Regeländerung §2 vDGB

  • Vorschlag zur Regeländerung


    Aktuelle Fassung:

    § 2
    DER ACCOUNT

    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Nebenaccounts für Richter am Obersten Gericht und SimOff-Ämter.

    (6) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.

    (7) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.

    (8) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.


    Wird geändert in:


    § 2

    DER ACCOUNT


    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.

    (2) Der Wechsel des Hauptaccounts ist frühestens zwei Monate nach dem letzten Wechsel des aktiven Hauptaccounts möglich. Über begründete Ausnahmen von dieser Regel kann die Administration auf schriftlichen Antrag entscheiden.

    (3) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (4) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (5) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (6) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Nebenaccounts für Richter am Obersten Gericht und SimOff-Ämter.

    (7) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.

    (8) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.

    (9) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.


    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • 1. Brauchen wir die Regel wirklich? Unbedingt? Sind wir sicher, dass wir die Situation nicht wegen extremeren Einzelfällen überbewerten?

    2. Sind die Admins wirklich die richtigen Ansprechpartner für Entscheidungen hier? Es galt eigentlich lange der Grundsatz, dass Admins vor allem eine technische Rolle spielen. Ich sähe die Entscheidung eher bei der Moderation, dem Communitybeauftragten, oder dem Sim-off-Gericht.

  • 1. Brauchen wir die Regel wirklich? Unbedingt? Sind wir sicher, dass wir die Situation nicht wegen extremeren Einzelfällen überbewerten?

    Das kann man natürlich unterschiedlich bewerten. Ob da ein bis zwei chronische Einzelfälle eine Rechtfertigung sind, kann man sicherlich anzweifeln. Ich würde hier aber abwägen; welcher potentielle Schade würde durch diese Regel denn anderen Spielern entstehen? Das wäre ja immer so die Contraseite die ich bei Regeländerungen betrachten würde. Und hier kann ich persönlich keinerlei Nachteile erkennen. Oder wie siehst du das?


    2. Sind die Admins wirklich die richtigen Ansprechpartner für Entscheidungen hier? Es galt eigentlich lange der Grundsatz, dass Admins vor allem eine technische Rolle spielen. Ich sähe die Entscheidung eher bei der Moderation, dem Communitybeauftragten, oder dem Sim-off-Gericht.

    Ich sah das jetzt vor allem in einer gewissen Gewohnheit, dass zuletzt bei Ausnahmefällen auch die Administration die genehmigende Kraft war; siehe den immer häufigeren Fall, in dem ein eigentlich stillgelegter alter Hauptaccount noch ein Alterspräsidium leitet (von Angern, Goldhammer, Ivanova), was ja auch "Sondergenehmigungen" darstellt.

    Da kann ich deinen Punkt aber nachvollziehen, wenn man es unter diesem Grundsatz betrachtet (= dann müsste man rückwirkend auch die o.g. Fälle kritisch betrachten). Wobei ich da die anderen Stellen auch nur bedingt sinnvoll finde; die Moderation hat da mEn nichts mit zu tun, sie sind ja auch bei Doppelaccounts oder bei Fällen von Spam Accounts nicht involviert. Die Communitybeauftragen (nach bisheriger Erfahrung ein sehr nutzloses Amt, aber das ist ein anderes Thema) hat bisher nur und ausschließlich mediative Befugnis, sicherlich könnte man sich da vorher eine Stellungnahme einholen ("würde ein früherer Accountwechsel den Spielfluss stören?"), für eine Entscheidung würde es aber wohl nicht reichen. Wenn überhaupt sehe ich da das SimOff-OG, welches aber doch schon sehr ausgelastet ist. Da ist wohl kaum mit einem Urteil zu rechnen, bevor eine entsprechende Zeitspanne ohnehin vorüber ist.


    Letzten Endes glaube ich auch gibt es solche Fälle nicht, da hat beim Erstellen vielleicht meine Vorsicht reingespielt; ich denke ein Hintertürchen für Notfälle ist nicht schlecht.

    Ich kann deine Bedenken aber vollkommen nachvollziehen.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts