Anträge an das Landtagspräsidium

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Siebente Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktionen der SDP und der vPiraten sowie des Abgeordneten Klaas Winterscheidt



    Drucksache VII/01


    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sonntagsruhe



    A. Problem

    Gegenwärtig gibt es 11 verkaufsoffene Sonntage in NRW. 11 Sonntage, die Kinder ohne ihre Mütter oder Väter verbringen müssen, da ihre Eltern arbeiten sind. 11 Sonntage, die Ehemänner, Ehefrauen bzw. Lebenspartner ohne ihre Ehefrauen, Ehemänner bzw. Lebenspartner allein verbringen müssen. 11 Sonntage, in der die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe nicht eingehalten wird. Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage ist sozial unausgeglichen.


    B. Lösung

    Die maximale Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr wird auf acht Tage verringert.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.




    Gesetz zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz - SonnRuStäG)

    vom 16.06.2021



    Artikel 1

    Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten


    Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006, das zuletzt am 21.04.2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:


    Die Angabe „höchstens elf“ wird durch die Angabe „höchstens acht“ ersetzt.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


    2 Mal editiert, zuletzt von Johannes Lichter () aus folgendem Grund: Textfarbe teilweise geändert. "Siebente" anstatt "Sechste" Wahlperiode


  • Sehr geehrtes Präsidium,


    Ich bitte die genannten Anträge nun den Ministern vorzulegen.


    Vielen Dank

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    Siebte Wahlperiode



    Anfrage

    der Fraktion der Grünen und der Abgeordneten Dr. Kerstin Siegmann



    Drucksache VII/15


    Kleine Anfrage

    Fall Sven W. - Steht die Landesregierung zur LGBTQ+-Community?


    Vorbemerkung der Fragesteller:

    Beim Christopher-Street-Day 2016 hatte Sven W. einen Streit in einem Kölner Schnellrestaurant zu schlichten versucht. Doch die eintreffenden Polizisten gingen stattdessen gegen diesen vor. Sven wurde geschlagen, getreten, beleidigt und festgenommen. Im Gewahrsam wurde ihm ohne richterlichen Beschluss Blut abgenommen. Mitten in der Nacht wurde er nach seinen Angaben schließlich - nur in Unterwäsche gekleidet - wieder freigelassen.

    Doch seine Leidensgeschichte ging noch weiter. Die zuständige Oberstaatsanwältin klagte nicht die Polizisten, sondern ihn an und brachte ihn trotz zweier Freisprüche am Amts- und Landgericht auch noch vor das Oberlandesgericht - wo er im Februar 2020 erneut straffrei ausging. Seit Juni klagt Sven nun beim Landgericht Köln auf Schmerzensgeld gegen das Land als Arbeitgeber der Polizisten.


    Ich frage den Landesminister des Innern und der Justiz:


    1. Wie steht der Landesminister und insbesondere die Landesrgierung zum Vorgang rund um die Geschichte von Sven?
    1.1 Hat die Landesregierung Schritte unternommen, um die zuständige Oberstaatsanwältin ihres Postens zu entbinden?

    1.2 Wenn ja, wann und ist die Entlassung bereits vollzogen?

    1.3 Wenn nein, warum?



    2. Sieht der Landesminister die Gefahr der Kompromittierung anderer Rechtsfälle der Polizeigewalt durch die benannte Obverstaatsanwältin?

    2.1 Wenn ja, was wird er dageghen unternehmen?

    2.2 Wenn nein, warum?

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    Sechste Wahlperiode



    Antrag

    der Fraktion des lieberalen Forums und des Abgeordneten Dennis Willenburg



    Drucksache VI/XX



    Antrag zur Überarbeitung des Suizidpräventionsprogramms der Landesregierung


    A. Problem

    In Zeiten von Corona ist Social-Distancing wichtig und eben Normalität. Die unvermeidbare Folge ist, dass psychische Belastungen und mit ihnen die Schafstörungen, Burnouts und Depressionen usw. zunehmen werden. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwigs-Maximilians-Universität in München bestätigt mit ihrer Einschätzung, dass psychische Folgen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht unabdingbar sein werden. 2020 haben Menschen vermehrt das Angebot an Therapien und Hilfen nicht wargenommen. Zudem werden psychische Erkrankungen heutzutage immer noch stigmatisiert.

    Viele Forschungen zeigen, dass viele Suizide vermeidbar sind und dieses Thema in der Regierung eine größere Beudeutung haben müsste. Besonders erstaunlich scheinen die Zahlen bei Menschen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren.


    B. Lösung

    Die Landesregierung muss den vorhandenen Plan evaluieren und eine wissenschaftlich-bewiesene Strategie ist erforderlich. Fundierte Maßnahmen können Medienrichtlinien für Berichte, die aufklären sein. Zudem das Näherbringen von Hilfsangebote, sowie die Schulung von Ersthelfern, wie Polizisten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen und auch Durchführung von Bildungsmaßnahmen in Schulen.


    C. Alternativen

    Beibehaltung des jetztigen Suizidpräventionsprogramms.


    D. Kosten

    Vorbehalten



    Antrag zur Überarbeitung des Suizidpräventionprogramms der Landesregierung

    vom xx.xx.xxxx


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    Die Regierung aufzufordern folgenden Beschluss umzusetzen.


    1. Erster Beschluss

    a) Das Suizidpräventionsprogramm anhand neuer Erkenntnisse evaluieren.

    b) Die Erarbeitung einer Strategie für eine bessere Diagnostik und Managment suizidelen Verhaltens

    c) Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und weitere Ersthelfer durchführen

    d) Die Erarbeitung eines Aufklärungsprogramms für Jugendliche

    e) Krisenangebote und Nachsorgeangebote ausweiten


  • Die Landesregierung und die Fraktionen SDP, vPiraten und TZB stellen einen Antrag zu einer Aktuellen Stunde mit dem Titel: "Aktuelle Stunde - Zum Gedenken an Esther Bejarano"

  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    Siebente Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    Der Landesregierung, der SDP, der vPiraten und TZB



    Drucksache VII/08


    Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW




    A. Problem

    Durch §47 (2) der Bauordnung NRW wird Vermietern untersagt Wohnungen mit reiner Nordausrichtung zu vermieten. Dies sorgt unter anderem dafür, dass in Studentenstädten dringender Wohnraum für Studierende unnötig verknappt wird, weil bspw. Studenten-WG's keine Zimmer mit Nordausrichtung zur Verfügung stellen dürfen.


    B. Lösung

    Die Landesregierung sieht vor, dass Gebäude, welche bis Ende 2020 gebaut wurden von diesen Paragraphen ausgenommen werden, und dieser ausschließlich nur für Neubauten gilt.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.




    Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW

    vom 12.07.2021




    Artikel 1
    Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW


    Das Gesetz zur Regelung des §47 (2) Bauordnung NRW wird wie folgt geändert:


    (2) Eine reine Nordlage aller Wohn- und Schlafräume ist unzulässig.

    (2.1)Diese Regelung gilt für alle Baugenehmigungen nach 2021.






    Artikel 2

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

  • Die Landesregierung und die Fraktionen SDP, vPiraten und TZB stellen einen Antrag zu einer Aktuellen Stunde mit dem Titel: "Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen - Gedenken an Opfer und Möglichkeiten zur Hilfe"

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

  • Kleine Anfrage (§ 27 Abs. 2 i. V. m. § 32 Abs. 1 Geschäftsordnung des Landtags NRW) des berufenen Bürgers Dr. Maximilian von Gröhn (Allianz)


    Sehr geehrter Herr Präsident ( Marcel Glasgow ),


    ich reiche folgende Anfrage an den Landesminister des Innern Mondtod ein.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. von Gröhn, Allianz

    - Berufener Bürger-


  • Wahl eines Ministerpräsidenten für das Land Nordrhein-Westfalen


    Wahlvorschlag der Allianz-Fraktion, v. d. d. Abgeordneten Marko Kassab, Ryan Davis, Sophie Bloomberg, Friedrich Augstein und Dr. Maximilian von Gröhn


    Der Landtag möge durch geheime Wahl beschließen, den Abgeordneten Marko Kassab - gemäß Artikel 52 Abs. 1 der Landesverfassung ohne Aussprache - zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zu wählen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Allianz-Fraktion


    ___
    Marcel Glasgow Gemäß Landesverfassung bitte direkt die Ministerpräsidentenwahl einleiten.

  • Kollege Gröhn,


    Als Geschäftsführender Landtagspräsident ist es nicht in meiner Befugnis eine Wahl einzuleiten. Ich verweise hier auf die laufende Wahl zum Landtagspräsidium

  • Kollege Gröhn,


    Als Geschäftsführender Landtagspräsident ist es nicht in meiner Befugnis eine Wahl einzuleiten. Ich verweise hier auf die laufende Wahl zum Landtagspräsidium

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung sind Sie weiterhin geschäftsführender Landtagspräsident. Wie bspw. geschäftsführenden Bundesministern stehen Ihnen deshalb weiterhin alle Amtsrechte, aber auch Pflichten, zur Ausübung zu.


    Geschäftsordnung des 7. Nordrhein-Westfälischen Landtags

    Somit steht die Bearbeitung des Wahlvorschlages weiterhin sowohl in Ihrer Befugnis als auch in Ihrer Amtspflicht, Herr Präsident.

  • Wahl eines Ministerpräsidenten für das Land Nordrhein-Westfalen


    Wahlvorschlag der Fraktionen der SDP-NRW und der vPiraten-NRW


    Der Landtag möge durch geheime Wahl beschließen, den Abgeordneten Kai Baum - gemäß Artikel 52 Abs. 1 der Landesverfassung ohne Aussprache - zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zu wählen.

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Anfrage

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    Drucksache VII/XX


    Anfrage über den Stand der finanziellen Unterstützung zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe


    Ich frage den Landesfinanzminister:


    1. In welchem Umfang plant Ihr Haus finanziellen Unterstützungsleistungen für die Bewohner in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten Nordrhein-Westfalens?
    1.1 Wie weit sind diese Planungen fortgeschritten?

    1.2 Wann können die ersten Leistungen ausgezahlt werden?


    2. Befindet sich die Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung, um weitere finanzielle Mittel zu erwirken?

    2.1 Wie weit sind diese Gespräche fortgeschritten?

    2.2 Welche finanziellen Umfang werden diese Hilfsmittel haben?

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Achte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-Fraktion




    Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Grunderwerbsteuer



    Gesetz zur Senkung der Grunderwerbsteuer

    Artikel 1

    Änderung des Grunderwerbsteuersatzes


    § 1 des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer wird wie folgt gefasst:


    "(1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,0 vom Hundert.


    (2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 01. Januar 2022 verwirklicht werden."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.


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    Achte Wahlperiode



    Antrag

    des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-Fraktion




    Antrag zur Einrichtung eines Hilfsfonds für die im Juli 2021 vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen und zum Ausbau der Warnsysteme



    Antrag zur Einrichtung eines Hilfsfonds für die im Juli 2021 vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen und zum Ausbau der Warnsysteme


    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

    1. ein umfangreiches Hilfsprogramm für die im Juli 2021 vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen zu initiieren, um hochwasser- und starkregenbedingte Schäden zu beseitigen, den Wiederaufbau baulicher Anlagen, von Gebäuden, Gegenständen und Infrastruktur, die durch Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind, zu unterstützen, Einkommenseinbußen von Unternehmen und Bürgern, die als direkte Folge entstanden sind, abzumildern, und hierfür einen Hilfsfonds einzurichten und einen unbürokratischen Abruf der Mittel zu ermöglichen;
    2. zu prüfen, wie durch Sirenenalarm die Warnung der Bevölkerung verbessert werden kann, und Lücken im vorhandenen Sirenennetz in Nordrhein-Westfalen für eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung zu schließen;
    3. sich beim Bund dafür einzusetzen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Mobilfunkbetreiber die Menschen in durch Gefahren betroffenen Gebieten über „Push-SMS“ im Cell-Broadcasting-Verfahren warnen können.
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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Achte Wahlperiode



    Anfrage

    des Abgeordneten Friedrich Augstein, Allianz-Fraktion




    Wie steht es um die Cybersicherheit in NRW?


    Ich frage den Landesminister des Innern Martin Mondtod :


    1. Kam es in jüngster Zeit zu Cyberattacken (z.B. durch den Einsatz sog. Ransomware) auf Unternehmen oder staatliche Einrichtungen im Land?

    1.1 Wenn ja: Welche sind dies?


    2. Hält der Minister die staatlichen Einrichtungen (sowohl auf kommunaler als auch auf Landeseben) im Land hinreichend für die von Cyberattacken ausgehenden Gefahren gewappnet?

    2.1 Wenn nein: Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um dies zu ändern?




    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Sehr geehrter Herr Stellvertretender Landtagspräsident Friedrich Augstein,


    in Anbetracht des Verlustes des Präsidenten dieses hohen Hauses, beantrage ich im Namen der Allianz Fraktion eine Schweigeminute für den Verstorbenen abzuhalten, sodass alle Kollegen die Möglichkeit haben kurz inne zu halten.


    Vielen Dank.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

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    Achte Wahlperiode



    Antrag

    des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-Fraktion




    Antrag zur Einrichtung eines Luftfilterprogramms



    Antrag zur Einrichtung eines Luftfilterprogramms


    Der Landtag fordert die Landesregierung auf,


    Kindertagesstätten, Sporthallen und Schulen, vorrangig Klassenräume und Räumlichkeiten von Kindertagesstätten, in denen nicht, nicht ausreichend oder nicht angemessen auf andere Art und Weise gelüftet werden kann, unverzüglich mit Luftfiltern oder anderen geeigneten raumlufttechnischen Anlagen auszustatten beziehungsweise hierfür Mittel in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro bereitzustellen, und die Einrichtung eines entsprechenden Förderprogramms mit einer unbürokratischen und unkomplizierten Mittelvergabe in die Wege zu leiten.