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Anfrage an den Innenminister des Freistaates Thüringen Jan Rütt
Aufnahme von Afghanen im Freistaat Thüringen
- Wie viele Menschen aus Afghanistan erwartet die Staatsregierung in Thüringen?
- Haben Sie bereits Vorkehrungen für eine entsprechende Aufnahme getroffen?
- Wie hoch ist die finanzielle Belastung für das Land Thüringen?
- Welche Kosten kommen dabei auf die Bürgerinnen und Bürger zu?
- Wie möchten Sie radikale Taliban oder Mitglieder des ISIS-K an der Einreise hindern?
- Werden Sie die Geflüchteten bei der Ankunft registrieren?
- Werden Sie Hilfe der Bundeswehr bei der Aufnahme der Menschen befürworten?
- Wie werden Sie ein eine steigende Kriminalität durch die Neuankömmlinge verhindern?
- Erhalten die Asylsuchenden aus Afghanistan eine Belehrung über unsere Sitten und das Gesellschaftsleben?
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
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Siebte Legislaturperiode
Drs. 07/0XXGesetzesentwurf
der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung, Ricarda Fährmann
Entwurf eines Gesetzes für eine landesweite Corona-Prämie für Pflegekräfte
A) ProblemPflegekräfte sind in der Corona-Pandemie bei schlechter Bezahlung, Personalmangel, Überstunden, erforderlicher Flexibiliät und geringer Wertschätzung zusätzlich enormen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie und zusätzlich einem erhöhten Infektionsrisiko mit dem SARS-Cov-2-Virus ausgesetzt.
B) Lösung
Das Problem der Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie sowie das Problem des Personalmangels und das Problem der erforderlichen Flexibilität ist durch die Einführung eines landesweiten Personalschlüssels in der Pflege deutlich gemindert worden. Mit der Einführung einer Corona-Prämie für Pflegekräfte kann das Problem der schlechten Bezahlung und der geringen Wertschätzung verringert werden. Zudem können die Pflegekräfte mit dieser Prämie für das erhöhte Infektionsrisiko entschädigt werden.C) Alternativen
Keine.D) Kosten
Für die Auszahlung der Prämien für rund 50.000 Pflegekräfte in Thüringen entstehen dem Land einmalig Kosten in Höhe von 12,5 Millionen Euro. Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/v…ownload/1533737747379.pdf
Der Landtag möge beschließen:
A n l a g e 1
Erfurt, den 30. August 2021
Ricarda Fährmann
Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
Thüringer Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung -
Siebte Legislaturperiode
Drs. 07/0XXAntrag
der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerpräsidentin, Ricarda Fährmann,
der SDP-Fraktion im Thüringer Landtag und
der UPS-Fraktion im Thüringer Landtag
Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung
Wir beantragen:
A n l a g e 1
Erfurt, den 30. August 2021
Ricarda Fährmann
Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen
Thüringer Staatsministerin für Gesundheit, Familien, Generationen und Gleichstellung -
Anfrage an den Wirtschaftsminister des Freistaates Thüringen Yuri de Che
Leitlinien Ihrer Wirtschaftspolitik
- Stehen Sie hinter dem Wirtschaftssystem der Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
- Wie möchten Sie unsere Betriebe im Rahmen der Pandemie unterstützen?
- Wollen Sie die Abgaben für Unternehmen im Land Thüringen erhöhen?
- Was halten Sie vom System der Sozialistischen Planwirtschaft?
- Sind für Sie die Lehren des Karl Marx Leitlinien Ihrer Politik?
- Was halten Sie von Enteignungen?
- Ist für Sie das Großkapital etwas Übles?
- Wie möchten Sie unsere Bürgerinnen und Bürger unterstützen?
- Wie hoch ist der Anteil des BIP pro Kopf in Thüringen?
- Ist die Wirtschaftsleistung Thüringens für Sie zufriedenstellend?
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
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Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL
Konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Ricarda Fährmann
Der Landtag wolle beschließen:
- Die bisherige Ministerpräsidentin wird in einem konstruktiven Misstrauensvotum nach §73 der Verfassung des Freistaates Thüringen abgesetzt. Für die bisherige Ministerpräsidenten schlägt die FFD-Fraktion Herrn William McKenzie als Nachfolger vor.
Inkrafttreten: Sofort
Begründung: Die Ministerpräsidentin und die Regierung des Landes Thüringen haben durch ständige Abwesenheit und fehlende Arbeitsmoral bewiesen, dass sie derzeit nicht dazu in der Lage sind das Land zu regieren.
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
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Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL
Konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Ricarda Fährmann
Der Landtag wolle beschließen:
- Die bisherige Ministerpräsidentin wird in einem konstruktiven Misstrauensvotum nach §73 der Verfassung des Freistaates Thüringen abgesetzt. Für die bisherige Ministerpräsidenten schlägt die FFD-Fraktion Herrn William McKenzie als Nachfolger vor.
Inkrafttreten: Sofort
Begründung: Die Ministerpräsidentin und die Regierung des Landes Thüringen haben durch ständige Abwesenheit und fehlende Arbeitsmoral bewiesen, dass sie derzeit nicht dazu in der Lage sind das Land zu regieren.
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
aktzeptiert der Abgeordnete William McKenzie den Vorschlag?
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Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdL
Konstruktives Misstrauensvotum gegen die Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Ricarda Fährmann
Der Landtag wolle beschließen:
- Die bisherige Ministerpräsidentin wird in einem konstruktiven Misstrauensvotum nach §73 der Verfassung des Freistaates Thüringen abgesetzt. Für die bisherige Ministerpräsidenten schlägt die FFD-Fraktion Herrn William McKenzie als Nachfolger vor.
Inkrafttreten: Sofort
Begründung: Die Ministerpräsidentin und die Regierung des Landes Thüringen haben durch ständige Abwesenheit und fehlende Arbeitsmoral bewiesen, dass sie derzeit nicht dazu in der Lage sind das Land zu regieren.
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
aktzeptiert der Abgeordnete William McKenzie den Vorschlag?
Verehrter Herr Präsident,
ich lehne den Vorschlag ab.
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Herr Präsident,
dann Schlage ich vor, an Stelle Herrn Mc Kenzies, Herrn Harald Friedrich Rache zu setzen, der obrige Antrag bleibt davon inhaltlich unberührt!
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Antrag des Abgeordneten Harald F. Rache MdLAktuelle Stunde zum Thema "Quo vadis Thüringen - Ist die Regierung überlastet?"
Der Landtag wolle beschließen:
Das Plenum tagt in einer aktuellen Stunde zum Thema "Quo vadis Thüringen - Ist die Regierung überlastet?".
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
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Herr Präsident,
dann Schlage ich vor, an Stelle Herrn Mc Kenzies, Herrn Harald Friedrich Rache zu setzen, der obrige Antrag bleibt davon inhaltlich unberührt!
akzeptiert Harald F. Rache den Vorschlag?
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Herr Präsident,
dann Schlage ich vor, an Stelle Herrn Mc Kenzies, Herrn Harald Friedrich Rache zu setzen, der obrige Antrag bleibt davon inhaltlich unberührt!
akzeptiert Harald F. Rache den Vorschlag?
Selbstverständlich, die andauernde Situation darf nicht weiter fortbestehen. Ich kandidiere als Ministerpräsident, denn unser Thüringen hat mehr verdient. Die Politik des Schlafwandelns muss ein Ende finden. Ich möchte ein Ministerpräsident aller Thüringerinnen und Thüringer werden.
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Kleine Anfrage des Berufenen Bürger Timo Strecher an die Ministerpräsidentin Ricarda Fährmann
- Ist Ihrer Meinung nach der Rücktritt Ihrer Regierung nicht schon lange überfällig?
- Wieso sind Sie, Ihr Wirtschaftsminister und der Innenminister permanent nicht erreichbar für die Opposition?
- Was werden Sie in der verbleibenden Legislaturperiode noch anstreben?
- Ist bereits ein weiteres Bündnis mit der linksextremen UPS zum Stillstand der Regierungsarbeit geplant?
- Wie urteilen Sie über Ihre dürftige Regierungsarbeit?
- Gedenken Sie noch länger die Rechte der Opposition mit ihrem parteiischen Landtagspräsidenten auszuhebeln?
gez. Timo Strecher
Berufener Bürger
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Anfrage an die Umweltministerin des Freistaates Thüringen Jade Erich
Leitlinien Ihrer Politik
- Was haben Sie bisher für unsere Umwelt erreichen können?
- Wie möchten Sie unseren bedrohten Thüringer Wald schützen?
- Sollen Unternehmen eine zusätzliche Abgabe für den Umweltschutz in TH entrichten?
- Werden Sie die Bürgerinnen und Bürger für den Umweltschutz zur Kasse bitten?
- Was tun Sie gegen die Verunreinigung unserer Einkaufsstraßen in den Innenstädten?
- Was bedeutet für Sie Heimat und Umweltschutz?
- Planen Sie an PKW freien Innenstädten?
- Ist für Sie der PKW ein Luxusgut?
- Befürworten Sie eine sozialistische Revolution in unserem Land?
- Wie stehen Sie zu unserer thüringischen Verfassung und zum Grundgesetz?
gez. Harald F. Rache
Mitglied des Landtages
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Gesetzentwurf
des Abgeordneten Harald F. Rache MdL für die FFD-Fraktion
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Kleine Anfrage des Berufenen Bürger Timo Strecher an die Ministerpräsidentin Ricarda Fährmann
- Ist Ihrer Meinung nach der Rücktritt Ihrer Regierung nicht schon lange überfällig?
- Wieso sind Sie, Ihr Wirtschaftsminister und der Innenminister permanent nicht erreichbar für die Opposition?
- Was werden Sie in der verbleibenden Legislaturperiode noch anstreben?
- Ist bereits ein weiteres Bündnis mit der linksextremen UPS zum Stillstand der Regierungsarbeit geplant?
- Wie urteilen Sie über Ihre dürftige Regierungsarbeit?
- Gedenken Sie noch länger die Rechte der Opposition mit ihrem parteiischen Landtagspräsidenten auszuhebeln?
gez. Timo Strecher
Berufener Bürger
Bitte ins Plenum einbringen, Herr Landtagspräsident.
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Kleine Anfrage des Berufenen Bürger Timo Strecher an die Ministerpräsidentin Ricarda Fährmann
- Ist Ihrer Meinung nach der Rücktritt Ihrer Regierung nicht schon lange überfällig?
- Wieso sind Sie, Ihr Wirtschaftsminister und der Innenminister permanent nicht erreichbar für die Opposition?
- Was werden Sie in der verbleibenden Legislaturperiode noch anstreben?
- Ist bereits ein weiteres Bündnis mit der linksextremen UPS zum Stillstand der Regierungsarbeit geplant?
- Wie urteilen Sie über Ihre dürftige Regierungsarbeit?
- Gedenken Sie noch länger die Rechte der Opposition mit ihrem parteiischen Landtagspräsidenten auszuhebeln?
gez. Timo Strecher
Berufener Bürger
Herr Präsident, kommen Sie den Amtspflichten endlich nach! Dr. Dominick Gwinner
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Siebte Legislaturperiode
Drs. 07/0XXGesetzesentwurf
der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Bau, digitale Infrastruktur und Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr
A) ProblemUm Klimaziele zu erreichen, muss Deutschland mehr auf den ÖPNV setzen. Doch gerade in den ländlichen Gebieten ist man heutzutage sehr auf das Auto angewiesen. Die Landesregierung möchte mit diesem Projekt mehr Bürgerinnen und Bürger zum Busfahren bewegen und für ein unkompliziertes System sorgen, innerhalb Thüringens von A nach B zu kommen.
B) Lösung
Im Land Thüringen wird das erste Projekt in Deutschland für einen kostenlosen ÖPNV realisiert und durch Studien betreut.C) Alternativen
Keine.D) Kosten
Es fallen jährliche Kosten von 80 Millionen Euro an, was den momentanen errechneten Umsatzausfällen des ÖPNVs entsprechen würde. Zusätzlich fallen einmalige Kosten von 31 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 an.Der Landtag möge beschließen:
A n l a g e 1
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Sechste Wahlperiode
Drucksache: TH008/003
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der SDP und des Abgeordneten Mijat Russ
Entwurf eines Gesetzes zur Beschließung einer neuen Geschäftsordnung
A) Problem
Der Landtag benötigt eine neue Geschäftsordnung.
B) Lösung
Der Landtag beschließt die bisherige Geschäftsordnung erneut.
C) Alternativen
Der Landtag erarbeitet sich eine neuen Geschäftsordnung.
D) Kosten
Entfällt
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Beschließung eiuer neuen Geschäftsordnung
(GO)
vom 04 . 10 . 2 0 2 1
Artikel 1
Allgemeines
(1) Die bisherige Geschäftsordnung (Siehe Artikel 2) wird weiter geführt.
Artikel 2
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Thüringer Landtages für die 7. Wahlperiode
Letzte Änderung:31.07.2021
§1 Mitglieder des Thüringer Landtages
1. Mitglied des Landtages sind alle Personen, die durch eine Landtagswahl in das Parlament gewählt worden sind.
§ 2 Landtagsfraktionen
1. Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Abgeordneten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und/oder Mitglieder derselben Partei sind.
2. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und ihre Mitglieder bei Bildung der Fraktion sind dem Landtagspräsidium schriftlich mitzuteilen.
3. Neue Abgeordnete, die einer bestimmten Partei angehören, gehören automatisch der Fraktion dieser Partei an, sofern eine solche Fraktion besteht und nichts Gegensätzliches geäußert wird. Eine schriftliche Mitteilung an das Präsidium ist nicht notwendig.
§ 3 Landtagspräsidium1. Das Landtagspräsidium besteht aus dem Landtagspräsidenten und seinem Stellvertreter.
2. Das Landtagspräsidium überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung.
3. Im Falle der Abwesenheit oder Vakanz des Landtagspräsidenten übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist.
4. Im Falle eines Rücktrittes, Vakanz, Todes oder Inaktivität eines Postens des Landtagspräsidiums wird für die verbleibende Amtszeit neu gewählt. Von einer Neubesetzung kann abgesehen werden, wenn neue Landtagswahlen in weniger als 7 Tagen vollzogen werden.
5. Die Wahl des Landtagspräsidenten findet gemäß § 12 statt.
6. Mitglieder des Landtagspräsidiums können durch ein konstruktives Misstrauensvotum für die verbleibende Amtszeit vorzeitig ersetzt werden.
§ 4 Ordnung im Landtag
1. Die zur Rede Berechtigten verpflichten sich zu einem angemessenen Verhalten. Beleidigungen, Ausgrenzung oder Verunglimpfungen des Landtages sind untersagt.
2. Weiterhin verpflichten sich alle zur Rede Berechtigten zu sachlich passenden Beiträgen in den offenen Debatten. Der Präsident kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen.
3. Das Landtagspräsidium hat das Hausrecht im Landtag.
4. Das Landtagspräsidium kann Abgeordnete, Regierungsmitglieder, sowie alle weiteren Personen die sich im Landtag befinden zur Ordnung rufen, wenn diese sich nicht angemessen verhalten.
5. Sitzungsleitende Maßnahmen des Präsidiums sind nicht zu kommentieren. Ein Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden.
6. Nach 3 Ordnungsrufen kann der Präsident dem Redner das Wort für die laufende Debatte oder maximal bis zu 4 Tagen zu entziehen!
§ 5 Anträge
1. Jedes Mitglied des Landtages hat das Recht, einen Antrag im dafür vorgesehenen Bereich zu stellen.
2. Das Landtagspräsidium kann Empfehlungen zum Aufbau und Layout des Antrages erstellen. Es ist ermächtigt, Anträge in der Gestaltung zu verändern, um eine Einheitlichkeit herzustellen, wenn dabei der ursprüngliche Wortlaut des Antragsinhalts nicht verletzt wird.
3. Eine Veränderung des Antrages während der Debatte ist nach Zustimmung des Antragstellers erlaubt, wenn die Debattenfrist noch nicht überschritten ist. Sie muss dem Landtagspräsidium angezeigt werden.
§ 6 Gegenanträge
1. Für die Stellung eines Gegenantrags findet §5 entsprechende Anwendung.
2. Gegenanträge können in der Debatte des ursprünglichen Antrages debattiert werden. Eine Verlängerung der Debatte ist nicht notwendig.
3. Das Landtagspräsidium kann die Abstimmung verzögern, um eine gleichzeitige Abstimmung zu ermöglichen.
4. Sollten Antrag-, sowie Gegenantrag angenommen werden, so muss die Abstimmung so oft wiederholt werden, bis mindestens einer der beiden Anträge abgelehnt wurde.
§ 7 Änderungsanträge
1. Änderungsanträge werden durch den ursprünglichen Antragssteller beantragt.
2. Auf Antrag von mindestens einem Mitglied des Landtages kann der ursprüngliche Antrag als Gegenantrag gestellt werden.
§ 8 Bearbeitung von Anträgen durch das Landtagspräsidium
1. Nach Antragstellung ist das Landtagspräsidium verpflichtet, jeden Antrag zu bearbeiten.
2. Nach Antragstellung hat das Landtagspräsidium zu prüfen, ob der Antrag in den Kompetenzbereich des Landtags fällt. Trifft dies nicht zu, ist der Antrag abzuweisen.
3. Das Landtagspräsidium hat zu prüfen, ob der Antrag mit der Landesverfassung zu vereinbaren ist. Trifft dies nicht zu, ist der Antrag abzuweisen. Die Abgeordneten können gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Stimmt eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu, muss der Antrag dennoch debattiert werden.
4. Nach Abschluss der Debatte hat das Landtagspräsidium die Abstimmung einzuleiten.
§ 9 Debatten
1. Debatten dauern 3 Tage.
2. Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf sechs Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.
3. Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:
a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,
b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und
c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.
§ 10 Kandidaturen
1. Die Kandidaturenphase zur Wahl eines Amtes dauert 3 Tage.
2. Kandidaturen nach Ablauf der in § 10 Absatz 1. genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden.
3. Zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen, welche durch die vorgeschlagenen Kandidaten bestätigt werden müssen.
4. Findet sich innerhalb der in § 10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch um 2 weitere Tage verlängert.
5. Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten kann die Kandidaturphase unter den in § 10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für die Wählen des Ministerpräsidialamts.
§ 11 Abstimmungen1. Abstimmungen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht, beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.
2. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
3. Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.
4. Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.
5. Sollten Unbefugte bei einer Abstimmung teilgenommen haben, so muss die Stimme dieser unbefugten Person aus dem Ergebnis abgezogen werden.
§ 12 Wahlen
1. Wahlen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.
2. Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.
3. Alle Wahlen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen.
4. Sollten Unbefugte bei einer Wahl teilgenommen haben, so muss die Stimme dieser unbefugten Person aus dem Ergebnis abgezogen werden.
§ 13 Anfragen
1. Jedes Mitglied des Landtages hat das Recht, eine Anfrage im dafür vorgesehenen Bereich zu stellen.
2. Anfragen richten sich an ein oder mehrere Mitglieder der Landesregierung.
3. Der Befragte ist verpflichtet, die Anfragen zu beantworten. Für die Beantwortung hat die Regierung 3 Tage Zeit. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Fragesteller und Befragtem ist die Beantwortungsfrist auf 6 Tage ausdehnbar. Nachfragen, die innerhalb der zeitlichen Frist gestellt werden, sind erlaubt, jedoch durch das Landtagspräsidium begrenzbar.
4. Das Landtagspräsidium muss den Befragten auf unbeantwortete Anfragen aufmerksam machen.
5. Wird eine Anfrage nicht innerhalb der Frist beantwortet, so hat das Landtagspräsidium dieses Fehlverhalten öffentlich zu rügen.
§ 14 Ausschüsse1. Der Landtag hat nach seiner Konstituierung einen ständigen Ausschuss für Finanzen und einen ständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu bilden.
2. Jeder Abgeordnete des Landtages hat das Recht, die Bildung eines weiteren oder mehrerer weiterer Ausschüsse im dafür vorgesehenen Bereich zu beantragen. Der Antrag muss das Ziel des Ausschusses beinhalten.
3. Das Landtagspräsidium ist verpflichtet, den Ausschuss einzurichten, wenn neben dem Antragsteller innerhalb einer dreitägigen Frist mindestens zwei weitere Abgeordnete oder mitwirkende Bürger ihre Unterstützung erklären.
4. Einem Ausschuss gehören alle Abgeordneten des Landtages und mitwirkenden Bürger an, die ihre Teilnahme im Ausschuss schriftlich bekanntgeben.
5. Das Landtagspräsidium leitet die namentliche Wahl eines Ausschussvorsitzenden. Wahlberechtigt sind die zum Zeitpunkt des Wahlbeginns am Ausschuss teilnehmenden Abgeordneten. Sobald der Vorsitzende gewählt ist, nimmt der Ausschuss seine Arbeit auf.
6. Sofern ein Ausschuss nicht im Antrag nach Absatz 1 als ständiger Ausschuss deklariert ist, wird er aufgelöst, wenn er seine Aufgaben vollständig erfüllt hat oder seit sieben Tagen keine inhaltliche Wortmeldung erfolgt ist.
7.Alle mitwirkenden Bürger in Ausschüssen haben kein Wahlrecht. Sie können aber als Ausschussvorsitzende kandidieren.
§ 15 Aktuelle Stunden
1. Aktuelle Stunde werden auf Antrag gemäß § 5 der Geschäftsordnung einberufen.
2. Das Landtagspräsidium ist verpflichtet, eine aktuelle Stunde einzurichten, wenn keine zwingenden Gründe gegen eine Einrichtung sprechen. Letztere zu beurteilen unterliegt dem Landtagspräsidium. Im Falle einer Abweisung muss das Landtagspräsidium eine Begründung vorlegen.
3. Aktuelle Stunden dauern 3 Tage.
4. Auf Antrag von mindestens einem Mitglied des Landtages kann eine Aktuelle Stunde um maximal 72 Stunden verlängert werden.
5. Sollten nicht alle Fragen des Plenums innerhalb der maximalen Zeit beantwortet worden sein, so kann das Landtagspräsidium die Aktuelle Stunde eigenmächtig verlängern. Andernfalls muss ein Antrag gemäß § 5 zu einer anderen Aktuellen Stunde gestellt werden.
§ 16 Mitgliederzählungen
1. Eine Mitgliederzählung erfolgt auf Antrag von mindestens einem Mitglied des Landtags.
2. Die Mitglieder des Landtages haben sich bei Mitgliederzählungen mit Namen und Fraktionszugehörigkeit zu melden.
3. Zwischen zwei Mitgliederzählungen müssen mindestens 14 Tage vergehen.
4. Das Landtagspräsidium eröffnet einen Thread mit der Auflistung der aktuellen Mitglieder des Landtages und entsprechender Grafik. Es garantiert ebenfalls die Aktualität der Liste und Grafik.
§ 17 Abweichungen von der Geschäftsordnung
1. Der Landtag kann in einem Einzelfall von der Einhaltung der Regeln der Geschäftsordnung absehen, wenn mindestens 4 Mitglieder des Landtages oder zwei Fraktionen dies Beantragen und der Landtag die Abweichung mit 2/3-Mehrheit beschließt.
2. Die Abstimmung ist ohne vorherige Aussprache für 24 Stunden zu eröffnen.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Die Geschäftsordnung tritt nach ihrem Beschluss in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit zu dem Tag, an dem eine andere Geschäftsordnung verabschiedet wird.
2. Eine Geschäftsordnung wird mit 2/3 Mehrheit beschlossen und geändert.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Achte Legislaturperiode
Drs. 08/0XXGesetzesentwurf
der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Bau, digitale Infrastruktur und Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr
A) ProblemUm Klimaziele zu erreichen, muss Deutschland mehr auf den ÖPNV setzen. Doch gerade in den ländlichen Gebieten ist man heutzutage sehr auf das Auto angewiesen. Die Landesregierung möchte mit diesem Projekt mehr Bürgerinnen und Bürger zum Busfahren bewegen und für ein unkompliziertes System sorgen, innerhalb Thüringens von A nach B zu kommen.
B) Lösung
Im Land Thüringen wird das erste Projekt in Deutschland für einen kostenlosen ÖPNV realisiert und durch Studien betreut.C) Alternativen
Keine.D) Kosten
Es fallen jährliche Kosten von 80 Millionen Euro an, was den momentanen errechneten Umsatzausfällen des ÖPNVs entsprechen würde. Zusätzlich fallen einmalige Kosten von 31 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 an.Der Landtag möge beschließen:
A n l a g e 1
Sehr geehrtes Präsidium, die Fraktion der sozialdemokratischen Partei bringt folgenden Antrag ein: