Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenWie kann es denklogisch ein vorzeitiges, bindendes Ergebnis geben, wenn die Parteimitgliedschaft jedem Bundesbürger offen steht, der Kreis der Abstimmungsberechtigten bis zum Abstimmungsende also nicht abschließend begrenzt werden kann?
Ich glaube eher weniger, dass bis morgen Mittag 5 neue Mitglieder unserer Partei beitreten. Die Unterstützung einer Koalition mit der Allianz war sehr, sehr gering.
Ist das nun eine Glaubensfrage oder eine Frage der korrekten Anwendung Ihrer eigenen Parteisatzung?
Jedes aktuelle Mitglied hat abgestimmt und wenn plötzlich eine masse an Unterstützern der Allianz beitreten ist dies als Beeinflussung und Manipulation einer Parteiinternen wahl zu sehen, dementsprechend wurde das Ergebnis festgestellt da die jetzigen festen Mitglieder alle abgestimmt haben.
Ich hätte aber natürlich zu gerne gesehen ob sie sich auch zu Wort gemeldet hätten wenn das Ergebnis anders ausgefallen wäre, vermutlich nicht.
Wenn Neumitglieder mit der falschen politischen Einstellung eintreten würde, wäre dies eine Manipulation der parteiinternen Willensbildung? Das ist ja an Absurdität kaum zu überbieten. Das gewählte Prozedere ist erkennbar mit der Satzung der CDSU unvereinbar - allein dies ist Bestandteil meiner Kritik. Ob ich mich in hypothetischen Szenarien auch zu Wort gemeldet hätte, spielt doch für die Bewertung des Satzungsverstoßes keine Rolle.
1.Hören Sie auf hier Wörter zu ihrem Gunsten zu drehen.
Die Lage war das plötzlich bei einer entscheidenden Abstimmung mir nichts dir nichts 5 Mitglieder beitreten die allesamt für eine Allianz-Koalition sind was sehr nach einer Manipulation aussehen würde, auch da 5 neue Mitglieder innerhalb dieser kurzen Zeit ein sehr hohen Anstieg bedeuten würden wenn man mal schaut wie häufig im Vergleich dazu neue Mitglieder kamen vor einer solchen Abstimmung.
2.Es spielt sehr wohl eine Rolle, zeigt es doch das sie sehr wohl ein Schosshund der Allianz sind, was sie ja immer dementiert haben.
1. Dieses absurde Szenario hatte sich also tatsächlich angebahnt, oder wie darf ich Ihre Ausführungen verstehen?
2. Ich bin ein Mann mit Prinzipien, die sich zum Teil mit den Inhalten der Allianz decken. Dass Ihnen prinzipientreue unheimlich ist, wundert mich nicht.
Alles anzeigenAlles anzeigenWie kann es denklogisch ein vorzeitiges, bindendes Ergebnis geben, wenn die Parteimitgliedschaft jedem Bundesbürger offen steht, der Kreis der Abstimmungsberechtigten bis zum Abstimmungsende also nicht abschließend begrenzt werden kann?
Ich glaube eher weniger, dass bis morgen Mittag 5 neue Mitglieder unserer Partei beitreten. Die Unterstützung einer Koalition mit der Allianz war sehr, sehr gering.
Ist das nun eine Glaubensfrage oder eine Frage der korrekten Anwendung Ihrer eigenen Parteisatzung?
Jedes aktuelle Mitglied hat abgestimmt und wenn plötzlich eine masse an Unterstützern der Allianz beitreten ist dies als Beeinflussung und Manipulation einer Parteiinternen wahl zu sehen, dementsprechend wurde das Ergebnis festgestellt da die jetzigen festen Mitglieder alle abgestimmt haben.
Ich hätte aber natürlich zu gerne gesehen ob sie sich auch zu Wort gemeldet hätten wenn das Ergebnis anders ausgefallen wäre, vermutlich nicht.
Wenn Neumitglieder mit der falschen politischen Einstellung eintreten würde, wäre dies eine Manipulation der parteiinternen Willensbildung? Das ist ja an Absurdität kaum zu überbieten. Das gewählte Prozedere ist erkennbar mit der Satzung der CDSU unvereinbar - allein dies ist Bestandteil meiner Kritik. Ob ich mich in hypothetischen Szenarien auch zu Wort gemeldet hätte, spielt doch für die Bewertung des Satzungsverstoßes keine Rolle.
Da muss ich Ihnen widersprechen. Nach § 5 Abs. 2 kann eine Abstimmung und Wahl auf 2 Tage verkürzt werden. Die Begründung darin liegt, dass alle zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Parteimitglieder abgestimmt haben.
Zitat von Satzung CDSU§ 5 – Wahlen und Abstimmungen
(2) Die Dauer kann durch den Bundesvorstand ausnahmsweise auf zwei Tage reduziert werden, wenn gewichtige Gründe die Verkürzung rechtfertigen. Einer Verkürzung ist eine Begründung beizulegen.
Das ist doch eher eine sachwidrige Begründung denn ein gewichtiger Grund i.S.v. § 5 Abs. 2 Ihrer Satzung. Neue Parteimitglieder an der Abstimmung zu hindern, ist sicher - schon vor dem Hintergrund des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG - kein gewichtiger Grund, um die Abstimmdauer zu verkürzen.
Von welchen neuen Parteimitgliedern reden Sie denn?
Von potenziellen Parteimitgliedern, die während der Abstimmung der Partei beitreten. Diese wären nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Ihrer Satzung stimmberechtigt. Im Übrigen würde es mich interessieren, ob tatsächlich jedes der momentan vierzehn Mitgliedern Ihrer Partei an der Abstimmung teilgenommen hat.
Die Möglichkeit zur Abstimmung war jedem gegeben. Ich werde Ihnen allerdings nicht mitteilen, wie viele Mitglieder abgestimmt haben.
Warum gehen Sie nicht auf meine Argumente ein? Die Möglichkeit zur Abstimmung wäre theoretisch auch gegeben, wenn sie nur eine Minute bestanden hätte. Dass das nicht richtig sein kann, liegt doch auf der Hand. Ihre Satzung sieht eine bestimmte Abstimmdauer vor, die sie missachtet haben, in dem das Ergebnis vor Fristablauf festgestellt wurde. Eine Verkürzung der Abstimmdauer lässt sich - wie aufgezeigt - nicht mit Ihren Argumenten rechtfertigen.
Warum möchten Sie nicht mitteilen, wie viele Mitglieder abgestimmt haben? Es gibt keinen einleuchtenden Grund, diese Information der Öffentlichkeit vorzuenthalten.