ANTRÄGE | Anträge an das Landtagspräsidium

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    Elfte Wahlperiode




    Drucksache XI/11


    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten



    Entwurf eines Gesetzes eines bayerischen Bildungsurlaubsgesetzes


    A) Problem

    In der Zeit der Globalisierung wird die Welt immer komplizierter. Die Politik, die gemacht wird, wird in der Folge immer schwerer nachvollziehbar, so lange man sich nicht in der politischen Bildung betätigt. Auch werden immer höhere Weiterbildungen erforderlich, um überhaupt einen vernünftigen Job erlangen zu können.


    B) Lösung

    Einführung eines Gesetzes, das einen Bildungsurlaub zur politischen Bildung oder Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber ermöglicht.


    C) Alternativen

    Eine Alternative wäre die verpflichtende Durchführung von Kursen zur politischen Bildung oder Weiterbildung durch den Arbeitgeber, wenn entsprechende Kurse verlangt werden.


    D) Kosten

    500.000 Euro pro Jahr (Kosten für das Personal zur Bearbeitung und Genehmigung der Anträge auf Bildungsurlaub)





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes eines bayerischen Bildungsurlaubsgesetz

    (Bayerisches Bildungsurlaubsgesetz - BayBuG)

    vom X X . X X . 2 0 2 2


    Gesetzentwurf_bayerisches Bildungsurlaubsgesetz.pdf



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    Zehnte Wahlperiode




    Drucksache XI/12


    G e s e t z e n t w u r f

    der Bayerischen Sozialen Vereinigung und des Abgeordneten Moritz Rehm



    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels


    A) Problem

    Jahr für Jahr konkurriert der stationäre Handel mit dem Online-Handel um Kundschaft. Beflügelt durch geändertes Kaufverhalten, aber auch durch vorübergehende äußere Effekte wie Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie, erziehlt der Online-Handel immer neue Rekordumsätze. Insbesondere kleine, lokale Einzelhandelsbetriebe stellt die Konkurrenz aus dem Netz vor große Probleme. Versinnbildlicht wird die Problematik durch einen Teil der Kundschaft, der sich im ansässigen Geschäft kostenlos beraten lässt und anschließend die Ware in einem Onlineshop bestellt. Zum anderen halten Onlineshops durch gänzlich fehlende Ladenschlusszeiten für Bestellungen einen unverhaltnismäßigen Wettbewerbsvorteil.


    B) Lösung

    Eine ganzheitliche Lösung kann nur durch eine umfassende Läden-Initiative der Staatsregierung erzielt werden.

    Durch zeitliche Einschränkung der Bestellmöglichkeiten in Onlineshops können bereits jetzt schnell und unbürokratische unverhältnismäßige Wettbewerbsvorteile abgeschwächt werden.


    C) Alternativen

    Keine.


    D) Kosten

    Für den Freistaat entstehen keine unmittelbaren Kosten.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels

    (Starke-Läden-Gesetz - StaLäG)

    vom X X . X X . 2 0 2 2



    Artikel 1

    Begriffsbestimmungen


    (1) Onlineshops sind Webportale, auf denen Personen Waren und Dienstleistungen ansehen können und Verträge über Lieferung von Waren oder über die Erbingung von Dienstleistungen der Telemedien abschließen können.

    (2) Für Webportale, auf denen Personen Medikamente und Arzneimittel ansehen können und Verträge deren Lieferung von Waren abschließen können, ("Online-Apotheken") gelten die gleichen Bestimmungen wie für Onlineshops.



    Artikel 2

    Pflichten


    (1) Onlineshops gemäß Artikel 1 sind als Verkaufsstellen nach §1 Abs. 1 Punkt 2 LadSchlG anzusehen. Es gelten für sie die entsprechenden Bestimmungen.

    (2) §3 Satz 1 Punkt 2 und §§ 14 und 15 LadSchlG finden für Onlineshops gemäß Artikel 1 keine Anwendung.
    (3) Die Betreibenden der Webseite, auf der sich ein Onlineshop befindet, stellen geeignete elektronische Vorrichtungen bereit, um das Feilhalten von Waren und Dienstleistungen, sowie den Abschluss von Bestellungen, zeitlich zu unterbinden.



    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.


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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    W a h l v o r s c h l a g

    der Fraktion der Grünen



    Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern


    Zum Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern wird gewählt:


    Herr Sebastian Fürst MdL


    München, den 04. Juni 2022

    Fürst, Dr. Linner, Gruensen, Dr. Christ und Fraktion

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen



    Übernahme der Geschäftsordnung


    Der Landtag möge beschließen:


    Die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages für die 11. Legislaturperiode wird für die Dauer der 12. Legislaturperiode übernommen.



    München, den 04. Juni 2022

    Fürst, Dr. Linner, Gruensen, Dr. Christ und Fraktion

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    Ä n d e r u n g s a n t r a g

    des Abgeordneten Kratzer


    zum Antrag auf Drs. XII/004



    Einführung von Regelungen in Bezug auf das Misstrauensvotum






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    A n l a g e 1

    Einführung von Regelungen in Bezug auf das Misstrauensvotum


    Der Bayerische Landtag möge beschließen:



    1. Nach dem Wort "wird" sind folgende Worte einzufügen: "nach Maßgabe der Änderung, dass in § 22 nach Abs. 1 Abs. 1a mit dem Wortlaut "(1a) Der Antrag nach Artikel 44 Abs. 6 der Verfassung dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen ist von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtages oder einer oder mehrerer Fraktionen, welche mindestens ein Viertel der Mitglieder des Landtages umfassen, zu unterzeichnen." einzufügen ist"

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    A n t r a g

    des Abgeordneten Kratzer


    Bildung des Ausschusses für Modernisierung des Verkündundungs- und Bekanntmachungswesens






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    A n l a g e 1

    Bildung des Ausschusses für Modernisierung des Verkündundungs- und Bekanntmachungswesens



    1. Es wird ein temporärer Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens gebildet.
    2. Aufgabe des Ausschusses ist die Erarbeitung eines Berichts über die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens in Bayern. Der Bericht soll die Rahmenbedingungen für einen möglichen Gesetzesentwurf in diesem Bereich behandeln. Er kann auch einen Vorschlag für solch einen Entwurf beinhalten; § 22 Abs. 1 der Geschäftsordnung bleibt unberührt.

    Der Bericht soll insbesondere auf folgende Fragestellungen eingehen:

    a) Kann das Gesetz- und Verordnungsblatt amtlich digital veröffentlicht werden? Wäre dies mit der Verfassung vereinbar?

    b) Kann ein gesamtbayerisches Rechtsinformationssystem die Verkündungsplattform Bayern erweitern oder ersetzen?

    aa) Kann ein gesamtbayerisches Rechtsinformation die digitale Veröffentlichung von Amtsblättern für Kommunen vereinfachen? Welche Nachteile hätte dies für die Betroffenen?

    bb) Sollten auch bestimmte Entscheidungen und Bekanntmachungen von Landesbehörden auf einem gesamtbayerischen Rechtsinformationssystem veröffentlicht werden?

    cc) Können und sollten Urteile und Beschlüsse von bayerischen Gerichten auf dem Rechtsinformationssystem veröffentlicht werden? In welchem Umfang?

    dd) Inwiefern stellt Art. 4 Abs. 2 BayEGovG eine Rechtsgrundlage für solche Veröffentlichungen dar?

    ee) Wie kann die Echtheit der Veröffentlichungen garantiert werden?

    ff) Wie kann Zugang auch für Menschen ohne Internetanschluss garantiert werden?

    gg) Stehen der flächendeckenden Verwendung eines digitalen Rechtsinformationssystems bundes- oder unionsrechtliche Vorschriften entgegen?

    c) Welche Behörden und Stellen wären mit der Durchführung auf Landesebene zu beauftragten? Oder ist eine Inanspruchnahme von Diensten von privaten Unternehmen, insbesondere der juris GmbH, ausreichend und zweckdienlich?

    aa) Wie kann eine Integration und Zusammenarbeit eines gesamtbayerischen Rechtsinformationssystems mit den Kommunen, Behörden und ggf. Gerichten, insbesondere deren Internetseiten, sichergestellt werden?

    d) Welche Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte eine flächenmäßige Umstellung auf ein gesamtbayerisches Rechtsinformationssystem?

    e) Ist ein eigenes bayerisches Rechtsinformationssystem ohne Integration oder Kooperation mit dem Bund zweckmäßig und wirtschaftlich?

    f) Wie verhält sich ein bayerisches Rechtsinformationssystem zur Datenbank des bayerischen Landesrechts und zur Verkündungsplattform Bayern?

    Der Ausschuss kann von der Behandlung einzelner Fragestellungen absehen oder weitere behandeln, wenn ihm dies zweckdienlich erscheint. Sofern der Ausschuss seine Arbeit nicht vor Ende der Legislaturperiode beenden kann, soll er einen Zwischenstand feststellen.

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/06


    A n t r a g

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten



    Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung






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    A n l a g e 1

    Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf sechs festgelegt und wie folgt abgegrenzt:



    1. Staatsministerium des Innern, der Justiz und für Gesundheit

    2. Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft

    3. Staatsministerium der Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Familie

    4. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung

    5. Staatskanzlei




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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/07


    A n t r a g

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten



    Berufung der Staatsminister und der Stellvertreterin des Ministerpräsidenten






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    A n l a g e 1

    Berufung der Staatsministerinnen und Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten


    I. Berufung der Staatsministerinnen und Staatsminister


    Hiermit wird gem. Art. 45 BV, mit Zustimmung des Landtages, berufen:



    1. Frau Dr. Irina Christ zur Staatsministerin der Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Familie
    2. Herr Dr. Matthias Linner zum Staatsminister des Innern, der Justiz und für Gesundheit

    3. Herr Magnus Gruensen zum Staatsminister für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft


    Das Ministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung wird vom Ministerpräsidenten übernommen.


    II. Berufung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten


    Hiermit wird gem. Art. 46 BV, mit Zustimmung des Landtages, Frau Dr. Irina Christ zur Stellvertreterin des Ministerpräsidenten bestimmt.




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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/06a


    Ä n d e r u n g s a n t r a g

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsident


    zum Antrag auf Drs. XII/05



    Änderungsantrag zur Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung






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    A n l a g e 1

    Änderungsantrag zur Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsregierung


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    1. Satz wird wie folgt gefasst:


    "Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf vier festgelegt und wie folgt abgegrenzt:"


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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    A n f r a g e

    des parteilosen Abgeordneten Julian Böttcher


    Ich frage den Ministerpräsidenten Fürst


    Die Energieversorgung im Freistaat Bayern


    1. Wäre es schlau, aufgrund der aktuell nicht so guten Energieversorgung in Deutschland das Kernkraftwerk Isar (Block 2) über 2022 laufen zu lassen?


    2. Möchte die neue Staatsregierung in irgendwelchen Bereichen Energie einsparen?


    3. Wie sieht denn die aktuelle Lage der erneuerbaren Energien im Freistaat aus?


    4. Wie stehen Sie zum Fracking? Was ja sehr umstritten ist.


    5. Glauben Sie, dass durch die Gaspipeline Nord Stream 1 bald kein russisches Gas mehr fließen wird?


    6. Wie wollen Sie Bürger überzeugen, dass sie mehr Gas einsparen sollen?


    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    A n f r a g e

    der Fraktion der CDSU und der Abgeordneten Franziska Josepha Strauß



    Ich frage den Staatsminister für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft



    1. Wie viele Einwohner Bayerns sind derzeit auf Wohnungssuche?


    2. Wie viele Wohnungen werden für sie benötigt?


    3. In welchen Regionen/Städten/Landkreisen ist die Situation derzeit besonders angespannt? Das heißt, wo werden mind. 20 % mehr Wohnungen benötigt, als derzeit vorhanden?


    4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um dem Wohnungsmangel in Bayern entgegenzuwirken?


    5. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Kosten für Baugründe und Mietkosten zu senken?


    6. Wie denken Sie über die Einführung einer flächendeckenden Zweitwohnungssteuer?


    7. Welche Maßnhamen werden ergriffen, um Obdachlosen wieder eine dauerhafte Wohnung zu verschaffen?

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/XX


    A n f r a g e

    der berufenen Bürger Julian Böttcher und Felix Brackelmann


    Hitzeperiode im Freistaat Bayern


    Wir fragen die Staatsregierung


    1. Plant die Staatsregierung aktuell Maßnahmen gegen die Hitze?

    1.1 Wenn ja welche?

    1.2 Wenn ja, plant die Staatsregierung einen Maßnahmenkatalog, wo die Kommunen darauf zugreifen können?



    2. Welche Haltung hat die Staatsregierung zum hitzebedingten Unterrichtsausfall?

    2.1 Plant die Staatsregierung Maßnahmen für die Schulen?


    3. Plant die Staatsregierung Maßnahmen gegen Ernteausfälle?



    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/11


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen und der Abgeordneten Sebastian Fürst, Dr. Irina Christ, Dr. Matthias Linner und Magnus Gruensen



    Förderung des sozialen Wohnungsbaus






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    A n l a g e 1

    Förderung des sozialen Wohnungsbaus


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    I. Der bayerische Landtag stellt fest,


    1. dass in den vergangen Jahren die Miet- und Kaufpreise von Immobilien pro Quadratmeter stark gestiegen sind. (6,63 -->9,50 +43% (2014 bis 2021))


    2. dass in den Stadtzentren immer häufiger Gentrifizierungen vorgenommen werden, sodass immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstädte aus ihnen verdrängt werden, weil sie sich die Mieten in den gentrifizierten Innenstädten nicht mehr leisten können.


    3. dass in den bayerischen Großstädten ein Wohnungsnotstand herrscht, viel zu wenig erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung steht.


    II. Der bayerische Landtag fordert die bayerische Staatsregierung dazu auf,


    das bereits bestehende Programm zur Wohnraumförderung wie folgt zu erweitern,


    a) Die zusätzlichen Mittel sollen grundsätzlich in Gebieten mit geringem Wohnungsleerstand wirksam werden, in denen die Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, schwierig ist. Dabei soll den Kommunen eine aktive räumliche Steuerungsmöglichkeit gegeben werden, um bereits vorhandene stadtteilbezogene Benachteiligungen ausgleichen und die angestrebte soziale Mischung in den Stadtteilen erhalten zu können.


    b) Förderziel ist die sozialökologische Modernisierung von unsanierten Wohnungsbeständen, die Schaffung von bezahlbaren Wohnungsangeboten im Neubau und die Schaffung von unmittelbaren und mittelbaren Belegungsrechten auf die Dauer von mindestens zehn Jahren.


    c) Es sollen zunächst für die Jahre 2023/2024 als Zuschussprogramm mit einem Volumen von insgesamt 100 Millionen Euro laufen.


    d) Bis Mitte 2025 sollte es auf seine Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls in den Jahren 2025/2026 fortgeführt werden.


    e) Bauvorhaben, die die in Punkt b genannten Förderkriterien erfüllen, sollen durch eine Pauschalförderung in Form von Zuschüssen in Höhe von zwanzig Prozent der Baukosten je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche für angemessenen Wohnraum gefördert werden.

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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/12


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen und der Abgeordneten Sebastian Fürst, Dr. Irina Christ, Dr. Matthias Linner und Magnus Gruensen



    Unterstützung des Landesverbands der Tafel Bayern e. V.






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    A n l a g e 1

    Unterstützung des Landesverbands der Tafel Bayern e. V.


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    I. Der bayerische Landtag stellt fest,


    1. dass durch die aktuell anhaltende hohe Inflation immer mehr Menschen auf die Tafeln angewiesen sind.


    2. dass die Tafeln selbst durch die Inflation schwer getroffen sind, weil auch die Kosten der Lebensmittel und Verteilung der Selbigen gestiegen sind und die Spendenbereitschaft gesunken ist.


    II. Der bayerische Landtag fordert die bayerische Staatsregierung dazu auf,


    1. den Landesverband der Tafel Bayern e. V. einmalig mit 300.000 Euro zu unterstützen,


    2. einen Rundentisch aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Tafeln und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Lebensmittelbranche (Vertreter der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung, des Lebensmittelhandwerks, des Lebensmittelhandels und der Gastronomie) einzuberufen, um Bedarfe und Möglichkeiten zu identifizieren und niedrigschwellige Lösungen zu erarbeiten.


    3. den Landesverband der Tafel Bayern e. V. erneut zu unterstützen, wenn die Inflation in den nächsten Monaten nicht maßgeblich sinkt und die soziale Situation weiterhin angespannt bleibt



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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/03


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen



    Beschluss einer Geschäftsordnung für den XIII. Bayerischen Landtag


    A n l a g e 1

    Beschluss einer Geschäftsordnung für den XIII. Bayerischen Landtag



    Der Landtag wolle auf die Anordnung des Beschlusses einer Geschäftsordnung durch den Landtag durch Artikel 20 III BV beschließen:

    Die Geschäftsordnung des XII. Bayerischen Landtages wird wort- und inhaltsgetreu für die XIII. Wahlperiode des Bayerischen Landtages übernommen.


    München, den 13. August 2022

    Dr. Christ, Fürst, Gruensen, Dr. Linner und Fraktion


  • Die SDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag!

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/04


    A n t r a g

    der Fraktion der Bayern Allianz



    Berufung einer Aktuellen Stunde



    Wir beantragen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Zukunft für die 13. Wahlperiode im bayerischen Landtag" aufgrund der stockenden Regierungsbildung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Julian Böttcher

    (Fraktionsvorsitzender)


    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

  • Die SDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/05


    W a h l v o r s c h l a g

    der Fraktion der Allianz und der Gruppen der BSV, CDSU und vPiraten


    Zum Ministerpräsidenten soll gewählt werden:

    Herr Julian Böttcher

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    13. Wahlperiode




    Drucksache XIII/06


    A n t r a g

    der berufenen Bürgerin Kaja Sembrant



    Interreligiösen Dialog fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Runden Tisch der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Bayern einrichten






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    A n l a g e 1

    Interreligiösen Dialog fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken – Runden Tisch der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Bayern einrichten


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Runden Tisch der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Bayern einzurichten. Dem Gremium sollen neben Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und der zuständigen Staatsministerien – des Staatsministeriums des Inneren, der Justiz und für Gesundheit sowie des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung – Vertreterinnen und Vertreter der landesweit organisierten Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der säkularen Verbände angehören.