Beiträge von Friedrich Augstein

    wirkt während des Großen Zapfenstreichs sichtlich gerührt und angefasst. Im Schloss Bellevue erhebt sich Friedrich sodann von seinem Sitzplatz.


    Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
    sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
    sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    sehr geehrter Herr Vizekanzler,
    sehr geehrter Bundesministerinnen und -minister,
    sehr geehrte Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Freunde,


    ich freue mich sehr, dass Sie alle so zahlreich der Einladung des Bundespräsidenten gefolgt sind und mir die – wenn auch nicht letzte *schmunzelt* – Ehre erweisen. Ich möchte mich auch bei meinem Amtsnachfolger herzlich bedanken, dass meine Verabschiedung in einem solch ehrbaren Rahmen erfolgt. Mich erfüllt es mit Demut, nach beinahe einem ganzen Jahr in den höchsten Ämtern unseres Landes noch einmal mit meinen Wegbegleitern zusammenkommen zu können, und dass mir dabei zugleich auch die höchsten militärischen Ehren erwiesen werden. Wenngleich ist den Beginn des kulinarischen Teils dieses Banketts nicht übermäßig hinauszögern möchte, so will ich doch gerne kurz die Gelegenheit nutzen, auf das vergangene Jahr zurückzublicken.


    Dass ich von meiner Partei im Dezember 2022 für das Amt des Bundeskanzlers nominiert wurde, kam für mich überraschend. Es entsprach jedenfalls keinesfalls meiner mittelfristigen Lebensplanung, die Landespolitik zu verlassen und eine Bundesregierung anzuführen. Ich will auch nicht leugnen, dass ich bis zum Wahlabend meine Zweifel hatte, ob ich diesen großen Aufgaben wirklich gewachsen bin. Als am Abend des 2. April 2023 feststand, dass die Liberal-Konservative Allianz ihr historisch bestes Ergebnis erzielt hatte und zur stärksten Kraft gewählt worden war, blieb für derartige Zweifel gleichwohl kein Platz mehr – es galt, eine arbeitsfähige Bundesregierung zu bilden. Nicht ohne Stolz kann ich rückblickend feststellen, dass uns dies zügig und erfolgreich gelungen ist.


    Ich denke, niemand kann bestreiten, dass Deutschland in den meiner Wahl zum Bundeskanzler nachfolgenden Monaten mit großen Herausforderungen konfrontiert war. Wir haben in dieser Zeit eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen. So hat Deutschland unter meiner Führung seine militärische Unterstützung der Ukraine intensiviert und eine Zeitenwende eingeleitet. Zugleich haben wir auch innenpolitisch eine Zeitenwende eingeleitet und die Weichen dafür gestellt, dass die Energieversorgung auf neue und vor allem klimafreundliche Technologien konzentriert werden kann.


    Wir mussten mithin vor allem erkennen, dass in der Bundesrepublik das Prinzip der Resilienz wieder im Mittelpunkt stehen muss. Meine Amtszeit war geprägt von einer zentralen außenpolitischen Aufgabe und auf diese möchte ich nachfolgend kurz eingehen. Die Idee, dass mit jedem Land dieser Erde eine auf Vertrauen basierende, partnerschaftliche Beziehung aufgebaut werden kann, hat sich spätestens mit Beginn des 24. Februars 2024 – in Wahrheit aber schon viel früher – als das herausgestellt, was es ist: Eine Illusion. Die Schlussfolgerung daraus musste lauten, dass Deutschland – gemeinsam mit seinen Partnern und Freunden – wieder eine glaubhafte militärische Abschreckungsfähigkeit aufzubauen hat. Diese Konsequenz ist in der politischen Debatte nicht ohne Kritik geblieben. Auch ich musste mir anhören, ein "geschichtsvergessener Kriegstreiber" zu sein. Mit dieser Zuschreibung kann und muss ich im politischen Diskurs leben – sie bleibt gleichwohl in der Sache falsch. Nicht derjenige, der sich und seine Partner schützen möchte, ist ein Kriegstreiber; Kriegstreiber ist, wer ein nach Freiheit und Demokratie strebendes Land aus geschichtsvergessenen Gründen überfällt und seine barbarischen Taten mit erkennbar unberechtigten „Sicherheitsinteressen“ rechtfertigt. Es braucht starke Demokratien, die sich solchen Despoten mutig in den Weg stellen. Ich stehe deshalb zu der unter mir beschlossenen Neuausrichtung der bundesdeutschen Sicherheitspolitik. Wer militärische Stärke im Verbund mit Verbündeten für entbehrlich hält, setzt nicht weniger als die Sicherheit des europäischen Kontinents und damit auch die Sicherheit Deutschlands aufs Spiel.


    Meine Damen und Herren,
    auf die nachfolgenden zwei Amtszeiten als Bundespräsident unseres Landes habe ich sodann – naturgemäß mit dem neuen Amt einhergehend – andere Schwerpunkte gesetzt und versucht, mit unseren Landsleuten ins Gespräch zu kommen und über das zu diskutieren, was unseren Mitbürgern auf dem Herzen liegt. Gleichzeitig hatte ich auch auf Herausforderungen zu reagieren, die nicht vorhersehbar waren. Ich möchte exemplarisch an den 7. Oktober des letzten Jahres erinnern; ein Tag, den wohl niemand von uns wieder vergessen wird. Die palästinensische Terrororganisation Hamas verübte im Süden Israels das schlimmste Massaker an Jüdinnen und Juden seit dem Ende des Holocausts. 1.200 Israelis wurden aus nichtigen Gründen brutal ermordet; tausende verletzt und vergewaltigt. Unter den Opfern befanden sich auch deutsche Staatsbürger. Die rasche und harte israelische Reaktion war geboten, ja ohne Alternative. Wie möchte man einen langfristigen Frieden mit einer Terrorgruppe verhandeln, deren einziges und erklärtes Ziel es ist, den einzigen jüdischen Staat auf der Erde zu zerstören? Mir hat es Mut gemacht, dass nach dem schrecklichen Terroranschlag tausende Landsleute dem jüdischen Volk ihre Solidarität ausgesprochen haben. Israel und Deutschland haben eine enge freundschaftliche Verbindung, die lebt – das haben die Kundgebungen gezeigt. Zum anderen mussten wir aber auch fürchterliche Bilder auf deutschen Straßen sehen. Es rüttelt an den Grundfesten unseres Landes, wenn in Deutschland die brutale Ermordung von Jüdinnen und Juden gefeiert oder gerechtfertigt wird. Ich habe deswegen klar und unmissverständlich Partei ergriffen und diese Veranstaltungen verurteilt. Der Bundesregierung bin ich dankbar, dass sie zügig auch mit legislativen Änderungen auf den offen zelebrierten Antisemitismus reagiert hat. Für uns bleibt die Sicherheit Israels Staatsräson. Wir lassen es nicht zu, dass brutale Morde – ob nun von Politikern oder Privatpersonen - zum Freiheitskampf eines angeblich so unterdrückten Volkes verklärt werden. Dagegen werde ich auch in Zukunft stets meine Stimme richten.


    Liebe Gäste,

    Deutschland durchlebt aufwühlende Zeiten. Es ist die Aufgabe der Verfassungsorgane eines Landes, in diesen Zeiten Orientierung zu geben. Orientierung an den Werten, die unsere Landesflagge verkörpert: Einigkeit, Recht und Freiheit. Ich kann an meinen Nachfolgern in beiden Ämtern – in dem Wissen, dass diese Verantwortung in guten Händen liegt – nur appellieren, unserem Volk die notwendige Orientierung und Führung zu geben. Als Nation sind wir im Verbund mit unseren Partnern stärker, als es so mancher annehmen mag. Lassen Sie uns diese Erkenntnis stärker betonen und zum Motiv unseres Handelns erklären. Stellen wir uns mutig und mit erhobener Brust den Feinden unserer Art des Zusammenlebens, die geprägt ist von Freiheit, Pluralität und Rechtsstaatlichkeit, in den Weg. Ich danke allen Landsleuten, die mir im vergangenen Jahr immer wieder zugetraut haben, unser Land zu führen und auf die Zukunft vorzubereiten. Meinem Vaterland in diesen so wichtigen Positionen dienen zu dürfen, war die größte Ehre meines Lebens. Das werde ich Ihnen allen nie vergessen. Zugleich dürfen wir nie davon absehen, all den anderen Landsleuten zu danken, die ebenso ihrem Land dienen und tagtäglich dazu beitragen, dass wir in Sicherheit und Gesundheit leben können. Walter Scheel hat einmal gesagt: "Eine Demokratie ist immer auf dem Wege zu sich selbst. Sie ist nie fertig". Blicken wir also nicht nur auf die schönen, vergangenen Momente zurück; arbeiten wir auch auf die vielen Momente des Glücks und der Freude hin, die in der Zukunft auf uns warten.


    Vielen Dank, dass Sie alle heute gekommen sind. Es war eine Ehre, gemeinsam mit Ihnen dienen zu dürfen. Gott schütze unser Vaterland!

    Ich danke Ihnen, Herr Bundestagspräsident.

    Liebe Landsleute,


    am heutigen Tag endet meine zweite Amtsperiode als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Ich darf meinem Amtsnachfolger ein gut organisiertes Schloss Bellevue übergeben und will doch die Möglichkeit nutzen, verdiente Landsleute an diesem letzten Arbeitstag zu ehren. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Erlass gestiftet. In diesem Erlass drückte Bundespräsident Heuss den Wunsch aus, "verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen". Der Orden solle verliehen werden "für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt". Der Bundespräsident hat mithin die Möglichkeit geschaffen, gesellschaftliches Engagement, politisches Wirken und wirtschaftlichen Erfolg zu würdigen. Dabei kann es selbstredend nicht möglich sein, jedwedes Engagement zu berücksichtigen. Die Auszeichnung mit dem Verdienstorden soll schließlich auch weiterhin von besonderer Bedeutung sein und nicht zu einer Alltäglichkeit verkommen. Ich habe meine Auswahl auf Grundlage von Vorschlägen aus den Bundesländern getroffen und daneben auch eigene Akzente gesetzt. Die Ausgezeichneten stehen stellvertretend für das große bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Auch all jenen Landsleuten, die heute nicht persönlich ausgezeichnet werden, möchte ich heute meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen.


    Katharina Haßelmann erhält das Verdienstkreuz 1. Klasse. Frau Haßelmann diente in Nordrhein-Westfalen von November 2022 bis April 2023 als Ministerpräsidentin und führte in dieser Zeit insgesamt drei Kabinette. Während ihrer Regierungszeit legte Frau Haßelmann einen Schwerpunkt auf die Bildungspolitik. So leitete sie neben Ihrer fordernden Arbeit als Ministerpräsidentin auch das für Bildung zuständige Landesministerium. Unter ihrer Führung brachte die Landesregierung ein Gesetz zur Integration beeinträchtigter Menschen auf den Weg. Daneben übernahm Frau Haßelmann auch auf der Bundesebene Verantwortung und stand dem Bundesrat rund zwei Monate als Präsidentin vor. Ich danke Frau Haßelmann für ihre dem deutschen Volk geleisteten Dienste.

    Fadi von Schöneberg erhält das Große Verdienstkreuz. In insgesamt drei Bundeskabinetten diente Fadi von Schöneberg als Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In dieser Funktion leitete Herr von Schöneberg weitreichende Reformen in der bundesdeutschen Entwicklungshilfepolitik ein und vertiefte die Beziehungen zu den Partnern Deutschlands auf dem afrikanischen Kontinent. Daneben engagierte sich Fadi von Schöneberg auch in der Landespolitik, unter anderem als Präsident des Thüringer Landtags. Während seiner politischen Arbeit blieb Herr von Schöneberg auch auf der Bundesebene ein überzeugter Parlamentarier. Auch wenn er in der politischen Auseinandersetzung regelmäßig pointierte Positionen bezog, blieb für Fadi von Schöneberg stets der persönliche Respekt des politischen Gegenübers ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionskultur. In diesem Monat hat Herr von Schöneberg angekündigt, seine politische Laufbahn zu beenden. Auch ihm danke ich aufrichtig für seine dem deutschen Volk und Europa geleisteten Dienste.

    Dr. Georg Gorski erhält das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. Seit August 2021 steht Dr. Gorski der Konservativen Partei und heutigen Christlich Demokratisch Sozialen Union vor. Ebenfalls seit diesem Jahr hat Herr Dr. Gorski mehrfach das Amt des Bundesministers bekleidet. Nach kurzer Unterbrechung leitet er dieses Ressort seit Juni 2023 erneut. Während seiner Amtszeit hat Herr Dr. Gorski einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf den Kampf gegen Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelegt und mehrere Vereine verboten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgten. Herr Dr. Gorski ist im besten Sinne ein aufrechter Verfassungspatriot. Stellvertretend für das deutsche Volk möchte ich ihm meine Anerkennung für seine geleisteten Dienste zum Ausdruck bringen.

    Jörg Sartor erhält das Verdienstkreuz 1. Klasse. Seit nunmehr 19 Jahren arbeitet Herr Sartor ehrenamtlich für die Essener Tafel und unterstützt Landsleute, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben. Mittlerweile leitet Herr Sartor die gemeinnützige Einrichtung und setzt sich für die Interessen seiner Landsleute ein. Dabei schreckt Herr Sartor auch nicht davor zurück, unangenehme Probleme pointiert anzusprechen. Die Ehrung von Herrn Sartor erfolgt stellvertretend für die 60.000 Tafelhelferinnen und -Helfer, die täglich Lebensmittel vor der Entsorgung bewahren und sie an Bedürftige weitergeben. Ihnen allen danke ich herzlich für ihre wichtige Arbeit.

    Gordon Herbert erhält das Verdienstkreuz 1. Klasse. Der Trainer unserer Basketballnationalmannschaft holte im letzten Jahr zum ersten Mal den Weltmeistertitel nach Deutschland. Durch seine integrierende und mitreißende Art schaffte unsere Nationalmannschaft das Unmögliche. Experten bezeichnen den Sieg bei der Handball-Weltmeisterschaft gar als eine der größten Überraschungen im internationalen Sport. Herrn Herbert und seinem Team ist es gelungen, den Basketballsport in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen und Begeisterung selbst bei denjenigen auszulösen, die bisher der Ansicht waren, dass es außer Fußball keine andere spannende und mitreißende Sportart gäbe.


    Fredl Fesl erhält das Verdienstkreuz 1. Klasse. Der aus Niederbayern stammende Musiker gilt als Erfinder des bayerischen Musikkabaretts und konnte auf den bayerischen Bühnen über Jahrzehnte ganze Theaterhallen zum Lachen bringen. Auch wenn Fredl Fesl seine aktive Kabarettzeit aufgrund seiner fortgeschrittenen Parkinson-Krankheit aufgeben musste, blieb er der Öffentlichkeit nicht gänzlich fern, sondern nutzte seine Prominenz, um über seine Krankheit aufzuklären. Er ist damit ein Vorbild für all jene, die in ihrem Leben mit Schicksalsschlägen konfrontiert werden. Fredl Fesl verkörpert stellvertretend die wichtige Botschaft eines jeden Angehörigen: Gib niemals auf.


    Am heutigen Tag wird mir die besondere Ehre zuteil, den kürzlich verstorbenen früheren Bundesminister und Bundestagspräsidenten, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, posthum mit dem Großkreuz in besonderer Ausführung auszuzeichnen. Insgesamt 51 Jahre - und damit so lange wie kein anderer - gehörte Herr Dr. Schäuble dem Deutschen Bundestag an. Schon nach Abschluss seines Studiums entschied er sich für eine Karriere im Dienste des Staates und begann eine Laufbahn als Finanzbeamter. Nach zehnjähriger Tätigkeit im Parlament wurde der vierzehnmal in seinem Wahlkreis direktgewählte Abgeordnete parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, eher er 1983 zum Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts unter Bundeskanzler Kohl ernannt wurde. Herr Dr. Schäuble war damit endgültig in die vorderste Reihe der Politik vorgestoßen. Als späterer Bundesinnenminister verhandelte Wolfgang Schäuble 1990 für die Bundesrepublik Deutschland den deutsch-deutschen Einigungsvertrag mit der DDR und war damit maßgeblich am Zustandekommen der so lang ersehnten Wiedervereinigung unseres Vaterlandes beteiligt. Nach einem nur kurzen Abschied aus der vordersten Reihe der Politik wurde Wolfgang Schäuble 2005 erneut zum Bundesminister des Innern berufen und verhandelte in dieser Funktion maßgeblich die Föderalismusreformen I und II. Im zweiten und dritten Kabinett Merkel diente Dr. Schäuble sodann als Bundesfinanzminister und erwarb sich hohe Anerkennung bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Währungskrise und der darauffolgenden europäischen Schuldenkrise. Auch als späterer Präsident des Deutschen Bundestags erwarb sich Wolfgang Schäuble parteiübergreifend Anerkennung. Dr. Schäuble verstand es stets, den Zusammenhang zwischen nationalen und europäischen Interessen zu erkennen. Er blieb zeit seines Lebens ein aufrechter Patriot und ein überzeugter Europäer. Bereits frühzeitig erkannte Wolfgang Schäuble die Bedrohung, die von dem hegemonialen Streben Russlands ausging und die sich spätestens 2014 offen zeigte. Wolfgang Schäuble war ein fordernder Dienstherr und doch forderte er sich selbst stets am stärksten. Manch einer mag Wolfgang Schäuble als streng bezeichnen, doch am strengsten war er zu sich selbst. Ungeachtet persönlicher und körperlicher Rückschläge kam es für Dr. Schäuble nie infrage, die Politik zu verlassen oder seine politischen Spitzenämter niederzulegen. Wolfgang Schäuble war ein Politiker, der den Widerspruch suchte und oftmals fand. Deutschland verliert mit Dr. Wolfgang Schäuble einen der größten deutschen Politiker. Ich verneige mich vor ihm und seinem Lebenswerk und freue mich sehr, dass seine Tochter, Christine Strobl, eine der höchsten deutschen Auszeichnungen heute stellvertretend für ihren Vater entgegennimmt.


    Liebe Landsleute,

    ich verlasse nach sechs spannenden und fordernden Monaten das Schloss Bellevue. Aus diesem Anlass möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Bundespräsidialamts, aber vor allem meinen engsten Mitarbeitern, Frau Dr. Langenfeld und Herrn Kater für die gute und enge Zusammenarbeit bedanken. Sie alle haben wesentlich dazu beigetragen, dass ich meine Amtspflichten ordentlich wahrnehmen konnte. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.


    Ihnen als Bundespräsident dienen zu dürfen, war mit Sicherheit die größte Ehre meines Lebens. Ich liebe mein Land und werde mich stets an die lehrreiche und schöne Zeit in staatlicher Verantwortung erinnern. Danke, dass Sie mir in all den Monaten als Bundeskanzler und Bundespräsident vertraut haben. Glauben Sie weiter an unser Land und an die Stärke unseres Zusammenhalts als Nation unter europäischen Freunden. Machen Sie's gut.


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    Mittwoch, 17. Januar 2024



    Bundespräsident Augstein reist nach Davos


    Bundespräsident Augstein ist am Montag nach Davos geflogen, um an dem 54. Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums teilzunehmen. Der Bundespräsident wurde am späten Vormittag von dem Gründer und geschäftsführenden Vorsitzenden des Forums, Klaus Schwab, empfangen und nahm sodann als Redner an der Podiumsdiskussion "Vertrauen in die Wissenschaft in einer Zeit des Misstrauens" teil. Der Bundespräsident warb in seiner Eingangsrede für eine differenzierte Betrachtung der zunehmenden Instrumentalisierung wissenschaftlicher Positionen im politischen Diskurs. Unzweifelhaft müssten sich die politischen Entscheidungen an der Wirklichkeit orientieren, welche die Wissenschaft aufklärt. Gleichzeitig sei es ein wesentliches Prinzip der demokratischen Staatsform, dass freigewählte Abgeordnete über die Zukunft eines Landes in einem unabhängigen Prozess entscheiden. Die Wissenschaft könne anregen, welche Tatsachen bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden sollten. Eine zu aktivistische Wissenschaft schade sich im Ergebnis jedoch selbst, denn sie wecke Zweifel an ihrer eigenen Unabhängigkeit.


    Am Dienstag hielt der Bundespräsident sodann verschiedene bilaterale Treffen mit Amtskollegen und Vertretern anderer Regierungen ab. Der Bundespräsident traf zunächst den ukrainischen Präsidenten, seinen Freund Wolodymyr Selenskyj, zu einem gemeinsamen Frühstück. Präsident Selenskyj schilderte Bundespräsident Augstein die Situation an den ukrainischen Verteidigungslinien und bedankte sich für die umfangreiche Unterstützung Deutschlands im Abwehrkampf gegen die Russische Föderation. Der Bundespräsident drückte seine Hochachtung vor den Anstrengungen und dem Mut der ukrainischen Soldaten aus und bekräftigte die von der Bundesregierung vertretene Position, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen. Deutschland werde auch bei seinen Partnern dafür werben, die militärische und humanitäre Unterstützung der Ukraine auf einem hohen Niveau beizubehalten. Der russische Präsident verstehe nur die Sprache der Stärke; dies hätten Deutschland und viele andere Länder mittlerweile verstanden.


    Der Bundespräsident traf im weiteren Verlauf des Tages auch den neuen argentinischen Staatspräsidenten, Javier Milei, zu einem längeren Gespräch. Der Bundespräsident begrüßte die Entscheidung seines Amtskollegen, nicht dem von Russland und China dominierten Staatenbündnis BRICS beizutreten. Man nehme die ausgestreckte Hand Argentiniens gen Westen wahr und sei. Der Bundespräsident könne seiner Regierung nur raten, diese Chance nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Präsident Milei sei ein Freund Deutschlands und ein ebenso engagierter Freund Israels und der Ukraine.


    Im Anschluss hielt Bundespräsident Augstein ein weiteres gemeinsames Treffen mit Kommissionspräsidentin von der Leyen und Präsident Macron ab, eher Dienstagnacht die Rückreise nach Berlin antrat.

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    Sonntag, 14. Januar 2024



    Bundespräsident Augstein besucht Eröffnungsspiel der Handball-Europameisterschaft


    Bundespräsident Augstein ist am vergangenen Mittwoch nach Düsseldorf gereist, um dem Eröffnungsspiel der diesjährigen Handball-Europameisterschaft beizuwohnen. In dem umgebauten Düsseldorfer Fußballstadion verfolgte der Bundespräsident am Abend gemeinsam mit mehr als 53.000 begeisterten Handballfans das Auftaktspiel des in Deutschland ausgetragenen Handballwettbewerbs Deutschland gegen die Schweiz. Schon vor dem Spiel äußerte sich der Bundespräsident begeistert über den großen Zuspruch für den Handballsport in Deutschland:


    "Wird Deutschland international doch zumeist als Fußballnation betrachtet, so ist auch Handball eine Sportart, die in Deutschland großes Interesse erregt. Das zeigt nicht allein die Tatsache, dass unsere Jungs an diesem Abend vor dem größten Publikum in der Geschichte des Handballsports spielen dürfen. Auch im Jugendsportbereich zählt Handball zu den beliebtesten Sportarten unserer Kinder. Beinahe 200.000 Mädchen und Jungen im Alter zwischen sieben und vierzehn Jahren spielen in ihrer Freizeit Handball. Auch ich erinnere mich gerne zurück an die vielen Wochenenden, an denen ich meine Schwester und ihre Jugendmannschaft in den Sporthallen Schleswig-Holsteins angefeuert habe. Angesichts des großen Interesses am Handballsport ist es für unser Land eine besondere Ehre, die diesjährige Europameisterschaft austragen zu dürfen. Sport - unabhängig seiner konkreten Art - verbindet über Ländergrenzen hinweg. Die besten europäischen Handballnationen kämpfen in den nächsten Wochen in gegenseitiger sportlicher Fairness um die begehrte Handballtrophäe. Deutschland wird seine europäischen Freunde mit viel Herzlichkeit und Gastfreundschaft empfangen und dafür Sorge tragen, dass die diesjährige Europameisterschaft für alle Gäste, aber auch für uns ein unvergessliches Erlebnis wird. Ich wünsche allen Mannschaften erfolgreiche Spiele, möchte aber nicht verhehlen, dass ich meinen Landsleuten den Titelgewinn im eigenen Land doch ein wenig mehr wünsche. Das sollte den übrigen Teilnehmern Ansporn genug sein, ihr Bestes zu geben. In diesem Sinn: Viel Freude und sportliche Leidenschaft in den nächsten Wochen!"


    Im Anschluss an das Eröffnungsspiel, dass die deutsche Mannschaft gegen die Schweiz mit 27:14 klar gewinnen konnte, besuchte der Bundespräsident die deutsche Mannschaft in der Kabine und beglückwünschte sie zu ihrer großartigen Leistung. Deutschland sei stolz auf seine Handballrepräsentanten und werde die Nationalmannschaft in den nächsten Wochen unterstützen, um weitere Erfolge erzielen zu können.

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    Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

    Vom 12. Januar 2024


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das nachfolgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes


    In § 10 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juli 2023 geändert worden ist, wird ein Absatz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird:

    "(3) Die Länder können durch Gesetz den Freibetrag abweichend von Absatz 2 eigenständig festsetzen.
    "



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2024



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    FRIEDRICH AUGSTEIN


    Die Bundeskanzlerin

    LARA LEA FRIEDRICH

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    Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

    Vom 12. Januar 2024


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das nachfolgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Einkommensteuergesetzes


    Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366), das zuletzt durch das Gesetz vom 01. Mai 2023 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 6 wird wie folgt geändert:



    (1) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „800 Euro" durch die Angabe „1500 Euro" ersetzt.

    (2) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „250 Euro" durch die Angabe „400 Euro" ersetzt.

    (3) Absatz 2a wird gestrichen.




    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2024



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    FRIEDRICH AUGSTEIN


    Die Bundeskanzlerin

    LARA LEA FRIEDRICH

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    Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

    Vom 12. Januar 2024


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das nachfolgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


    In § 23 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144) wird die Angabe "12,5 Prozent" durch die Angabe "10 Prozent" ersetzt.




    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2024



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    FRIEDRICH AUGSTEIN


    Die Bundeskanzlerin

    LARA LEA FRIEDRICH

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    Gesetz zur Trennung von Netz und Betrieb bei der Bahn

    Vom 12. Januar 2024


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Gesetz über die Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft


    § 1 Privatisierungserlaubnis



    An der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn AG) können sich neben der Bundesrepublik Deutschland (Bund) Dritte beteiligen. Eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland (Bund) an der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn AG) ist nicht erforderlich. Das Ziel ist die vollständige Kapitalprivatisierung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn AG).



    § 2 Vollzug der Veräußerung



    Es werden sämtliche direkten und indirekten Bundesanteile an der Deutschen Bahn AG veräußert. Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr die Zeitfolge der Privatisierung. Die Privatisierung kann schrittweise vollzogen werden. Die vollständige Veräußerung jeglicher Bundesanteile an der Deutschen Bahn AG muss spätestens bis zum 31.12.2033 geschehen. Die Veräußerung der direkten und indirekten Bundesanteile an der Deutschen Bahn AG entsprechend dieses Gesetzes muss über die Börse erfolgen.



    Artikel 2

    Gesetz über die Gliederung der Eisenbahnen des Bundes



    § 1 Übertragung der Anteile an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen



    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen sämtliche Anteile der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn AG) an der DB Netz Aktiengesellschaft, der DB Station&Service Aktiengesellschaft und der DB Energie GmbH (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) auf die Bundesrepublik Deutschland (Bund) über. Die Übertragung dient der Sicherung der wirtschaftlichen Übernahme dieser Beteiligungen durch den Bund und dient damit der Erfüllung der Vorgaben des Gesetzes über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen.



    § 2 Aufsichtsrat



    Die Bundesregierung ist berechtigt, in den Aufsichtsrat der DB Netz Aktiengesellschaft drei Mitglieder, in den Aufsichtsrat der DB Station&Service Aktiengesellschaft zwei Mitglieder und in den Aufsichtsrat der DB Energie GmbH ein Mitglied zu entsenden.



    Artikel 3

    Gesetz über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes



    § 1 Anwendungsbereich



    Dieses Gesetz gilt für die DB Netz Aktiengesellschaft, die DB Station&Service Aktiengesellschaft und die DB Energie GmbH (Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes). Es dient der Erhaltung sowie dem Ausbau der in ihrem Eigentum stehenden Schienenwege.



    § 2 Begriffsbestimmungen



    (1) Die Erhaltung der Schienenwege umfasst die Maßnahmen zur Instandhaltung und die Durchführung von Ersatzinvestitionen.



    (2) Der Ausbau der Schienenwege umfasst alle Maßnahmen des Neubaus, der Erweiterung und der Kapazitätssteigerung von Schienenwegen, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege nach § 12 enthalten sind.



    (3) Schienenwege im Sinne dieses Gesetzes sind die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlagen, deren Bau oder Änderung einer Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der jeweils geltenden Fassung bedürfen (Betriebsanlagen der Eisenbahn).



    § 3 Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege



    (1) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben ihre Schienenwege in einem nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 festgelegten Zustand (betriebsbereiter Zustand) zu erhalten. § 4 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bleibt unberührt.



    (2) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes tragen die Kosten der nach Absatz 1 notwendigen Maßnahmen. Hierzu erhalten sie als Unterstützung jährliche Mittel vom Bund.



    § 4 Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung



    (1) Zur Bestimmung des betriebsbereiten Zustandes der Schienenwege und der finanziellen Leistungen des Bundes und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zur Erlangung und Aufrechterhaltung des betriebsbereiten Zustandes der Schienenwege sollen das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen einerseits sowie gemeinsam die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes andererseits in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung abschließen. Darin ist insbesondere zu regeln die



    1. Festlegung des jährlichen Zuschussbetrages des Bundes,

    2. Festlegung des jährlichen Mindestinstandhaltungsbeitrages der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes,

    3. Festlegung des nachzuweisenden jährlichen Mindestersatzinvestitionsvolumens,

    4. Festlegung der einzelnen buchungstechnischen Anforderungen, um Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsausgaben der jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit hinreichender Genauigkeit von deren übrigen Ausgaben abgrenzen zu können,

    5. Festlegung der maßgeblichen Parameter des betriebsbereiten Zustandes der Schienenwege; diese sind insbesondere der zulässige theoretische Fahrzeitverlust im gesamten Netz und weitere technische Qualitätsparameter im Hinblick auf die zu erzielende Qualität der Schienenwege,

    6. Festlegung der näheren Einzelheiten zum Inhalt des Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts.



    (2) Die erste Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ist nach einem Jahr Laufzeit von den Vertragsparteien binnen sechs Monaten zu überprüfen, um festzustellen, ob mit der abgeschlossenen Vereinbarung die Erlangung und die Aufrechterhaltung des betriebsbereiten Zustandes der Schienenwege erreicht werden kann. Wird ein Änderungsbedarf festgestellt, ist die Vereinbarung unverzüglich entsprechend anzupassen. Die Möglichkeit späterer Änderungen der Vereinbarung bleibt unberührt.



    (3) Soweit eine Einigung über

    1. die erste Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.12.2023 oder

    2. vor Ablauf der Geltungsdauer einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung über deren Verlängerung oder eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nicht zustande kommt, kann das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung von Sachverständigen gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen die zur Bestimmung des betriebsbereiten Zustandes sowie zur Erlangung und Aufrechterhaltung des betriebsbereiten Zustandes der Schienenwege erforderlichen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der in Absatz 1 Satz 2 genannten Festlegungen, treffen. Dabei sind das Interesse des Bundes an der Erhaltung eines leistungsfähigen Schienenwegenetzes und die wirtschaftlichen Interessen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes hinreichend zu berücksichtigen.



    (4) Bis zum Abschluss einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes oder bis zur Unanfechtbarkeit eines sie jeweils ersetzenden Verwaltungsaktes können Finanzierungsvereinbarungen nach § 18 zwischen dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes über einzelne Maßnahmen geschlossen werden.



    (5) Die Anfechtungsklage gegen Anordnungen nach Absatz 3 hat keine aufschiebende Wirkung



    § 5 Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen



    (1) Die Geltungsdauer der ersten nach dem 31.03.2023 geschlossenen Vereinbarung soll zehn Jahre betragen.



    § 6 Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht



    (1) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben dem Bund jährlich bis zum 31. März einen gemeinsamen Bericht über den Zustand der Schienenwege (Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht) im Vorjahr vorzulegen. Sie haben darin nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen auf Grund dieses Gesetzes unter wirtschaftlichem und zweckentsprechendem Einsatz der vom Bund bereitgestellten Mittel nachgekommen sind.



    (2) Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht hat folgende Elemente zu enthalten:



    1. ein Kataster der Schienenwege mit allen wesentlichen Merkmalen der Betriebsanlagen,

    2. eine grafische Darstellung der Schienenwege,

    3. die charakteristischen Merkmale der Schienenwege,

    4. wesentliche Qualitätsmerkmale wie den durch Qualitätsmängel verursachten theoretischen Fahrzeitverlust im bestehenden Netz sowie das Alter der wesentlichen Sachanlageklassen,

    5. auf Anforderung weitere Einzelinformationen und Beurteilungskennzahlen zu speziellen Anlagengruppen,

    6. das Anlagevolumen (Anzahl und Menge der Sachanlagen),

    7. eine inhaltliche Darstellung der Ersatzinvestitionen sowie eine Darstellung der hierfür eingesetzten Mittel,

    8. einen Instandhaltungsbericht, in dem die von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen sowie die hierfür eingesetzten Mittel dargestellt werden,

    9. das Testat eines vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfers, in dem die Höhe und die zweckentsprechende Verwendung der im Berichtszeitraum vorgenommenen Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen bestätigt werden,

    10. einen jährlich fortgeschriebenen Bericht über die Entwicklung der Schienenwege während der Laufzeit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung anhand der vereinbarten Kennziffern,

    11. Angaben zu betrieblichen Störungen, insbesondere Ursachen, Häufigkeit und betriebliche Auswirkungen,

    12. Angaben zur verkehrlichen Nutzung und Auslastung der Schienenwege,

    13. eine mehrjährige Planung für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen,

    14. eine Prognoseeinschätzung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zur zukünftigen Qualitätsentwicklung des Betriebs und der Schienenwege.



    (3) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben alle für ihre jährliche Berichtspflicht erforderlichen Unterlagen mindestens 15 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Unterlagen entstanden sind, aufzubewahren.



    (4) Das Bundesministerium für Verkehr berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über Zustand und Entwicklung des Schienennetzes nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.



    § 7 Befugnisse des Bundes



    (1) Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder für den Fall, dass eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nicht zustande kommt, den sie ersetzenden Verwaltungsakt vorzubereiten und zu prüfen, ob die mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder durch Verwaltungsakt festgelegten Ziele erreicht worden sind. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt berechtigt, eigene Untersuchungen anzustellen. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und die für sie tätigen Personen müssen dem Eisenbahn-Bundesamt und seinen Beauftragten dazu gestatten,



    1. Grundstücke, Geschäftsräume und Betriebsanlagen innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten,

    2. Bücher, Geschäftspapiere und Unterlagen einzusehen sowie diese auf geeigneten Datenträgern zur Verfügung zu stellen,

    3. unentgeltlich Messfahrten auf dem Schienennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes durchzuführen, bei denen insbesondere als Parameter die Gleisgeometrie, der Zustand des Fahrdrahtes oder der Stromschienen, das Schienenquerprofil, die Schienenoberfläche, der Zustand der Signale sowie die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes gemessen werden.



    (2) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und die für sie tätigen Personen haben dem Eisenbahn-Bundesamt und seinen Beauftragten kostenlos alle für die Durchführung des Absatzes 1 Satz 1 erforderlichen



    1. Auskünfte zu erteilen,

    2. Nachweise zu erbringen,

    3. Hilfsmittel zu stellen und Hilfsdienste zu leisten.



    Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würde.



    (3) Das Eisenbahn-Bundesamt kann seine Anordnungen nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen bis zu 500.000,00 Euro.



    (4) Der nach § 3 Abs. 2 Satz 2 vom Bund zu zahlende Betrag vermindert sich um die Kosten, die dem Bund für die Vergabe, Durchführung und Auswertung der Messfahrten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 entstehen. Weitere Kosten, die dem Bund bei Handlungen nach Absatz 1 Satz 2 entstehen, sind den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes nicht aufzuerlegen.



    (5) Die dem Eisenbahn-Bundesamt zustehenden Befugnisse können auch vom Bundesministerium für Verkehr oder seinen Beauftragten ausgeübt werden.



    § 8 Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung



    (1) Der Bund soll seinen jährlichen Zuschussbetrag ganz oder teilweise zurückfordern, wenn die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes ihren Verpflichtungen aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder dem sie ersetzenden Verwaltungsakt nicht nachkommen.



    (2) Die Rückforderung bezieht sich auf die Bundesmittel, die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für das Jahr festgelegt worden sind, auf das sich die Pflichtverletzung bezieht.



    (3) Die Höhe der Rückforderung ergibt sich aus dem Vomhundertteil der bereitgestellten Bundesmittel, um das die vorgegebenen Ziele verfehlt worden sind bei

    1. theoretischem Fahrzeitverlust,

    2. Qualitätskennzahlen für die Netzqualität,

    3. festgelegtem Mindestinstandhaltungsbeitrag der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes oder

    4. zu erbringendem Mindestersatzinvestitionsumfang.



    Werden mehrere Ziele verfehlt, ist die höchste Zielverfehlung für die Berechnung der Rückforderung maßgeblich.



    (4) Die Rückforderung macht das Eisenbahn-Bundesamt im Falle einer bestehenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung durch Leistungsklage, anderenfalls durch Leistungsbescheid geltend. Der zu erstattende Betrag ist vom Zeitpunkt der Zustellung der Klage oder der Bekanntgabe des Bescheides an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Eine Aufrechnung gegen die Zuschüsse des Bundes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist zulässig.



    (5) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.



    § 9 Verletzungen sonstiger Pflichten



    (1) Verletzen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes die ihnen nach § 6 obliegenden Berichtspflichten, setzt das Eisenbahn-Bundesamt ihnen eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zwei vom Hundert der Bundesmittel zurückzuzahlen, die sie im Jahr vor der Pflichtverletzung vom Bund erhalten haben, sofern sie die Fristversäumung zu vertreten haben. Zugleich kann der Bund bei einer von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu vertretenden wesentlichen Verletzung von Berichtspflichten die Auszahlung aller weiteren Bundesmittel solange einstellen, bis die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes ihren Pflichten nachgekommen sind.



    (2) Die Rückforderung macht das Eisenbahn-Bundesamt im Falle einer bestehenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung durch Leistungsklage, anderenfalls durch Leistungsbescheid geltend. Der zu erstattende Betrag ist vom Zeitpunkt der Zustellung der Klage oder der Bekanntgabe des Bescheides an mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen.



    § 10 Wiederholte Pflichtverletzungen



    Erreichen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen die in § 8 Abs. 3 genannten Ziele wiederholt nicht und haben sie dies zu vertreten, so kann der Bund insoweit Feststellungsklage erheben. Nach Rechtskraft des Urteils endet die bestehende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung oder der sie nach § 4 Abs. 3 ersetzende Verwaltungsakt.



    § 11 Ausbau der Schienenwege



    (1) Die Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes werden nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut, der durch das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht wird.



    (2) Die Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan ist für die Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verbindlich.



    § 12 Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen



    Der Ausbau erfolgt nach den Stufen, die im Bedarfsplan vorgesehen sind, und nach Maßgabe der §§ 17 und 18.



    § 13 Gegenstand des Bedarfsplans



    (1) In den Bedarfsplan sollen insbesondere aufgenommen werden: Schienenverkehrsstrecken des Fern- und Nahverkehrs, Schienenverkehrsknoten und Schienenverkehrsanlagen, die dem kombinierten Verkehr Schiene/Straße/Wasserstraße sowie der direkten Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken mit internationalen Verkehrsflughäfen dienen. Zu den Ausbaumaßnahmen können auch Maßnahmen zur Elektrifizierung an bestehenden Schienenstrecken der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes gehören.



    (2) Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege und die entsprechenden Pläne für andere Verkehrsträger sind im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufeinander abzustimmen. Hierbei sind auch Ausbaupläne für den europäischen Eisenbahnverkehr und kombinierten Verkehr, Belange des Umweltschutzes und Zielsetzungen der Raumplanung angemessen zu berücksichtigen.



    § 14 Überprüfung des Bedarfs



    Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr, ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Anpassung und Aufstellung erfolgen durch Gesetz.



    § 15 Planungszeitraum



    Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr Fünfjahrespläne auf. Die Fünfjahrespläne bilden die Grundlage für die Aufstellung von Ausbauplänen für die Bundesschienenwege.



    § 16 Unvorhergesehener Bedarf



    Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maß- nahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.



    § 17 Finanzierung



    Der Bund finanziert Maßnahmen zum Ausbau der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes nach Maßgabe dieses Gesetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hat der Bund den Ausbau von Schienenwegen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes auf Antrag dieses Unternehmens in den Bedarfsplan aufgenommen und liegt diese Baumaßnahme im unternehmerischen Interesse dieses Eisenbahninfrastrukturunternehmens des Bundes, kann in der nach § 18 zu schließenden Vereinbarung auch festgelegt werden, dass sich die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes an der Finanzierung beteiligen.



    § 18 Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung



    (1) Die Durchführung der in den Bedarfsplan aufgenommenen Maßnahmen sowie deren Finanzierung bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, deren Schienenwege gebaut oder ausgebaut werden sollen, und dem Bund oder Dritten, die den Ausbau ganz oder teilweise finanzieren.



    (2) In der Vereinbarung nach Absatz 1 sind insbesondere zu regeln:



    1. Art und Umfang der Maßnahmen,

    2. verbindlicher Zeitplan für die Realisierung der Maßnahmen durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes,

    3. Tragung der Kosten zur Sicherung der Gesamtfinanzierung,

    4. Dauer der Vorhaltungspflicht der mit den Maßnahmen geschaffenen Anlagen.



    (3) Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zur termingerechten Ausführung der vereinbarten Maßnahme verpflichtet. Sie haben dem Bund für den Zeitraum der Verzögerung einen Betrag in Höhe von zwei vom Hundert pro Jahr auf die vertraglich festgelegten Bundesmittel zu zahlen, es sei denn sie haben die Verzögerung nicht zu vertreten.



    (4) Für den Fall, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes bei der Ausführung der vertraglich festgelegten Maßnahme von den gemeinsamen Festlegungen abweichen, ist eine angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren.



    (5) Der Bund kann mit seinen Zahlungsansprüchen aus einer Finanzierungsvereinbarung nach Absatz 1 einschließlich des Anspruches aus Absatz 3 gegen Zahlungsansprüche der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes aus dieser sowie anderen Finanzierungsvereinbarungen und aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nach § 4 dieses Gesetzes aufrechnen.



    (6) Die Vorbereitung und Durchführung von Vereinbarungen nach Absatz 1 obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt.



    Anlage (zu § 11 Absatz 1)

    Bedarfsplan für die Bundesschienenwege



    Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ergibt sich aus der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes.



    Artikel 4

    Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes



    Das Allgemeine Eisenbahngesetz wird wie folgt geändert:



    1. Nach § 5 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:



    „(7) Zur Sicherung seiner Rechte nach § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes hat jeder, der nach diesem Gesetz zur Vorlage von Informationen an eine Eisenbahnaufsichtsbehörde verpflichtet ist, mit der Vorlage diejenigen Teile zu kennzeichnen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. In diesem Fall muss er zusätzlich eine Fassung vorlegen, die ohne Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eingesehen werden kann. Erfolgt dies nicht, kann die Eisenbahnaufsichtsbehörde von seiner Zustimmung zur Einsicht ausgehen, es sei denn, ihr sind besondere Umstände bekannt, die eine solche Vermutung nicht rechtfertigen. Soweit die Eisenbahnaufsichtsbehörde die Kennzeichnung der Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis für unberechtigt hält, muss sie vor der Entscheidung über die Gewährung von Einsichtnahme an Dritte die vorlegende Person hören.“



    2. § 18e wird wie folgt geändert:



    a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Bundesschienenwegeausbaugesetz“ durch „Gesetz über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ ersetzt.



    b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ durch die Angabe „§ 16 des

    Gesetzes über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ ersetzt.



    3. § 36 wird wie folgt gefasst:



    „(1) Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb im Sinne des § 1 besteht, die Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnrechts würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Eisenbahnen Stellung nimmt. Das Gutachten soll in dem Jahr abgeschlossen sein, in dem kein Hauptgutachten nach § 44 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt wird.



    (2) Die Monopolkommission leitet ihr Gutachten der Bundesregierung zu. Die Bundesregierung legt das Gutachten den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich vor und nimmt zu ihm innerhalb einer angemessenen Frist nach der Vorlage Stellung. Das Gutachten wird von der Monopolkommission zu dem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem es von der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird.“



    Artikel 5

    Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes



    In § 27 Abs. 2 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes wird das Wort „Bundesschienenwegeausbaugesetz“ durch „Gesetz über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ ersetzt.



    Artikel 6

    Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung



    In § 18 Abs. 2 Satz 4 wird das Wort „Bundesschienenwegeausbaugesetz“ durch „Gesetz über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“ ersetzt.



    Artikel 7

    Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes



    Das Bundesschienenwegeausbaugesetz wird aufgehoben.



    Artikel 8

    Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung



    § 50 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung wird wie folgt geändert:


    1. In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.



    2. Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt:

    „7. Klagen, die Anordnungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zum Gegenstand haben, sowie Streitigkeiten über die Geltung und über die Pflicht zur Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes einschließlich der Feststellungsklage nach § 10 Satz 1 des Gesetz über die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.“



    Artikel 9

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2024



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    FRIEDRICH AUGSTEIN


    Die Bundeskanzlerin

    LARA LEA FRIEDRICH

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    Gesetz zur Einstufung Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau,

    Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten

    Vom 12. Januar 2024


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Asylgesetzes


    Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), wird wie folgt geändert:


    1. Dem § 61 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:


    „Satz 4 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesien bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“


    2. Anlage II wird wie folgt gefasst:

    „Anlage II

    (zu § 29a)

    Albanien

    Algerien

    Bosnien und Herzegowina

    Georgien

    Ghana

    Kosovo

    Marokko

    Moldau, Republik

    Montenegro

    Nordmazedonien, Republik

    Senegal

    Serbien

    Tunesien“.



    Artikel 2

    Änderung des Aufenthaltsgesetzes


    lDem § 60a Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), wird folgender Satz angefügt:


    „Satz 1 Nummer 3 gilt nicht für Staatsangehörige Algeriens, Georgiens, der Republik Moldau, Marokko und Tunesiens die bei Inkrafttreten nach Artikel 3 dieses Gesetzes bereits eine Beschäftigung ausüben.“



    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.




    Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.


    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.


    Berlin, den 12. Januar 2024



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    FRIEDRICH AUGSTEIN


    Die Bundeskanzlerin

    LARA LEA FRIEDRICH

    Bundespräsident Augstein empfing am Vormittag die Minister von Hohenelmen-Lützburg, Lefèvre, Heusinger, Miller und Wolf, den Staatssekretär Munoz sowie die Frau Herz, um die von der Bundeskanzlerin angestrebte Kabinettsumbildung zu finalisieren.


    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    die Frau Bundeskanzlerin hat mir mitgeteilt, einige Veränderungen in Ihrem Kabinett vornehmen zu wollen. Gerne komme ich meiner aus Art. 64 Abs. 1 GG folgenden Pflicht nach und folge der Bitte der Kanzlerin. Die Kabinettsumbildung hat zur Folge, dass einige verdiente Bundesminister ihre Entlassungsurkunde überreicht bekommen. Ich möchte zunächst den scheidenden Ministern Heusinger und Wolf für ihr langes Engagement in der deutschen Politik danken. Seinem Land in der herausragenden Position eines Bundesministers dienen zu dürfen, ist eine große Ehre und Verpflichtung zugleich. Das Leben der Landsleute durch politische Entscheidungen verbessern zu dürfen, ist - das weiß ich aus eigener Erfahrung - eine sehr erfüllende Aufgabe. Gleichzeitig fordert diese Position aber auch persönliche Tribute. Das eigene Privat- und Familienleben muss hinter den fordernden Dienst am deutschen Volk zurücktreten. Sie, lieber Herr Heusinger und Herr Wolf, haben nun die Möglichkeit, wieder mehr Zeit mit Ihren Familien zu verbringen und ein Leben abseits der Politik zu leben. Genießen Sie das. Für diese Zukunft wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!


    Die von der Bundeskanzlerin erbetene Entlassung von Bundesminister von Hohenelmen-Lützburg ist vor dem Hintergrund des Ergebnisses der jüngsten Bundesversammlung zu betrachten. Ich möchte den heutigen Termin auch zum Anlass nehmen, meinem Amtsnachfolger zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu gratulieren. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand bei der Amtsführung. Unser Vaterland verdient einen Bundespräsidenten, der sich durch Prinzipientreue, Charakterstärke, Aufrichtigkeit und Bodenständigkeit auszeichnet. Mögen Sie und Ihre Arbeit all diesen charakterlichen Anforderungen gerecht werden. Dem deutschen Volk als sein Staatsoberhaupt dienen zu dürfen, ist nicht nur ein Privileg; es ist vor allem eine Verpflichtung.


    Neben dem im Kabinett verbleibenden und lediglich neue Aufgaben wahrnehmenden Ministern Lefèvre und Miller, denen ich selbstredend zu ihren neuen Aufgaben gratuliere, steigt mit Juan Munoz ein Staatssekretär in den Rang eines Bundesministers auf. Sie, werter Herr Munoz, kennen das Justizressort bereits gut und werden sich mit Sicherheit auch Ihre neuen Aufgaben mit großem Engagement wahrnehmen. In diesem Zusammenhang darf ich auch Frau Marlen Herz zu ihrer Nominierung als Bundesministerin für Arbeit und Soziales gratulieren. Sie werden fortan ein großes Haus mit vielfältigen Zuständigkeiten leiten. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung wünsche ich Ihnen alles Gute und eine glückliche Hand.


    Im Anschluss überreichte der Bundespräsident die Entlassungs- und die Ernennungsurkunden.



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    ENTLASSUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN



    GEROLD VON HOHENELMEN-LÜTZBURG


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ||| ||| |||



    ENTLASSUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN



    CHRISTOPHER HEUSINGER


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ||| ||| |||



    ENTLASSUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN



    NATHAN LEFÈVRE


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER DER JUSTIZ



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ENTLASSUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN



    JONAS WOLF


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR FAMILIE, FRAUEN, SENIOREN UND JUGEND



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU



    MARLEN HERZ


    ZUR

    BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT UND SOZIALES



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ||| ||| |||



    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    NATHAN LEFÈVRE


    ZUM

    BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG


    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    JUAN MUÑOZ


    ZUM

    BUNDESMINISTER DER JUSTIZ



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    ||| ||| |||



    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    LANDO MILLER


    ZUM

    BUNDESMINISTER FÜR FAMILIE, FRAUEN, SENIOREN UND JUGEND



    BERLIN, DEN 12. JANUAR 2024



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    Zur Kenntnisnahme

    Donnerstag, 04. Januar 2024



    Bundespräsident Augstein besucht Hochwassergebiet in Niedersachsen


    Bundespräsident Augstein hat sich am Donnerstagvormittag bei einem Besuch der Stadt Verden an der Aller in Niedersachsen ein Bild über die Situation in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten gemacht. Gemeinsam mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten verschaffte sich der Bundespräsident mit einem Helikopterüberflug einen Überblick über die Entwicklung des Hochwassers. Sodann traf Bundespräsident Augstein ehren- und hauptamtliche Helferinnen und Helfer in Verden und dankte ihnen für ihren engagierten Einsatz gegen die Fluten:


    "Ganz Deutschland fühlt mit unseren vom Hochwasser betroffenen Landsleuten. Es macht betroffen, all die persönlichen Schicksale zu hören. Ausgerechnet an den Weihnachtsfesttagen und darüber hinaus um das eigene Hab und Gut, Freunde und Verwandte bangen zu müssen, ist nur schwer zu ertragen und eine schwere Hypothek, die viele Landsleute mit in das neue Jahr genommen haben. Ich möchte allen betroffenen Landsleuten mein aufrichtiges Mitgefühl aussprechen und Ihnen zugleich Mut spenden: Unser Land hält zusammen; wir alle stehen Ihnen in diesen schweren Wochen bei, wir lassen Sie nicht im Stich. Die Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer sind seit Wochen im Dauereinsatz, um weitere Flutschäden zu begrenzen. Der Bund und die Länder stellen zusätzliche Ressourcen - sei es materieller, personeller oder finanzieller Natur - zur Unterstützung zur Verfügung. Sie, liebe Landsleute, sind nicht allein. Gleichzeitig danke ich auch allen engagierten Landsleuten, die in diesen Wochen gegen das Hochwasser ankämpfen. Ihr körperlicher Einsatz verdient Hochachtung und Dank. Alle Helferinnen und Helfer haben meinen tiefen Respekt. Als Nation halten wir zusammen, sowohl in guten wie in schlechten Zeiten. Auch wenn viele Menschen momentan Kälte und Dunkelheit fühlen, bitte ich Sie darum, nicht zu verzagen: Die Zeit der Wärme, des Lichtes und der Hoffnung wird zurückkehren. Bis dahin und darüber hinaus stehen wir an Ihrer Seite."


    Am Freitagvormittag wird der Bundespräsident in das Hochwassergebiet in Sachsen-Anhalt reisen und mit Helfern und Betroffenen sprechen.

    Guten Tag, werte Damen und Herren,


    ich hoffe, Sie konnten das Weihnachtsfest erholsam im Kreise Ihrer Familie und Freunde verbringen. Der Deutsche Bundestag hat vor geraumer Zeit Frau Dr. Christ-Mazur für eine weitere Amtszeit zur Richterin am Obersten Gericht gewählt. Ich darf Ihnen, Frau Dr. Christ-Mazur zunächst herzlich zu Ihrer Wiederwahl gratulieren. Bereits seit Mai 2022 sind Sie am Obersten Gericht tätig. Während dieser Zeit waren Sie an wegweisenden Entscheidungen beteiligt und haben stets auf höchstem Niveau Recht gesprochen. Dass Sie über eine hohe juristische Fachkompetenz und zugleich ein unerschütterliches Maß an Neutralität verfügen, haben Sie dabei ebenso eindrücklich unter Beweis gestellt. Für die nun anstehende Amtszeit wünsche ich Ihnen weiterhin eine glückliche Hand und alles Gute. Es ist mir eine Freude, Ihnen nun Ihre Ernennungsurkunde überreichen zu dürfen.



    ||| ||| |||



    ERNENNUNGSURKUNDE


    IM NAMEN DER


    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU


    DR. VICTORIA CHRIST-MAZUR


    ZUR
    RICHTERIN AM OBERSTEN GERICHT.



    BERLIN, DEN 30. DEZEMBER 2023



    2919-logo-print-removebg-preview-png


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    Zur Kenntnisnahme

    Sonntag, 24. Dezember 2023



    Die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten


    Bundespräsident Augstein hat sich traditionell am Heiligabend um 20:15 Uhr mit einer Weihnachtsansprache an die Bürgerinnen und Bürger gewandt:


    "Liebe Landsleute,


    ich spreche zu Ihnen an einem Tag, der ganz im Zeichen des Beisammenseins im Kreise unserer Liebsten steht. Ich möchte zunächst alldenjenigen Danken, die in diesen Tagen dafür Sorge tragen, dass die große Mehrheit mit der Familie Weihnachten begehen kann. Polizisten, Ärzte, Pflege, Feuerwehrmänner und viele andere stellen sich dabei in den Dienst aller Bürgerinnen und Bürger und dafür möchte ich ihnen herzlich danken.


    Dass alljährliche Weihnachtsfest bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten, zu entschleunigen und nachzudenken. Denn dieses turbulente Jahr hat jeden von uns gefordert. In unserer Nachbarschaft tobt nach wie vor ein blutiger Krieg. Sei beinahe zwei Jahren stellen sich die tapferen Ukrainer nun schon dem russischen Aggressor entgegen und verteidigen ihr Land. Deutschland zeigt sich richtigerweise solidarisch mit dem angegriffenen Land und unterstützt die Ukraine militärisch wie auch humanitär. Es ist dem ausgeprägten Willen der Ukrainer, ihre Demokratie zu verteidigen, und dem geschlossenen westlichen Bündnis zu verdanken, dass Russland in seinen hegemonialen Bestrebungen aufgehalten wird. Das geschieht aus Solidarität, liegt aber auch in unserem ureigenen Interesse. Denn mit dem Angriff auf die Ukraine hat die Russische Föderation deutlich gemacht, sich von völkerrechtlich anerkannten Grenzverläufen nicht aufhalten zu lassen. Der russische Imperialismus bedroht keineswegs nur die Ukraine, nein, er bedroht uns alle und unsere freie Lebensweise. Die Ukrainer verteidigen in ihren kalten Schützengräben auch unsere Werte und Interessen. Das sollten wir nicht vergessen.


    Unsere Unterstützung der Ukraine beschränkt sich dabei keinesfalls auf Hilfe vor Ort. Seit dem 24. Februar 2022 haben wir in einem gemeinsamen Kraftakt mehr als einer Million Ukrainern einen sicheren Zufluchtsort vor den russischen Bomben geboten. Es ist dabei insbesondere der Hilfsbereitschaft vieler Landsleute zu verdanken, dass wir diese außerordentliche Herausforderung schultern konnten. Ihnen allen gilt mein großer Dank. Selbstverständlich muss die staatliche Infrastruktur darauf ausgerichtet sein, Menschen auf der Flucht versorgen zu können. Die Aufnahme von Flüchtlingen bleibt aber auch stets auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Nur wenn solch ein gesellschaftlicher Konsens besteht, kann unser innerer Zusammenhalt erhalten bleiben. Man darf daher nicht die Augen davor verschließen, dass die staatlichen Stellen, aber auch unsere Gesellschaft insgesamt an der Grenze der Belastbarkeit angelangt ist. Einer meiner Amtsvorgänger formuliert einst treffend: „Unsere Herzen sind weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich“. Politik ist die Kunst des Möglichen. Opfern wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt der unbegrenzten Hilfe von Flüchtlingen, wird den sich auf der Flucht befindenden Menschen in letzter Konsequenz nicht mehr, sondern effektiv weniger geholfen sein. Das gilt es zu verhindern.


    Liebe Landsleute,


    uns allen steckt noch der Schreck vom 7. Oktober dieses Jahres in den Knochen. Mit dem barbarischen Massaker an israelischen Zivilisten hat die palästinensische Terrororganisation in erschreckender Weise gezeigt, zu welch Gräueltaten ein hasserfüllter Mensch fähig sein kann. Die Bilder vom 7. Oktober schmerzen und lassen selbst krisenbewährte Beobachter nicht kalt. Dass Deutschland sich unverzüglich und unmissverständlich an die Seite des jüdischen Volkes gestellt hat, war richtig und wichtig. Wenn wir uns unserer historischen Verantwortung bewusst sind, können wir nicht schweigen, wenn Jüdinnen und Juden in ihrem eigenen Land massakriert werden. Es gibt in solch einer Situation nur einen richtigen Platz für unser Vaterland: Den an der Seite Israels. Die Auswirkungen des Hamas-Terrors und der zulässigen wie gebotenen militärischen Reaktion des Staates Israels beschränken sich nicht auf den Nahen Osten. Wir mussten auch in Deutschland erleben, wie hasserfüllte Gruppen auf unseren Straßen gegen Israel hetzen und die Gräueltaten der islamistischen Terroristen relativieren und billigen. Mich hat das erschreckt. Dass sich Jüdinnen und Juden beinahe achtzig Jahre nach dem Ende des von Deutschen verbrochenen Zweiten Weltkriegs in unserem Land nicht mehr sicher fühlen, ist eine Schande und darf von keinem aufrechten deutschen Patrioten akzeptiert werden. Die Sicherung der Existenz Israels und jüdischen Lebens ist ein Kernfundament, auf dem die Bundesrepublik Deutschland steht. Antisemitismus geht jeden etwas an. Lassen Sie uns geeint gegen antijüdische Hetze und Gewalt – egal, ob von links, rechts oder aus dem arabischen Kulturraum – stehen.


    Liebe Landsleute,


    dieses krisengeschüttelte Jahr war für viele von Ihnen ein schwieriges Jahr. Eine schwierige wirtschaftliche Situation und kulturelle Konflikte in unseren Städten haben das Leben für jeden Einzelnen erschwert. Bei der vielen Unsicherheit und Wut dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir gemeinsam in der Vergangenheit viele Krisen bewältigt haben. Es hat unser Vaterland seit den fünfziger Jahren ausgezeichnet, dass wir als Nation in einem europäischen Verbund der Freunde zusammenstehen und zusammenhalten. Wir sind geeint in Recht und Freiheit. Denken wir deshalb auch an unsere Mitmenschen, die in diesen Tagen vielleicht nicht im Kreis der Familie feiern können, sondern die Weihnachtszeit allein, ja vielleicht sogar einsam verbringen. Ihnen sollten wir die gebotene Aufmerksamkeit schenken.


    Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest! Verlieren Sie nicht die Zuversicht und lassen Sie uns diese beschaulichen Feiertage nutzen, uns mehr auf das Gemeinsame als auf das Trennende zu konzentrieren."

    Bundespräsident Augstein empfing am Morgen den Minister von Wildungen und die Herren Rehm-Häberlin und Munoz, um die von der Bundeskanzlerin angestrebte Kabinettsumbildung zu finalisieren.


    Guten Tag, meine Damen und Herren,


    die Frau Bundeskanzlerin hat mir mitgeteilt, eine Umbildung Ihres Kabinetts anzustreben. Gemäß meiner in Art. 64 Abs. 1 GG verbrieften Pflicht komme ich dieser Bitte nach und entlasse den Bundesminister Christian von Wildungen aus seinem Amt als Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ich danke Herrn von Wildungen für seine dem deutschen Volk geleisteten Dienste und wünsche ihm für seine persönliche Zukunft alles Gute.


    Zum neuen Bundeslandwirtschaftsminister ernenne ich auf Vorschlag der Frau Bundeskanzlerin Herrn Moritz Rehm-Häberlin. Ferner soll Juan Munoz Staatssekretär im Bundesjustizministerium werden. Ich wünsche den neuen Mitgliedern der Bundesregierung eine glückliche Hand bei der Amtsführung. Dem deutschen Volk dienen zu dürfen, ist eine große Ehre und zugleich eine noch größere Verpflichtung. Sie werden bei Ihrer Vereidigung schwören, den Nutzung der Bürger unseres Landes zu mehren. Die Rechtsstellung eines Bundesministers oder Staatssekretärs verpflichtet Sie dazu, die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten und zu wahren. Ich bin zuversichtlich, dass Sie dieser wichtigen und herausfordernden Aufgabe entsprechen werden.


    Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige grundsätzliche Ausführungen machen. Der politische Streit ist Existenzvoraussetzung für eine Demokratie. Nur wenn die verschiedenen, in einer Gesellschaft vorzufindenden Ansichten offen debattiert werden können, gelingt es, einen gemeinsame Haltung zu finden. Diese Funktion kann der politische Streit gleichwohl nur dann wahrnehmen, wenn die inhaltliche und nicht die persönliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht. In den vergangenen Wochen konnte man das leider nicht feststellen. Debattenteilnehmer aus allen politischen Richtungen sind zuvorderst damit beschäftigt, den politischen Mitbewerber persönlich anzugreifen und zu diffamieren. Die Fronten verhärten sich so sehr, dass eine gesittete Diskussion über die Zukunft unseres Landes die Ausnahme bleibt. Eine lagerübergreifende Zusammenarbeit zwischen Parteien droht unmöglich zu werden. Politiker werden zu Tieren herabgewürdigt, gewählte Volksvertreter beleidigt und selbst das deutsche Menschheitsverbrechen der Shoah wird politisch instrumentalisiert. Das ist völlig inakzeptabel und sollte unabhängig der politischen Herkunft kritisiert werden. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Diese Verunmöglichung des inhaltlichen Diskurses gefährdet unseren Zusammenhalt als Volk und muss aufhören. Kehren wir zurück zum gesitteten Streit um die besseren Ideen für die Zukunft unseres Vaterlandes.


    Im Anschluss überreichte der Bundespräsident die Entlassungs- und die Ernennungsurkunden.



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    ENTLASSUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ENTLASSE ICH
    HERRN



    CHRISTIAN VON WILDUNGEN


    AUS SEINEM AMT ALS
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ



    BERLIN, DEN 19. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    MORITZ REHM-HÄBERLIN


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ



    BERLIN, DEN 19. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    JUAN MUÑOZ


    ZUM
    PARLAMENTARISCHEN STAATSSEKRETÄR

    BEIM BUNDESMINISTER DER JUSTIZ



    BERLIN, DEN 19. DEZEMBER 2023



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    Christian von Wildungen  Moritz Rehm-Häberlin  Juan Muñoz  Lara Lea Friedrich

    Zur Kenntnisnahme

    Montag, 4. Dezember 2023



    Bundespräsident Augstein empfängt U17-Weltmeister


    Im Anschluss an die Ernennung der neuen Bundesminister hat Bundespräsident Augstein die deutsche U17-Fußballnationalmannschaft mit ihrem Nationaltrainer, Christian Wück, im Schloss Bellevue empfangen und ihnen zum Gewinn der U17-Weltmeisterschaft gratuliert. Das Team besiegte am Samstag die französische U17-Auswahl im Elfmeterschießen in Indonesien mit 4:3 und schrieb Geschichte. Denn als erste U17-Fußballnationalmannschaft konnte die DFB-Auswahl in demselben Jahr sowohl die Europameisterschaft als auch die Weltmeisterschaft gewinnen. Bundespräsident Augstein zeige sich beeindruckt von der sportlichen Leistung der Nachwuchsspieler:


    „Es ist mir eine große Ehre, Sie alle nach dieser beeindruckenden Leistung im Schloss Bellevue begrüßen zu dürfen. Ich darf Ihnen zunächst herzlich zum Weltmeistertitel gratulieren. Sie haben gezeigt, zu welchen herausragenden Erfolgen eine geeinte und willensstarke Mannschaft imstande ist. Das ganze Land ist stolz auf Sie. Allen Rückschlägen im Verlauf des Endspiels zum Trotz haben Sie als Team zusammengehalten. In diesen Tagen wird politisch viel über die richtige Zuwanderungspolitik gestritten. Auch manch ein Spieler der U17-Nationalmannschaft wurde im Netz rassistisch beschimpft. Jeder aufrechte Deutsche ist aufgefordert, sich diesem blinden Hass entgegenzustellen. Sie alle sind - völlig unabhängig von der Herkunft ihrer Vorfahren - größere Patrioten, als die sich in der Anonymität versteckenden Hassredner. Es sollte jeden Landsmann stolz machen, wenn junge Männer - ob mit oder ohne Migrationshintergrund - geeint Arm in Arm voller Inbrunst unsere Nationalhymne singen. Dieses Engagement für Deutschland ist es, was unser Land ausmacht. Sie sind Vorbilder für all die Menschen, die durch eigene Leistung zum Erfolg finden wollen. Unser Land feiert heute mit Ihnen allen und ich hoffe (schmunzelt), dass die Männer unserer A-Nationalmannschaft im nächsten Jahr an Ihre Erfolge anknüpfen können."



    Bundespräsident Augstein hat am Nachmittag im Beisein der Bundeskanzlerin die neuen Bundesminister ernannt.


    Guten Tag, werte Damen und Herren,


    die Frau Bundeskanzlerin hat mir gemäß Art. 64 Abs. 1 des Grundgesetzes die nachfolgenden Personen zur Ernennung als Bundesminister vorgeschlagen:

    • Herrn Lando Miller zum Bundesminister des Auswärtigen,
    • Herrn Dr. Georg Gorski zum Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat,
    • Herrn Gerold von Hohenelmen-Lützburg zum Bundesminister für Arbeit und Soziales,
    • Herrn Christian von Wildungen zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
    • Herrn Jonas Wolf zum Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
    • Frau Dr. Oxana Koslowska zur Bundesministerin der Finanzen,
    • Herrn Nathan Lefèvre zum Bundesminister der Justiz,
    • Herrn Christopher Heusinger zum Bundesminister der Verteidigung,
    • Herrn Carlo Aschenbrenner zum Bundesminister für Verkehr, Digitalisierung und Gesundheit,
    • Herrn Fadi von Schöneberg zum Bundesminister für Wirtschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
    • Herrn William McKenzie zum Bundesminister für Bildung und Forschung sowie
    • Herrn Toni Kamm zum Bundesminister für Umwelt und Energie.

    Meine Damen und Herren,


    ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand bei der Amtsführung und alles Gute. Unserem Vaterland in der herausgehobenen Position eines Bundesministers dienen zu dürfen, ist eine große Ehre und kann zugleich eine Bürde sein. Vergessen Sie nie, dass es Ihre Aufgabe ist, das Wohl unseres Landes zu mehren. Deutschland und die Europäische Union stehen vor großen Herausforderungen. Die westliche Unterstützung der Ukraine bröckelt und die fortwährenden, unkontrollierten Zuwanderungsbewegungen spaltet unsere Gesellschaft. Es ist wichtig, dass die neue Bundesregierung sich diesen Problemen annimmt.


    Ich freue mich, Ihnen nun die Ernennungsurkunden überreichen zu dürfen.


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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    Lando Miller


    ZUM

    BUNDESMINISTER DES AUSWÄRTIGEN


    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    DR. GEORG GORSKI


    ZUM
    BUNDESMINISTER DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMAT



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    Gerold von Hohenelmen-Lützburg


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    Christian von Wildungen


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    FADI VON SCHÖNEBERG


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR WIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023


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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU



    DR. OXANA KOSLOWSKA


    ZUR
    BUNDESMINISTERIN DER FINANZEN



    BERLIN, DEN 5. Oktober 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    NATHAN LEFÈVRE


    ZUM
    BUNDESMINISTER DER JUSTIZ



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    CHRISTOPHER HEUSINGER


    ZUM
    BUNDESMINISTER DER VERTEIDIGUNG



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    JONAS WOLF


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    FRAU



    WILLIAM MCKENZIE


    ZUR
    BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG



    BERLIN, DEN 5. Oktober 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    CARLO ASCHENBRENNER


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR, DIGITALISIERUNG UND GESUNDHEIT



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    HERRN



    TONI KAMM


    ZUM
    BUNDESMINISTER FÜR UMWELT UND ENERGIE



    BERLIN, DEN 4. DEZEMBER 2023



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    Bundespräsident Augstein hat am Morgen Lara Lea Friedrich zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ernannt.


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sehr geehrte Frau Friedrich,


    der Bundestagspräsident hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie der Deutsche Bundestag erneut mit der Mehrheit seiner Stimmen zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt hat. Es ist nunmehr meine verfassungsmäßige Aufgabe, Sie, Frau Friedrich, zur Bundeskanzlerin zu ernennen. Dieser Aufgabe komme ich gerne nach. Sie alle wissen, dass ich aus erster Hand wie sehr einen das Amt des Bundeskanzlers fordert. Sie, Frau Friedrich, haben weiterhin die Möglichkeit, die Geschicke unseres Landes an vorderster Stelle zu lenken. Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute und vor allem eine glückliche Hand bei der Amtsführung!


    Im Anschluss an seine Rede überreichte der Bundespräsident Lara Lea Friedrich ihre Ernennungsurkunde.


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    ERNENNUNGSURKUNDE




    IM NAMEN DER



    BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND



    ERNENNE ICH
    Frau



    Lara Lea Friedrich


    ZUR
    BUNDESKANZLERIN



    BERLIN, DEN 2. DEZEMBER 2023



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