Anträge an das Niedersächsische Landtagspräsidium
Themenfremde Beiträge sowie Diskussionen sind hier zu unterlassen.
Vielen Dank
Ihr Landtagspräsidium
Anträge an das Niedersächsische Landtagspräsidium
Themenfremde Beiträge sowie Diskussionen sind hier zu unterlassen.
Vielen Dank
Ihr Landtagspräsidium
Sehr geehrtes Präsidium,
hiermit zeige ich an, dass mich die SDP-Fraktion (welche ich noch gesondert benennen werde) als Vorsitzenden gewählt hat. In dieser Eigenschaft beantrage ich die Einleitung der Kandidaturphase für das Amt des Ministerpräsidenten.
Hannover, den 26. August 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
Landtagspräsidium
Landtagspräsident Dr. Constantin Nohlen
Landtagsvizepräsident Henrik Van Vliet
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Schneider II)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr. Constantin Nohlen,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Henrik Van Vliet,
nachdem ich heute erneut zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß Verfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 26. August 2020
Tom Schneider, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Alles anzeigen
Hannover, den 26. August 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
Landtagspräsidium
Landtagspräsident Dr. Constantin Nohlen
Landtagsvizepräsident Henrik Van Vliet
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Schneider II)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr. Constantin Nohlen,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Henrik Van Vliet,
nachdem ich heute erneut zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß Verfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
- Tom Schneider, also meine Wenigkeit, als Ministerpräsident und Landesminister für Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit, Generationen und Gleichstellung sowie als Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat der Volkswagen AG und als Vertreter Niedersachsens im Bundesrat,
- Dr. Helin Dağdelen als Stellvertreterin des Ministerpräsidenten, als Landesministerin der Finanzen, für Wirtschaft und Digitalisierung sowie als Vertreterin Niedersachsens im Bundesrat,
- Charly Roth als Landesminister für Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Bau sowie als Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat der Volkswagen AG und als Vertreter Niedersachsens im Bundesrat,
- Dr. Theresa Klinkert als Landesministerin für Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Sport,
- Dr. Constantin Nohlen als Landesminister des Innern, der Justiz, für Kommunales, Verbraucherschutz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 26. August 2020
Tom Schneider, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Henrik Van Vliet Ich bitte Sie, Herr Landtagsvizepräsident, darum, in Stellvertretung für den Landtagspräsidenten die Abstimmung über mein Kabinett einzuleiten. Gemäß der Niedersächsischen Verfassung muss der Landtag mein Kabinett bestätigen.
Niedersächsischer Landtag
Drs. II / 01
Hannover, 14. September 2020
Antrag
der niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Minister für Arbeit, Soziales, Familien, Gesundheit, Generationen und Gleichstellung,
Tom Schneider
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Gesetzesentwurf zur Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege
A. Problem
Die Pflegekräfte in vielen niedersächsischen Krankenhäusern sind überbelastet und können deswegen ihrer Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Die Überlastungsanzeigen von Pflegekräften haben daher in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Situation birgt durch inakzeptable Arbeitsbedingungen in der Pflege eine Gefahr für die Gesundheit unserer Bevölkerung dar, wenn die gesundheitliche Versorgung durch Überlastung nicht mehr sichergestellt werden kann.
B. Lösung
Zur Lösung des Problems wird ein verbindlicher Personalschlüssel in der Pflege festgelegt, der die Anzahl der Patienten in ein Verhältnis zur erforderlichen Zahl von Pflegepersonal setzt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Erstmal keine. Eventuell muss das Personal in den Gesundheitsämtern aufgestockt werden. Dies wird nach Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden.
Anlage 1
Titel: Antrag zur Gebung einer Geschaeftsordnung
Antragsteller: Hajime Nagumo, fraktionslos
Antragsinhalt:
Begruendung: erfolgt ggf. muendlich
Niedersächsischer Landtag
Drs. III / 02
Hannover, 03. Oktober 2020
Änderungsantrag zum Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag
des Landtagsabgeordneten Tom Schneider und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im niedersächsischen Landtag
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Änderungsantrag zum Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag
Der Antrag des Landtagsabgeordneten Hajime Nagumo zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den niedersächsischen Landtag (Drs. III / 01) wird wie folgt abgeändert:
§2 Landtagsfraktionen
1. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und/oder Mitglieder der selben Partei sind.
2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und ihre Mitglieder bei Bildung derFraktion sind dem Landtagspräsidium schriftlich mitzuteilen.
3. Neue Abgeordnete, die einer bestimmten Partei angehören, gehören automatisch derFraktion dieser Partei an, sofern eine solche Fraktion besteht und er nichts gegensätzliches äußert. Eine schriftliche Mitteilung an das Präsidium ist nicht notwendig.
wird durch
§2 Landtagsfraktionen
1. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens einem Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und/oder Mitglieder der selben Partei sind.
2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und ihre Mitglieder bei Bildung der Fraktion sind dem Landtagspräsidium schriftlich mitzuteilen.
3. Neue Abgeordnete, die einer bestimmten Partei angehören, gehören automatisch der Fraktion dieser Partei an, sofern eine solche Fraktion besteht und er nichts gegensätzliches äußert. Eine schriftliche Mitteilung an das Präsidium ist nicht notwendig.
ersetzt.
Begründung:
Erfolgt bei Bedarf mündlich.
Ich ziehe meinen Antrag unter dem Zeichen NDS 03/1 zurueck,
Antragstitel: Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Antragsteller: Hajime Nagumo, fraktionslos
Antragsinhalt:
Antragsbegruendung: erfolgt ggf. muendlich
Hannover, den 13. Oktober 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
- Landtagspräsidium -
Landtagspräsident Charly Roth
Landtagsvizepräsident Hajime Nagumo
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Schneider III)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Charly Roth,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Hajime Nagumo,
nachdem ich am gestrigen Montag, den 12. Oktober 2020 erneut zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß niedersächsischer Landesverfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 13. Oktober 2020
Tom Schneider, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag
Drs. III / 04
Hannover, 13. Oktober 2020
Antrag
der Abgeordneten Falk Hildebrandt, Dr. Theresa Klinkert, Tom Schneider, Dr. Helin Dağdelen, Dr. Constantin Nohlen, Charly Roth und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im niedersächsischen Landtag
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung
A. Problem
Mit
der Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes im Jahr 1992 hat der verfassungsändernde Gesetzgeber auf Bundesebene die europäische
Integration garantiert. Seit dieser Änderung sind auch die Länder
in das europäische Mehrebenensystem eingebettet. Diese Änderung
wurde bisher vom Niedersächsischen Landtag nicht durch eine
Verfassungsnovelle vollzogen. Die veränderte Stellung des Landes als
solches in den europäischen Integrationsprozess ist bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollzogen. Seit der Änderung von
Artikel 23, Abs. 2 GG wirken die Länder über den Bundesrat in
Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Auch Niedersachsens
Gestaltungsrolle innerhalb der EU mittels des Ausschuss der Regionen hat bedeutend zugenommen.
Diese dadurch veränderte Rolle Niedersachsens wird bisher nicht in
der Landesverfassung widergespiegelt. Selbiges gilt für die
umfangreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Ein Großteil der Bundesländer hat mittlerweile ein Bekenntnis zur europäischen Integration in die Landesverfassung aufgenommen. Dies soll mittels dieses Gesetzesentwurfes nun auch im Land Niedersachsen erfolgen, welches durch seine zentrale Rolle in Europa von der grenzüberschreitende Zusammenarbeit stets profitiert hat.
B. Lösung
Zur Lösung des Problems wird Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung geändert.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Antragstitel: Gesetzt zur Änderung des dritten Artikel der Niedersächsischen Verfassung
Antragsteller: Hajime Nagumo, Oppositionsfraktion
Antragsinhalt:
Artikel 1 - Änderung der Niedersächsischen Landesverfassung
Art. 3, Abs. 3 wird durch das folgende ersetzt:
Artikel 2 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Antragsbegruendung: erfolgt ggf. muendlich
Niedersächsischer Landtag
Drs. III / 06
Hannover, 19. Oktober 2020
Antrag
der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Bau
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Gesetz zum Verbot von Erdgas-, und Erdölbohrungen im Niedersächsischen Wattenmeer
A. Problem
Die potenzielle Förderung von Erdgas-, und Erdölvorkommen auf dem Gebiet des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ birgt erhebliche und nicht abzuschätzende Folgen für Flora und Fauna in diesem hochsensiblen Ökosystem. Diese würden den Schutzzielen des Landes Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland diametral entgegenstehen.
B. Lösung
Ein Verbot von Erdgas-,und Erdölbohrungen auf dem Gebiet des Niedersächsischen Wattenmeeres.
C. Alternativen
Keine
D.
Kosten
In der
langfristigen Finanzplanung entstehen keine Kosten
Anlage 1
Niedersächsischer Landtag
Hannover, 21. Oktober 2020
Antrag
des niedersächsischen Landtagspräsidiums, vertreten durch den Präsidenten, Charly Roth, sowie den stellvertretenden Präsdienten Hajime Nagumo.
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Änderung der Geschäftsordnung
A. Problem
Die derzeitige Geschäftsordnung beinhaltet bei Debatten, Abstimmungen und Wahlen Fristen von drei Tagen, die sich nach der praktischen Durchführung der letzten Debatten, Abstimmung und Wahlen als zu lang erwiesen haben.
B. Lösung
Durch die Änderung der Geschäftsordnung werden die Fristen auf zwei Tage verkürzt.
C. Kosten
Keine
Anlage 1
Änderung der Geschäftsordnung des niedersächsischen Landtages
Alte Version:
§9 Debatten
(1) Debatten dauern 3 Tage.
(2) Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf sechs Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.
(3) Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:
a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,
b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und
c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.
Neue Version:
§9 Debatten
(1) Debatten dauern 2 Tage.
(2) Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf vier Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.
(3) Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:
a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,
b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und
c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.
Alte Version:
§10 Kandidaturen
(1) Die Kandidaturphase zur Wahl eines Amtes dauert 3 Tage
(2) Kandidaturen nach Ablauf der in §10 Absatz 1 genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden
(3) zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen
(4) Findet sich innerhalb der in §10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert
(5) Erklärt eine Person unter den in §10 Absatz 4 genannten Bedingungen ihre Kandidatur, wird die Kandidaturphase ab dem Zeitpunkt der ersten eingereichten gültigen Kandidatur um 3 Tage verlängert
(6) Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten, von denen mindestens drei der Opposition angehören muss, kann die Kandidaturphase unter den in §10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für Wählen des Ministerpräsidenten.
Neue Version:
§10 Kandidaturen
(1) Die Kandidaturphase zur Wahl eines Amtes dauert 2 Tage
(2) Kandidaturen nach Ablauf der in §10 Absatz 1 genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden
(3) zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen
(4) Findet sich innerhalb der in §10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert
(5) Erklärt eine Person unter den in §10 Absatz 4 genannten Bedingungen ihre Kandidatur, wird die Kandidaturphase ab dem Zeitpunkt der ersten eingereichten gültigen Kandidatur um 2 Tage verlängert
(6) Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten, von denen mindestens drei der Opposition angehören muss, kann die Kandidaturphase unter den in §10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für Wählen des Ministerpräsidenten.
Alte Version:
§11 Abstimmungen
(1) Abstimmungen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(3) Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(4) Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.
(5) Abstimmungen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Neue Version:
§11 Abstimmungen
(1) Abstimmungen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(3) Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
(4) Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.
(5) Abstimmungen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Alte Version:
§12 Wahlen
(1) Wahlen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.
(3) Alle Wählen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss er erkennbar sein, wer wen gewählt hat.
(4) Wahlen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Neue Version:
§12 Wahlen
(1) Wahlen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, das die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.
(2) Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.
(3) Alle Wählen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss er erkennbar sein, wer wen gewählt hat.
(4) Wahlen sind für nichtig zu erklären, wenn Unbefugte daran teilgenommen haben.
Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt sofort in Kraft.
Niedersächsischer Landtag
Drs. III / 08
Hannover, 26. Oktober 2020
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Tom Schneider
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Niedersächsisches Gesetz zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen
A. Problem
Viele Jugendliche befinden sich mit einem Alter von 16 Jahren bereits in einer Ausbildung, zahlen Steuern und übernehmen Verantwortung. Gleichzeitig werden diese Jugendlichen aber vom Wahlrecht für den niedersächsischen Landtag ausgeschlossen. Dadurch können Sie ihren Interessen keinen Ausdruck verleihen und auch nicht über die Verwendung der von Ihnen gezahlten Steuergelder entscheiden. Sie werden auf diese Weise vom politischen Prozess ausgeschlossen und können nicht partizipieren. Doch gerade Jugendliche sollten wir für die Politik gewinnen, weil es um Ihre Zukunft geht und Sie am längsten mit den Konsequenzen heutiger Entscheidungen leben müssen.
B. Lösung
Das aktive Wahlalter für niedersächsische Landtagswahlen wird durch die Änderung der niedersächsischen Landesverfassung und durch die Änderung des niedersächsischen Wahlgesetzes auf 16 Jahre gesenkt.
C. Alternativen
Keine.
D.
Kosten
Pro Landtagswahl entstehen für die Durchführung der Wahl Mehrkosten von maximal 250.000 Euro, die aber teilweise vom Bund übernommen werden können.
Anlage 1
Hannover, den 18. November 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
- Landtagspräsidium -
Landtagspräsident Charly Roth
Landtagsvizepräsident Hajime Nagumo
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Hildebrandt)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Charly Roth,
sehr geehrter Herr Landtagsvizepräsident Hajime Nagumo,
nachdem ich am gestrigen Mittwoch den 17. November 2020 zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß niedersächsischer Landesverfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Zeitgleich beantrage ich mit Beendigung der Abstimmung über die Landesregierung die Einberufung einer Aktuellen Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung.
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 18. November 2020
Hildebrandt
Antragssteller: Hajime Nagumo
Antragstitel: Gebung einer Geschäftsordnung
Antragsinhalt:
Antragsbegründung: erfolgt ggf. mündlich
Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion zur Wahl einer Ministerpräsidentin für das Land Niedersachsen
Die niedersächsische Sozialdemokratie erbittet das Landtagspräsidium die Ministerpräsidenten-Wahl einzuleiten.
Für diese Wahl schlagen wir die Abgeordnete
Emilia von Lotterleben
vor.
Hannover, den 18. November 2020
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
- Landtagspräsidium -
Landtagspräsident Hajime Nagumo
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Hildebrandt)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hajime Nagumo,
nachdem ich am 21. Dezember 2020 zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister:innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß niedersächsischer Landesverfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Zeitgleich beantrage ich mit Beendigung der Abstimmung über die Landesregierung die Einberufung einer Aktuellen Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung.
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 28. Dezember 2020
Emilia von Lotterleben
Antragsteller: Hajime Nagumo (vPiraten)
Antragstitel: Niedersächsisches Transparenzgesetz (NdsTG)
Antragsinhalt:
Antragsbegründung: erfolgt ggf. mündlich
Alternativ wird eine PDF-Version des Antraginhaltes bereitgestellt: NdsTG.pdf