Sehr geehrter Herr Präsident,
ich darf Ihnen mitteilen, dass Frau Agata Kalinski ab sofort das vakante Mandat der SDP besetzen wird. Ich bitte herzlich um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Klinkert
Theresa Klinkert
Vorsitzende der SDP-Fraktion
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich darf Ihnen mitteilen, dass Frau Agata Kalinski ab sofort das vakante Mandat der SDP besetzen wird. Ich bitte herzlich um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Klinkert
Theresa Klinkert
Vorsitzende der SDP-Fraktion
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich gebe nun das Kabinett Baum I bekannt:
- Stellvertretender Ministerpräsident: Martin Mondtod
- Landesminister des Inneren und der Justiz: Martin Mondtod
- Landesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit: Johannes Lichter
- Landesminister für Umwelt und Landwirtschaft: Klaas Winterscheidt
- Landesministerin für Bildung, Gesundheit und Soziales: Dr. Theresa Klinkert
- Landesminister für Energie und Verkehr: Niclas Liebknecht
Mit besten Grüßen,
Kai Baum
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich gebe hiermit bekannt, dass ich mit sofortiger Wirkung aus dem nordrhein-westfälischen Landtag ausscheiden werde. Meinen Lebensmittelpunkt werde ich nach Niedersachsen verlegen. Für die gute Zusammenarbeit im Landtag möchte ich mich bedanken und wünsche den Kolleginnen und Kollegen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit zeige ich an, dass ich fortan als berufener Bürger (Vgl. § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages) im Landtag NRW tätig sein werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maximilian von Gröhn
Sehr geehrtes Präsidium,
Ich teile Ihnen die Mitgliedschaft in der Allianz hiermit mit.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Bloomberg
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich melde mich als neuer Abgeordneter dieses hohen Hauses.
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Freude darf ich Ihnen die Konstituierung der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im nordrhein-westfälischen Landtag (kurz "SDP-Fraktion") bekanntgeben. Sie besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Dr. Kai Baum
Fritz Brandt
Agata Kalinski
Dr. Theresa Klinkert (Fraktionsvorsitzende)
Johannes Lichter
Niclas Liebknecht
Alex Regenborn
Ich bitte um Kenntnisnahme. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Klinkert
Herr Präsident,
ich würde gerne auf § 31, Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung aufmerksam machen:
Zitat§ 31
Mitteilung über die Besetzung der Mandate
(1) Die Fraktionsvorsitzende oder der Fraktionsvorsitzende hat während der konstituierenden Sitzung bekanntzugeben durch wen die Sitze der Partei oder Wählervereinigung besetzt werden. Ist nur eine Person einer Liste im Landtag vertreten, so meldet sich diese ebenfalls.
(2) Die Mandate können während der Legislaturperiode beliebig innerhalb einer Partei oder Wählervereinigung ausgetauscht werden. Eine Änderung der Mandatsverteiligung ist dem Landtagspräsidium mitzuteilen.
Meines Wissens nach hat lediglich die Fraktion der Liberalen-Konservativen Allianz die Benennung während der konstituierenden Sitzung vorgenommen, und nur die Sozialdemokratische Fraktion dies mittlerweile per Meldung ans Präsidium nachgeholt. Nun könnte also man argumentieren, dass mutmaßlich Unberechtigte an den bisherigen Wahlen und Abstimmungen teilgenommen haben, was aufgrund der geheimen Wahlen mutmaßlich eine Wiederholung jeglicher Abstimmungen zur Folge hätte. Ebenso könnte man argumentieren, dass der Präsident, da bisher noch nicht als Mitglied des Landtags benannt, nicht dazu befugt wäre, dieses Amt auszuüben, da dies nur Abgeordneten zusteht.
Da wir alle sicherlich gut und gerne auf diese bürokratischen Akte verzichten können, einige Abstimmungen auch schon ein paar Tage länger vorüber sind, sowieso die gleichen Resultate zustande kommen würden, und wir alle die Zeit während der Legislaturperiode sinnvoller zum Wohle des Volkes verwenden können, möchte ich es zumindest an dieser Stelle und in dieser Legislaturperiode nur bei dem Hinweis belassen, und alle anderen Fraktionen und einzelnen Abgeordneten bitten, die Benennung nachzuholen, und das Präsidium bitten, künftig besser auf die Einhaltung der Regelungen der Geschäftsordnung des Landtags zu achten, und sofern möglich, die Aktualisierung der Übersicht der Abgeordneten vorzunehmen. Ich denke, es ist wichtig, immer zu wissen, wer für welche Partei im Landtag vertreten ist, sowohl für die Abgeordneten als auch für die Bürger. Wie das Präsidium angesichts des Hinweises verfährt, liegt hingegen nicht in meiner Hand.
Herr Präsident, die Fraktion der vPiraten hat sich wie folgt konstituiert:
Martin Mondtod (Fraktionsvorsitzender)
Marcel Glasgow
Mit freundlichen Grüßen
Herr Präsident,
die KonP NRW konstituiert sich wie folgt:
Dr. Georg Gorski
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Gorski
Herr Präsident,
sind Sie sich sicher, dass im dritten Wahlgang keine absolute Mehrheit benötigt wird? Ich denke, Sie werden gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung gehandelt haben, und entsprechend dieser hätten Sie ja auch recht, nur mit Blick auf die Formulierungen in der Verfassung und die Regelungen des vDGB wäre meiner Meinung nach auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich gewesen. Diese hat der Kandidat zwar auch erreicht, aber ohne eine Möglichkeit der Enthaltung. Unabhängig davon, ob einfache oder absolute Mehrheit, ist - gemäß der Verfassung - im dritten Wahlgang auf jeden Fall die gleiche Mehrheit wie im zweiten Wahlgang erforderlich. Da dort die Wahl aufgrund der verfehlten absoluten Mehrheit gescheitert ist, wäre es folgerichtig, dass auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich sein müsste.
Zitat von Geschäftsordnung§ 16 Wahlergebnis
(1) Im ersten und zweiten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen sind gültige Stimmen.
(2) Im dritten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Zitat von LandesverfassungArtikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Hannelore Kraft wurde in der Vergangenheit basierend auf den gleichen Formulierungen der Verfassung im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Das heißt, entsprechend hätte der Abgeordnete Baum im zweiten Wahlgang gewählt worden sein müssen. Doch persönlich finde ich die Verfassung relativ ungenau, und meines Erachtens nach kann man auch absolut die Ansicht vertreten, dass seinerzeit falsch gehandelt wurde und eine absolute Mehrheit der Stimmen benötigt wird.
Denn im ersten Wahlgang wird ja eine absolute Mehrheit basierend auf der Erfordernis von "mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder" benötigt, bei der auch in der Vergangenheit stets Enthaltungen berücksichtigt werden mussten. Im zweiten und dritten ist nun von der Erfordernis von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen die Rede. Eine beinahe deckungsgleiche Formulierung. Doch selbst wenn wir davon ausgehen, dass in der Vergangenheit verfassungsgemäß gehandelt wurde, gab es damals noch nicht das vDGB. Dort heißt es:
ZitatAlles anzeigen§ 9 MEHRHEITEN
(1) Die Mehrheiten, mit denen bei Wahlen und Abstimmungen eine Entscheidung zustande kommen, teilen sich wie folgt auf:
1. Einfache Mehrheit:
Benötigt wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
2. Absolute Mehrheit:
Benötigt wird mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden berücksichtigt.
Spätestens das spricht für die Erfordernis der absoluten Mehrheit im zweiten und im dritten Wahlgang. Zur Definition der absoluten Mehrheit wird hier schließlich die gleiche Formulierung wie in der Landesverfassung verwendet. Daher müsste der dritte Wahlgang meiner Ansicht nach neu eingeleitet werden, da die Möglichkeit der Enthaltung nicht bestand:
Zitat(3) Bei Personenwahlen, welche eine absolute Mehrheit benötigen ist eine Enthaltungs-Option bei der Umfrage verpflichtend zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte vielmals um Prüfung der Angelegenheit. Vielen Dank!
Herr Präsident,
haben Sie die Frage und die Ausführungen bereits zur Kenntnis genommen? // Marcel Glasgow
Alles anzeigenHerr Präsident,
sind Sie sich sicher, dass im dritten Wahlgang keine absolute Mehrheit benötigt wird? Ich denke, Sie werden gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung gehandelt haben, und entsprechend dieser hätten Sie ja auch recht, nur mit Blick auf die Formulierungen in der Verfassung und die Regelungen des vDGB wäre meiner Meinung nach auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich gewesen. Diese hat der Kandidat zwar auch erreicht, aber ohne eine Möglichkeit der Enthaltung. Unabhängig davon, ob einfache oder absolute Mehrheit, ist - gemäß der Verfassung - im dritten Wahlgang auf jeden Fall die gleiche Mehrheit wie im zweiten Wahlgang erforderlich. Da dort die Wahl aufgrund der verfehlten absoluten Mehrheit gescheitert ist, wäre es folgerichtig, dass auch im dritten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich sein müsste.
Zitat von Geschäftsordnung§ 16 Wahlergebnis
(1) Im ersten und zweiten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen sind gültige Stimmen.
(2) Im dritten Wahlgang gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Zitat von LandesverfassungArtikel 52
(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Hannelore Kraft wurde in der Vergangenheit basierend auf den gleichen Formulierungen der Verfassung im zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Das heißt, entsprechend hätte der Abgeordnete Baum im zweiten Wahlgang gewählt worden sein müssen. Doch persönlich finde ich die Verfassung relativ ungenau, und meines Erachtens nach kann man auch absolut die Ansicht vertreten, dass seinerzeit falsch gehandelt wurde und eine absolute Mehrheit der Stimmen benötigt wird.
Denn im ersten Wahlgang wird ja eine absolute Mehrheit basierend auf der Erfordernis von "mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder" benötigt, bei der auch in der Vergangenheit stets Enthaltungen berücksichtigt werden mussten. Im zweiten und dritten ist nun von der Erfordernis von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen die Rede. Eine beinahe deckungsgleiche Formulierung. Doch selbst wenn wir davon ausgehen, dass in der Vergangenheit verfassungsgemäß gehandelt wurde, gab es damals noch nicht das vDGB. Dort heißt es:
ZitatAlles anzeigen§ 9 MEHRHEITEN
(1) Die Mehrheiten, mit denen bei Wahlen und Abstimmungen eine Entscheidung zustande kommen, teilen sich wie folgt auf:
1. Einfache Mehrheit:
Benötigt wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
2. Absolute Mehrheit:
Benötigt wird mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden berücksichtigt.
Spätestens das spricht für die Erfordernis der absoluten Mehrheit im zweiten und im dritten Wahlgang. Zur Definition der absoluten Mehrheit wird hier schließlich die gleiche Formulierung wie in der Landesverfassung verwendet. Daher müsste der dritte Wahlgang meiner Ansicht nach neu eingeleitet werden, da die Möglichkeit der Enthaltung nicht bestand:
Zitat(3) Bei Personenwahlen, welche eine absolute Mehrheit benötigen ist eine Enthaltungs-Option bei der Umfrage verpflichtend zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte vielmals um Prüfung der Angelegenheit. Vielen Dank!
Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Davis an und bitte das Präsidium um die Wiederholung der Wahl.
Die Prüfung der Angelegenheit dürfte zeitnah abgeschlossen sein.
Herr Präsident,
ich gebe das Kabinett Baum II bekannt:
Minister für Finanzen, Wirtschaft und Arbeit: Johannes Lichter
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Inneres und Justiz: Martin Mondtod
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit zeige ich Ihnen an, dass das vakante Mandat der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei fortan durch Herrn Herbert Müller besetzt wird. Ich bitte um Kenntnisnahme. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Klinkert
Sehr geehrter Herr Präsident,
am heutigen Tag ergibt sich bereits eine weitere Änderung der Zusammensetzung der SDP-Landtagsfraktion. Frau Agata Kalinski scheidet aus dem Landtag aus, dafür rückt Herr Stefan Herzinger nach. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Theresa Klinkert
Die Mitteilungen wurden zur Kenntnis genommen.
Sehr geehrtes Präsidium,
Ich melde mich als Mitwirkende Bürgerin
Bitte um Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Linda Schäffler