Anträge an das Landtagspräsidium

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    K l e i n e A n f r a g e

    des Abgeordneten Richard Solms (FORUM)


    Steigende Zahlen betreffend COVID19



    Ich frage den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Herrn Dr. Dominick Gwinner :


    Seit einigen Wochen verzeichnen wir wieder deutlich ansteigende Infiziertenzahlen betreffenden des SARS-CoV-2 insbesondere in Thüringen. Seitens der Landesregierung gab es bislang keine Kommunikation zu diesem Thema, daher ergeben sich folgende Fragen:



    1. Sehen Sie angesichts der veränderten Infektionslage handlungsbedarf?

    2. In welchen Abständen soll die Infektionslage neu evaluiert werden?

    3. An welchen Kennzahlen orientieren Sie die Maßnahmen zum Infektionsschutz?

    4. An welchen Kennzahlen orientieren Sie die Änderung von Maßnahmen?



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    Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Solms an den Ministerpräsidenten Dr. Dominick Gwinner


    1. Wann gedenkt die Regierung mit dem Regieren zu beginnen?

    2. Stimmt die Regierung der Auffassung zu, dass der momentane Stillstand für Thüringen nicht gut ist?

    3. Warum hat die Regierung bislang noch keinen öffentlichen Auftritt absolviert?

    4. Wann werden dem Parlament weitere Vorlagen zugesandt werden?

    4a. Welchen Themenkreis sollen die Vorlagen betreffen?



    Vielen Dank.


    Richard Solms (MdL)

  • Kleine Anfrage von


    Sahra Baerbock an den Ministerpräsident


    1. Welche Vorhaben wird ihre Regierung bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen?


    2. Welche Erfolge hat Ihre Regierung in dieser Legislaturperiode erreicht?


    3. Inwieweit soll das Vertrauen in die Politik zurückgewonnen werden, wenn dieser Landtag nicht arbeitet?

  • Ich bitte Sie, die dafür vorgesehenen Formvorlagen zu nutzen.

  • A n f r a g e

    Der berufenen Bürgerin Sahra Baerbock




    Fragen an den Ministerpräsident




    1. Welche Vorhaben wird ihre Regierung bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen?

    1.1 Welche Erfolge hat Ihre Regierung in dieser Legislaturperiode erreicht?



    2. Inwieweit soll das Vertrauen in die Politik zurückgewonnen werden, wenn dieser Landtag nicht arbeitet?





  • Antrag

    der berufenen Bürgerin Sahra Baerbock im Thüringer Landtag


    Der Landtag wolle beschließen:


    Aktuelle Stunde zu "Steigende Inzidenzzahlen in Thüringen"


    Baerbock

  • Verehrter Herr Landtagspräsident,


    Ich möchte Sie daran erinnern, die beantragte aktuelle Stunde einzuleiten.


    Vielen Dank

    Baerbock

  • Ich bitte Sie, derlei künftig nicht hier zu klären, sondern zB in der Landtagskantine. "Der Landtag wolle beschließen" ist in diesem Zusammenhang außerdem irreführend. Es reicht eine Aktuelle Stunde mit genanntem Titel zu beantragen. (/so Eine Wartezeit eines Tages ist nebenbei bemekrt auch verkraftbar).

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    Achte Legislaturperiode
    Drs. 08/011



    Gesetzesentwurf


    der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Verbraucherschutz




    Entwurf eines Gesetzes zur Redeuktion von Nitraten im Grundwasser



    A) Problem

    Begründung erfolgt im Antrag.


    B) Lösung

    Begründung erfolgt im Antrag.


    C) Alternativen

    Begründung erfolgt im Antrag


    D) Kosten
    Der Universität Jena werden zu Forschungszwecken 5 Millionen Euro zu Verfügung gestellt. Das Land Thüringen muss mit Reperaturmaßnahmen an Gewässern teilnehmen. Diese Kosten können zum aktuellen Zeitpunkt nicht evaluiert werden, werden aber auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag geschätzt.



    Der Landtag möge beschließen:



    A n l a g e 1


    Entwurf eines zur Reduktion von Nitraten im Grundwasser



    § 1

    Allgemeines


    (1) Für die Sicherstellung der Qualität und Sauberkeit des Grundwassers werden flächendeckende Messungen der Nitratwerte in diesem durchgeführt werden.

    (2) Das Land Thüringen beauftragt die Universität Jena diese Messungen durchzuführen.

    (3) Ausgenommen davon werden Standorte, in denen bereits Messungen vorliegen, die nach dem 01.01.2019 durchgeführt worden sind.



    § 2

    Sanktionierungen, Strafen


    (1) Kann in einer Messung ein höherer Wert als der gesetzlich vorgeschriebene von 50 mg/l festgestellt werden, so sind Maßnahmen durch das Land Thüringen wie in (2) und (3) zu verfolgen.

    (2) Die Faktoren, die einen zu hohen Nitratwert verursachen, müssen erkannt werden


    (3) Ist nach (2) ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein anderes wirtschaftlich Unternehmen, bzw. Privatperson Ursache für das Auftreten des zu hohen Nitratvokommens, muss dieser innerhalb 2 Jahre nach Feststellung Maßnahmen ergreifen, um diesen zu senken.

    (4) Verstößt ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein anderes wirtschaftlich Unternehmen, bzw. Privatperson gegen diese Auflage, so muss der Inhaber oder die Person dem Land Schadensersatz leisten. Die Schadenssumme wird je nach Schwere des Vergehens auf zwischen 1000€ und 1.000.000€ je verganemen Jahr ohne geleisteter Senkung der Nitratwerte unter 50 mg/l festgesetzt.

    (5) Sollte ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht in der Lage sein, oder über mindestens 3 Jahre nach Feststellung keine Maßnahmen ergriffen haben, um die Nitratwerte auf unter 50 mg/l abzusenken, so ist das Land Thüringen verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

    (6) Sollte kein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein anderes wirtschaftlich Unternehmen, bzw. Privatperson für den Schaden verantwortlich sein, so muss das Land Thüringen sofort nach Feststellung Maßnahmen ergreifen, um die Grenzwerte von Nitrat im Grundwasser unter 50 mg/l einzuhalten.



    § 3
    Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.

    Mijat Russ

    Thüringer Staatsministerin für Umwelt, Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • hiermit reiche ich folgenden Antrag ein

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

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    Achte Legislaturperiode
    Drs. 08/014



    Gesetzesentwurf

    der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung, Ricarda Fährmann



    Entwurf eines Gesetzes für die Einrichtung eines Landesprogramms gegen Obdachlosigkeit



    A. Problem

    Obachlosigkeit ist in Thüringen ein ernstzunehmendes Problem. Oft stecken die Betroffenen in einem Teufelskreis: Ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung. Hinzu kommen gesundheitliche Probleme durch das Leben auf der Straße sowie auch Kriminalität und Suchterkrankungen. Für die Betroffenen ist es schwer, der Obdachlosigkeit zu entkommen.


    B. Lösung

    Der Freistaat Thüringen verabschiedet ein Gesetz für ein Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit. Damit soll eine Offensive gegen Obdachlosigkeit gestartet werden. Ziel ist es, die Obdachlosigkeit zu bekämpfen und bestenfalls auszurotten. Dabei wollen wir uns an dem erfolgreichen finnischen "Housing first"-Projekt orientieren. Hierbei werden Obdachlosen als erstes Wohnungen zur Verfügungen gestellt, um den Teufelskreis zu durchbrechen und dann den Betroffenen schrittweise den Weg zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten
    Dem Freistaat Thüringen entstehen Kosten von rund 12 Millionen Euro. Der Betrag kann jederzeit Aufgestockt werden.



    Der Landtag möge beschließen:



    A n l a g e...1


    Gesetz für die Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit
    (Thüringer Obdachlosigkeitbekämpfungsgesetz - ThObbg)



    § 1

    Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit


    (1) Der Freistaat Thüringen richtet ein Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit ein.

    (2) Für die Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit stellt der Freistaat Thüringen zunächst 12 Millionen Euro zur Verfügung.


    § 2

    Prinzipien der Obdachlosigkeitsbekämpfung


    (1) Das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit verfolgt das Ziel der Obdachlosigkeitsbekämpfung mithilfe des Prinzipes "Housing First", bei dem Obdachlosen für ihren Ausweg aus der Obdachlosigkeit als erstes Unterkünfte oder Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

    (2) Die mit Obdachlosen arbeitenden Sozialarbeiter:innen sowie die Hilfsangebote und Hilfseinrichtungen für Obdachlose im Freistaat Thüringen werden angehalten, Obdachlosen, sofern und soweit wie möglich, ohne Bedingungen Unterkünfte oder Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

    (3) Absatz 2 gilt nicht für zeitliche Beschränkungen für die Nutzung der Unterkünfte oder Wohnungen.

    (4) Die mit Obdachlosen arbeitenden Sozialarbeiter:innen sowie die Hilfsangebote und Hilfseinrichtungen für Obdachlose im Freistaat Thüringen werden angehalten, Obdachlose über das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit zu informieren und Sie auf Wunsch bei der Teilnahme an dem Programm zu unterstützen.

    (5) Der Freistaat Thüringen behält sich mit den Zuständigen Kräften vor Ort vor, Obdachlose bei dauerhaften Fehlverhalten, bei dem keine Besserung in Sicht ist, Obdachlose wieder aus dem Landesprogramm zu entlassen.



    § 3

    Gründung einer Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung im Sozialministerium


    (1) Zur Koordination des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit wird eine Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung im Sozialministerium gegründet.

    (2) Für die Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung sind Sachbearbeiter:innen und Sozialarbeiter:innen einzustellen.

    (3) Die Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung koordiniert das Landesprogramm Obdachlosigkeitsbekämpfung.



    § 4

    Vorhalten von Wohnungen der Thüringer Wohnbau


    (1) Für das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit hat die landeseigene Thüringer Wohnbau eine ausreichende Menge von Wohnungen vorzuhalten.

    (2) Für das Vorhalten von Wohnungen durch die Thüringer Wohnbau erhält die Thüringer Wohnbau Zuschüsse von 25% der Miete pro vorgehaltener Wohnung, solange sie unbelegt ist.

    (3) Bei Einzug von Obdachlosen in eine vorgehaltene Wohnung ist die Miete grundsätzlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter zu übernehmen.

    (4) Bei Einzug von Obdachlosen in eine vorgehaltene Wohnung garantiert der Freistaat Thüringen in Fällen des Mietausfalls die Mietzahlungen.



    § 5

    Anmieten von Wohnungen durch den Freistaat


    (1) Für das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit kann der Freistaat private Wohnungen und Wohnungen privater Gesellschaften anmieten.

    (2) Der Freistaat Thüringen garantiert den privaten oder gewerblichen Vermietern die Unversehrtheit Ihrer an Obdachlose vergebenen Wohnungen und haftet für eventuelle Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.



    § 6

    Unterstützung von Kommunen


    (1) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die Projekte gegen Obdachlosigkeit fördern, Zuschüsse.

    (2) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die kommunale Wohnungen oder Wohnungen kommunaler Gesellschaften vorhalten, Zuschüsse in Höhe von 25% der Miete pro Wohnung, solange sie unbelegt ist.

    (3) Die Miete für an Obdachlose vermietete kommunale Wohnung oder Wohnung einer kommunalen Gesellschaft ist grundsätzlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter zu übernehmen.

    (4) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit garantiert der Freistaat Kommunen, die kommunale Wohnungen oder Wohnungen kommunaler Gesellschaften, die Mietzahlungen im Fall des Mietausfalls.

    (5) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die Sozialarbeiter:innen zum Zwecke der Obdachlosenhilfe beschäftigen, Zuschüsse.



    § 7

    Schlussbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 15. November 2021 in Kraft.

    (2) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 15. November 2022 außer Kraft.




    Erfurt, den 06. November 2021

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    Ricarda Fährmann

    Thüringer Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung


    Begründung

    Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


    Erfurt, den 06. November 2021

    1399-unterschrift-ricarda-f%C3%A4hrmann-png

    Ricarda Fährmann

    Thüringer Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung

  • Sehr geehrter Präsident

    Die SPD Fraktion schlägt Jonathan Schmidt als Ministerpräsident vor

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    Neunte Wahlperiode


    Die Freien Thüringer beantragen eine Aktuelle Stunde zur kommenden Impfpflicht.



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    Einmal editiert, zuletzt von Winfried Kretschma ()

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    Neunte Legislaturperiode
    Drs. 08/0XX



    G e s e t z e n t w u r f

    der Fraktion der Freien Thüringer und des Abgeordneten Winfried Kretschma





    Entwurf eines Gesetzes über Infektionsschutzregeln und Eindämmung der Coronapandemie



    A) Problem

    Thüringen ist mitten in der vierten Welle, die Infektionszahlen steigen immer weiter an, die Intensivstationen füllen sich. Wir brauchen ein neues Corona Gesetz.



    B) Lösung

    Die Freien Thüringer haben ein Gesetz verfasst, was Corona Maßnahmen beinhaltet, wo durch die Coronazahlen sinken sollen.



    C) Alternativen

    Keine



    D) Kosten

    Keine



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    Neunte Wahlperiode


    Drucksache: TH009/07

    Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen


    Bestätigung der Staatsminister und Staatsministerinnen




    Ich berufe


    Herrn Jonathan Schmidt Minister für Gesundheit , und Finanzen


    Frau Sarah Baerbock stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin inneres und Justiz und Gleichstellung

    Herrn Jonas Knull Minister für Sport, Bildung und Kultur

    Herrn Yeah Boi als Minister für Bundes und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei

    Herrn Alex Gysi Minister für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Verkehr

    Herrn Mijat Russ Minister für Umwelt und Energie


    Herrn Jürgen Meißner Minister für Arbeit und Soziales



    Hiermit beantrage ich die Bestätigung der Staatsminister und Staatsministerinnen durch den Landtag




    Jonathan Schmidt

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen



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    Neunte Wahlperiode

    Antrag

    des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen


    Drucksache TH 009/08


    Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung



    Ich beantrage hiermit eine Aktuelle Stunde zur Angabe der Regierungserklärung


    Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen Jonathan Schmidt

  • Zur Kenntnis genommen.

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    Neunte Legislaturperiode
    Drs. 009/09



    G e s e t z e n t w u r f

    der Fraktion der Freien Thüringer und des Abgeordneten Winfried Kretschma





    Entwurf eines Gesetzes zur Coronaprämie für medizinisches Personal





    A) Problem

    In der vierten Coronawelle sind Pflegekräfte an ihre Grenzen gekommen oder haben sogar mehr als über ihre Grenzen gearbeitet. Aber sie werden überhaupt nicht wertgeschätzt.



    B) Lösung

    Aufgrund der nicht Wertschätzung und des Pflegemangels möchten wir eine Coronaprämie für alles medizinische Personal in Pflegeheimen, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnliche Berufsgruppen geben.Wir hoffen, dass dadurch die Pflegekräfte sich wertgeschätzt füllen und wieder mehr Freude am Beruf haben.



    C) Alternativen

    Keine.



    D) Kosten

    Für die Auszahlung der Prämien für rund 50.000 Pflegekräfte in Thüringen entstehen dem Land Kosten in Höhe von 15 Millionen Euro.

    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/v…ownload/1533737747379.pdf


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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Coronaprämie für medizinisches Personal

    (THCOPÄ)

    vom 15. 12. 2 0 2 1




    Artikel 1

    Coronaprämie für medizinisches Personal


    (1) Alle Pflegekräfte im Land Thüringen erhalten vom Land am 5. Januar 2022 eine einmalige Coronaprämie in Höhe von 300 Euro erhalten.



    Artikel 2

    Inkrafttreten




    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


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