Fraktion der Konservativen Partei

    an die Staatsregierung

    zu Extremismusbekämpfung und inneren Gefahrenlage


    Extremismus

    1. Rechtsextremismus
    1.1 Wie schätzt der Ministerpräsident die Gefahrenlage durch den Rechtsextremismus ein?

    1.2 Welche Initiativen plant der Ministerpräsident im Kampf gegen den Rechtsextremismus?

    1.3 Was hat die Staatsregierung bisher gegen Rechtsextremismus auf den Weg gebracht?
    1.4 Verurteilt die Staatsregierung rechtsextreme Gewalt?

    1.5 Sollte es für Rechtsextremisten keine Meinungs- und Demonstrationsfreiheit geben? Bitte einzelnd die Position der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten, falls nicht übereinstimmend.


    2. Linksextremismus

    2.1 Wie schätzt der Ministerpräsident die Gefahrenlage durch den Linksextremismus ein?

    2.2 Welche Initiativen plant der Ministerpräsident im Kampf gegen den Linksextremismus?

    2.3 Was hat die Staatsregierung bisher gegen Linksextremismus auf den Weg gebracht?
    2.4 Hält die Staatsregierung den Sozialismus für eine gute Idee, die bisher nur schlecht ausgeführt wurde?
    2.5 Sollte es für Linksextremisten keine Meinungs- und Demonstrationsfreiheit geben? Bitte einzelnd die Position der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten, falls nicht übereinstimmend.
    2.6 Verurteilt die Staatsregierung linksextreme Gewalt gegen Sachen?
    2.7 Verurteilt die Staatsregierung linksextreme Gewalt gegen Personen?
    2.8 Sind linke Aktivisten, die Gewalt an Sachen oder Personen ausüben, für die Staatsregierung Linkseextremisten?
    2.9 Sind linke Aktivisten, die regelmäßig Gewalt an Sachen oder Personen ausüben, für die Staatsregierung Terroristen? Wenn nein, bitte mit Begründung und Abgrenzungserläuterung zum islamistischen Terorrismus.
    2.10 Unter Berücksichtigung der Beantwortung von 2.8 und 2.9:

    2.10.1 Ist die Antifa eine linksextreme Bewegung?

    2.10.2 Ist die Antifa eine terroristische Bewegung? Bitte mit Begründung.


    3. Islamismus

    3.1 Wie schätzt der Ministerpräsident die Gefahrenlage durch den Islamismus ein?

    3.2 Welche Initiativen plant der Ministerpräsident im Kampf gegen den Islamismus?

    3.3 Was hat die Staatsregierung bisher gegen Islamismus auf den Weg gebracht?

    3.4 Sollte es für Islamisten keine Meinungs- und Demonstrationsfreiheit geben? Bitte einzelnd die Position der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten, falls nicht übereinstimmend.
    3.5 Verurteilt die Staatsregierung islamistische Gewalt?


    4. Antisemitismus

    4.1 Wie schätzt der Ministerpräsident die Gefahrenlage durch den Antisemitismus ein?

    4.2 Welche Initiativen plant der Ministerpräsident im Kampf gegen den Antisemitismus?

    4.3 Was hat die Staatsregierung bisher gegen Antisemitismus auf den Weg gebracht?
    4.4 In welchem Maß werden derzeit Synagogen und jüdische Einrichtungen durch die Polizei geschützt?


    5. Gewalt gegen Polizisten, Rettungs- und Feuerwehrkräften

    5.1 Welche Initiativen plant der Ministerpräsident, um Polizisten, Rettungs- und Feuerwehrkräfte besser zu schützen?

    5.2 Teilt der Ministerpräsident die Meinung aus dem linken Milieu, die Polizei hätte ein strukturelles Rassismusproblem? Um Begründung wird gebeten.

    5.3 Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Desinformationskampagenen gegen die Polizei, durch beispielsweise manipulierte Videos?
    5.4 Wie bewertet die Staatsregierung das weiterhin hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte?

    6. Terrorismus
    6.1 Wie schätzt die Staatsregierung die derzeitige terroristische Gefahrenlage ein?
    6.2 Wieviele Islamisten halten sich derzeit im Freistaat Bayern auf, die als Gefährder eingestuft werden?

    6.3 Wie bewertet der Ministerpräsident den islamistischen Anschlag in Berlin?


    Für die Beantwortung dankt

    Sophie Bloomberg und Fraktion

  • Antrag

    der Fraktion des Forums im Bayerischen Landtag



    Übernahme der Geschäftsordnung der vorangegangenden Legislaturperiode



    Der Landtag wolle beschließen:


    Die Geschäftsordnung für den II. Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) wird in aktuellster Fassung nach §2 Abs. 4 und § 57 BayLTGeschO in vollem Umfang für den dritten Bayerischen Landag übernommen.


    Felix Schwalbenbach und Fraktion


    Anlage:


    BayLTGeschO.pdf


    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Ist dies eine Anfrage an die gesammte Staatsregierung oder einzig und allein an den Ministerpräsidenten?


    Ich bitte dies zukünftig anzugeben (Kleine und Große Anfrage, als auch den Empfänger).

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Wo steht das? In welcher Geschäftsordnung?

  • In der, mit denen ich ihre Anfragen bereits ins Plenum gelassen habe, Herr Dr. Heidbrink.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Es gibt keine Geschäftsordnung. Ich setze Sie in Kenntnis, dass ich umgehend gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde, soweit der Sachlage nicht abgeholfen wird.

  • Bitte, tun Sie das. Bis dahin werden keine Anträge bearbeitet. Sie möchten eine geordnete Regelung im Landtag, diese geschieht durch die GO. Ist diese nicht da, bin ich auch nicht in der Möglichkeit ihre Anträge zu bearbeiten. Wenn Sie meine Entscheidungen anfechten, nur, weil Sie das Kalenderdatum und die Uhrzeit nicht lesen können, ist dies nicht mein Problem.


    Das wird keine Diskussion. Das Thema ist hiermit beendet.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Ihr antidemokratisches und inkompetentes Verhalten wird ein Nachspiel haben, Schwalbenbach. Wir sind hier nicht in einer Bananenrepublik. Wenn Sie nicht fähig sind, die banalsten, sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Abgeordnetenrechte zu wahren, sollten Sie umgehend zurücktreten.

  • Der antidemokratische Geist der als demokratiefeindlich einzustufenden Organisation - ich verzichte hierbei bewusst auf die Bezeichnung Partei - des sog. "Forums", widert mich an. Als Bundesvorsitzender der Konservativen Partei kündige ich an unsere Rechte als gewählte Volksvertreter vor Gericht zu erstreiten! Schämen Sie sich, Sie schäbiger Lump!

  • Ihr antidemokratisches und inkompetentes Verhalten wird ein Nachspiel haben, Schwalbenbach. Wir sind hier nicht in einer Bananenrepublik. Wenn Sie nicht fähig sind, die banalsten, sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Abgeordnetenrechte zu wahren, sollten Sie umgehend zurücktreten.


    Der antidemokratische Geist der als demokratiefeindlich einzustufenden Organisation - ich verzichte hierbei bewusst auf die Bezeichnung Partei - des sog. "Forums", widert mich an. Als Bundesvorsitzender der Konservativen Partei kündige ich an unsere Rechte als gewählte Volksvertreter vor Gericht zu erstreiten! Schämen Sie sich, Sie schäbiger Lump!

    Sie benehmen sich wie die Axt im Walde. Schämen Sie sich.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • reagiert auf das Getöle der Volksvertreter mit einem „Lächerliche Schießbudenfiguren!“

  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Dritte Wahlperiode




    Drucksache III/05


    A n t r a g

    des bayerischen Ministerpräsidenten, Felix Neuheimer.



    Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien






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    A n l a g e 1

    Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    1. Folgende Staatsministerien werden nach Art. 49 der bayerischen Verfassung bestimmt:

    a) Staatsministerium des Innern, für Integration und Digitales
    b) Staatsministerium der Justiz
    c ) Staatsministerium für Unterricht und Kultus
    d) Staatsministerium für für Familie, Arbeit und Soziales
    e) Staatsministerium der Finanzen und Wirtschaft
    f) Staatsministerium für Umwelt, Energie und Landwirtschaft
    g) Staatsministerium für Gesundheit und Pflege


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Dritte Wahlperiode




    Drucksache III/06


    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Pflegekräften


    A) Problem

    Die Corona-Pandemie hat uns wieder einmal gezeigt, wie wichtig Pflegerinnen und Pfleger für unsere Gesellschaft sind. Auch ist bekannt, dass in der Pflege seit Jahren Personalmangel herrscht. Der geringe Lohn und der hohe Arbeitsaufwand machen den Job sehr unattraktiv, weshalb wir dagegen etwas unternehmen müssen.


    B) Lösung

    Pflegerinnen und Pfleger sollen eine Gehaltserhöhung bekommen, um den Job attraktiver zu machen.


    C) Alternativen

    Keine


    D) Kosten

    Es wird ein Defizit von 180 Mio. € pro Jahr im Haushalt erwartet.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Pflegekräften

    (Gesetz zur Förderung von Pflegekräften - PKFöG)

    vom 1 1 . 0 9 . 2 0 2 0



    Artikel 1

    Geltungsbereich


    (1) Pflegekräfte im Sinne dieses Gesetztes sind Bürgerinnen und Bürger, die

    1. für die Alterspflege tätig sind;
    2. für die Langzeitpflege tätig sind;
    3. für die Behindertenpflege tätig sind;
    4. in Kliniken jeglicher Art pflegerisch tätig sind.

    (2) Dieses Gesetz findet außerdem Geltung bei Bürgerinnen und Bürgern, die pflegebedürftige Angehörige (mindestens Pflegegrad 2) selbst von zu Hause pflegen.

    (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rettungswesens.



    Artikel 2

    Förderung


    (1) Pflegekräfte nach Artikel 1 Absatz 1 erhalten einen finanziellen Zuschuss von 0,60€ pro Arbeitsstunde.

    (2) Pflegekräfte die nach Artikel 1 Absatz 1 schon mindestens sechs Jahre tätig sind, erhalten einen finanziellen Zuschuss von 0,90€ pro Arbeitsstunde.

    (3) Bürgerinnen und Bürger nach Artikel 1 Absatz 2 erhalten einen finanziellen Zuschuss von 150€ pro Monat.



    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.