Moderation stärken und effektiver machen

  • Also ich denke, da nun wieder 5 aktive Mods da sein werden, dass die Entscheidungsfindung deutlich schneller geht. Wildungen fiel als ernstzunehmender Part eigentlich aus, auch weil die Diskussionen über Discord nicht mit ihm möglich waren. Außerdem war Jan inaktiv - dadurch waren wir nur zu dritt und es ist tatsächlich immer ein nerviger Zeitaufwand. Man kommt in der Menge nicht so hinterher. Aber grundsätzlich würde ich es begrüßen, dass kleinere Vergehen sanktioniert oder nicht sanktioniert werden können, sofern die Moderation sich das Recht vorbehalten kann, Entscheidungen innerhalb einer Frist zu revidieren. So würde man dem Missbrauch des Amts vorbeugen.

    Entscheidungen immer nur vorbehaltlich auszusprechen, hört sich auf dem Papier erstmal gut an, wird aber in der Praxis möglicherweise nicht so glatt ablaufen können. Hier soll niemanden was unterstellt werden, aber die Bereitschaft etwas Abgearbeitetes neu aufzurollen wird wahrscheinlich eher mäßig sein, gerade wenn es so eine hohe Aufgabenlast in der Mod ist, wie es immer mal wieder anklingt. Damit wäre die Entscheidungsgewalt de facto in vielen Fällen tatsächlich nur bei einer Person, es sei denn man zieht ans OG.


    An sich wäre da das Verfahren mit dem begründeten Widerspruch besser geeignet, da es tatsächlich mehrere verbindliche Revisionsebenen schafft. Allerdings gibt es dort eben den Haken, dass "ausreichend begründet" nicht objektiv messbar ist und im Extremfall eine Moderation unüberwindbare Hürden an eine ausreichende Begründung stellen könnte, um Spieler vom Gebrauch des Widerspruchs zu demotivieren.

    Ich glaube dass es nur selten vorkommt, dass die Entscheidung eines Mods nicht mit den anderen überereinstimmt. Nur wenn das nicht der Fall wäre, hätten die Mods die Möglichkeit die Entscheidung (ich hab ja bewusst kleine Entscheidungen gesagt) auch zu ändern, sollte es relevant werden. Aber ich akzeptiere die Einwürfe.

  • Allerdings gibt es dort eben den Haken, dass "ausreichend begründet" nicht objektiv messbar ist und im Extremfall eine Moderation unüberwindbare Hürden an eine ausreichende Begründung stellen könnte, um Spieler vom Gebrauch des Widerspruchs zu demotivieren.

    Was aber dann wiederum vom OG kassiert werden könnte. Ich denke die Variante mit dem möglichen Widerspruch ist auf jeden Fall jene, wo man vor willkürlichen Entscheidungen bestmöglich geschützt ist, gerade weil es eben mehrere Instanzen gäbe.

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  • Ich möchte die Einbeziehung des Obersten Gerichts mal grundsätzlich infrage stellen. Wir sehen doch, dass dieses Gericht vollkommen inaktiv ist und somit den gesamten Entscheidungsprozess blockiert. Ehrlich gesagt halte ich das Oberste Gericht auch nicht unbedingt für legitimierter als die Mods als Gremium, da diese von der gesamten Spielerschaft und nicht lediglich von einem kleinen Teil gewählt sind. Wofür das Gericht einbeziehen, wenn viele sowieso keine Motivation verspüren sich die ellenlangen Begründungen durchzulesen, geschweige denn sie zu verfassen.

    Kannst du vielleicht darlegen, wie das OG Entscheidungsprozesse der Moderation blockiert? Gibt es aktuell Moderationsentscheidungen, die nachträglich vom OG überprüft werden ( Dr. Joachim Holler, Dr. Helmut Müller et al.)? Gedacht ist es doch eigentlich ohnein nur als Revisionsinstanz. Sinn des Ganzen soll eine Kontrolle der Moderation, sowie eine tiefergehende Beschäftigung mit dem Fall (evtl. auch mit besseren juristischen Kenntnissen) sein, daher auch die langen Begründung. Das braucht eben Zeit.

  • Allerdings gibt es dort eben den Haken, dass "ausreichend begründet" nicht objektiv messbar ist und im Extremfall eine Moderation unüberwindbare Hürden an eine ausreichende Begründung stellen könnte, um Spieler vom Gebrauch des Widerspruchs zu demotivieren.

    Was aber dann wiederum vom OG kassiert werden könnte. Ich denke die Variante mit dem möglichen Widerspruch ist auf jeden Fall jene, wo man vor willkürlichen Entscheidungen bestmöglich geschützt ist, gerade weil es eben mehrere Instanzen gäbe.

    Wie würde dann ein möglicher Verlauf dann im Extremfall aussehen? Mod verhängt Strafe -> Spieler:in erhebt Widerspruch -> Mod lehnt Widerspruch ab -> Spieler zieht vors OG -> ...

    Würde dann das OG direkt über den Inhalt entscheiden, oder erst einmal damit, ob sich die Moderation mit dem Widerspruch befassen muss?

  • Gibt es aktuell Moderationsentscheidungen, die nachträglich vom OG überprüft werden

    Die Möglichkeit beim OG Einspruch gegen eine Entscheidung der Mods zu erheben gibt es. Wurde bislang zwei Mal gemacht, einmal mit und einmal ohne Erfolg.


    Das OG als Revisionsinstanz mit einzubeziehen ist aber eigentlich unproblematisch und ist ein zusätzlicher Schutz vor willkürlichen oder objektiv falschen Entscheidungen der Mods, was ja durchaus mal passieren kann. Über die Legitimation des OGs in dieser Hinsicht kann man sicherlich streiten, wurde aber mal so vereinbart und festgehalten und bislang gab es daran weder Kritik noch Probleme.

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  • Wie würde dann ein möglicher Verlauf dann im Extremfall aussehen? Mod verhängt Strafe -> Spieler:in erhebt Widerspruch -> Mod lehnt Widerspruch ab -> Spieler zieht vors OG -> ...

    Würde dann das OG direkt über den Inhalt entscheiden, oder erst einmal damit, ob sich die Moderation mit dem Widerspruch befassen muss?

    Das würde immer auf den konkreten Fall ankommen.


    Das OG könnte bspw. entscheiden, dass die Mods den Widerspruch zu unrecht abgelehnt haben (der Beitrag also gem. ModAminG nicht zu sanktionieren war). Wenn die Mods entscheiden, dass die Begründung des Widerspruchs unzureichend ist, könnte das OG auch entscheiden, dass die Begründung ausreichend ist und sich die Mods mit dem Widerspruch befassen müssen. Das kommt immer darauf an wie und warum die Mods einen Widerspruch ablehnen würden.

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  • Ich möchte die Einbeziehung des Obersten Gerichts mal grundsätzlich infrage stellen. Wir sehen doch, dass dieses Gericht vollkommen inaktiv ist und somit den gesamten Entscheidungsprozess blockiert. Ehrlich gesagt halte ich das Oberste Gericht auch nicht unbedingt für legitimierter als die Mods als Gremium, da diese von der gesamten Spielerschaft und nicht lediglich von einem kleinen Teil gewählt sind. Wofür das Gericht einbeziehen, wenn viele sowieso keine Motivation verspüren sich die ellenlangen Begründungen durchzulesen, geschweige denn sie zu verfassen.

    Kannst du vielleicht darlegen, wie das OG Entscheidungsprozesse der Moderation blockiert? Gibt es aktuell Moderationsentscheidungen, die nachträglich vom OG überprüft werden ( Dr. Joachim Holler, Dr. Helmut Müller et al.)? Gedacht ist es doch eigentlich ohnein nur als Revisionsinstanz. Sinn des Ganzen soll eine Kontrolle der Moderation, sowie eine tiefergehende Beschäftigung mit dem Fall (evtl. auch mit besseren juristischen Kenntnissen) sein, daher auch die langen Begründung. Das braucht eben Zeit.

    Die Verhängung der Strafen an sich wird nicht blockiert, aber jeglicher Einspruch landet immerhin vor dem OG, das aufgrund seiner Inaktivität die endgültige Entscheidung blockiert. Wir sind und waren eben nie eine Jura-Sim und brauchen das OG als Gremium deshalb auch nicht. Es sollte nicht Ziel der Sim sein sich mit juristischen Detailfragen zu beschäftigen. Aber das hier soll keine Diskussion über das OG als Institution sein. Es geht mir lediglich darum, deutlich zu machen, dass ich diese Überprüfung in letzter Instanz für unnötig erachte.

    Freie Journalistin & Dark Chocolate Connaisseur


    EN MARCHE!

  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

    Die gesamte Spielerschaft wird da nicht drüber abstimmen, wenn dann müssen es die Mods machen.

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  • Im Grunde, soll das OG bei einem Einspruch nur entscheiden ob die Moderation einen groben Fehler begangen hat. Wie damals die Amtsenthebung von Vici.


    Das OG soll nicht entscheiden ob eine Strafe ausreichend, zu hart oder zu schwach war. Das soll die Entscheidung der Moderation sein. Ist es zum Beispiel eine Beleidigung, hat das Gericht nicht darüber zu urteilen ob die Sanktion gut genug ist. Sonst bräuchte man die Moderation ja garnicht.

  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

    Das mit Verlaub ist Unfung, wir alle wissen doch ganz genau wie die Spielerschaft tickt!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

    Ich wiederhole nur die Worte von Wildungen. Außerdem sitzen im OG traditionellerweise Leute, die doch von Recht etwas mehr Ahnung haben. Würde man die Spielerschaft über solche Dinge abstimmen lassen, dann würde da immer so ziemlich das Parteiischste vom Parteiischen herauskommen.

  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

    Na ein Beliebtheitswettbewerb sollte das nicht werden. Man muss halt schon zugeben, dass bestimmte Spieler hier dann eher als andere damit rechnen müssten, dass deren Einspruch abgelehnt wird.

  • Ich würde es auch cool finden wenn die Einsprüche nicht vor's OG gehen sondern wenn man darüber die Spielerschaft abstimmen lässt ob dem Einspruch stattgegeben wird oder abgelehnt wird

    Ich kann mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern nur anschließen. Hier in der Sim geht es auch um persönliche Beziehungen zwischen den einzelnen Mitspielerinnen und Mitspielern, die auch darüber entscheiden, ob jemand gewählt wird - oder eben nicht. Wie einige andere angemerkt haben: Würde man dieses Prinzip auf eine Entscheidung über Einsprüche durch die Spielerschaft übertragen, so würden persönliche Beziehungen viel zu sehr eine Rolle beim Ausgang der Abstimmung des Einspruches spielen - in einer Frage, in der es im Wesentlichen darum geht, ob die in den Regularien festgehaltenen (Verfahrens)Regeln bei einer Entscheidung durch die Mods beachtet wurden und ob gemäß ModAdminG überhaupt Justiziabilität besteht - die jeweilige Mod-Entscheidung also regelkonform zu Stande gekommen ist, wäre das fatal: das eigentlich notwendige Sachurteil würde zwangsläufig zu einem Werturteil auf persönlicher Ebene degradiert. Es gibt ja auch so Spezialisten, die sich eine Debatte gar nicht mal durchlesen und sich nicht mit sachbezogenen Argumenten für und wider befassen, und dann einfach eine Antwort auswählen und auf "Abstimmen" klicken (etwas, das ich persönlich sehr hasse). Die Gleichheit hinsichtlich der Entscheidungen würde erheblich in Gefahr gebracht und wäre in keiner Weise zu rechtfertigen - mit dem OG haben wir bereits Institution, das auf Basis von Sachargumenten urteilen soll - das abzuschaffen, nur weil Klagen nicht schnell genug bearbeitet werden, wäre verheerend für den Grundsatz der Gleichbehandlung bezüglich Moderationsangelegenheiten.

  • Ich hab mal was formuliert:




    Gesetz zur Stärkung der Moderation


    Vom ...


    Artikel 1

    Änderung des Gesetzes über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik



    Das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik, das zuletzt durch Gesetz vom 16. Juni 2021 geändert worden ist, wird wie folg geändert:


    1. § 3 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

    "(4) Verwarnungen und Sanktionen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 können durch den einzelnen Moderator verhängt werden. Alle anderen Verwarnungen und Sanktionen können durch zwei Moderatoren verhängt werden. Über einen dauerhaften Ausschluss entscheidet die Moderation durch Mehrheitsbeschluss. Die Moderation kann sich im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes eine eigene Ordnung geben, die bestimmen kann, dass ein aus der Mitte der Moderation zu wählender Vorsitzender oder Stellvertreter im Falle eines Patts die Letztentscheidungsbefugnis ausübt.
    "



    2. In § 15 Absatz 1 wird nach Satz 1 ein Satz 2 eingefügt und wie folgt gefasst:


    "Der Entscheidung sind die Namen der Moderatoren beizufügen, durch welche die Entscheidung erging."



    3. Nach § 16 wird ein § 16a eingefügt und wie folgt gefasst:


    "§16 a
    Widerspruch gegen Sanktionen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2


    "(1) Ergeht eine Entscheidung der Moderation gem. § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 durch einen einzelnen oder zwei Moderatoren, so kann der Sanktionierte bei der Moderation Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Der Widerspruch ist zu begründen; § 18 Absatz 1 gilt entsprechend.

    (2) Über den Widerspruch nach Absatz 1 entscheidet die Moderation durch Mehrheitsbeschluss. Sie kann den Widerspruch verwerfen, wenn er den Begründungsanforderungen nicht genügt. § 15 gilt für die Begründung der Entscheidung über den Widerspruch entsprechend.

    (3) Eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss der Moderation ist auch herbeizuführen, wenn ein Moderator dies beantragt. Dies gilt auch dann, wenn die Entscheidung durch einen einzelnen oder zwei Moderatoren bereits verkündet wurde."



    4. In § 18 wird nach Absatz 2 ein Absatz 3 angefügt und wie folgt gefasst:


    "(3) Der Widerspruch vor dem Obersten Gericht ist nur gegen Entscheidungen zulässig, die durch Mehrheitsbeschluss der Moderation ergangen sind."




    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.


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    2 Mal editiert, zuletzt von Andreas Brandstätter ()

  • Zur Erklärung:

    1.
    Verwarnungen können nun durch zwei Moderatoren verhängt werden, nicht immer durch Mehrheitsbeschluss. Einzig die Entscheidung über einen permanenten Ausschluss muss zwingend durch Mehrheitsbeschluss erfolgen.


    2.

    Damit nachvollziehbar ist, durch wie viele Mods die Entscheidung erging, sind fortan die Namen der Mods in der Begründung anzugeben, die an der Entscheidungsfindung beteiligt waren.


    3.

    Gegen Entscheidungen die nicht durch Mehrheitsbeschluss ergingen, kann der Sanktionierte Widerspruch bei der Moderation einlegen. Er hat diesen angemessen zu begründen. Die Moderation hat über den Widerspruch immer durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Eine solche Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss kann auch durch einen Moderator beantragt werden, etwa wenn eine Entscheidung bereits verkündet wurde, er jedoch mit dieser nicht übereinstimmt und eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen möchte. So gibt es auch eine gewisse gegenseitige Kontrolle zwischen den Mods.


    4.

    Der Widerspruch vor dem OG ist fortan nur noch gegen Entscheidungen der Mods zulässig, die durch Mehrheitsbeschluss ergingen.

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  • Eine kleine Sache vielleicht. Die Namen in der Begründung zu nennen kommt mir etwas unschön und deplatziert vor, besser wäre doch einfach am Ende der Maßnahme. Ähnlich einer Unterschrift.

    Ja das war so Gedacht. Mit "Begründung" meine ich den Post, wo die Entscheidung verkündet wird. Aber ich ändere das, danke für den Hinweis!

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