Satzung der Administration
§ 1 Allgemeines
Im Folgenden werden die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen der gesamten Administration genauer bestimmt.
§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Administrator ist, wer von dem Betreiber gemäß § 4 Abs. 1 ModAdminG bestimmt wurde.
(2) Wahladmin ist, wer gemäß § 4 Abs. 3 ModAdminG von der Spielerschaft gewählt wird.
(3) Spricht die Satzung von " Gesamter Administration", so sind damit die Wahladmins und Administratoren gemeint.
(4) Spricht die Satzung von "Administration" sind damit lediglich die Administratoren gem. Abs. 1 gemeint.
§ 3 Aufgabenbereiche der Administration
(1) Die Aufgaben der Wahladmins beschränken sich auf die Verwaltung der Benutzergruppen, sowie die Erteilung und Entziehung von Rechten gemäß § 4 Abs. 2 ModAdminG. Sie erhalten Zugriff auf das ACP und können zusätzlich Foren bearbeiten.
(2) Alle Aufgaben und Zuständigkeiten die über Abs.1 hinausgehen, sind Aufgaben der Administratoren nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung zuständig.
(3) Für die Zuständigkeit gem. § 6 Abs. 2 ModAdminG sind die Administratoren nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung zuständig.
§ 4 Beschlüsse
(1) Ein Beschluss der gesamten Administration erfolgt mit einfacher Mehrheit.
(2) Bei Stimmengleichheit wird die Stimme des Betreibers doppelt gewichtet.
§ 5 Doppelaccounts
(1) Für den Umgang und die Verfolgung von Doppelaccounts sind die Administratoren nach § 2 Abs. 1 zuständig.
(2) Die Administration stimmt sich bei Auffälligkeiten kurz ab und sperrt den Account mit einfacher Mehrheit. Auf eine Anhörung kann bei klarem Tatbestand verzichtet werden.
§ 6 Admin-Sitzung
(1) Eine Admin-Sitzung kann von allen Mitgliedern der gesamten Administration einberufen werden. Sie muss mindestens drei Tage vorher angekündigt und begründet werden.
(2) In dringenden Fällen kann eine Admin-Sitzung noch für den selben Tagen durch den Betreiber einberufen werden.
(3) Bei Abstimmungen der Admin-Sitzung werden nur die anwesenden Stimmen berücksichtigt.
(4) Für eine Satzungsänderung wird die Anwesenheit des Betreibers benötigt.
(5) Die Sitzungen finden im Discord Voicechat statt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Eine Satzungsänderung muss schriftlich beantragt werden. Über den Antrag kann nur bei einer Admin-Sitzung entschieden werden.
(3) Für eine Satzungsänderung wird die absolute Mehrheit benötigt.