Beiträge von Christian Lauer

    Am 18.10.2022 wurde über den Presseverteiler der vPiratenpartei folgende Mitteilung versendet:


    Pressemitteilung


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    wir leben in einem freien Land mit freien Wahlen. Die Ausübung der Demokratie ist eines der hart erkämpfen Rechte eines jeden. Aber wie es auch schon Dr. Christ gesagt hat: Demokratie ist nicht nur der freie Entscheidungsprozess, sie lebt auch vom Wechsel. Und jede Person in welchem Amt auch immer, muss die persönliche Entscheidung treffen ab welchen Punkt dieser Zeitpunkt zum Wandel eingetroffen ist.


    Dieser Zeitpunkt ist für mich gekommen. Nach 2 Legislaturen im Landtag und einer großartigen Legislatur im Bundestag mit indirekter Regierungsbeteiligung gebe ich nun bekannt die Fackel innerhalb meiner Partei weiterzureichen. Ich gebe bekannt zu den nächsten Bundes- sowie Landtagswahlen nicht erneut anzutreten und mit Ende der Amtszeit im Bundestag auszuscheiden. Auch werde ich innerhalb des Parteivorstandes nicht zur Wiederwahl stehen.

    Ich möchte hierbei meiner Partei danken, die mich unterstütze und mich immer als Spitzenkandidat ins Rennen schickte. Zwei mal die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gestellt. Zweifacher stellv. Ministerpräsident. Und der erste vPirat der seit langem erneut in den Bundestag einzog. Ohne die Menschen hinter mir wäre dies unmöglich gewesen. Besonders dabei hervorheben möchte ich Dr. Sascha Ende und Hajime Nagumo


    Aber nicht nur Freunde innerhalb der Partei, der ich natürlich erhalten bleibe, werde ich missen, sondern bedanken möchte ich mich auch bei Dr. Irina Christ mit welcher ich stets ein offenes und kollegiales Verhältnis führte, als auch dem amtierenden Bundeskanzler und Freund Jan Friedländer


    Es war mir eine große Ehre dem Land und zum Wohle der Menschen zu dienen.


    Beste Grüße


    Christian Lauer


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Die „Vorratsdatenspeicherung“ macht nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Daten wird auch die Internetnutzung nachvollziehbar. Gesammelt werden Informationen über die gesamte Bevölkerung „auf Vorrat“, unabhängig davon, ob der Verdacht auf eine Straftat besteht.


    Die allgemeine und anlasslose Datenerfassung stellt einen beispiellosen Angriff auf unser Recht auf Privatsphäre dar und ist die tiefgreifendste Spielart der Massenüberwachung. Sie erfasst hochsensible Informationen über unser tägliches Leben und schließt niemanden aus. Sie kann persönliche Beziehungen, Kommunikation mit Anwälten, Therapeuten, Eheberatern oder medizinischen Fachleuten wie Psychologen oder Ärzten offenlegen und verschafft Regierungen und Strafverfolgungsbehörden einen noch nie dagewesenen Zugang zu unseren Privatleben, der zu Missbrauch geradezu einlädt.


    Die Auswirkungen gehen weit über die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre des Betroffenen hinaus. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine schädliche Wirkung auf die demokratische Gesellschaft insgesamt: Menschen können Angst davor haben, zu einer Demonstration zu gehen, weil die Regierung sie über Ihr Telefon aufspüren könnte. Die Quellen von Journalisten können versiegen und Missstände unentdeckt bleiben.

    Die flächendeckende Erfassung aller Metadaten verstößt grundlegend gegen EU-Grundrechte. Sie schafft ein inakzeptables Risiko des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere Kontakte, Bewegungen und Interessen. Aus diesem Grund wurde sie bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärt. Dennoch haben die meisten EU-Mitgliedstaaten das EU-Recht ignoriert und nationale Rechtsvorschriften zur Vorratsdatenspeicherung beibehalten oder neu eingeführt.


    Ich bitte daher alle Abgeordneten dieses hohen Hauses diesem Antrag zuzustimmen.


    Vielen Dank.

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/030


    Antrag

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)


    Daten schützen! Gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung.


    Anlage 1


    Daten schützen! Gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Bundestag stellt fest, sich gegen eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
      1. Der Bundestag beschließt stattdessen die mögliche EU-Verordnung in einem Quick-Freeze-Verfahren umzusetzen.
      2. Der Bundestag schließt sich dem Rechtsgutachten des ehem. EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vapadalas an.
    2. Die Bundesregierung setzt sich klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung innerhalb des Europäischen Rates ein.
      1. Die Bundesregierung positioniert sich gegen die Massenüberwachung von 40 Millionen deutschen Bürgern.
      2. Die Bundesregierung erkennt das Rechtsgutachten des ehem. EU-Richter Prof. Dr. iur. Vilenas Vapadalas an und verpflichtet sich die unzulässige Entscheidungen der europäischen Gesetzgebung, nicht über Umwege in nationales Recht umzusetzen.



    Christian Lauer (vPirat)



    Begründung

    Erfolg mündlich in der Debatte.



    2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

    wir beraten nun zweiundsiebzig Stunden lang über den Antrag des fraktionslosen Kollegen Gerold von Hohenelmen-Lützburg

    Ich bitte den Kollegen um einen einleitenden Redebeitrag.


    Geehrter Kollege Dennis Willenburg,


    ihr Antrag ist mit Drucksache 28 vorgemerkt, ich bitte sie jedoch ihre Vorlage auf aktuelle Druckvorlagen zu erneuern und mir in der korrekten Vorlage zu übermitteln.

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/029


    Große Anfrage

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)



    Gamesstandort Deutschland




    Gamesstandort Deutschland


    Ich frage den Bundeskanzler Jan Friedländer oder die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr und Digitales Frau Katja Barley


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der Gamesbranche im Hinblick auf Games als Wirtschaftsfaktor, Wirtschaftsstandort und Kulturgut?
    2. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den Standort Deutschland im Bereich der Gamesindustrie durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und/oder durch finanzielle Unterstützung zu fördern und damit der Forderung einer Gamesförderung auf international wettbewerbsfähigem Niveau gerecht zu werden? Falls keine Initiativen geplant sind, warum nicht (bitte erläutern)?
    3. Wie plant die Bundesregierung, die Entwicklung und Etablierung international bedeutsamer Produktionen (sog. AAA-Produktionen) in Deutschland
      zu begleiten.

    4. Falls die Bundesregierung Maßnahmen finanzieller oder rechtlicher Natur intendiert, innerhalb welchen Zeitraumes werden die entsprechenden Instrumente umgesetzt, und welche Effekte und Erwartungen werden aus Sicht der Bundesregierung daran geknüpft?

    5. Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Entwicklungsförderung der Gamesbranche, und welche Art der Entwicklungsförderung wird präferiert – aktive Förderung (Fördergelder), passive Förderung (Steuermodelle) oder Verbesserung sonstiger Rahmenbedingungen?

    6. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Gamesfördermodellen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Kanada?

    7. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere das für die Gamesbranche etablierte „Arbeitnehmersubventionsmodell“ der Region Quebec, bei welchem mehr als ein Drittel der Arbeitnehmerkosten von der öffentlichen Hand finanziert werden?

    8. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu einem Gamesfonds, wie er vom Verband der deutschen Gamesbranche (game e. V.) 2018 vorgestellt wurde?

    9. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einem Förderetat für Gamesentwicklungen in Höhe von 150 Mio. Euro sowie einer verstetigten Steigerung bis auf 200 Mio. Euro? Falls die Bundesregierung dem positiv gegenübersteht, in welchem Zeitraum möchte die Bundesregierung ein solches Vorhaben umsetzen? Falls nicht, in welcher abweichenden Form möchte die Bundesregierung eine Förderung von Gamesentwicklungen ermöglichen?

    10. Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Verband der deutschen Gamesbranche (game e. V.) vorgeschlagenen Kulturtest, um die europarechtliche Beihilfekonformität herzustellen? Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf? Falls ja, welchen? Falls nein, warum nicht?

    11. Sofern die Bundesregierung eine Entwicklungsförderung anstrebt, welche sich nicht an den in den Fragen 8 bis 10 aufgeworfenen Fördermodellen orientiert, auf welcher Basis sollen nach Maßgabe der Bundesregierung Förderungen stattfinden, und wie sollen geeignete Förderprojekte ausgewählt werden? Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen der Verzahnung von nationalen und internationalen Entwicklungsförderungen in Bezug auf Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen, ähnlich der Filmförderung?

    12. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels, den Deutschen Computerspielpreis weiterzuentwickeln und zu stärken ergreifen, und gehen damit erhöhte finanzielle Ausgaben einher?

    13. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung des Deutschen Computerspielpreises?
      Welche Erwartungen und Effekte werden mit dem Preis sowie mit einer Stärkung des Events verknüpft?

    14. Plant die Bundesregierung, den Bereich der Games inklusive des Deutschen Computerspielpreises unter einer Federführung zu vereinen? Falls ja, welche Zuständigkeit ist angestrebt? Falls nein, warum nicht? Welche Vor- und Nachteile brächten aus Sicht der Bundesregierung gebündelte oder gesplittete Verantwortlichkeiten mit sich in Bezug auf Bundesverkehrsministerium, Staatsministerin für Digitalisierung und Staatsministerin für Kultur und Medien?



    Christian Lauer

    Fraktionsloser Abgeordneter der vPiratenpartei



    Bemerkungen

    Keine



    2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich leite nun die zweiundsiebzig Stunden lange Abstimmung über den Antrag des Kollegen Dennis Willenburg und der Fraktion liberal-konservative Allianz ein.

    Zusätzlich würde ich den Kollegen Willenburg, sowie die Allianzfraktion bitten, in Zukunft aktuelle Dokumente und keine Vorlagenpapiere aus dem letzten Jahr vorzulegen, da ich solche in Zukunft zurückweisen werde.


    2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________


    Geehrte Kolleginnen und Kollegen,
    ich eröffne hiermit die zweiundsiebzigstündige Abstimmung über die nachfolgende Grundgesetzänderung.


    Ich weise darauf hin, dass für eine Grundgesetzänderung eine 2/3 Mehrheit festgestellt werden muss.



    2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png Deutscher Bundestag



    Bundestagsvizepräsident | Christian Lauer

    Platz der Republik 1 | 11011 Berlin


    Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,


    hiermit übersende ich Ihnen einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf und bitte um weitere Bearbeitung durch den Bundesrat.




    Mit freundlichen Grüßen


    Christian Lauer

    Bundestagsvizepräsident

    Der Abgeordnete Lauer war gestern am 28.09.2022 in Lützerath in Erkelenz um die Aktivisten vor Ort, welche gegen den Kohleabbau kämpfen, kennenzulernen.

    Lauer sprach über die unnötige Enteignung, die 1,5 Grad Grenze, sowie über den unerbittlichen Einsatz und dem Respekt gegenüber den mutigen Demonstranten.

    Er versprach sich bei der Partei und der Koalition stark zu machen, damit Lützerath bleiben darf.


    51658456672_5b5fa09741_k.jpg

    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/018


    Kleine Anfrage

    des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)



    Position der Bundesregierung / des Bundeskanzlers zum Schutz von Whisteblowern


    Anlage 1


    Position der Bundesregierung / des Bundeskanzler zum Schutz von Whistleblowern


    Ich bitte die Bundesregierung / den Bundeskanzler zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:


    1. Wie bewertet die Bundesregierung / der Bundeskanzler die Wichtigkeit von Whisteblowern?
      1. Ab was für einen Punkt sehen Sie das öffentliche Interesse höher als den Schutz vertraulicher Daten und Informationen?
      2. Wie stehen Sie zu dem Whistleblowern Snowden, der aufgrund Auslieferungsabkommen nach Russland fliehen musste, und Assange, welcher derzeit eventuell nach Amerika ausgeliefert werden soll?
    2. Wie würde die Bundesregierung mit Whistleblowern umgehen?
      1. Würde die Bundesregierung entgegen der Auslieferungsabkommen Whistleblower schützen, wenn diese öffentlich relevante und wichtige Informationen leaken?



    Christian Lauer
    Fraktionsloser Abgeordneter der vPiraten