Anträge an das Landtagspräsidium

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    Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL

    Aktuelle Stunde zum Thema Afghanistan und Migrationsfrage


    Der Landtag wolle beschließen:


    Das Plenum tagt in einer aktuellen Stunde zum Thema Migration und Afghanistan.



    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

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    Anfrage an den Innenminister des Freistaates Thüringen Jan Rütt

    Aufnahme von Afghanen im Freistaat Thüringen



    1. Wie viele Menschen aus Afghanistan erwartet die Staatsregierung in Thüringen?
    2. Haben Sie bereits Vorkehrungen für eine entsprechende Aufnahme getroffen?
    3. Wie hoch ist die finanzielle Belastung für das Land Thüringen?
    4. Welche Kosten kommen dabei auf die Bürgerinnen und Bürger zu?
    5. Wie möchten Sie radikale Taliban oder Mitglieder des ISIS-K an der Einreise hindern?
    6. Werden Sie die Geflüchteten bei der Ankunft registrieren?
    7. Werden Sie Hilfe der Bundeswehr bei der Aufnahme der Menschen befürworten?
    8. Wie werden Sie ein eine steigende Kriminalität durch die Neuankömmlinge verhindern?
    9. Erhalten die Asylsuchenden aus Afghanistan eine Belehrung über unsere Sitten und das Gesellschaftsleben?

    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

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    Siebte Legislaturperiode
    Drs. 07/0XX


    Gesetzesentwurf

    der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung, Ricarda Fährmann



    Entwurf eines Gesetzes für eine landesweite Corona-Prämie für Pflegekräfte



    A) Problem

    Pflegekräfte sind in der Corona-Pandemie bei schlechter Bezahlung, Personalmangel, Überstunden, erforderlicher Flexibiliät und geringer Wertschätzung zusätzlich enormen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie und zusätzlich einem erhöhten Infektionsrisiko mit dem SARS-Cov-2-Virus ausgesetzt.


    B) Lösung
    Das Problem der Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie sowie das Problem des Personalmangels und das Problem der erforderlichen Flexibilität ist durch die Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege deutlich gemindert worden. Mit der Einführung einer Corona-Prämie für Pflegekräfte kann das Problem der schlechten Bezahlung und der geringen Wertschätzung verringert werden. Zudem können die Pflegekräfte mit dieser Prämie für das erhöhte Infektionsrisiko entschädigt werden.


    C) Alternativen
    Keine.


    D) Kosten
    Für die Auszahlung der Prämien für rund 50.000 Pflegekräfte in Thüringen entstehen dem Land einmalig Kosten in Höhe von 12,5 Millionen Euro.
    Quelle:

    http://www.arbeitsagentur.de/v…ownload/1533737747379.pdf


    Der Landtag möge beschließen:



    A n l a g e 1


    Entwurf eines Gesetzes für eine landesweite Corona-Prämie für Pflegekräfte



    § 1

    Landesweite Corona-Prämie für Pflegekräfte


    (1) Alle Pflegekräfte im Land Thüringen erhalten vom Land zum 15. September 2021 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von 250 Euro.



    § 2
    Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.




    Erfurt, den 30. August 2021

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    Ricarda Fährmann
    Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
    Thüringer Staatsministerin Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung




    Erfurt, den 30. August 2021

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    Ricarda Fährmann
    Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
    Thüringer Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung

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    Siebte Legislaturperiode
    Drs. 07/0XX



    Antrag

    der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin, Ricarda Fährmann,

    der SDP-Fraktion im Thüringer Landtag und

    der UPS-Fraktion im Thüringer Landtag



    Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung



    Wir beantragen:



    A n l a g e 1


    Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung


    Das Landtagspräsidiuum möge eine aktuelle Stunde im Thüringer Landtag eröffnen. Zweck ist die Abgabe einer Regierungserklärung vor dem Landtag und die Diskussion darüber.



    Erfurt, den 30. August 2021

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    Ricarda Fährmann
    Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
    Thüringer Staatsministerin Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung



    Erfurt, den 30. August 2021

    1399-unterschrift-ricarda-f%C3%A4hrmann-png

    Ricarda Fährmann
    Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
    Thüringer Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung

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    Anfrage an den Wirtschaftsminister des Freistaates Thüringen Yuri de Che

    Leitlinien Ihrer Wirtschaftspolitik

    1. Stehen Sie hinter dem Wirtschaftssystem der Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
    2. Wie möchten Sie unsere Betriebe im Rahmen der Pandemie unterstützen?
    3. Wollen Sie die Abgaben für Unternehmen im Land Thüringen erhöhen?
    4. Was halten Sie vom System der Sozialistischen Planwirtschaft?
    5. Sind für Sie die Lehren des Karl Marx Leitlinien Ihrer Politik?
    6. Was halten Sie von Enteignungen?
    7. Ist für Sie das Großkapital etwas Übles?
    8. Wie möchten Sie unsere Bürgerinnen und Bürger unterstützen?
    9. Wie hoch ist der Anteil des BIP pro Kopf in Thüringen?
    10. Ist die Wirtschaftsleistung Thüringens für Sie zufriedenstellend?

    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

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    Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL

    Konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Ricarda Fährmann


    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Die bisherige Ministerpräsidentin wird in einem konstruktiven Misstrauensvotum nach §73 der Verfassung des Freistaates Thüringen abgesetzt. Für die bisherige Ministerpräsidenten schlägt die FFD-Fraktion Herrn William McKenzie als Nachfolger vor.


    Inkrafttreten: Sofort


    Begründung: Die Ministerpräsidentin und die Regierung des Landes Thüringen haben durch ständige Abwesenheit und fehlende Arbeitsmoral bewiesen, dass sie derzeit nicht dazu in der Lage sind das Land zu regieren.


    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

  • aktzeptiert der Abgeordnete William McKenzie den Vorschlag?

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Verehrter Herr Präsident,


    ich lehne den Vorschlag ab.

  • Herr Präsident,

    dann Schlage ich vor, an Stelle Herrn Mc Kenzies, Herrn Harald Friedrich Rache zu setzen, der obrige Antrag bleibt davon inhaltlich unberührt!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL

    Aktuelle Stunde zum Thema "Quo vadis Thüringen - Ist die Regierung überlastet?"


    Der Landtag wolle beschließen:


    Das Plenum tagt in einer aktuellen Stunde zum Thema "Quo vadis Thüringen - Ist die Regierung überlastet?".



    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

  • Herr Präsident,

    dann Schlage ich vor, an Stelle Herrn Mc Kenzies, Herrn Harald Friedrich Rache zu setzen, der obrige Antrag bleibt davon inhaltlich unberührt!

    akzeptiert Harald F. Rache den Vorschlag?

    Selbstverständlich, die andauernde Situation darf nicht weiter fortbestehen. Ich kandidiere als Ministerpräsident, denn unser Thüringen hat mehr verdient. Die Politik des Schlafwandelns muss ein Ende finden. Ich möchte ein Ministerpräsident aller Thüringerinnen und Thüringer werden.

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    Kleine Anfrage des Berufenen Bürger Timo Strecher an die Ministerpräsidentin Ricarda Fährmann



    1. Ist Ihrer Meinung nach der Rücktritt Ihrer Regierung nicht schon lange überfällig?
    2. Wieso sind Sie, Ihr Wirtschaftsminister und der Innenminister permanent nicht erreichbar für die Opposition?
    3. Was werden Sie in der verbleibenden Legislaturperiode noch anstreben?
    4. Ist bereits ein weiteres Bündnis mit der linksextremen UPS zum Stillstand der Regierungsarbeit geplant?
    5. Wie urteilen Sie über Ihre dürftige Regierungsarbeit?
    6. Gedenken Sie noch länger die Rechte der Opposition mit ihrem parteiischen Landtagspräsidenten auszuhebeln?


    gez. Timo Strecher

    Berufener Bürger

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    Anfrage an die Umweltministerin des Freistaates Thüringen Jade Erich

    Leitlinien Ihrer Politik

    1. Was haben Sie bisher für unsere Umwelt erreichen können?
    2. Wie möchten Sie unseren bedrohten Thüringer Wald schützen?
    3. Sollen Unternehmen eine zusätzliche Abgabe für den Umweltschutz in TH entrichten?
    4. Werden Sie die Bürgerinnen und Bürger für den Umweltschutz zur Kasse bitten?
    5. Was tun Sie gegen die Verunreinigung unserer Einkaufsstraßen in den Innenstädten?
    6. Was bedeutet für Sie Heimat und Umweltschutz?
    7. Planen Sie an PKW freien Innenstädten?
    8. Ist für Sie der PKW ein Luxusgut?
    9. Befürworten Sie eine sozialistische Revolution in unserem Land?
    10. Wie stehen Sie zu unserer thüringischen Verfassung und zum Grundgesetz?


    gez. Harald F. Rache

    Mitglied des Landtages

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    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Harald F. Rache MdL für die FFD-Fraktion




    Gesetzentwurf

    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen


    Änderung des Thüringer Gesetzes

    zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen


    Das Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen, wird wie folgt geändert:


    1. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:


    "§ 2 a

    Steuerstabilisierungszuweisung 2021


    Thüringer Gemeinden erhalten im Jahr 2021 Steuerstabilisierungszuweisungen in Höhe von 80 Millionen Euro zum Ausgleich der Verluste der kommunalen Steuereinnahmen im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.


    Die Höhe der individuellen Steuerstabilisierungszuweisung entspricht dem gemeindeindividuellen Anteil der gemeindlichen Gesamtsteuereinnahmen des Jahres 2019 an der Summe der gemeindlichen Gesamtsteuereinnahmen aller Gemeinden in 2019 bezogen auf 80 Millionen Euro. Gesamtsteuereinnahmen sind Realsteuern abzüglich Gewerbesteuerumlage, Gemeindeanteile an Einkommens- und Umsatzsteuer sowie sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen. Maßgeblich für die gemeindlichen Gesamtsteuereinnahmen des Jahres 2019 ist die Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik.


    Der Auszahlungsbetrag mindert sich um den nach

    § 4 Abs. 1 Satz 2 festgesetzten Betrag, soweit die Rückzahlung noch nicht erfolgt ist. Nach § 4 Abs. 1 Satz 5 nicht erhobene Beträge werden nicht mindernd nach Satz 1 berücksichtigt."


    2. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


    "(1) Die Festsetzung der Zuweisungen nach §§ 1 bis 2 a erfolgt durch das für den kommunalen Finanzausgleich zuständige Ministerium von Amts wegen. Zuweisungen nach §§ 1 und 2 sollen innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgezahlt werden. Zuweisungen nach § 2 a sollen bis zum 30. Juni 2021 ausgezahlt werden."


    3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:


    Nach Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 eingefügt:


    a) "Eine Rückzahlung entfällt in der Höhe, in der Zuweisungen nach § 2 a festgesetzt werden. Das für den kommunalen Finanzausgleich zuständige Ministerium weist einen verbleibenden zurückzuzahlenden Betrag gesondert aus."


    b) Der bisherige Satz 3 wird Satz 5.



  • Bitte ins Plenum einbringen, Herr Landtagspräsident.

    Dr. Dominick Gwinner

  • Herr Präsident, kommen Sie den Amtspflichten endlich nach! Dr. Dominick Gwinner

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    Siebte Legislaturperiode
    Drs. 07/0XX



    Gesetzesentwurf


    der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Bau, digitale Infrastruktur und Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz




    Entwurf eines Gesetzes für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr



    A) Problem

    Um Klimaziele zu erreichen, muss Deutschland mehr auf den ÖPNV setzen. Doch gerade in den ländlichen Gebieten ist man heutzutage sehr auf das Auto angewiesen. Die Landesregierung möchte mit diesem Projekt mehr Bürgerinnen und Bürger zum Busfahren bewegen und für ein unkompliziertes System sorgen, innerhalb Thüringens von A nach B zu kommen.



    B) Lösung
    Im Land Thüringen wird das erste Projekt in Deutschland für einen kostenlosen ÖPNV realisiert und durch Studien betreut.


    C) Alternativen
    Keine.


    D) Kosten
    Es fallen jährliche Kosten von 80 Millionen Euro an, was den momentanen errechneten Umsatzausfällen des ÖPNVs entsprechen würde. Zusätzlich fallen einmalige Kosten von 31 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 an.



    Der Landtag möge beschließen:



    A n l a g e 1


    Entwurf eines Gesetzes für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr



    § 1

    Allgemeines


    (1) Alle Verbände des öffentlichen Nahverkehrs in Thüringen werden dazu verpflichtet, zum Jahresebeginn dem 01.01. 2022 keine Preise mehr für die Benutzung von Linienverkehr zu erheben und kostenlos anzubieten.

    (2) Dazu zählen alle Verbi9ndungen durch Bus, Bahn, Straßenbahn sowie alle weiteren vergleichbaren Verkehrsmittel des öffentlichen Personen Nahverkehrs.

    (3) Ausgenommen von (1) sind Verbindungen, welche nicht ausschließlich in Thüringen stattinden.

    (4) Die Auswertung des Projekts wird durch die Universität Erfurt betreut. Die Universität wird dazu verpflichtet, zum 01.01.2023 , 01.01.2024 und 01.01.2025 einen ausführlichen Bericht zur Lage des thüringischen ÖPNVs zu erstellen.



    § 2

    finanzielle Unterstützung


    (1) Für den laufenden Betrieb stellt ab dem Jahr 2022 das Land 80 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung, welche entsprechend den bisherigen Einnahmen und den finanziellen Ausfällen der einzelnen Verbunde verteilt werden.

    (2) Für weitere vorbereitende Maßnahmen, sowie den Ausbau der Fahrten und EInstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stellt das Land Thüringen einmalig 30 Millionen Euro zu Verfügung, welche anhand der Fahrgastzahlen der Verbunde ausbezahlt werden.


    (3) Für Studienzwecke werden der Universität Erfurt einmalig eine Millionen Euro zu Verfügung gestellt.



    § 3
    Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt am zum 01.01.2022 in Kraft.




    Erfurt, den 10. September 2021

    Claudius von Weißenfels
    stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen
    Thüringer Staatsminister für Bau, digitale Infrastruktur und Verkehr

    Jade Erich

    Thüringer Staatsministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


  • Sehr geehrtes Präsidium, die Fraktion der sozialdemokratischen Partei bringt folgenden Antrag ein: