PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Das Recht auf Leben ist ebenso ein Grundrecht wie das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, abgeleitet aus der allgemeinen Handlungsfreiheit - mithin beides verankert im Art. 2 GG.

    Noch mal: Eigener Körper

    Ich glaube es ist nur verständlich, wenn einem alleine absolut nicht überlebensfähigen Embryo dieses Recht auf Leben nicht in der gleich umfänglichen Art und Weise zugestanden wird, wie einem bereits geborenem Menschen, dessen Organe, Reiz-Leitungssystem, etc. vollständig oder annährend vollständig ausgebildet sind.

    Noch mal: Komapatient

  • Also sorry, aber auf die eigenständige Überlebensfähigkeit abzuheben, um darauf aufbauend die geringere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens zu begründen, ist nichts anderes als ein eugenisches Argument. Der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt eine gezielte - und diese Finalität ist doch der entscheidende Punkt - Ausschaltung geschützten Lebens. Der Schwangerschaftsabbruch hat keine nur abstrakt-mittelbaren und vagen Folgen, sondern die irreversible Tötung geschützten Lebens. Jede gezielte Tötung ist und bleibt Unrecht. Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, ist eine andere Frage, aber Versuche, das alles zu einer letztlich offenen Abwägungsfrage zu machen und das Lebensrecht letztlich zur Disposition zu stellen, zeigen nicht nur unzureichende Reflexion über die Bedeutung des Tötungsverbots, sondern öffnen Tür und Tor für weitere Rechtfertigungsstränge, mit denen man die Beseitigung von selbstständig nicht überlebensfähigen Leben gezielt und unmittelbar (!) zu legitimieren sucht.

  • Noch mal: Eigener Körper

    Wollen Sie mir jetzt ernsthaft weismachen, der Embryo sei während der Schwangerschaft nicht Teil des weiblichen Körpers? Ich glaube Sie brauchen echt noch mal Biologie-Unterricht, so ganz scheint Ihnen ja nicht klar zu sein, wie eine Schwangerschaft abläuft.


    Noch mal: Komapatient

    Ich glaube es ist nur verständlich, wenn einem alleine absolut nicht überlebensfähigen Embryo dieses Recht auf Leben nicht in der gleich umfänglichen Art und Weise zugestanden wird, wie einem bereits geborenem Menschen, dessen Organe, Reiz-Leitungssystem, etc. vollständig oder annährend vollständig ausgebildet sind.

    Das Argument wir nicht besser, nur weil Sie es immer wieder wiederholen. Der Vergleich hinkt. Wir sprechen hier über nicht selbstständig überlebensfähige Geschöpfe, nicht über Menschen, die Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in einem Zustand sind, der es ihnen temporär nicht ermöglicht, ihren Willen kundzutun. Während der Komapatient aber keine grundrechtliche Abwägungsentscheidung erfordert, stünden bei einer Tötung ja nur wirtschaftliche Interessen des Staates oder ggf. von Familienmitgliedern im Vordergrund, welche selbstredend kein Grundrecht darstellen, ist die Situation bei der Abtreibungsfrage eine elementar andere, da hier die Grundrechte der Frauen mit den Grundrechten des Embryos, soweit man ihm diese zugesteht, kollidieren. Der Vergleich ist absolut absurd.

  • Also sorry, aber auf die eigenständige Überlebensfähigkeit abzuheben, um darauf aufbauend die geringere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens zu begründen, ist nichts anderes als ein eugenisches Argument. Der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt eine gezielte - und diese Finalität ist doch der entscheidende Punkt - Ausschaltung geschützten Lebens. Der Schwangerschaftsabbruch hat keine nur abstrakt-mittelbaren und vagen Folgen, sondern die irreversible Tötung geschützten Lebens. Jede gezielte Tötung ist und bleibt Unrecht. Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, ist eine andere Frage, aber Versuche, das alles zu einer letztlich offenen Abwägungsfrage zu machen und das Lebensrecht letztlich zur Disposition zu stellen, zeigen nicht nur unzureichende Reflexion über die Bedeutung des Tötungsverbots, sondern öffnen Tür und Tor für weitere Rechtfertigungsstränge, mit denen man die Beseitigung von selbstständig nicht überlebensfähigen Leben gezielt und unmittelbar (!) zu legitimieren sucht.

    Als ich mir Ihren Beitrag durchlas, bekam ich den Eindruck, Sie betrachten Frauen im gebärfähigen Alter als Gebärmaschinen. Das Recht des Ungeborenen auf Leben stellen Sie auf 100%. Für die werdende Mutter bleibt dann 0% Recht übrig. Schauriger Gedanke.

  • auf die eigenständige Überlebensfähigkeit abzuheben, um darauf aufbauend die geringere Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens zu begründen, ist nichts anderes als ein eugenisches Argument

    Nichts anderes ist doch geltende Rechtslage. Indem der Schwangerschaftsabbruch unter Umständen straffrei ist, wird dem Recht auf Leben des Embryos ja weniger Gewicht zugemessen, als einem bereits geborenen Menschen, dessen Tötung unter allen denkbaren Umständen strafbewährt ist. Anderenfalls müsste ja auch die momentane Regelung rechtswidrig sein, wenn das Recht auf Leben auch hier eine die anderen kollidierenden Grundrechte überragende Stellung genießen würde. Dieser Regelung zugrunde liegen muss doch gerade eine behauptet abgeschwächte Schutzwürdigkeit oder zumindest eine Abwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, die unter Umständen zu Lasten des Rechts auf Leben des Embryos ausfällt. Ich halte diese spezielle Entscheidung hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruches sehr wohl für eine Abwägungsfrage - wenngleich auch eine moralisch und rechtlich unlösbare. Wofür dies Tür und Tor öffnen soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Mir ist kein anderer Zustand bekannt, der jenem einer Schwangerschaft in tatsächlicher Hinsicht ähneln würde, insbesondere auch kein Zustand wo das Recht auf Leben in derart intensiver und kontroverser Weise mit einem anderen Grundrecht kollidiert.

  • Ab wann das Leben einer neuen Person beginnt, ist schon eher eine philisophisch-moralische Frage, das kann halt von der Empfängnis bis zur Geburt reichen, je nachdem, wen man fragt und was für Abwägungen man trifft.


    Zum anderen muss man eben auch in Betracht ziehen, inwieweit man damit eben auch Eugenikern und vergleichbarem Gedankengut einen gewissen Vorschub leistet. Sollte es der Staat zulassen, dass ein Kind nur abgetrieben wird, weil bei ihm beispielsweise Trisomie 21 festgestellt wurde? Oder man schaue in die VR China: Während der dortigen Ein-Kind-Politik wurden statistisch gesehen vornehmlich Mädchen abgetrieben. Entspricht das unserem Bild von Geschlechtergerechtigkeit?


    Es ist ein ziemlich vielschichtiges, hoch-ethisches und eben auch hochemotionales Thema, das sich nicht in fünf Minuten abvespern lässt. Aber es ist definitiv nicht der richtige Raum für platte Parolen à la "XY ist ein Mörder" und "XY soll einfach die Fresse halten".

  • Dennoch muss man die Wissenschaftliche Faktenlage in die Evaluierung miteinbinden - man kann ja viel philosophieren, aber wenn die eigene philosophische Argumentation nichts mit der Realität zu tun hat, dann ist das schon problematisch. Insbesondere, wenn man darauf eine Gesetzgebung aufbauen will.


    Dennoch stimme ich zu: Es ist eine sehr philosophische Frage, ohne klare Antwort. Und das ist für mich ein wichtiger Grund, warum sich der Gesetzgeber hier zurückhalten sollte, und Abtreibungen prinzipiell erlauben sollte. Die Menschen verdienen es, diese Frage für sich ohne staatlichen Zwang beantworten zu können.

  • Ob man von eigenständigem Leben reden kann, ist doch mehr Wortklauberei, denn entscheidend für die Frage, wie schutzwürdig das ungeborene Leben ist. Aus meiner Sicht ist es verfehlt, die Selbstbestimmung der Frau so hoch zu gewichten, geht es bei der Abtreibung doch nicht nur um die Verfügung über den Körper der Frau, sondern primär um den Eingriff in ein davon zu unterscheidendes Rechtsgut, das ungeborene Leben, das vom Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde!) erfasst wird. Ebenso wie der Kollege Fuhrmann finde ich es gefährlich, diesen Schutz schmählern zu wollen, nur weil das ungeborene Leben noch nicht eigenständig lebensfähig ist. Gerade weil das ungeborene Kind sich denklogisch nicht selbst schützen kann, obliegt dem Staat eine besondere Schutzpflicht. Zweck des strafbewehrten Verbots ist nicht, die Schwangere zu bevormunden, sondern die gegenläufigen Interessen des ungeborenen Lebens zu wahren. Ohne einen gesetzlichen Rahmen - ja, meinetwegen auch Zwang - würden diese Interessen völlig unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung über die Tötung ungeborenen Lebens allein der Abtreibewilligen zu überlassen, kann deshalb keine unterstützenswerte Lösung sein.

    Ich finde es im Übrigen ein schräges Verständnis von Eigenverantwortung, sich den Konsequenzen der Realisierung eines bewusst eingegangenen Lebensrisikos auf Kosten eines unschuldigen, ungeborenen Lebens entziehen zu wollen. Das Verhütungsmittel auch einmal versagen können, ist schließlich - wie bereits herausgearbeitet wurde - hinlänglich bekannt und taugt daher nicht als Argument für Abtreibungen.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

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    Vorschlag des Bundespräsidenten gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes


    Bundespräsident Leo Stief hat dem Deutschen Bundestag mit Schreiben vom 15. Januar 2022 vorgeschlagen, gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Herrn Mijat Russ zum Bundeskanzler zu wählen. Der Vorschlag erfolgte nach Rücksprache mit den Vertretern der an Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien.

    Sie heißen Müller, Herr Bundespräsident.

  • Dürfte man erfahren, wieso der Bundesratspräsident den Thread, den Vizepräsident Schmidt, während der Präsident abwesend gemeldet war, erstellt hat, gelöscht hat? Marius Wexler

    Zitat

    Debatte zu BR97 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze

    Thema wurde von Marius Wexler gelöscht. (7. Februar 2022)
  • Dürfte man erfahren, wieso der Bundesratspräsident den Thread, den Vizepräsident Schmidt, während der Präsident abwesend gemeldet war, erstellt hat, gelöscht hat? Marius Wexler

    Zitat

    Debatte zu BR97 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze

    Thema wurde von Marius Wexler gelöscht. (7. Februar 2022)

    Selbstverständlich.

    Bei meiner Rückkehr aus der Abwesenheit habe ich mich bei Vizepräsident Schmidt erkundigt, wann der entsprechende Antrag an den Bundesrat übersandt worden sei. Darüber konnte ich keine Auskunft erhalten, bei meiner persönlichen Durchsicht habe ich ebenfalls keine Übersendung finden können. Als ich auf das Antragsdatum aufmerksam geworden bin, habe ich auch ein Verstreichen einer Einspruchsfrist angenommen und die Debatte daher geschlossen.


    Ich habe mich allerdings nun erneut mit dem Antrag beschäftigt und bin zu der Auffassung gelangt, dass es sich zweifelsohne um ein Zustimmungsgesetz handelt. Die entsprechende Beschlussfassung werde ich innerhalb des nächsten Tages in die Wege leiten. Ich bitte die Umstände natürlich zu entschuldigen.

  • Alles gute für die Zukunft!


    Also da ich nicht unbedingt finde, dass alles gesagt wurde, die PM aber nicht der richtige Ort für die Diskussion ist, verlege ich das mal hier hin.


    Wir haben da offensichtlich unterschiedliche Philosophien. Ich bin jetzt auch nicht unbedingt Fan davon, nach einer LP direkt wieder einen neuen Charackter anzulegen. Aber nach nem Jahr oder so kann man das halt schonmal machen. Wie Mijat bereits sagte: Es ist halt auf der anderen Seite unrealistisch, wenn man einen Charackter mehrere Jahre spielt, und dann womöglich mal in mehreren Parteien, in allen Bundesländern, vier Mal Ministerpräsident in drei verschiedenen Bundesländern und nach seiner Amtszeit als Bundespräsident dann auch mal Kanzler war. Das ist halt auch wieder unrealistisch, und da kann man lieber einen neuen Charackter anlegen. Und es ist auch belebend für die SIM, wenn es halt nicht zu häufig passiert: Im RL erscheinen auch immer wieder neue Politiker, und alte Gesichter verschwinden.

    3953-cornelius-sommer-rot-png

    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Kleiner Verbesserungsvorschlag: Auch Sonstige (zum Beispiel Freie Bayern und BSV) aufnehmen ;)
    Ansonsten danke an das Medium für die Mühe, regelmäßig Umfragen zu veröffentlichen :)

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt