Landtag Nordrhein-Westfalen
Elfte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Berufenen Bürgers Manuel Gilbert
Drucksache XI/V
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Geschäftsordnung der 11. Legislaturperiode
A. Problem
In der Geschäftsordnung des Landtags ist es vorgesehen dass das Landetagspräsidium abgewählt werden kann. Allerdings ist dieser Punkt nur sehr schwammig beschrieben.
B. Lösung
Die Geschäftsordnung wird dem entsprechend geändert dass der Antrag auf Abwahl des Landtagspräsidenten bzw. Präsidentin oder seines Stellvertreters bzw. seiner/ihrer Stellvertreterin dann erfolgreich ist wenn mindestens Zweidrittel der Landtagsabgeordneten diesen Antrag zustimmen.
C. Alternativen
Die Geschäftsordnung wir dem entsprechend geändert das die Abwahl des Landtagspräsidenten nicht mehr vorgesehen ist.
D. Kosten
Keine.