ANTRÄGE | Anträge an das Landtagspräsidium

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/XX


    A n t r a g

    der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Lukaß Greißberger



    Bildung mehrerer Ständiger Ausschüsse






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    A n l a g e 1

    Bildung mehrerer Ständiger Ausschüsse


    Ich beantrage die Bildung folgender ständigen Ausschüsse:



    1. Ständiger Ausschuss für Verfassung, Recht und Geschäftsordnung,


    2. Ständiger Ausschuss für Finanzen und Staatshaushalt


    3. Ständiger Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Digitalisierung,


    4. Ständiger Ausschuss für Gesundheit,


    5. Ständiger Ausschuss für Umwelt,


    6. Ständiger Ausschuss für Bildung und Kultus,


    die sich, im Sinne der Verfassung, mit den im Namen enthaltenen und verbundenen Themen befassen.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/08


    A n t r a g

    des Ministerpräsidenten


    Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche






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    A n l a g e 1


    Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf sechs festgelegt und wie folgt abgegrenzt:

    1. Staatsministerium des Innern und der Justiz

    2. Staatsministerium der Finanzen und für Wirtschaft

    3. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

    4. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung

    5. Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft

    6. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/10


    A n t r a g

    des Ministerpräsidenten


    Berufung der Staatsministerinnen und Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten






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    A n l a g e 1


    Berufung der Staatsministerinnen und Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten


    I. Berufung der Staatsministerinnen und Staatsminister

    Hiermit werden, gemäß Art. 45 BV, mit Zustimmung des Landtages, berufen:

    1. Frau Franziska Josepha Strauß zur Staatsministerin des Innern und der Justiz

    2. Herr Moritz Rehm zum Staatsminister der Finanzen und für Wirtschaft

    3. Herr Franz Xaver Schwanthaler zum Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales

    4. Herr Ernst Haft zum Staatsminister für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft

    5. Herr Lukas Kratzer zum Staatsminister für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung

    6. Herr William McKenzie zum Staatsminister für Familie, Arbeit und Soziales.


    Der Ministerpräsident behält sich, gemäß Art. 50 BV, den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege selbst vor.


    II. Berufung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten

    Hiermit wird, gemäß Art. 46 BV, mit Zustimmung des Landtages, Herr Lukas Kratzer zum Stellvertreter des Ministerpräsidenten bestimmt.


    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    XIII. Wahlperiode




    Drucksache XIII/009


    Antrag

    der Fraktion der Grünen



    Einberufung einer Aktuellen Stunde


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    es möge bitte eine Aktuelle Stunde, die die künftige Regierungsarbeit der Bayerischen Staatsregierung Böttcher zum Gegenstand hat, eröffnet werden. Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe


    mit kollegialem Gruße


    Dr. Christ MdL

    - Für die Fraktion der Grünen



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    XIII. Wahlperiode




    Drucksache XIII/011


    Anfrage

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ


    Geplante Vorhaben der Staatsregierung


    Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Staatsregierung und die sie tragenden Parteien haben es bislang nicht vermocht, den Landtag und die Öffentlichkeit konkrete inhaltliche Pläne für die Dauer ihrer Regierungszeit vorzulegen. Dies ist insbesondere mit Hinblick auf drängende politische Fragen wie der Energiekrise, dem Ukrainekrieg, der Bildungspolitik oder der Bekämpfung des Klimawandels nicht hinnehmbar. Insoweit sieht sich die Fragestellerin gezwungen, von ihrem verfassungsmäßigem parlamentarischem Fragerecht Gebrauch zu machen, um einschlägige Auskünfte zu erlangen.


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    Die Fragestellerin fragt den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern das Nachfolgende:


    Frage 1: Haben die Regierungsparteien bereits konkrete inhaltliche Verabredungen getroffen?


    Frage 2 (zu 1): Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?


    Frage 3: Gedenkt die Staatsregierung, konkrete Vorhaben, die in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg, der Energiekrise, der Energiekrise oder der Bekämpfung des Klimawandels stehen, umzusetzen?


    Frage 4 (zu 3): Wenn ja, welche (bitte konkret auflisten und knapp erläutern)? Wenn nein, warum nicht?


    Frage 5: Gedenkt die Staatsregierung, weitere konkrete Vorhaben umzusetzen?


    Frage 6 (zu 5): Wenn ja, welche (bitte konkret auflisten und knapp erläutern)? Wenn nein, warum nicht?


    München, den 04. September 2022


    Dr. Irina Christ

    - Fragestellerin -


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    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XIII/012


    A n f r a g e

    der Fraktion der Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst an den bayerischen Ministerpräsidenten



    Extremismus in Bayern


    1. Wie schätzt die bayerische Staatsregierung die Gefahr ein, die von dem Bündnis aus extrem rechten und extrem linken Kräften im Rahmen des angekündigten "heißen Herbsts" droht?

    1.1 Welche Präventionsmaßnahmen ergreift die Staatsregierung in der Vorbereitung auf den "heißen Herbst"?

    1.2 Hat die bayerische Staatsregierung ein Konzept zur Sicherung von für die Demokratie wichtigen Gebäuden erarbeitet, um Szenen wie am 06. Januar 2021 in Washington D. C zu verhindern?


    2. Während des CSDs in Münster wurde ein 25-Jähriger, der versucht hatte, mehrere Frauen vor Beleidigungen und Drohungen zu schützen, von dem Beleidigenden zusammengeschlagen. Der 25-Jähriger erlag ein wenig später seinen Verletzungen. Wie schätzt die bayerische Staatsregierung die Sicherheit von Mitglieder der LGBTQA+-Bewegung in Bayern ein?

    2.1 Welche Maßnahmen ergreift die bayerische Staatsregierung gegen die Gewalt gegen LGBTQA+?

    2.2 Wie beurteilt die bayerische Staatsregierung den Einfluss von Hate-Speech im Netz auf die Gewalt gegen LGBTQA+?



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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/13


    A n t r a g

    des Abgeordneten Kratzer


    Bildung des Ausschusses für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens






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    A n l a g e 1

    Bildung des Ausschusses für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens



    1. Es wird ein temporärer Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens gebildet.
    2. Aufgabe des Ausschusses ist die Erarbeitung eines Berichts über die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens in Bayern. Der Bericht soll die Rahmenbedingungen für einen möglichen Gesetzesentwurf in diesem Bereich behandeln. Er kann auch einen Vorschlag für solch einen Entwurf beinhalten; § 22 Abs. 1 der Geschäftsordnung bleibt unberührt.

    Darüber hinaus kann der Bericht Empfehlungen an die Staatsregierung über die Fassung von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften enthalten, sofern diese nicht durch Gesetz geändert werden sollen. Sofern Änderungen des Bundesrechts notwendig oder hilfreich für die Umsetzung auf Landesebene sind kann er auch Vorschläge über die Änderung von Vorschriften des Bundes enthalten.

    Der Ausschuss soll sich in seinen Arbeiten auf den Zwischenstand des Ausschusses der letzten Wahlperiode stützen; er folgt diesem nach.

    Sofern der Ausschuss seine Arbeit nicht vor Ende der Wahlperiode beenden kann, soll er einen Zwischenstand feststellen.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/14


    G e s e t z e n t w u r f

    der Bayerischen Sozialen Vereinigung und des Abgeordneten Moritz Rehm



    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels


    A) Problem

    Jahr für Jahr konkurriert der stationäre Handel mit dem Online-Handel um Kundschaft. Beflügelt durch geändertes Kaufverhalten, aber auch durch vorübergehende äußere Effekte wie Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie, erzielt der Online-Handel immer neue Rekordumsätze. Insbesondere kleine, lokale Einzelhandelsbetriebe stellt die Konkurrenz aus dem Netz vor große Probleme. Versinnbildlicht wird die Problematik durch einen Teil der Kundschaft, der sich im ansässigen Geschäft kostenlos beraten läßt und anschließend die Ware in einem Onlineshop bestellt. Zum anderen halten Onlineshops durch gänzlich fehlende Ladenschlußzeiten für Bestellungen einen unverhältnismäßigen Wettbewerbsvorteil.


    B) Lösung

    Eine ganzheitliche Lösung kann nur durch eine umfassende Läden-Initiative der Staatsregierung erzielt werden.

    Durch zeitliche Einschränkung der Bestellmöglichkeiten in Onlineshops können bereits jetzt schnell und unbürokratische unverhältnismäßige Wettbewerbsvorteile abgeschwächt werden.


    C) Alternativen

    Keine.


    D) Kosten

    Für den Freistaat entstehen keine unmittelbaren Kosten.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels

    (Starke-Läden-Gesetz - StaLäG)

    vom X X . X X . 2 0 2 2



    Artikel 1

    Begriffsbestimmungen


    (1) Onlineshops sind Webportale, auf denen Personen Waren und Dienstleistungen ansehen können und Verträge über Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien abschließen können.

    (2) Für Webportale, auf denen Personen Medikamente und Arzneimittel ansehen können und Verträge deren Lieferung von Waren abschließen können, ("Online-Apotheken") gelten die gleichen Bestimmungen wie für Onlineshops.

    (3) Die Inanspruchnahme von Waren und Dienstleistungen durch Kunden, deren Nutzung im Rahmen eines Abonnements (einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat) erworben wurden, ist nicht als Feilhalten von Waren und Dienstleistungen nach diesem Gesetz anzusehen.


    Artikel 2

    Pflichten


    (1) Onlineshops gemäß Artikel 1 sind als Verkaufsstellen nach §1 Abs. 1 Punkt 2 LadSchlG anzusehen. Es gelten für sie die entsprechenden Bestimmungen.

    (2) §3 Satz 1 Punkt 2 und §§ 14 und 15 LadSchlG finden für Onlineshops gemäß Artikel 1 keine Anwendung.
    (3) Die Betreibenden der Webseite, auf der sich ein Onlineshop befindet, stellen geeignete elektronische Vorrichtungen bereit, um das Feilhalten von Waren und Dienstleistungen, sowie den Abschluß von Bestellungen, zeitlich zu unterbinden.



    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft.


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/15


    A n t r a g

    des Ministerpräsidenten Julian Böttcher



    Berufung einer Aktuellen Stunde



    Der Ministerpräsident beantragt eine Aktuelle Stunde (Gedenkstunde) aufgrund des Todes von Queen Elizabeth II.


    Mit freundlichen Grüßen

    Julian Böttcher

    (Ministerpräsident)

    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/16


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst



    Unterstützung der Universitäten bei Heiz- und Stromkosten






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    A n l a g e 1

    Unterstützung der Universitäten bei Heiz- und Stromkosten


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    I. Der bayerische Landtag stellt fest,


    1. dass die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen von den steigenden Kosten für Heizung und Strom schwer getroffen sind.


    II. Der bayerische Landtag fordert die bayerische Staatsregierung dazu auf,


    1. dass die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen bei Heiz- und Stromkosten unterstützt werden, damit es zu keinen Schließungen kommt.

    2. dass die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen bei der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten unterstützt werden.

    3. dass die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen dazu verpflichtet werden, Sicherheitskonzepte für Labore und andere Forschungseinrichtungen zu erarbeiten, in den durch Gas- oder Strommangel ein Sicherheitsrisiko droht.

    4. dass an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen keine weiteren "Onlinesemester" zum Zweck der Energieeinsparungen durchgeführt werden.


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/017


    A n t r a g

    der Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten



    Berufung des Staatsministers Nathan Lefèvre


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    Berufung des Staatsministers Nathan Lefèvre



    Hiermit wird gem. Art. 45 BV, mit Zustimmung des Landtages, berufen:



    Herr Nathan Lefèvre zum Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales in der Staatskanzlei


    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.

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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/XX


    B e r i c h t

    des Ausschusses für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens


    Bericht über Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens






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    A n l a g e 1

    Bericht über Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens


    Ich übersende dem Landtag gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens der letzten Wahlperiode den folgenden Bericht über die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens.

    Ich möchte mich ganz herzlich bei dem Präsidium des Landtages, allen voran dessen Präsidentin Dr. Irina Christ, für die Unterstützung und allen Ausschussmitgliedern für ihre Teilnahme danken.

    Bericht.pdf


    Lukas Kratzer

    Vorsitzender des Ausschusses


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/XX


    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Handyverbots


    A) Problem

    Das Handyverbot an bayerischen Schulen ist nicht mehr zeitgemäß. Durch den Schulversuch "Private Handynutzung an Schulen" zeigt sich, dass private Handynutzung mit Schulen vereinbar sind. Nach Ansicht der Staatsregierung ist dies sogar nötig, um die Nähe der Schulen an der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Gerade damit kann auch auf die Herausforderungen des neuen digitalen Zusammenlebens pädagogisch und praktisch eingegangen werden.


    B) Lösung

    Abschaffung des Handyverbots und Ersetzung durch eine Regelung, die die Grundregeln jeder Schule durch Beschluss des Schulforums überträgt.


    C) Alternativen

    Kleinere bzw. größere Öffnung der Handynutzung als vorgesehen


    D) Kosten

    Keine über die laufenden Angelegenheiten hinausgehenden Kosten





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    A n l a g e 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Handyverbots


    vom X X . X X . 2 0 2 2



    Artikel 1

    Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes


    Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 27. August 2021 geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: “1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände dürfen digitale Endgeräte und sonstige digitale Speichermedien von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nach Maßgabe einer vom Schulforum zu beschließenden Nutzungsordnung verwendet werden. 2Ausnahmen können von der Aufsicht führenden Person gestattet werden; die Nutzungsordnung muss die Möglichkeit für die Aufsicht führende Person im Unterricht vorsehen, die Nutzung einzuschränken.3Bei unzulässiger Verwendung kann ein digitales Endgerät oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.”



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/20


    G e s e t z e n t w u r f

    der Staatsregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels




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    A n l a g e 1

    Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes

    vom X X . X X . 2 0 2 2



    Artikel 1

    1. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

    (1) Stille Tage sind

    Aschermittwoch,

    Gründonnerstag,

    Karfreitag,

    Karsamstag,

    Versöhnungstag (Jom Kippur)

    Allerheiligen,

    der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag,

    Totensonntag,

    Buß- und Bettag,

    Heiliger Abend.

    Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

    (2) An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

    (3) Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann aus besonderem Anlaß, der eine Staatstrauer gebietet, weitere Tage durch Verordnung einmalig zu stillen Tagen erklären. 2In die Verordnung können auch die in Absatz 2 Sätze 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen für Karfreitag aufgenommen werden.

    (4) Die Vorschriften des Art. 2 bleiben unberührt.



    2. Artikel 7 Ziffer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefaßt: „am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen durchführt,



    3. Artikel 7 Ziffer 3 Buchstabe c wird wie folgt gefaßt: „am Karfreitag Sportveranstaltungen durchführt oder in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen erbringt,



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/021


    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen und des Abgeordneten Sebastian Fürst



    Stopp für Abschiebungen in den Iran






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    A n l a g e 1

    Stopp für Abschiebungen in den Iran


    Der bayerische Landtag möge beschließen:



    I. Der bayerische Landtag stellt fest,
    1. dass die aktuelle Lage der Menschenrechte im Iran auf Grund der massiven und unverhältnismäßige Niederschlagung von Protesten
    desaströs sind.

    2. dass Menschenrechte für Frauen, Regimekritikerinnen und Regimekritiker im Iran nicht vorgesehen sind.

    3. dass das Engagement der Frauenbewegung und anderer regimekritischer Bewegungen im Iran große Anerkennung verdient.


    II. Der bayerische Landtag fordert die Staatsregierung dazu auf,

    1. einen Abschiebestopp für den Iran zu verhängen.

    2. sich im Bundesrat für einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran einzusetzen.

    3. sich im Bundesrat für tiefgreifende Sanktionen gegen den Iran einzusetzen.


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    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/19


    A n f r a g e

    der berufenen Bürgerin Kaja Sembrant



    Äußerungen des Staatsminister Lefèvre

    Vorbemerkung: Staatsminister Lefèvre bezeichnete Transpersonen auf vTwitter bewusst als ,,entartete Lebensentwürfe'', Kollegen anderer Parteien bezeichnete er abwertend als ,,Subjekte'' und machte sich in absolut herablassender Form über Transpersonen lustig und raubte ihnen ihre Würde aus dem Grundgesetz.


    Ich frage daher den Ministerpräsidenten:


    1. Halten Sie Ihren Staatsminister nach seinen Äußerungen für haltbar?

    1.1 Wenn ja, wie können Sie dann noch weiterhin Ministerpräsident sein?

    1.2 Wenn nein, wieso wurde er noch nicht entlassen?


    2. Ist es der Kurs Ihrer Staatsregierung und Ihrer Partner, Personen die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, zu beleidigen, diskriminieren und ihnen ihre Menschenrechte aus dem Grundgesetz zu rauben?

    2.1 Können Sie es verantworten, gemeinsam mit dem Staatsminister in einer Partei tätig zu sein?

    2.2 Ist es der Wille Ihrer Regierung, gegen Angehörige der LGBTQ+ Community vorzugehen, wie es der Staatsminister fordert?



  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium.


    auch wenn es momentan sicher etwas schwierig ist, während der konstituierenden Phase alles im Überblick zu halten, möchte ich dennoch daran erinnern, dass eine Abstimmung über die Abberufung des Staatsminister Lefèvre aussteht. Ich bitte daher um zügige Einleitung, um diese staatspolitisch wichtige Angelegenheit schnell beilegen zu können.


    Kollegiale Grüße


    Kaja Sembrant

  • Dazu müsste erstmal ein formell gültiger Antrag betreffend meiner Entlassung eingereicht werden. Weder durch den Ministerpräsidenten, noch durch Sie ist dies bisher geschehen.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Ich sprach das Landtagspräsidium an und nicht Sie, Herr Abgeordneter.