Stimmen Sie der Regeländerung zu? 24
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Ja (17) 71%
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Nein (2) 8%
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Enthaltung (5) 21%
Die Abstimmung dauert 72 Stunden.
§ 5b Wechsel und Auswahl des Bundeslandes
(1) Die Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.
(2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.
(3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.
(4) Das erstmalige beziehen eines Landes ist bis einen Tag vor der Landtags- oder Bundestagswahl möglich.
(5) Am Tag der Wahl gilt die jeweilige Benutzergruppe als geschlossen und ein Eintritt ist für niemanden mehr möglich, bis nach der Wahl.