Ist anwesend und gratuliert den neuen Kollegen.
Beiträge von Dr. Viktoria Christ-Mazur
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Frau Vorsitzende,
ich bin offen gestanden über das plötzliche Verschwinden des Antragsgegners mehr als überrascht. Ich bin - anders als der Antragsteller - durchaus bereit, auf Ihre Fragen einzugehen, möchte - mit Ihrer Erlaubnis - aber vorher gerne einen Blick auf die Zulässigkeit des Verfahrens werfen. Ebendiese erscheint mir erörterungsbedürftig, ist das verfahrensgegenständliche Gesetz doch zum 1. April dieses Jahres außer Kraft getreten.
Das erscheint mir sinnhaft. Sie zweifeln an, dass das GVI noch ein tauglicher Antragsgegenstand ist, da es mittlerweile außer Kraft getreten ist. Könnten Sie begründen, weshalb dies der Fall sein soll?
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Anscheinend sind beide nicht mehr gewillt oder bereit, Auskunft auf meine Fragen hin geben. Sollte das Gegenteil der Fall sein, so bitte ich um Wortmeldung.
Martin Berenson Möchten Sie noch Stellung zu den Ausführungen Herrn Möllers (3 BvT 1/24 - Mündliche Verhandlung in Sachen Gesetz zur besseren Verhütung einer saisonalen Infektionspandemie des Landes Nordrhein-Westfalen (GVI)) beziehen?
Sollte das nicht der Fall sein, würde ich die Verhandlung alsbald beenden.
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Vielen Dank für das mir ausgesprochene Vertrauen!
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Herzlichen Dank für die Verdeutlichung, Frau Dr. Ashfahdi. Eine letzte Frage noch: Und Sie sind mit Ihren Mitarbeitern und den anderen Kabinettsmitgliedern dann zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der Umgang mit der Krankheitswelle ohne staatliche Schutzvorschriften nicht zumutbar für die Gesellschaft ist, richtig? Oder spielten andere Aspekte bei der Bewertung eine Rolle?
wendet sich gleichzeitig dem Vertreter der Landesregierung NRW zu
Herr Berenson, könnten Sie vielleicht noch einmal verdeutlichen, weswegen im vorliegenden Falle die Verhütung saisonaler (!) Krankheitshäufungen ein legitimer Zweck zur Einschränkung von Grundrechten, vorliegend Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG (u. a. i. B. a. § 5 GVI), darstellt?
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Solche Zahlen liegen meines Wissens nach nicht vor. Es würde mich auch wundern, benötigt eine gewissenhafte Datenaufbereitung oder gar -auswertung doch einige Zeit.
Frau Dr. Ashfahdi, ich gestehe, dass ich ein wenig verwirrt bin. Erst legen Sie mir Zahlen zu den Krankenständen in Form von Arztbesuchen ab Oktober 2020 vor (https://infektionsradar.gesund…e/de/atemwege/arztbesuche) doch für die Vorjahre soll es angesichts kurzer Zeit keine Zahlen geben.
Sie haben also mit einem höheren Krankenstand als in den Jahren vor der Pandemie gerechnet, verstehe ich Sie richtig? Und das haben Sie woran festgemacht?
Auf Basis der Erfahrungen aus den Vorjahren
Die Pandemiejahre oder die davor und wie sah in den Jahren vor der Pandemie die Entwicklung aus, gibt es dazu Zahlen?
Die Pandemiejahre, euer Ehren.
Wenn eine Pandemie auftritt, ist ein höherer Krankenstand ein Zirkelschluss.
Dann wollen Sie mit der Pandemie die Erwartung höherer Krankenstände begründen, was wiederum ein Zirkelschluss ist.
Sie verstehen, dass ich hier ein wenig den Faden verloren habe? Oder korrigieren Sie mich, falls ich etwas falsch nachvollzogen habe. Ansonsten noch einmal die Frage: Haben Sie tatsächliche Anhaltspunkte, um mit einem höheren Krankenstand zu rechnen und wenn ja, welche?
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Herzlichen Dank. Also geht es um Maßnahmen angesichts periodisch auftretender höherer Krankenstände, richtig? Und war die derzeitige Infektionslage in besonderem ein Anlass für die Gesetzesinitiative oder einfach die periodisch hohen Krankenstände im Allgemeinen?
Eine Frage zu diesem (https://infektionsradar.gesund…e/de/atemwege/arztbesuche) Material hätte ich noch: ist der Krankenstand denn, wenn man auf die letzten Jahre vor der Pandemie blickt, signifikant höher als sonst? Oder gibt es keine Daten für diesen Zeitraum?
Euer Ehren,
es geht um beides.
Mit den Erfahrungen seit 2020 war in einem höheren Maße, davon auszugehen, dass sich die Infektionsfälle von respiratorischen Erkrankungen auch in einem zu vorher übermaßig häufen.
Sie haben also mit einem höheren Krankenstand als in den Jahren vor der Pandemie gerechnet, verstehe ich Sie richtig? Und das haben Sie woran festgemacht?
Auf Basis der Erfahrungen aus den Vorjahren
Die Pandemiejahre oder die davor und wie sah in den Jahren vor der Pandemie die Entwicklung aus, gibt es dazu Zahlen?
Die Pandemiejahre, euer Ehren.
Wenn eine Pandemie auftritt, ist ein höherer Krankenstand ein Zirkelschluss.
Wie sieht der Krankenstand im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie aus? Haben Sie hierzu Zahlen?
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Herzlichen Dank. Also geht es um Maßnahmen angesichts periodisch auftretender höherer Krankenstände, richtig? Und war die derzeitige Infektionslage in besonderem ein Anlass für die Gesetzesinitiative oder einfach die periodisch hohen Krankenstände im Allgemeinen?
Eine Frage zu diesem (https://infektionsradar.gesund…e/de/atemwege/arztbesuche) Material hätte ich noch: ist der Krankenstand denn, wenn man auf die letzten Jahre vor der Pandemie blickt, signifikant höher als sonst? Oder gibt es keine Daten für diesen Zeitraum?
Euer Ehren,
es geht um beides.
Mit den Erfahrungen seit 2020 war in einem höheren Maße, davon auszugehen, dass sich die Infektionsfälle von respiratorischen Erkrankungen auch in einem zu vorher übermaßig häufen.
Sie haben also mit einem höheren Krankenstand als in den Jahren vor der Pandemie gerechnet, verstehe ich Sie richtig? Und das haben Sie woran festgemacht?
Auf Basis der Erfahrungen aus den Vorjahren
Die Pandemiejahre oder die davor und wie sah in den Jahren vor der Pandemie die Entwicklung aus, gibt es dazu Zahlen?
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Herzlichen Dank. Also geht es um Maßnahmen angesichts periodisch auftretender höherer Krankenstände, richtig? Und war die derzeitige Infektionslage in besonderem ein Anlass für die Gesetzesinitiative oder einfach die periodisch hohen Krankenstände im Allgemeinen?
Eine Frage zu diesem (https://infektionsradar.gesund…e/de/atemwege/arztbesuche) Material hätte ich noch: ist der Krankenstand denn, wenn man auf die letzten Jahre vor der Pandemie blickt, signifikant höher als sonst? Oder gibt es keine Daten für diesen Zeitraum?
Euer Ehren,
es geht um beides.
Mit den Erfahrungen seit 2020 war in einem höheren Maße, davon auszugehen, dass sich die Infektionsfälle von respiratorischen Erkrankungen auch in einem zu vorher übermaßig häufen.
Sie haben also mit einem höheren Krankenstand als in den Jahren vor der Pandemie gerechnet, verstehe ich Sie richtig? Und das haben Sie woran festgemacht?
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Herzlichen Dank. Also geht es um Maßnahmen angesichts periodisch auftretender höherer Krankenstände, richtig? Und war die derzeitige Infektionslage in besonderem ein Anlass für die Gesetzesinitiative oder einfach die periodisch hohen Krankenstände im Allgemeinen?
Eine Frage zu diesem (https://infektionsradar.gesund…e/de/atemwege/arztbesuche) Material hätte ich noch: ist der Krankenstand denn, wenn man auf die letzten Jahre vor der Pandemie blickt, signifikant höher als sonst? Oder gibt es keine Daten für diesen Zeitraum?
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Euer Ehren,
die Coronapandemie hat uns beginnend in 2020 gezeigt, wie fragil unsere Gesundheitsversorgung sein kann. Auch hat sich – über die bisherigen Fachkreise hinaus – ein Verständnis dafür entwickelt, welchen Belastungen das Gesundheitswesen und insbesondere das medizinische Personal tagtäglich ausgesetzt sind.
In der Vergangenheit bereits haben saisonale Wellen von Infektionskrankheiten zu hohen Krankenständen in diversen Einrichtungen geführt; seien es Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen oder auch Unternehmen, die dadurch wirtschaftlichen Einbussen ausgesetzt waren.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Herbst- und Winterperioden waren wir als Landesregierung uns bewusst, dass wir übermäßige Belastungen durch Krankenstände in allen Bereichen vermeiden wollten. In meinen Anlagen finden sie dazu auch entsprechende Literatur und Daten, die die Gründe unserer Motivation untermauern.
Überreicht eine Mappe mit Materialien.
In intensiven Gesprächen mit unseren Fachberatern und Expertenkreisen kamen wir zu dem Schluss, dass sich ein solches Risiko durch pragmatische Maßnahmen in einer unserer Ansicht nach zumutbaren Verhältnismäßigkeit eindämmen lässt. Das Ergebnis war unser verabschiedetes Gesetz, welches übrigens durch das integrierte Datum zur Gültigkeit zum heutigen Tage bereits ausser Kraft ist.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Ashfahdi.
Ich hätte eine weitergehende Frage: krank zu werden, gehört zum Leben zu einem gewissen Grade auch dazu. Das heißt nicht, dass Infektionsschutzmaßnahmen per se illegitim sind, im Gegenteil, vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG. Um auf den Punkt zu kommen: Wie schätzen Sie das zum Zeitpunkt der Gesetzgebung / gegenwärtig vorherrschende Risiko durch Covid-19 ein? Was können die Folgen einer Infektion für den durchschnittlichen gesunden Bürger und für Risikogruppen sein? Und wie stellen diese sich im Vergleich zu "gewöhnlichen Krankheiten", die jeder im Leben davonträgt und für die ein Besuch beim Hausarzt o. Ä. ausreicht , dar? Ist das Risiko signifikant höher?
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Hiermit gebe ich meine Kandidatur bekannt.
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Ist anwesend und gratuliert ihrem neuen Kollegen händeschüttelnd.
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Da Herr Möller nicht mehr anwesend zu sein scheint, fährt das Gericht nun fort.
Frau Dr. Samira Yasemin Ashfahdi und Herr Bernd Hacke: Könnten Sie einmal bitte kurz darlegen, welche epidemischen Tatsachen Sie beide dazu veranlasst haben, die Maßnahmen im GVI und das GVI selbst zu befürworten und für ebenjene zu plädieren?
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PRESSEMITTEILUNG
Frau Dr. Simone Langenfeld hat der Präsidentin des Obersten Gerichts, Dr. Viktoria Christ-Mazur, am gestrigen Tage mitgeteilt, vorzeitig aus dem Gericht ausscheiden zu wollen. Begründet hat diese dies mit ihrer Kandidatur als Bundespräsidentin. Dr. Langenfeld ist am 11. Oktober 2022 zur Richterin am Obersten Gericht ernannt worden und war hat an einigen Verfahren bei der Entscheidungsfindung mitgewirkt. Die Präsidentin des Obersten Gerichts, Dr. Christ-Mazur, dankt ihr für die konstruktive Mitarbeit während ihrer Amtszeit. Frau Dr. Langenfeld wird nach der Wahl eines Nachfolgers ihre Entlassungsurkunde durch den Bundespräsidenten ausgehändigt bekommen. Die Nachwahl hat über den Bundesrat zu erfolgen.
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Ich erinnere Herrn Gerald Möller letztmalig. Andernfalls werden wir in der Verhandlung fortfahren und ggf. zu dieser Fragestellung zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren.
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Nun, Herr Möller, wann kann man mit den Ausführungen Ihrerseits rechnen? Gerald Möller
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Vielen Dank. Die Frage nach einem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot wird dann näher beleuchtet werden, wenn wir uns mit der materiellen Vereinbarkeit des Antragsgegenstandes mit dem Grundgesetz auseinandersetzen. Zu Beginn der Verhandlung würde ich gerne das Augenmerk auf die formelle Vereinbarkeit des Antragsgegenstandes mit der Verfassung lenken. Ich bitte Sie, Herr Gerald Möller, nochmal zusammengefasst darzulegen, weswegen Sie der Auffassung sind, dass der Antragsgegenstand verfassungswidrig zu Stande gekommen ist.