Das widerspricht vollkommen der gängigen Anwendungspraxis seit eigentlich Bestehen der Sim und Bestehen des ModAdminG. Nach §7 Abs. 1 wird der automatische Ausschluß anhand der Strafpunkte festgemacht. Da alle Verbote im vierten Teil des ModAdminG (§§10-16) Strafpunkte nach sich ziehen, ist es nur folgelogisch, daß diese Vergehen in Häufung einen Ausschluß nach sich ziehen können.
Es geht aber nicht um den automatischen Ausschluss, weil der nur bis 30 Punkte möglich ist.
Das wurde, wie gesagt, bislang anders gehandhabt. Nach 30 Strafpunkten erhöht sich lediglich das Strafmaß bei einem automatischen Ausschluß nicht mehr. Aber dennoch ist §7 Abs, 1 Punkt 3. nach wie vor anwendbar, da alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Es steht ja nicht explizit "30 Strafpunkte - 3 Tage Ausschluß" drin, sondern "weitere 10 Strafpunkte - 3 Tage Ausschluß". Diese weiteren 10 Strafpunkte können nach gängiger Auslegung auch 40, 50, 60 Strafpunkte sein.
Ansonsten könnte man eine Person mit 40 Punkten denklogisch bis zu 5 Tage ausschließen, weil diese ja sowohl aufgrund von Nr. 1, als auch von Nr. 2 bereits ausgeschlossen wurde und auch wieder Punkt Nummer drei zutreffen würde.
Dies widerspricht sämtlicher Logik, da somit die Wahl zwischen 2, 3, oder 5 Tagen dann der Willkür der Mods obliegen würde und kann daher nicht die Intention des Textes sein, will man diesen als "gerecht" und "fair" betrachten.
Ah, Moment. Jetzt verstehe ich deine Argumentationsweise zu den 5 Tagen. In der Tat wären 5 Tage Ausschluß ab 40 Strafpunkten tatsächlich argumentierbar. Allerdings würde ich es zurückweisen, daß die Moderation (bzw. Administration) hier willkürlich die Ausschlußlänge entscheiden könnte, einfach aus der Erfahrung heraus, daß ein Ausschluß durch mehrere Hände geht. Zum einen checken sich gegenseitig die Mods, die hauptamtliche Administration, die das ganze ausführt und darauf nochmal einen Blick werfen kann und nicht zuletzt die Spielerschaft, die darauf aufmerksam machen kann und über Absetzungsmöglichkeiten von Moderatoren verfügt. Klar, das ist nicht juristisch wasserdicht, aber man sollte meinen können, das wir hier gemeinsam als Spielerschaft auf den Common Sense vertrauen.
Außerdem ist es eine Frage der Definition des automatischen Ausschlusses. Was bedeutet dieser für Dich? Im Gegensatz zum sozusagen nichtautomatischen?
Persönlich würde ich es so definieren:
Automatischer Ausschluß: Ordentlicher Ausschluß, von Strafpunkten abhängig, wird ohne Vorwarnung oder gesonderten Beschluß verhängt.
Nichtautomatischer Ausschluß: Außerordentlicher Ausschluß, nur nach Paragraphen in denen ein Ausschluß als explizites Strafmaß vorgesehen ist (also §§14, 15 und ggf. weitere), benötigt einen Mehrheitsbeschluß der Moderation, der auch veröffentlicht wird.