[Debatte] Regeländerung zur Auswahl des Bundeslandes

  • Ich möchte hiermit folgende Regeländerung vorschlagen und zur Debatte stellen:



    Artikel 1

    Änderung des vDGB


    Das vDGB wird wie folgt geändert:


    1. § 5b wird wie folgt gefasst:


    "§ 5b Wechsel und Auswahl des Bundeslandes


    (1) Die Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.


    (2) Ein Eintritt in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahl stattfindet. Findet eine Landtagswahl oder die Bundestagswahl innerhalb der nächsten zwei Wochen statt, ist der Eintritt in das Bundesland erst wieder nach Ablauf der Wahl möglich. Abweichend von Satz 2 ist der erstmalige Eintritt eines Accounts in ein Bundesland bis einen Tag vor der Bundestagswahl möglich. Dies gilt nicht für Bundesländer, die aufgrund einer Landtagswahl gesperrt sind.


    (3) Nach dem Eintritt eines Accounts in ein Bundesland ist ein Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Diese Regeländerung tritt am 10. Mai 2023 in Kraft.



    Durch die Änderung dürften auch neue Accounts in Zukunft nicht mehr direkt vor einer Landtagswahl in ein Bundesland eintreten. Habe die aktuelle Regelung mit meinem jetzigen Account zwar auch genutzt, weil es derzeitig gestattet ist, aber grundsätzlich haben mich schon immer alle Regeln gestört, die man einfach durch die Erstellung eines neuen Accounts umgehen kann. Theoretisch könnte man jetzt natürlich auch überall festschreiben, dass die Regeln accountübergreifend gelten, die Anzeige neuer Konten ist gemäß § 14 Absatz 2 ModAdminG ohnehin verpflichtend, aber würde auch den Aufwand für die Administration erhöhen und der obige Vorschlag wäre mit Blick auf die Auswahl und Wechsel der Länder meiner Ansicht nach auch ausreichend. Der frühzeitige Wechsel wäre damit zwar weiterhin möglich, aber finde ich weniger störend. Ich denke, wer wirklich komplett neu ist oder wieder neu einsteigt, wird im Zweifel vermutlich auch in ein anderes Land gehen oder eins, zwei Wochen warten können. Nicht umsonst gibt es ja auch die berufenen Bürger. Man könnte natürlich auch sagen, neue Accounts dürfen einfach nur nicht wählen. Bei der Bundestagswahl ist das ja auch der Fall, daher wäre der erstmalige Eintritt vor der Bundestagswahl gemäß des aktuellen Entwurfs auch weiterhin abweichend gestattet, sonst wären einige Länder auch drei, vier Wochen am Stück geschlossen, aber da gibt es natürlich auch das Wahlregister. Änderungen des Vorschlags sind aber natürlich gerne möglich.