Ich finde, eine Entlassungsmitteilung des MP an das Präsidium ist schon regelrecht eine Aufforderung, tätig zu werden. Aber gut, Sie sehen das sicher anders, als Entlassener.
ANTRÄGE | Anträge an das Landtagspräsidium
-
- Organisatorisches
- Nils Neuheimer
-
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/001
A n t r a gdes Ministerpräsidenten Böttcher
Abberufung des Staatsministers Nathan Lefevre
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/004
A n f r a g eder Fraktion der Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst
Die Reise des Staatsministers Nathan Lefèvre (Anfrage an Staatsminister Lefèvre)
1. Verbesserte Rechte für LGBTQIA+
1.1 Konnte der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales eine Verbesserung der äußerst schwierigen rechtlichen Lage der LGBTQIA+ in Ungarn erreichen?
1.2 Wie steht der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales zum von der ungarischen Regierung eingebrachten und verabschiedeten Gesetz, das unter anderem die Darstellung von Homosexualität sowie Geschlechtsumwandlungen in Büchern, Filmen oder Anzeigen unter Jugendschutz stellt?
2. Ungarn und die Demokratie
2.1 Hat der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales die ungarischen Regierung an ihre demokratischen Verpflichtungen erinnert?
2.2 Wie bewertet der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales die Lage der Demokratie in Ungarn?
2.3 Wie steht der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales zu Demokratie, Menschenrechte und Toleranz?
3. Wie legitimiert der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales seine außenpolitischen Aktion, die eigentlich Aufgabe des Auswärtigen Amtes sind?
4. Kann der bayerische Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales sonst noch irgendwelche diplomatischen Erfolge vermelden?
-
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich stelle folgend den Antrag, Staatsminister Lefèvre abzuberufen. Zwar endete sein Amtsverhältnis mit dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Böttcher, womit er die Geschäfte fortführt, jedoch ergibt sich aus dem Gesetz nicht, dass der Ministerpräsident nach seinem Rücktritt Staatsminister ohne Zustimmung des Landtages abberufen kann. Eine Regelungslücke kann vom Gesetzgeber aber genauso wenig intendiert gewesen sein. Folglicherweise können auch nach dem Rücktritt des Ministerpräsident Staatsminister "jederzeit" mit Zustimmung des Landtages abberufen werden.
Unabhängig der Zulassung dieses Antrages wünsche ich Ihnen und dem Landtag eine erfolgreiche Wahlperiode.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
Gez. der Bayerische Ministerpräsident
in Vertretung
Lukas Kratzer
Stellvertretender Ministerpräsident
und
Staatsminister für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung
____
Bayerischer Landtag
Veriezehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/005
A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Zustimmung zur Entlassung von Staatsminister Lefèvre
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/006
A n t r a gder Fraktion der Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst
Beschluss einer Geschäftsordnung für den XIV. Bayerischen Landtag
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/007
A n t r a gder Fraktion der Abgeordneten Dr. Koslowska, Fraktion der Allianz
Erörterung der Drohungen der Abgeordneten Sembrant (I:L)
Der Bayerische Landtag möge eine aktuelle Stunde zu den Drohungen der Abgeordneten Sembrant (I:L) abhalten und im Zuge derer etwaige Konsequenzen erörtern.
Begründung:
Am Abend des 02.11.2022 hat die Abgeordnete Kaja Sembrant (I:L) sich im Plenum wie folgt geäußert:
Weil ich zuerst mal Abgeordnete bin, Sie wieder zum Absturz bringen möchte und es nur zu gern tun werde, den Sozialismus in dieses Parlament zu tragen.
Durch diese Einlassung hat die Abgeordnete Sembrant deutlich gemacht, Anhängerin der mörderischen Ideologie des Sozialismus zu sein. Die DDR, die UdSSR, China, Nordkorea oder Kuba sind Beispiele für sozialistisch geprägte Staaten, die allesamt undemokratischer Prägung waren oder sind und in denen die Menschen ihrer individuellen Freiheiten, ihrer Bürgerrechte - darunter das allgemeine Freiheitsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit oder Eigentumsrecht -, beraubt wurden. Sozialistische Staaten haben insgesamt schon mindestens 100.000.000 Todesopfer hervorgebracht - es sollte Ziel aller Demokraten sein, weitere Opfer zu verhindern.
Insoweit wird der Bundestag zu prüfen haben, ob die Kollegin Sembrant auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Zweifel hieran lässt die Kollegin durch weitere Einlassungen auf Twitter aufkommen. So hat diese auf einen Tweet der Kollegin Koslowska ("Bayern wurde befreit.") retweetet:
ZitatWar die rote Armee wieder mal da?
Dies lässt den begründeten Verdacht aufkommen, dass die Kollegin Sembrant die sog. "Rote Armee", die Armee der UdSSR, möglicherweise auch die "Rote Armee Fraktion", mithin eine Terrororganisation, verantwortlich für zahlreiche Tote, als sog. "Befreierin" ansieht.
Diese Einlassungen sind für eine Volksvertreterin und eine der ranghöchsten Amtspersonen - ist die Kollegin Sembrant doch Bundesarbeitsministerin - absolut inakzeptabel. Die beantragte absolute Stunde soll der Erörterung (politischer) Konsequenzen dienen.
München, den 02.11.2022
Koslowska MdL
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/0008
A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/009
A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Berufung der Herren und Frauen Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/010
A n t r a gder BSV und des Abgeordneten Moritz Rehm
Integrität des Freistaates schützen - Irina Christ den Bayerischen Verdienstorden und die Bayerische Verfassungsmedaille aberkennen
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Zwölfte Wahlperiode
Drucksache XII/XX
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Liberal-Konservativen Allianz und des Abgeordneten Paul Fuhrmann
Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung versammlungsrechtlicher Strafvorschriften
A) Problem
Begründung erfolgt mündlich.
B) Lösung
Wie vor.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Keine.
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern
vom X X . X X . 2 0 2 2
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Art. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) Es wird ein Absatz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Die Sprache des Freistaates Bayern ist Deutsch."
b) Absatz 3 wird Absatz 4.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung
vom X X . X X . 2 0 2 2
§ 1
Änderung des BayEUG
1. Es wird ein Art. 48a angefügt, der wird wie folgt gefasst wird:
"Art. 48a
Zusätzliche Bestimmungen zur Familien- und Sexualerziehung
Lehrkräfte und andere Betreuungspersonen dürfen in der Grundschule sowie Schülerheimen nach Art. 106 sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Transsexualität oder vergleichbare Themen nicht thematisieren und Informationen über entsprechende Themen nicht verbreiten."
2. Art. 48 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Familien- und Sexualerziehung richtet sich nach den in der Verfassung, insbesondere in Art. 118 Abs. 2, Art. 124, Art. 131 sowie Art. 135 Satz 2 der Verfassung, sowie der in Art. 48a dieses Gesetzes festgelegten Wertentscheidungen und Bildungszielen unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen und der Wahrung der elterlichen Rechte."
§ 2
Änderung des BayKiBiG
In Art. 11 wird ein Absatz 4 angefügt, der wie folgt gefasst wird:
"(4) Art. 48 Abs. 2 und Art. 48a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind entsprechend anzuwenden."
§ 3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Kinder im KiTa-Alter sowie Grundschulkinder sind oftmals nicht in der Lage, Themen wie Transsexualität, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder ähnliche Sachverhalte angemessen aufzunehmen und zu verarbeiten, weswegen die pauschale allgemeine Verbreitung solcher Sachverhalte in Grundschulen und Kindertagesstätten nicht angemessen ist. Zudem trägt der Staat eine Neutralitätspflicht, mit der ein Verbot zur Werbung für bestimmte Ausprägungen von Sexualmoral und sexueller Orientierung einhergeht. Um dem und dem oftmals verbreiteten Hang zur Werbung für solcherlei Anschauungen - der Übergang ist fließend - entgegenzutreten, soll das Verbreiten von Informationen über solcherlei Sachverhalte in der Grundschule, Schülerheimen nach Art. 106 BayEUG und Kindertagesstätten untersagt werden. Eltern sollten selbst entscheiden können, ob und wie sie ihre Kindern über vergleichbare Sachverhalte unterrichten. Mit diesem Gesetz soll elterliche Bestimmung in der Familien- und Sexualerziehung gestärkt werden.
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/014
G e s e t z e n t w u r fder Staatsregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Remigrationszentren, sowie zur Verbesserung der Remigrationseffizienz
A) Problem
Im heurigen Jahr wurde durch die Bundespolizei festgestellt, dass die Rate der illegal Einreisenden nach Bayern mehr als doppelt so hoch wie letztes Jahr ist. Bayern wird also mit Illegalen regelrecht geflutet.
B) Lösung
Dieses Problem muss behoben werden, in Form der konsequenten Remigration der sich illegal hier befindlichen Personen. Um diese Remigration zu erleichtern und zu verhindern, dass die Illegalen dem Freistaat ohne Mehrwert auf der Tasche liegen, müssen sogenannte Remigrationszentren geschaffen werden.
C) Alternativen
Keine
D) Kosten
1.800.000 Euro
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
vom ...
Der Landtag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Der Bayerische Landtag entzieht hiermit die nach Art. 72 II BV erforderliche Zustimmung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404).
Artikel 2
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404) ist durch Kündigungserklärung nach § 15 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in der Fassung vom 07. Juni 2011 (GVBl. S. 258, ber. S. 404) zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt zum 31. Dezember 2022 in Kraft.
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r f
der Staatsregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung bayerischer Arbeitszentren, sowie zur Verbesserung der Integration
A) ProblemBayern wird mit Einwanderern regelrecht geflutet, welche sich bekanntlicherweise großteils weigern, sich zu integrieren..
B) Lösung
Um diese Integration zu forcieren und zu verhindern, dass die Einwanderer dem Freistaat nur faul auf der Tasche liegen ist es nötig, diese zur Arbeit zu bewegen.
C) Alternativen
Keine
D) Kosten
800.000 Euro
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
Bayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/017
A n t r a gder Fraktion der Grünen
Deutsche Sprache vor staatlicher Einmischung schützen
I. Der Landtag stellt fest,
dass die Staatsregierung durch die Änderung der Gymnasialschulordnung, der Realschulordnung und der Mittelschulordnung vom 4. Dezember 2022 die Verwendung von Gendersprache als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit definiert hat. Es handelt sich dabei um eine staatliche Vorschrift zur Definition dessen, was als sprachrichtig anzusehen ist.
Die deutsche Sprache gehört dem Volk, nicht dem Staat. Sprache wird vom Volk gesprochen, geschrieben und weiterentwickelt. Es ist nicht Aufgabe der Regierung, staatliche Vorgaben zur korrekten Rechtschreibung zu machen. Für die Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache sowie die Gewährleistung der Einheitlichkeit und die Klärung von Zweifelsfällen bzgl. der deutschen Rechtschreibung ist der Rat für deutsche Rechtschreibung zuständig.
II. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf,
1. den Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebende Instand für die deutsche Rechtschreibung anzuerkennen;
2. die Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung anzuerkennen und als maßgeblich für die Definition der Sprachrichtigkeit anzusehen;
3. keine eigenständigen Definitionen hinsichtlich der Sprachrichtigkeit zu treffen, um die deutsche Sprache weiter vor der Einmischung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber zu bewahren;
4. keine Definitionen hinsichtlich der Sprachrichtigkeit ohne Absprache mit den restlichen Bundesländern zu treffen und so die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung in Deutschland bzw. dem gesamtdeutschen Raum ernsthaft zu gefährden;
5. die Änderung der Gymnasialschulordnung, der Realschulordnung sowie der Mittelschulordnung vom 4. Dezember 2022 rückgängig zu machen.
-
A n t r a g
der berufenen Bürgerin Susanne Wagenknecht
Der bayrische Landtag möge eine Aktuelle Stunde abhalten, mit dem Titel:
Razzia gegen Reichsbürger - Wie sieht die aktuelle Bedrohungslage durch rechtsterroristische Gruppierung im Freistaat Bayern aus
-
A n t r a g
der berufenen Bürgerin Susanne Wagenknecht
Der bayrische Landtag möge eine Aktuelle Stunde abhalten, mit dem Titel:
Razzia gegen Reichsbürger - Wie sieht die aktuelle Bedrohungslage durch rechtsterroristische Gruppierung im Freistaat Bayern aus
Ich erinnere an die Formvorlage
Nimm einfach das Antragsformular und ersetzte den Titel durch "Einberufung einer aktuellen Stunde ..."
-
er Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
Einberufung einer aktuellen Stunde
Der berufenen Bürgerin Susanne Wagenknecht
Titel:
Der Landtag möge eine aktuelle Stunde einberufen, dem Titel Razzia gegen Reichsbürger - Wie sieht die aktuelle Bedrohungslage durch rechtsterroristische Gruppierung im Freistaat Bayern aus
-
Bayerischer Landtag
Dreizehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/20
G e s e t z e n t w u r fdes berufenen Bürgers Moritz Rehm-Häberlin und der Fraktion der CDSU
Entwurf eines Gesetzes Änderung des Feiertagsgesetzes (Wiedereinführung der Stillen Tage)
A) Problem
Der Freistaat hat mit der Abschaffung der Stillen Tage abgesehen von Volkstrauertag und Heiligabend - bundesweit einzigartig - einen hochumstrittenen Sonderweg beschritten, der obendrein von der Bayerischen Bevölkerung und dem Großteil der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Bayern nicht angenommen wurde.
B) Lösung
Die Stillen Tage werden wieder eingeführt.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Für den Freistaat entstehen keine direkten Kosten.
-------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
A n l a g e 1