Durchaus interessant. Wenn ich nun also, nur um ein Beispiel zu nennen, am 13. Dezember einen Doppelaccount anlege und damit im Forum poste, diesen aber erst am 16. Dezember im Register eintrage, dann wäre das wahrscheinlich durch die Administration sanktionswürdig? Insbesondere, wenn es sich um einen Spieler handelt, der am 13. Dezember gesperrt war?
Das wäre durchaus denkbar und wahrscheinlich, sofern die Administration hierbei nicht ausnahmsweise besonders großzügig ist. Prinzipiell ist die Eintragung dann vorzunehmen, wenn sie laut Gesetz erforderlich wird, sprich, mit Erstellung eines DAs und dem Eintritt in die entsprechende BG.