Bayerischer Landtag
Neunzehnte Wahlperiode
Drucksache XII/004
G e s e t z e n t w u r f
der Gruppe der SDP und der Berufenen Bürgerin Gundula Umbritsch
Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Freistaat Bayern
A) Problem
Der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lässt keine verlässliche Vertretung von Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und Politik mehr zu. Nach Angaben des DGB waren im Jahr 2014 gerade einmal 12,7 Prozent der bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Mitgliedsgewerkschaft des DGB organisiert. Angesichts der starken Rolle, die die Gewerkschaften im Gesamtgebilde des Wirtschaftslebens jedoch einnehmen sollen, offenbart sich dadurch eine Problematik. Eine Modernisierung des Arbeitnehmervertretungswesens ist daher unabdingbar.
B) Lösung
Die Einrichtung einer allgemeinen Arbeitnehmerkammer nach Vorbild der saarländischen Arbeitskammer und der bremischen Arbeitnehmerkammer. Die Kammer soll als Schnittstelle zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Politik dienen und kann ebenfalls mit staatlichen Aufgaben betraut werden. Durch Anregungen, Vorschläge und ein Anhörungsrecht soll sie sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen können. Solche Kammern existieren hierbei bereits auf fachspezifischen Gebieten, nicht jedoch im Allgemeinen.
C) Alternativen
keine
D) Kosten
derzeitig nicht einzuschätzen
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A n l a g e 1
gez. Umbritsch