fährt mit ihrem Boot und Dr. Simone Langenfeld über Hannover und genießt die Aussicht von oben
Ey. Meines schönes Bundesland Man sollte die Lage net unterschätzen
Hannover und schön in einem Beitrag... Sachen gibt's...
Ey
fährt mit ihrem Boot und Dr. Simone Langenfeld über Hannover und genießt die Aussicht von oben
Ey. Meines schönes Bundesland Man sollte die Lage net unterschätzen
Hannover und schön in einem Beitrag... Sachen gibt's...
Ey
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Ey. Meines schönes Bundesland Man sollte die Lage net unterschätzen
Hannover und schön in einem Beitrag... Sachen gibt's...
Ey
Wie ey?
Ich habe da studiert.
Daher weiß ich, dass das einzig schöne an Hannover die Autobahn- und Zugverbindung nach Hamburg ist.
(Obwohl das Alkoholverbot im Metronom schon ziemlich lame ist)
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Ey. Meines schönes Bundesland Man sollte die Lage net unterschätzen
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Wie ey?
Ich habe da studiert.
Daher weiß ich, dass das einzig schöne an Hannover die Autobahn- und Zugverbindung nach Hamburg ist.
(Obwohl das Alkoholverbot im Metronom schon ziemlich lame ist)
//Unpopular Opinion: nichts toppt Bremen!
tritt ein, sucht sich einen Tisch in einer ruhigen Ecke, bestellt sich einen Kaffee und überlegt wie es mit ihm weitergehen soll...
Kömmt ins Preuss sieht den armen Herrn Haft muttersellenallein am Tische. Er winkt den Kellner und ordert für sich und den guten Mann ein Schnaps.
Er legt ihm diskret ein Buch hin.
"Adam Wade- "Wenn du nicht mehr weiterweist-Räuber geht immer, werde Räuber"
Das dies Werk schon etwas älter,ca von 1790 und Wade nur ein Pseudonym eines ehemaligen Räuberhauptmannes, tut keinen Abrieb.
Erlaucht nehmen am Nachbartische Platz.
Kömmt ins Preuss sieht den armen Herrn Haft muttersellenallein am Tische. Er winkt den Kellner und ordert für sich und den guten Mann ein Schnaps.
Er legt ihm diskret ein Buch hin.
"Adam Wade- "Wenn du nicht mehr weiterweist-Räuber geht immer, werde Räuber"
Das dies Werk schon etwas älter,ca von 1790 und Wade nur ein Pseudonym eines ehemaligen Räuberhauptmannes, tut keinen Abrieb.
Erlaucht nehmen am Nachbartische Platz.
Da kommt man aber in ErnstHafte Schwierigkeiten
Böse Zungen würden jetzt behaupten, zwischen Politiker und Räuberhauptmann sei der Unterschied ohnehin nur marginal.
Alles anzeigenKömmt ins Preuss sieht den armen Herrn Haft muttersellenallein am Tische. Er winkt den Kellner und ordert für sich und den guten Mann ein Schnaps.
Er legt ihm diskret ein Buch hin.
"Adam Wade- "Wenn du nicht mehr weiterweist-Räuber geht immer, werde Räuber"
Das dies Werk schon etwas älter,ca von 1790 und Wade nur ein Pseudonym eines ehemaligen Räuberhauptmannes, tut keinen Abrieb.
Erlaucht nehmen am Nachbartische Platz.
Da kommt man aber in ErnstHafte Schwierigkeiten
Bei dem Humor hackt es aber gewaltig
Informiert einen Saaldiener und ersucht den Bundesminister Fadi von Schöneberg um dessen Erscheinen.
Kann die BuReg ebenfalls die Debatten Verlängerung im BR beantragen? Ich bin erst nach Silvester wieder voll aktiv.
(4) Auf Antrag eines Landes wird die Debatte einmalig um weitere drei Tage verlängert. Der Präsident kann die Debatte eigenmächtig verlängern, wenn die Bundesregierung eine mündliche Frage gemäß § 10 Absatz 1 nicht während laufender Debattenzeit beantwortet hat oder ein gemäß § 23 Absatz 2 herbeizitiertes Mitglied der Bundesregierung nicht während laufender Debattenzeit erschienen ist.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigen*freut sich über den produktiven Tag im Rathaus und bestellt sich ein ASTRA*
Ich befürchte, Sie freuen sich zu früh. Das Tierschutzgesetz bietet für die Bundesländer keine Handhabe, Zootierhaltung ausnahmslos zu verbieten. Ähnliches gilt für Ihren Versuch, die Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten. Das kann schon nicht durch Rechtsverordnung geschehen, weil das Hamburgische Gefahrtiergesetz einen Anspruch auf Genehmigung vorsieht, wenn der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Wir verbieten keine Zootierhaltung, sondern weisen unsere Behörden an keine Genehmigungen zu dieser auszustellen.
Ergo überschreiten wir nicht unsere KompetenzenAber natürlich überschreiten Sie Ihre Kompetenzen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das können Sie nicht mit einer Rechtsverordnung ändern.
Natürlich sehe ich das: Es hat sich nichts geändert; auch in zehn Jahren werde ich Hagenbecks Tierpark besuchen können. Immerhin stellen Sie nunmehr auch offen Ihre Verachtung gegenüber unserer Verfassungsordnung zur Schau.
Kennen Sie eigentlich §28 Abs 2 GG?
In dessen Rahmen können wir sehr wohl die Gesetze des Bundes ablehnen und aussetzen.
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Ich befürchte, Sie freuen sich zu früh. Das Tierschutzgesetz bietet für die Bundesländer keine Handhabe, Zootierhaltung ausnahmslos zu verbieten. Ähnliches gilt für Ihren Versuch, die Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten. Das kann schon nicht durch Rechtsverordnung geschehen, weil das Hamburgische Gefahrtiergesetz einen Anspruch auf Genehmigung vorsieht, wenn der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Wir verbieten keine Zootierhaltung, sondern weisen unsere Behörden an keine Genehmigungen zu dieser auszustellen.
Ergo überschreiten wir nicht unsere KompetenzenAber natürlich überschreiten Sie Ihre Kompetenzen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das können Sie nicht mit einer Rechtsverordnung ändern.
Natürlich sehe ich das: Es hat sich nichts geändert; auch in zehn Jahren werde ich Hagenbecks Tierpark besuchen können. Immerhin stellen Sie nunmehr auch offen Ihre Verachtung gegenüber unserer Verfassungsordnung zur Schau.
Kennen Sie eigentlich §28 Abs 2 GG?
In dessen Rahmen können wir sehr wohl die Gesetze des Bundes ablehnen und aussetzen.
Selbstverständlich kenne ich Art. 28 Abs. 2 GG und im Unterschied zu Ihnen verstehe ich ihn auch. Art. 28 Abs. 2 GG statuiert keine Normverwerfungskompetenz der Gemeinden (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG und v.a. Art. 31 GG), zumal die Rechtsverordnung von der Stadt Hamburg als Bundesland erlassen worden ist.
Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigen*freut sich über den produktiven Tag im Rathaus und bestellt sich ein ASTRA*
Ich befürchte, Sie freuen sich zu früh. Das Tierschutzgesetz bietet für die Bundesländer keine Handhabe, Zootierhaltung ausnahmslos zu verbieten. Ähnliches gilt für Ihren Versuch, die Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten. Das kann schon nicht durch Rechtsverordnung geschehen, weil das Hamburgische Gefahrtiergesetz einen Anspruch auf Genehmigung vorsieht, wenn der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Wir verbieten keine Zootierhaltung, sondern weisen unsere Behörden an keine Genehmigungen zu dieser auszustellen.
Ergo überschreiten wir nicht unsere KompetenzenAber natürlich überschreiten Sie Ihre Kompetenzen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das können Sie nicht mit einer Rechtsverordnung ändern.
Natürlich sehe ich das: Es hat sich nichts geändert; auch in zehn Jahren werde ich Hagenbecks Tierpark besuchen können. Immerhin stellen Sie nunmehr auch offen Ihre Verachtung gegenüber unserer Verfassungsordnung zur Schau.
Kennen Sie eigentlich §28 Abs 2 GG?
In dessen Rahmen können wir sehr wohl die Gesetze des Bundes ablehnen und aussetzen.Selbstverständlich kenne ich Art. 28 Abs. 2 GG und im Unterschied zu Ihnen verstehe ich ihn auch. Art. 28 Abs. 2 GG statuiert keine Normverwerfungskompetenz der Gemeinden (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG und v.a. Art. 31 GG), zumal die Rechtsverordnung von der Stadt Hamburg als Bundesland erlassen worden ist.
Art 4 der Hamburgischen Landesverfassung:
In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.
//Bitte sag, dass das nicht real ist?! Uiuiui, da rumpelt es aber gehörig...
//Bitte sag, dass das nicht real ist?! Uiuiui, da rumpelt es aber gehörig...
// https://www.welt.de/regionales…r-den-Grauen-Woelfen.html
Anscheinend wurde das Denkmal schon ein paar Mal ab- und wieder aufgebaut. Jetzt hat die Reker es endgültig entschieden abzubauen und durch ein generisches Denkmal für Menschenrechte zu ersetzen.
//Bitte sag, dass das nicht real ist?! Uiuiui, da rumpelt es aber gehörig...
// https://www.welt.de/regionales…r-den-Grauen-Woelfen.html
Anscheinend wurde das Denkmal schon ein paar Mal ab- und wieder aufgebaut. Jetzt hat die Reker es endgültig entschieden abzubauen und durch ein generisches Denkmal für Menschenrechte zu ersetzen.
//Das ist einfach nur widerlich. Als jemand, der gbürtig aus Köln kommt schäme ich mich so. Diese Stadt ist schon so lange verloren.
//Bitte sag, dass das nicht real ist?! Uiuiui, da rumpelt es aber gehörig...
// https://www.welt.de/regionales…r-den-Grauen-Woelfen.html
Anscheinend wurde das Denkmal schon ein paar Mal ab- und wieder aufgebaut. Jetzt hat die Reker es endgültig entschieden abzubauen und durch ein generisches Denkmal für Menschenrechte zu ersetzen.
//Das ist einfach nur widerlich. Als jemand, der gbürtig aus Köln kommt schäme ich mich so. Diese Stadt ist schon so lange verloren.
Naja der Stadtrat hat sich für das Denkmal entschieden, aber leider hat das Verwaltungsgericht es gekippt
//Joa, ich muss es so sagen, aber es wundert mich nicht. Traurig aber wahr. Das Problem mit den Grauen Wölfen und türkischem Ultranationalismus hat man irgendwie jahrelang verschlafen oder bewusst ignoriert.
//Bitte sag, dass das nicht real ist?! Uiuiui, da rumpelt es aber gehörig...
// https://www.welt.de/regionales…r-den-Grauen-Woelfen.html
Anscheinend wurde das Denkmal schon ein paar Mal ab- und wieder aufgebaut. Jetzt hat die Reker es endgültig entschieden abzubauen und durch ein generisches Denkmal für Menschenrechte zu ersetzen.
//Das ist einfach nur widerlich. Als jemand, der gbürtig aus Köln kommt schäme ich mich so. Diese Stadt ist schon so lange verloren.
Köln wird quasi von CDU und Grünen regiert, oder?
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Ich befürchte, Sie freuen sich zu früh. Das Tierschutzgesetz bietet für die Bundesländer keine Handhabe, Zootierhaltung ausnahmslos zu verbieten. Ähnliches gilt für Ihren Versuch, die Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten. Das kann schon nicht durch Rechtsverordnung geschehen, weil das Hamburgische Gefahrtiergesetz einen Anspruch auf Genehmigung vorsieht, wenn der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Wir verbieten keine Zootierhaltung, sondern weisen unsere Behörden an keine Genehmigungen zu dieser auszustellen.
Ergo überschreiten wir nicht unsere KompetenzenAber natürlich überschreiten Sie Ihre Kompetenzen. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das können Sie nicht mit einer Rechtsverordnung ändern.
Natürlich sehe ich das: Es hat sich nichts geändert; auch in zehn Jahren werde ich Hagenbecks Tierpark besuchen können. Immerhin stellen Sie nunmehr auch offen Ihre Verachtung gegenüber unserer Verfassungsordnung zur Schau.
Kennen Sie eigentlich §28 Abs 2 GG?
In dessen Rahmen können wir sehr wohl die Gesetze des Bundes ablehnen und aussetzen.Selbstverständlich kenne ich Art. 28 Abs. 2 GG und im Unterschied zu Ihnen verstehe ich ihn auch. Art. 28 Abs. 2 GG statuiert keine Normverwerfungskompetenz der Gemeinden (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG und v.a. Art. 31 GG), zumal die Rechtsverordnung von der Stadt Hamburg als Bundesland erlassen worden ist.
Art 4 der Hamburgischen Landesverfassung:
In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.
Landesrecht kann Bundesrecht nicht einschränken, es bleibt aber dabei, dass Gemeinden Bundesrecht nicht einfach ignorieren können, weil sie der Ansicht sind, die Gesetze beeinträchtigten sie in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Zum ganzen Komplex "Tierhaltung" beispielhaft: VG Ansbach, Beschluss v. 27.02.2019 – AN 4 E 19.00277 - Rdnr. 27 u. 33.
//Joa, ich muss es so sagen, aber es wundert mich nicht. Traurig aber wahr. Das Problem mit den Grauen Wölfen und türkischem Ultranationalismus hat man irgendwie jahrelang verschlafen oder bewusst ignoriert.
// Ich verstehe es auch einfach nicht, wieso man als Zeichen der Toleranz und Multikulturalität jahrelang Islamisten und ausländischen (türkischen) Extremisten hofiert hat bzw. es immer noch tut. (Sieht man ja auch bei der Gaza-Debatte.) Diese Leute stehen deutschen Extremisten in nichts nach.