Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/122. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 24. Mai 2022 um 19:30 Uhr.
Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Abschaffung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Familie, Generationen und Gleichstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf zur Abschaffung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
A. Problem und Ziel
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 5.11.2019 I 2046 - 1 BvL 7/16 ist der § 31a Abs. 1 Satz 1, 2 u. 3: nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar.
Das Arbeitslosengeld II stellt in unserem Land die finanzielle Grundsicherung. Ein Wegfall dieser Grundsicherung ist, wie im zitterten Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden, unmenschlich und verletzt die Würde unserer Bürgerinnen und Bürger.
Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Folge zu leisten, soll § 31a gestrichen werden, womit § 31b obsolet wird und ebenfalls gestrichen werden kann.
B. Lösung
Streichung § 31a und § 31b SGB II.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt