PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Zitat

    Dr. Carmen Schmidt

    @Bernd Hacke ?

    Nö, nur zufällige Namensähnlichleit, weibei weitläufige Verwandtschaft nicht ausgeschlossen.;)

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Darf man Fragen wo bei diesen Zustimmungsgesetzten die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgt sind?

  • Das stimmt nicht. Der Bund kann jederzeit ohne zusätzlichen Beschluss und ohne separate Zustimmung des Bundesrats oder des Bundestags Telekom- und Post-Aktien veräußern, wie auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehrfach geschehen. Sonst wären diese ohne Beschluss des Bundestags und Bundesrats getätigten Veräußerungen wohl nicht rechtmäßig gewesen. Das Grundgesetz sieht es aber sogar ausdrücklich vor, dass flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen des Postwesens und der Telekommunikation als privatwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Nicht umsonst besitzt der Bund bereits seit längerer Zeit keine direkten Anteile an der Post mehr. Die Bundesanteile wurden schon vor langer Zeit vollständig an die KfW übertragen. Durch das verabschiedete Gesetz wird lediglich ein Zeitplan für die weiteren Verkäufe festgelegt.


    Beim anderen Gesetz war auch das Ursprungsgesetz ein Einspruchsgesetz oder es wurde zumindest so behandelt. Es kann natürlich sein, dass damals ein Fehler gemacht wurde, aber schlimmstenfalls wäre dann jetzt der richtige Zustand wiederhergestellt wenn nun zweimal eine falsche Einschätzung vorgenommen wurde. Da aber auch das Sanktionsmoratorium 2022 im Zuge der Bürgergeld-Einführung als Einspruchsgesetz behandelt wurde, spricht für mich nicht viel dafür, und ich denke, es wurde jeweils die richtige Einordnung vorgenommen.

  • Bestellt sich zwei.

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    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


    8328-rsz-wappenzeichen-nrw-farbig-rgb1-png Minister der Justiz, für Umwelt und Klimaschutz NRW

    Mehr über mich Erfahren sie HIER.

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  • // Dr. Benedikt Grauweiler da scheint jemand dein Double sein zu wollen und kopiert einige tweets, die du hier postest. Die Person versucht gleichzeitig dort (auf Politiksimulation) Christian von Wildungen nachzuspielen, nur als „Otto von Biseck“. Nur mal so am Rande. ^^

    Danke für den Hinweis. Immerhin plagiiert der Nutzer nur gehaltvolle Beiträge eines hier hochgeschätzten Nutzers.

  • //Aus der Sicht von jemandem dessen Tagesgeschäft derzeit vor allem in OÖ stattfindet; was ist denn los?!

  • Soweit ich weiß kennen die Gesetze der Länder oder des Bundes einen solchen expliziten Begriff nicht, oder auf welche rechtliche Handhabe beziehen Sie sich hier?

  • //Oh, das war die Notlage für Finanzen, die ich als Quelle genutzt habe. Sonst finde ich auch leider nichts. Kann NRW im Notfall kein Ausnahmezustand ausrufen um irgendwie z.B. die Polizei zu mobilisieren und Maßnahmen zu ergreifen?

    Franziska Kipping


  • *Um 01:15 gibt es erste Berichte über Angriffe auf den Landtag von Nordrhein-Westfalen. Separatistische Gruppen stürmen das Gebäude. Die Polizei konzentriert sich weiterhin auf die wütende Menge vor der Staatskanzlei. Der Landtag ist noch wenig bewacht.*

    Die Bundespolizei erstürmt 01.20 Uhr den Landtag und befreit unter Waffengewalt, die als Geiseln genommenen Parlamentarierer!

    Das kommunistische Geschmeiss wird festgesetzt und ebenso von Schnellrichtern verurteilt, nur lautet die Anklagen hier schwerer Landfriedenbruch, Geiselnahme und Terrorismus!

    Auch diesmal wurde dem kommunistischem Gesindel gezeigt, wie man sich ihrer erwehrt!

    // Du bist nicht in NRW tätig. Hör also bitte auf, irgendwelche Handlungen mitzuteilen. Lass es die NRW‘ler machen und wir als außenstehende schauen besorgt dorthin. Ich finde so ein Ereignis gerade zu richtig, damit hier etwas leben wieder reinkommt.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Also ich will ja nichts sagen, aber mit so einem Schwachsinn kommt garantiert nicht mehr Leben hier rein, sondern eher nur noch weniger...
    Ich finde es darüber hinaus sehr kritisch, dass hier SImOn eine sozialistische Gruppe simuliert werden soll, von Menschen denen die I:L "zu radikal" ist

  • Also ich will ja nichts sagen, aber mit so einem Schwachsinn kommt garantiert nicht mehr Leben hier rein, sondern eher nur noch weniger...
    Ich finde es darüber hinaus sehr kritisch, dass hier SImOn eine sozialistische Gruppe simuliert werden soll, von Menschen denen die I:L "zu radikal" ist

    Hast Du andere Vorschläge für ein Ereignis?

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • 14% (3 Spieler) für Abschaffung der Landtagswahlen

    //Also zumindest bei dem Punkt haben wir in NRW schon Fortschritte zu verzeichnen... :ugly:ugly:ugly

  • //Oh, das war die Notlage für Finanzen, die ich als Quelle genutzt habe. Sonst finde ich auch leider nichts. Kann NRW im Notfall kein Ausnahmezustand ausrufen um irgendwie z.B. die Polizei zu mobilisieren und Maßnahmen zu ergreifen?

    // Es gibt tatsächlich den Artikel 60 der Landesverfassung. Wenn Präsident + (hier) Vizepräsident feststellen, dass der Landtag sich nicht versammeln kann, kann die Landesregierung "Verordnungen mit Gesetzeskraft" erlassen. Diese Verordnung bedürfen der Zustimmung durch einen besonderen Landtagsausschuss (bei uns nicht existent) bzw. (wenn auch festgestellt wird, dass dieser Ausschuss verhindert ist) der Zustimmung durch Präsident + Vizepräsident des Landtages.


    // Um die Polizei zu mobilisieren sollten aber die Bestimmungen im Polizeigesetz (insbesondere die Generalklauseln) ausreichen, z.B. § 8 PolG ("Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die §§ 9 bis 46 die Befugnisse der Polizei besonders regeln." - Frage wäre also, ob die §§ 9 bis 46 irgendetwas besonderes zu so einem 'Notstandsfall' regeln, mir fällt auf die Schnelle nichts auf)


    // Überdies gibt es selbstverständlich noch die Möglichkeit des Art. 91 Abs. 1 GG: "Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes [=Bundespolizei] anfordern." Wenn das Land die Gefahr nicht bekämpfen kann oder will kann sich die Bundesregierung auch selbst einschalten (siehe Art. 91 Abs. 2 GG), bis hin zum Einsatz der Bundeswehr im Inland (in Art. 87a Abs. 4 GG).

    // Ersteres könnte hier in Betracht kommen, damit die Landesregierung NRW Polizeikräfte anderer Länder / des Bundes anfordern kann. Ob die Gefahr aber schon so schlimm ist, das zu tun, ist selbstverständlich die aktuelle Frage.

  • Also ich will ja nichts sagen, aber mit so einem Schwachsinn kommt garantiert nicht mehr Leben hier rein, sondern eher nur noch weniger...
    Ich finde es darüber hinaus sehr kritisch, dass hier SImOn eine sozialistische Gruppe simuliert werden soll, von Menschen denen die I:L "zu radikal" ist

    Hast Du andere Vorschläge für ein Ereignis?

    Ich wüsste nicht, dass (fiktive) Ereignisse, die von ein paar Wenigen kreiert werden, überhaupt von der Mehrheit der Spielenden gewünscht werden.