PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Wenn ich mir den Antrag der Sozialdemokraten zum Lieferkettengesetz und die Anfrage zum Thema Auskunfteien anschaue, dann frag ich mich wo denn die wirtschaftlichen Kompetenzen dieser Partei auf Urlaub sind.

    Spanien, mein Freund, ich bin in Spanien.

    Alex was machst du denn in Spanien 😉

    Was wird der Mann da schon machen?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Naja wofür werden denn solche Scores verwendet? Mir kommt einfach zu kurz, wie wichtig dieses Mittel für Unternehmen ist. Worum geht es denn dabei überhaupt? Es geht darum Ausfallrisiken für Unternehmen abschätzen zu können. Ohne dieses Hilfsmittel reduzieren Sie die Umsätze im b2c Geschäft. Abgesehen davon, dass ja auch die Branche der Auskunfteien direkt selbst einen Beitrag zu unserem Wohlstand leisten. Was kommt als nächstes? Inkassounternehmen werden weiter beschränkt?

    Es wäre eine sehr gute Idee, Inkassounternehmen stärker zu beschränken, weil aktuell haufenweise Legal-Tech-Unternehmen aus dem Boden sprießen und meinen, auf Grundlage einer Inkassolizenz faktisch über die Forderungsbetreibung hinausgehende Rechtsdienstleistungen erbringen zu können. Im Übrigen ist es völlig unangemessen, dass Inkassodienstleister auf Grundlage des RVG abrechnen können.


    Was die Auskunfteien angeht, so lassen Sie Ihrerseits völlig außer Acht, dass diese für den Zugang in zentrale Lebensbereiche mittlerweile unentbehrlich geworden ist. Es werden zum Teil höchstpersönliche Daten ohne Einwilligung verarbeitet. Wie damit umzugehen ist, stellt weniger eine wirtschaftspolitische, denn eine gesellschaftspolitische Frage dar. Faktisch handelt es sich um privat betriebene individuelle Bewertungssysteme, die - überträgt man sie auf andere Bereiche - ein demokratisches Zusammenleben schlechterdings verunmöglichen. Aus diesseitiger Sicht sollten Auskunfteien und andere Anbieter von Scoring-Systemen, insbesondere auch der Staat selbst (!), streng reguliert werden.

  • Lieber Herr Fuhrmann, da müssen wir jetzt viel konkreter werden um das beurteilen. In wie fern müssen denn Inkassounternehmen stärker beschränkt werden? Ich sprach ja auch bewusst von Inkassounternehmen und nicht solchen, welche sich als welche ausgeben.


    Im Übrigen ist es völlig unangemessen, dass Inkassodienstleister auf Grundlage des RVG abrechnen können.

    Wieso?




    Was die Auskunfteien angeht, so lassen Sie Ihrerseits völlig außer Acht, dass diese für den Zugang in zentrale Lebensbereiche mittlerweile unentbehrlich geworden ist. Es werden zum Teil höchstpersönliche Daten ohne Einwilligung verarbeitet. Wie damit umzugehen ist, stellt weniger eine wirtschaftspolitische, denn eine gesellschaftspolitische Frage dar. Faktisch handelt es sich um privat betriebene individuelle Bewertungssysteme, die - überträgt man sie auf andere Bereiche - ein demokratisches Zusammenleben schlechterdings verunmöglichen. Aus diesseitiger Sicht sollten Auskunfteien und andere Anbieter von Scoring-Systemen, insbesondere auch der Staat selbst (!), streng reguliert werden.


    Das ist ja nun etwas an den Haaren herbeigezogen, finden Sie nicht? Die Frage ist ja nun auch immer was wird aus einem Score gemacht? Das liegt ja in letzter Instanz überhaupt nicht bei den Auskunfteien selbst.

    Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass zweifelhafte Bewertungsmethoden im Zweifel nicht zum Nachteil eines betroffenen auf öffentlicher Ebene führen dürfen. Aber diese Gefahr sehe ich auch aktuell, anders als Sie, in keinster Weise.

    Wie stellen Sie sich eine Risikoprüfung in Unternehmen vor ohne aussagekräfte Auskünfte?

  • Ihre Annahme, derartige Unternehmen wie etwa


    https://www.wenigermiete.de/?u…K5fYqgCb9ydhoCt9oQAvD_BwE


    oder


    https://www.flightright.de/?gc…K4t6OpsQ4M4RoCxZ4QAvD_BwE


    müssten sich als Inkassounternehmen "ausgeben", ist irrig. Die angebotenen Leistungen sind - angeblich - zulässige Inkassodienstleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (vgl. BGH Urteil vom 27.11.2019, Az: VII ZR 285/18).


    Letztendlich werden dadurch die anwaltlichen Berufsregeln umgangen. Mit Recht ist es, um nur ein Beispiel zu nennen, Anwälten untersagt, sich Risikokapitalgeber ins Boot zu holen, die selbst nicht Anwälte sind. Anwälte sind Organe der Rechtspflege, die nicht nur dem Interesse des Mandanten, sondern auch in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet sind und damit unabhängig von Drittinteressen arbeiten können müssen.


    Man kann sicherlich darüber diskutieren, inwiefern automatisierte Rechtsdienstleistungen sinnvoll sind und erlaubt werden sollten. Dass man alleine mit den Regelungen zu den Inkassodienstleistungen dem Problembereich Herr werden kann, ist aber freilich falsch. Insofern müssen Inkassounternehmen im Rechtssinne beschränkt werden: Man muss den neuen Formen der Rechtsdienstleistungen einen angemessenen Rahmen geben.


    Wenn Sie meinen, die Rechnungen von Inkassounternehmen i.e.S. seien angemessen, kann ich Ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen. Wenn man für automatisierte Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen, die zumeist sogar dem ersten Schreiben beigefügt werden, nochmal eine 1,5 Gebühr verlangen kann, ist das schlicht und ergreifend legalisierter Wucher. Forderungen verdoppeln sich nicht selten nur durch Nebenforderungen. Von erforderlichen Rechtsverfolgungskosten kann insofern auch keine Rede sein, weil die Inkassodienstleister nicht selten mindestens in gleichem Maße profitieren wie ihre Auftraggeber. Die Betreibung der Forderung steht jedenfalls nicht im Vordergrund. Darüber hinaus dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass zahlreiche Inkassodienstleister häufig mit irgendwelchen unseriösen Abo-Fallen zusammenarbeiten und zumindest billigend in Kauf nehmen, unberechtigte Forderungen zwangsweise durchzusetzen.


    Zu den Auskunfteien: Ich habe zu keinem Zeitpunkt gefordert, man möge Unternehmen wie die Schufa verbieten oder dergleichen. Dennoch gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass mit den zunehmenden Möglichkeiten der Digitalisierung die Infrastruktur geschaffen wird, umfassende Bewertungssysteme zu erstellen, die den Ausschlag geben können über Wohl und Wehe des Betroffenen. Dass die Auskunfteien nicht über die weitere Beurteilung des Scorings entscheiden, ist nicht ausschlaggebend, da sie die diesbezügliche Infrastruktur und Daten vorhalten. Bereits dies muss Anlass genug sein, personenbezogene Bewertungssysteme gleich welcher Art und gleich, ob von privater oder öffentlicher Seite, kritisch zu beäugen und in die Pflicht zu nehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass anderswo, in China, über eine Milliarde Menschen in dieser digitalen Unfreiheit unter einem kommunistischen System leben müssen. Auch gut klingende Vorschläge sind vor diesem Hintergrund erst einmal kritisch zu betrachten und genau zu prüfen. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung verbunden mit dem vermeintlichen Gemeinwohl die größte Bedrohung für unser aller Freiheit ist, wenn man diese Gefahr nicht ernst nimmt.


    Zu den vermeintlich notwendigen Risikoprüfungen: Zunächst handelt es sich nur um einen ganz kleinen Kreis von Geschäften, bei denen eine solche Bonitätsprüfung überhaupt geboten ist. Bei den allermeisten Einkäufen, ist das Risiko eines Totalausfalls verkraftbar oder jedenfalls durch Auswahl einer bestimmten Zahlungsart vermeidbar. Um geschäftliche Auskunfteien wie Bürgel geht es hier ja mitnichten.

  • Frau Sophie Bloomberg,


    darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen, wie Sie zu Hannah Arendts Theorie zum Verhältnis von Politik und Wahrheit stehen?

  • Ich hab mich kurz eingelesen. Grundsätzlich find ich ihre Gedanken gut und klug.

    Mich würde interessieren, wo für Hannah Arendt die Grenze zwischen Tatsachenwahrheiten und Meinungen liegt. Das ist in meinen Augen nämlich der entscheidende Knackpunkt.

    Mein Standpunkt ist: Im Zweifel ist es eine Meinung und keine Tatsache. Das leite ich von dem für mich sehr bedeutsamen Satz ab: „Ich weiß, dass ich nichts weiß.“
    Für mich findet die Meinungsfreiheit nur ihre Grenzen dort, wo andere beleidigt oder verunglimpft werden. Die Meinungsfreiheit findet in meinen Augen nicht ihre Grenzen dort, wo scheinbar unverrückbar Tatsachen bereits feststehen. Selbst abwegige Standpunkte sind im politischen Diskurs absolut zulässig, solange sie eben nicht andere verunglimpft.

    Ich sehe es halt als grundsätzlich kritisch an, wenn die Meinungsfreiheit reguliert werden soll, sei es durch vermeintliche Tatsachen, Fakten etc. Meinungsfreiheit bedeutet in meinen Augen auch herrschende Fakten, Konventionen etc ablehnen zu können, auch wenn es noch so abstrus sein mag. Menschen können von mir aus behaupten, dass es Außerirdische gibt oder dass es Corona nicht gibt. Das ist alles von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Mich würde daher interessieren, inwieweit Hannah Arendt Vorschläge macht, die Gefahren und Probleme, die sie sieht, zu lösen. Kannst du dazu was sagen?

  • sicher?

    Ja, das Ergebnis wurde korrekt festgestellt. Der Landtag beschließt laut Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Es gab bisher keine Geschäftsordnung, die für Geschäftsordnungsbeschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben hätte, denn die GO der letzten Legislaturperiode ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht mehr in Kraft.

  • sicher?

    Ja, das Ergebnis wurde korrekt festgestellt. Der Landtag beschließt laut Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Es gab bisher keine Geschäftsordnung, die für Geschäftsordnungsbeschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben hätte, denn die GO der letzten Legislaturperiode ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht mehr in Kraft.

    Seh ich irgendwie anders

  • sicher?

    Ja, das Ergebnis wurde korrekt festgestellt. Der Landtag beschließt laut Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Es gab bisher keine Geschäftsordnung, die für Geschäftsordnungsbeschlüsse eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben hätte, denn die GO der letzten Legislaturperiode ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips nicht mehr in Kraft.

    Seh ich irgendwie anders

    SCHACHMATT DÜVELSKIRCHEN! SCHACHMATT!

  • weiß jetzt wieder, warum ich hier immer wieder die Lust verliere....haste kein dezidiertes Fachwissen und beziehst dich nur auf Sachen, die in der Simulation vorliegen, dann wird man halt gern von oben herab behandelt...also als Hobby und mit Spaß ist das hier wohl nicht zu machen...

  • weiß jetzt wieder, warum ich hier immer wieder die Lust verliere....haste kein dezidiertes Fachwissen und beziehst dich nur auf Sachen, die in der Simulation vorliegen, dann wird man halt gern von oben herab behandelt...also als Hobby und mit Spaß ist das hier wohl nicht zu machen...

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Ihre Annahme, derartige Unternehmen wie etwa


    https://www.wenigermiete.de/?u…K5fYqgCb9ydhoCt9oQAvD_BwE


    oder


    https://www.flightright.de/?gc…K4t6OpsQ4M4RoCxZ4QAvD_BwE


    müssten sich als Inkassounternehmen "ausgeben", ist irrig. Die angebotenen Leistungen sind - angeblich - zulässige Inkassodienstleistungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (vgl. BGH Urteil vom 27.11.2019, Az: VII ZR 285/18).

    Hmm von solchen Unternehmen habe ich keine Ahnung, da kann ich nichts zu sagen. Ich beziehe mich auf "klassische" Inkassounternehmen.

    Wenn Sie meinen, die Rechnungen von Inkassounternehmen i.e.S. seien angemessen, kann ich Ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen. Wenn man für automatisierte Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen, die zumeist sogar dem ersten Schreiben beigefügt werden, nochmal eine 1,5 Gebühr verlangen kann, ist das schlicht und ergreifend legalisierter Wucher. Forderungen verdoppeln sich nicht selten nur durch Nebenforderungen. Von erforderlichen Rechtsverfolgungskosten kann insofern auch keine Rede sein, weil die Inkassodienstleister nicht selten mindestens in gleichem Maße profitieren wie ihre Auftraggeber. Die Betreibung der Forderung steht jedenfalls nicht im Vordergrund. Darüber hinaus dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass zahlreiche Inkassodienstleister häufig mit irgendwelchen unseriösen Abo-Fallen zusammenarbeiten und zumindest billigend in Kauf nehmen, unberechtigte Forderungen zwangsweise durchzusetzen.

    Die Inkassobranche ist doch gerade deshalb erst kürzlich reguliert worden, bzw. steht dies unmittelbar bevor. Zum letzten Absatz das die Beitreibung der Forderung nicht im Vordergrund stehen würde, bzw. es zu unseriösen Abo-Fallen (?) kommt kann ich nichts sagen. Derlei Erfahrungen habe ich in meinem beruflichen Umfeld noch nie gemacht.


    Es sei angemerkt: Wie überall, gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe. Völlig klar. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass Inkassodienstleister keine böse Menschen sind, oder das dieser Wirtschaftszweig obsolet wäre, denn dieser Eindruck ergibt sich m.E. immer öfter.

    Zu den Auskunfteien: Ich habe zu keinem Zeitpunkt gefordert, man möge Unternehmen wie die Schufa verbieten oder dergleichen. Dennoch gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass mit den zunehmenden Möglichkeiten der Digitalisierung die Infrastruktur geschaffen wird, umfassende Bewertungssysteme zu erstellen, die den Ausschlag geben können über Wohl und Wehe des Betroffenen. Dass die Auskunfteien nicht über die weitere Beurteilung des Scorings entscheiden, ist nicht ausschlaggebend, da sie die diesbezügliche Infrastruktur und Daten vorhalten. Bereits dies muss Anlass genug sein, personenbezogene Bewertungssysteme gleich welcher Art und gleich, ob von privater oder öffentlicher Seite, kritisch zu beäugen und in die Pflicht zu nehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass anderswo, in China, über eine Milliarde Menschen in dieser digitalen Unfreiheit unter einem kommunistischen System leben müssen. Auch gut klingende Vorschläge sind vor diesem Hintergrund erst einmal kritisch zu betrachten und genau zu prüfen. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung verbunden mit dem vermeintlichen Gemeinwohl die größte Bedrohung für unser aller Freiheit ist, wenn man diese Gefahr nicht ernst nimmt.

    Absolut. Kritisch beäugen muss man alles. Vorallem wenn es um das Sammeln von Daten geht. Dennoch sind wir auch gleichzeitig von chinesischen Verhältnissen sehr weit entfernt. Ein Vergleich führt hier deshalb völlig in die Irre in meinen Augen und verkennt die Realität und die Anwendungspraxis.

    Zu den vermeintlich notwendigen Risikoprüfungen: Zunächst handelt es sich nur um einen ganz kleinen Kreis von Geschäften, bei denen eine solche Bonitätsprüfung überhaupt geboten ist. Bei den allermeisten Einkäufen, ist das Risiko eines Totalausfalls verkraftbar oder jedenfalls durch Auswahl einer bestimmten Zahlungsart vermeidbar. Um geschäftliche Auskunfteien wie Bürgel geht es hier ja mitnichten.

    Wie kommen Sie zu der Annahme, dass es nur ein kleiner Kreis von Geschäften sei? Der Onlinehandel boomt und mit Ihm geht auch eine größere Notwendigkeit von Risikoprüfungen einher. Gerade weil in Deutschland eben unsichere Zahlungsmethoden immernoch #1 sind. Und auch Bürgel ist ja keineswegs eine rein geschäftliche Auskunftei, ganz im Gegenteil.

  • weiß jetzt wieder, warum ich hier immer wieder die Lust verliere....haste kein dezidiertes Fachwissen und beziehst dich nur auf Sachen, die in der Simulation vorliegen, dann wird man halt gern von oben herab behandelt...also als Hobby und mit Spaß ist das hier wohl nicht zu machen...

    Es geht doch gar nicht darum, ob man dieses seltene Fachwissen at, wie zB Richard, Müller und Co. Es ging eher darum, dass Richard dir lang und fundiert erklärt hat, wie seine Sicht der Dinge ist und deine Antwort war: "Sehe ich irgendwie anders". Es hält dich doch Niemand auf, deine Argumente darzulegenund eine andere Meinung zu vertreten. Ich fand die Antwort auch einfach lustig, ohne dich von oben herab zu betrachten, weil ich auch im Moment nicht mehr zu dem Thema weiß als du.

  • vTwitter_Kater_Hirsch.PNG?width=1200&height=251


    Das ist billigster Wahlkampf ohne Fakten, dafür mit zu viel Häme. Richtig ist: Die VR China ist ein wichtiger Handelspartner für Deutschland. Deutschlands Wirtschaft profitiert vom Handel mit China. Ich sehe als Wirtschaftsminister keinen Grund, diesen Handel politisch zu bekämpfen - im Gegensatz zum BUW.


    Wir treten gegenüber der VR als Handelspartner auf Augenhöhe auf. Dass irgendjemand ein Interesse daran habe, Deutschland an der Nabelschnur Pekings zu sehen, entspringt dem Reich der Märchen.

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    Das ist billigster Wahlkampf ohne Fakten, dafür mit zu viel Häme. Richtig ist: Die VR China ist ein wichtiger Handelspartner für Deutschland. Deutschlands Wirtschaft profitiert vom Handel mit China. Ich sehe als Wirtschaftsminister keinen Grund, diesen Handel politisch zu bekämpfen - im Gegensatz zum BUW.


    Wir treten gegenüber der VR als Handelspartner auf Augenhöhe auf. Dass irgendjemand ein Interesse daran habe, Deutschland an der Nabelschnur Pekings zu sehen, entspringt dem Reich der Märchen.

    Wer so etwas ernsthaft glaubt, der verleugnet die Realität. Es geht der VR China doch nur darum, die westliche Welt schrittweise an sich zu binden und irgendwann zu dominieren. Wenn wir mit China zu viel an Handel treiben, so wird genau das passieren und in 30 Jahren leben wir alle in einer Diktatur.

    Für alle die es noch nicht begriffen haben: Die Volksrepublik China ist der Feind aller demokratischen Staaten und wir befinden uns in einem neuen Kalten Krieg. Blöderweise kapieren das die wenigsten und sind so naiv wie Sie.

  • Der Aussage stimme ich vollkommen zu.

  • Herr Kater, wenn die meisten naiv sind, warum wurde dann das Außenwirtschaftsgesetz erst im letzten Jahr verschärft?


    Es ist selbstverständlich eine Gradwanderung, wie weit man Handel betreibt, um sich nicht in eine Abhängigkeit zu begeben, und andererseits volkswirtschaftlich vom Handel zu profitieren.


    Es wird auf jeden Fall darauf geachtet, welche wirtschaftlichen Aktivitäten die VR China in Deutschland zu entfalten versucht. Der Bund wird ggf. darauf reagieren. Das, was im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes möglich ist, sollten wir auch nutzen. Ihre Fiktion einer von der VR China in Deutschland erzwungenen Diktatur sehe ich nicht. Wir sind nicht Äthiopien.