Beiträge von Dr. Theresa Klinkert

    Liebe Mitglieder der Administration,

    liebe Mitspielerinnen und Mitspieler,


    hiermit gebe ich bekannt, dass ich als Moderator zurücktrete. Bei der letzten Wahl war ich davon überzeugt, das Amt mit Leben füllen und mich für die Community einsetzen zu können. Wegen grundlegender Änderungen in meinem Privatleben ist das jedoch aktuell nicht möglich. Ich fälle diese Entscheidung viel zu spät, und dafür möchte ich mich bei euch aufrichtig entschuldigen. Gerade in der aktuellen Situation ist eine aktive und engagierte Moderation für die Sim von ganz entscheidender Bedeutung. Möge mir jemand folgen, der diesen Anforderungen gerecht wird.


    Schlagt euch nicht die Köpfe ein.

    Eure Theresa

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Berliner Allgemeine vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Artikel verstößt nach Ansicht der Moderation nicht gegen geltende Gesetze und Bestimmungen. Argumentiert wird, der Autor des Artikels verstoße durch die Nutzung der Farbe Braun für die Visualisierung des Forums Freier Demokraten (FFD) gegen § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation folgt dieser Sichtweise und bestätigt, dass die Verwendung der mit nationalsozialistischen Bewegungen assoziierten Farbe Braun, die trotz mehrmaliger Aufforderung, es zu unterlassen, nicht eingestellt wurde, eine Empörung Dritter verursachen kann. Ferner ist wahrscheinlich, dass die fortgeführte Verwendung der Farbe nur zum Zweck der Empörung Dritter geschieht. Es gilt allerdings zu bedenken, dass auch in einem simulierten Kontext die Pressefreiheit stark gewichtet werden muss. Um eine möglichst realistische Simulation zu erzeugen, ist die Umsetzung der Privilegien von Medien unabdingbar – dieser Umstand schützt den Autor des Artikels auch vor einer Sanktion.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Berliner Allgemeine:
    Der gemeldete Artikel ist dem Link zu entnehmen.


    Fürst – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 19. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nicht gegen die Bestimmungen des ModAdminG. In der Meldungsbegründung wird aufgeführt, der Mitspieler Christian von Wildungen verherrliche mit seiner Nachricht Kolonialismus, Rassismus und Versklavung. Dies würde eine Sanktion gemäß § 8 (1) Nr. 4 i. V. m. § 11 ModAdminG rechtfertigen. Die Moderation ist allerdings nicht der Ansicht, dass der Inhalt und die Wortwahl im fraglichen Beitrag für eine Sanktion ausreichen. Auch Meinungen, die anderen unliebsam erscheinen mögen, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie andere Menschen nicht verletzen.



    Anhang

    Beitrag vom 19. März 2022
    Christian von Wildungen:
    "Doch wir hätten dort bleiben sollen und vorallem bessere Leute hin entsandt haben!"


    Kassab – Klinkert


    Dass das Vereinshaus / Preuß laut Regeln ohnehin komplett Sim-Off ist und nicht nur "ein Ort zur Vermischung von SimOn- und SimOff-Kontexten".

    Mit dieser Formulierung wollte ich lediglich dem Umstand Rechnung tragen, dass im Preuß sowohl Gespräche im SimOn-Rahmen ("Wie läuft die Arbeit Ministerium?") als auch im SimOff-Setting möglich sind. Ich würde da auch nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, immerhin hat die Moderation ja auch richtigerweise keine Sanktion verhängt. Und das wird auch, wenn es nach mir geht, definitiv nicht passieren.

    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 20. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit drei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG i. V. m. § 11 ebd.. Nach bisheriger Beurteilung der Moderation ist "Götz von Berlichingen" aufgrund der eindeutigen Referenz auf das sogenannte "Götz-Zitat" als potentiell beleidigend einzustufen. Zwar hat der Mitspieler Christian von Wildungen die Bezeichnung in Anführungszeichen gesetzt, es ist jedoch eindeutig, dass die Äußerung dem Mitspieler Ernst Haft gilt. Auch verdeckte Beleidigungen können die durch sie beabsichtigte Wirkung entfalten und entsprechend § 11 (1) ModAdminG Empörung hervorrufen. Dies ist insbesondere im teilweise SimOff verorteten Preuß der Fall, da sich hierdurch der Mensch hinter der simulierten Figur angegriffen fühlen kann.


    Aufgrund der zahlreichen bereits erfolgten Beleidigungen durch den Mitspieler Christian von Wildungen hat sich die Moderation zudem dazu entschlossen, gemäß § 24 (3) von der Regelstrafe abzuweichen und drei Strafpunkte zu vergeben. Sie bittet dringend darum, beleidigende Äußerungen zu unterlassen.



    Anhang

    Beitrag vom 20. März 2022
    Christian von Wildungen:
    "Und wenn man mich dafür sperrt, ich habe dem Kerl Haft , anständig geantwortet und der Kerl kommt mir derart! also wehre ich mich so, "Götz von Berlichingen" Herr"-. das ist die einzige verdiente Antwort auf diesen Mist."


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ryan Davis vom 15. Februar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nach Ansicht der Moderation nicht gegen geltende Bestimmungen. Es wird argumentiert, der Mitspieler Ryan Davis verletze das Trennungsgebot, also § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG, da die Mitspielerin Dr. Irina Christ als "Herbert" (in Anlehnung an die frühere Kunstfigur Herbert Müller) bezeichnet wird. Die Moderation ist der Auffassung, dass das Preuß grundsätzlich ein Ort zur Vermischung von SimOn- und SimOff-Kontexten ist. Eine (sachliche und nicht beleidigende) Referenz auf frühere Accounts ist hier daher möglich. Offensichtlich fühlt sich die Mitspielerin Dr. Irina Christ von der Bezeichnung "Herbert" auch angesprochen, sie akzeptiert die SimOff-Anlehnung also in diesem Moment.



    Anhang

    Beitrag vom 13. Februar 2022
    Ryan Davis:
    "Das stimmt nicht, Herbert. Einerseits gelten die Bestimmungen aus § 14 Absatz 1 ja nur, sofern nicht anders geregelt, und in § 33 Absatz 1 wurde wie auch in § 32 klar eine abweichende Regelung zu den dortigen Bestimmungen vorgenommen, und andererseits bezieht sich § 33 Absatz 2 nur auf die Durchführung der geheimen Wahl."


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 17. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde angegeben, der Beitrag sei "rassistisch und beleidigend". Denkbar ist demnach ein Verstoß nach §8 Abs. 1 Nr.4 ModAdminG i.V.m. §11 ebd. denkbar. Nach Auffassung der Moderation ist im Beitrag keine Aussage, die "nach Art, Ausmaß und Häufigkeit nicht spielbeherrschend ist oder darauf abzielt, bewusste Empörung hervorzurufen", zu erkennen. Zwar kann die Bezeichnung als "Gesocks" und "Gesindel" als Beleidigung anzusehen, jedoch fehlt dieser die nötige Schärfe, als dass eine Sanktion gerechtfertigt wäre (vgl. frühere Entscheidungen). Auch kann die Moderation im Beitrag keine Abwertung einer Personengruppe aufgrund ihrer Hautfarbe (Rassismus) ausgemacht werden. Die Bezeichnung anderer Personen als Rassist unterliegen der Meinungsfreiheit. Der Beitrag kann somit insgesamt als nicht sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 17. Mai 2022
    Christian von Wildungen:
    "Kommisch da kommen zwei Schwarze und das gesamte links-grüne Gesocks regt darob auf. scheinen Rassisten zu sein, das Gesindel!"


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Kölner Tageszeitung vom 23. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keinen Verstoß gegen geltende Bestimmungen. In der Begründung der Meldung wird argumentiert, ein Mitspieler werde durch den Beitrag mit Adolf Hitler auf eine Stufe gestellt. Die Moderation schließt sich dieser Ansicht grundsätzlich an. Gleichzeitig gilt es jedoch zu beachten, dass in einer realistischen Simulation auch die Pressefreiheit entsprechend ausgestaltet werden muss. Die Moderation ist zudem der Ansicht, dass nicht der Mitspieler, sondern die durch ihn simulierte Figur herabgewürdigt wird. Es ist daher nicht zu vermuten, dass sich die Person hinter dem Charakter Harald F. Rache beleidigt fühlt, was eine Sanktion aufgrund von § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG ausschließt. Der Artikel ist vielmehr als valides Mittel politischer Kommunikation anzusehen, das weder spielbeherrschend ist, noch bewusst darauf abzielt, Empörung hervorzurufen (vgl. § 11 ModAdminG). Die Moderation bittet dennoch nachdrücklich darum, derart drastische Vergleiche aus Respekt gegenüber den Mitspielern zu unterlassen.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Januar 2022
    Kölner Tageszeitung:
    Der Artikel ist unter dem Link abrufbar.


    Fürst – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 23. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Nach Ansicht der Moderation verstößt Harald F. Rache mit dem gemeldeten Beitrag gegen § 8 (1) Nr. 3 i. V. m. § 10 ModAdminG ("Trennungsgebot"). Eine Referenz auf die "Simulation", welche zweifelsfrei als SimOff eingestuft werden kann, widerspricht der in § 10 ModAdminG vorgeschriebenen Trennung simulationsausschließlicher und nicht simulierter Situationen. Der Thread, in dem der Gesprächsbeitrag zu finden ist, ist SimOn. Die Äußerung wurde zudem nicht durch die "Spoiler"-Funktion verborgen. Der Moderation eröffnet sich keine realistische, regelkonforme Alternativbedeutung der getätigten Aussage. Einen Verstoß gegen das Trennungsgebot sieht sie daher als gegeben an.



    Anhang

    Beitrag vom 23. Januar 2022
    Harald F. Rache:
    "Wofür Rache leider absolut nichts konnte. Außerdem ist das geklärt und nicht mehr Teil der Simulation gewesen."


    Hirsch – Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 22. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt keinen Verstoß gegen geltende Vorschriften. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der strittige Beitrag verstoße durch die Referenz auf Dislikes gegen das Trennungsgebot. Für die Beurteilung des Sachverhalts ist also § 10 ModAdminG heranzuziehen. Hier ist klar geregelt, dass simulationsausschließliche und außersimulatorische Situationen (SimOn und SimOff) voneinander zu trennen sind. Es gilt jedoch zu beachten, dass das Preuß grundsätzlich als Schnittstelle zwischen beiden Modi fungiert. Hier kann zwischen beiden Lesarten gewechselt werden. Nach Ansicht der Moderation gilt dies auch dann, wenn zu einem Zeitpunkt eine SimOn-Situation vorliegt. Immerhin muss es jederzeit möglich sein, Sachverhalte auch außersimulatorisch zu besprechen. Entsprechend der Gebräuche der Simulation wird das Preuß unter anderem für solche Situationen genutzt. Die Moderation hält den Vorwurf des Verstoßes gegen das Trennungsgebot im vorliegenden Fall daher für unbegründet.


    Anhang

    Beitrag vom 21. Januar 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Die Argumente super umgangen, fehlt nur noch dein Dislike"


    Kassab – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 16. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keinen Verstoß gegen geltende Bestimmungen. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Ausdruck "Er kann Uns kreuzweise" stelle eine Beleidigung dar. Nach gängiger lexikologischer Betrachtungen (vgl. DWDS oder Duden) und auch nach Ansicht der Moderation derb bis vulgär, jedoch nicht beleidigend und verstößt daher nicht gegen § 8 (4) ModAdminG. Auch wenn für solche Äußerungen keine Einschränkungen durch das ModAdminG oder das vDGB vorgenommen werden, bittet die Moderation doch dringend um die Verwendung eines angemessenen und respektvollen Sprachniveaus.



    Anhang

    Beitrag vom 15. Januar 2022
    Christian von Wildungen:
    "@ M.RUSS

    Wenn wir Rechtsextreme sind , Russ, dann sind Sie und Ihresgleichen, dreckige Linksextreme!

    @ M.REHM

    Er kann Uns kreuzweise!"


    Fürst– Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Manuela Kotting-Uhl vom 20. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Manuela Kotting-Uhl wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag einen Verstoß gegen § 8 (3) ModAdminG ("Trennungsgebot"). Das in § 10 festgehaltene Trennungsgebot schreibt insbesondere eine Trennung von simulationsausschließlichen und nicht simulierten Situationen vor. Unstrittig ist, dass das Vorhandensein von "Beiträgen" sowie eine empfundene Notwendigkeit, diese zu sammeln (hier: zu "geiern") als SimOff zu verstehen ist. Diese Konnotation widerspricht jedoch dem eindeutigen SimOn-Thread und damit auch dem Trennungsgebot. Eine mögliche realistische Interpretation der Phrase "Beiträge geiern" ergab sich der Moderation in der vorliegenden Situation nicht.



    Anhang

    Beitrag vom 20. Januar 2022
    Manuela Kotting-Uhl:
    "Gehts noch inhaltsvoller? Oder geierst du bereits Beiträge?"


    Fürst – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Berliner Satirezentrale vom 15. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten. Zwar ist beim (impliziten) Vergleich einer simulierten Person mit Adolf Hitler grundsätzlich von der Möglichkeit eines Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 2 und 4 ModAdminG auszugehen. Hier liegt jedoch ein satirisches Produkt vor, welches durch die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt ist. Eine Abwägung zwischen diesen Grundrechten und den Persönlichkeitsrechten der angegriffenen Person (Harald F. Rache) kann die Moderation nicht vornehmen, da hierfür das Oberste Gericht heranzuziehen ist, welches auf Grundlage der gesamten gesetzlichen Grundlage entscheidet. Eine Sanktion aufgrund des ModAdminG sieht die Moderation als nicht gerechtfertigt an. Wir bitten jedoch darum, insbesondere bei so sensiblen Motiven gründlich darüber nachzudenken, ob eine Nutzung möglicherweise verletzenden Bildmaterials wirklich notwendig ist.



    Anhang

    Beitrag vom 15. Dezember 2021
    Berliner Satirezentrale:
    "Wie immer sind wir auf dem neusten Stand, was die Plakatkampagnen der einzelnen Parteien betrifft. Hier das neueste, erstaunlicherweise ehrliche, FFD-Plakat:"

    Es folgt eine Bildmontage, die unter dem Link angesehen werden kann.


    Hirsch – Klinkert


    Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag ist nach Ermessen der Moderation nicht sanktionswürdig. In der Meldungsbegründung werden "Unterstellungen" und "Beleidigungen" genannt, die eine Sanktionierung rechtfertigen sollen. Zur Beurteilung des Sachverhalts muss also § 8 (4) i. V. m. § 11 ModAdminG herangezogen werden. Die Moderation erkennt an, dass die durch den Mitspieler Stroma Kater getätigten Aussagen dazu geeignet sind, als beleidigend aufgefasst zu werden oder Empörung hervorzurufen. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Beitrag im SimOff-Kontext bewertet werden muss. Hier sind Beiträge grundsätzlich in geringerem Ausmaß imstande, andere zu beleidigen. Der Beitrag kann hier außerdem als Übertreibung, die als Argumentationshilfe dient, interpretiert werden. Die Moderation hält die fragliche Äußerung daher nicht für sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Mit diesem eindrucksvollen Beweis, dass Sie von Recht und Gesetz keine Ahnung haben (was für Kriminelle wie Sie typisch ist, und hierbei handelt es sich nicht um eine Anschuldigung sondern um eine Tatsache) verabschiede ich mich jetzt aus dieser Diskussion und wünsche Ihnen und Ihren Sandlerfreunden noch einen schönen Tag. Nehmen Sie halt in Ihrer Parteizentrale nicht zu viel Heroin."


    Hirsch – Klinkert