Alles anzeigenAlles anzeigenDas ist in der Tat eine tolle Frage. Genau weshalb das "möglicherweise" verwendet wurde.
Das würde natürlich der Interpretation der Bundeswahlleitung zufallen, ob jetzt bei allen gleich keine Stimmen einer Auslosung bedürfen.
Bei keiner Wahlbeteiligung, würde ich das wahrscheinlich so auslegen, das es dann kein Direktmandat Thüringen gibt. Im Ernstfall würde das natürlich mit meinen beiden Stellvertretern beraten und entschieden werden.
Hmm. Also das vDGB (§ 13a II Satz 2) ist ja sehr eindeutig: "In jedem Wahlkreis ist ein Direktmandat zu vergeben". Ergo würde ich eher sagen, dass gelost wird.
Art. 38 GG:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ich glaube kaum, dass dies dann zutreffen würde. SimOn wäre das ein Skandal.
Was wer demnach denn, wenn niemand kandidieren würde? Würde dann aus allen Spielern im Land gelost und jemand gezwungen?
Ja, das ist tatsächlich problematisch, auch mit Blick auf den Grundcharakter der Wahl. Irgendwen zu losen, wäre natürlich mehr als schwierig. Ich denke, eine vDGB-Novelle wäre hier angebracht.
Nene, lass uns zur Sicherheit vorher irgendwen verklagen!
Ja, das sehe ich auch so. Mag ja sein, dass es SimOn so ist. Da sehen wir doch aber auch wieder das diese juristifizierung zu krass ist. Bei einer Novelle wer ich aber dabei, können wir uns gerne drum kümmern.
Das ist schon eine eklatante Differenz zwischen SimOff und SimOn. Stell dir mal vor was SimOn los wäre, wenn wegen SimOff Regeln jemand ein Mandat ohne eine einzige Stimme bekäme.
Deshalb ja mein anfänglicher Kommentar, dass ich diesen Satz in der Urteilsverkündung sehr verwunderlich finde.