(BMELV) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • Hat sich der Minister auch an das EU-Vergaberecht von öffentlichen Aufträgen gehalten und das Projekt europaweit ausgeschrieben? Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Minister sich am deutschen Steuerzahler bereichern will und im vollen Bewusstsein die ihm nahestehende "Deutsche Aufbaugesellschaft" beauftragt hat. Zumindest besteht hier in offensichtlicher Weise ein Interessenkonflikt zwischen dem Minister in seinem Amt und seiner weisungsgebenden Funktion in der DAG.

    Handelt es sich denn überhaupt um ein Vorhaben der öffentlichen Hand?

    Nein, handelt es sich nicht, nur das Endprodukt gent in öffentliche Hand über!

    Sie bauen also als Privatperson in Eigenregie ein Saatgutlager, setzen als Bundesminister den ersten Spatenstich und nach Fertigstellung verkaufen Sie das Lager gewinnbringend an den Bund. Ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Der Bundestag sollte einen Untersuchungsausschuss einrichten dazu und Licht in die Sache bringen.

  • Hat sich der Minister auch an das EU-Vergaberecht von öffentlichen Aufträgen gehalten und das Projekt europaweit ausgeschrieben? Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Minister sich am deutschen Steuerzahler bereichern will und im vollen Bewusstsein die ihm nahestehende "Deutsche Aufbaugesellschaft" beauftragt hat. Zumindest besteht hier in offensichtlicher Weise ein Interessenkonflikt zwischen dem Minister in seinem Amt und seiner weisungsgebenden Funktion in der DAG.

    Handelt es sich denn überhaupt um ein Vorhaben der öffentlichen Hand?

    Nein, handelt es sich nicht, nur das Endprodukt gent in öffentliche Hand über!

    Sie bauen also als Privatperson in Eigenregie ein Saatgutlager, setzen als Bundesminister den ersten Spatenstich und nach Fertigstellung verkaufen Sie das Lager gewinnbringend an den Bund. Ob da alles mit rechten Dingen zugeht? Der Bundestag sollte einen Untersuchungsausschuss einrichten dazu und Licht in die Sache bringen.

    Das sehe ich völlig anders. Dass Reichsgraf von Wildungen als aufrechter Patriot dem Beginn eines bedeutsamen, privaten Projekts zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit des deutschen Volkes beiwohnt, ist für den Minister sicherlich eine Ehrensache. Dass dieses Projekt den Regel des europäischen Vergaberechts unterliegen sollte, scheint mir eher abwegig zu sein.

  • Foyer


    Seine Erlaucht bestellen die Mitarbeiter uns Foyer. Er hob die Hand und gebot Ruhe.


    "Meine Damen und Herren,

    gern hätten Wir Ihnen die Weihnachtsruhe gegönnt, eine besinnliche Vorweihnachtszeit, so wie sie unter uns anständigen bürgerlichen Menschen üblich ist. Jedoch leider gibt die linke Schweinebande keine Ruhe und will sogar mir mit einen Untersuchungsausschuss kommen.

    Wir haben nicht zu verbergen, jedoch müssen Wir Ihnen allen eine "Maulkorb " verpassen, dies geschieht rein zu Ihren Schutz, denn wie Sie wissen, die linke Schweinebande in ihrer Niedertracht, deren Hass auf unser Land und alles Bürgerliche, schreckt vor nichts zurück!

    Daher wird niemand von Ihnen angefangen vom Ministerialdirektor bis runter zum Pförtner aussagen, wer dagegen verstöss verliert alles!

    Ob Wir Uns dem Ausschuss stellen , Wissen Wir bis dato , noch nicht!

    Trotz jener unschönen Sachen wünschen Wir ihnen noch eine besinnliche Vorweihnacht und erinnere Sie an unsre Weihnachtsfeier für alle Mitarbeiter dieses Hauses!

    Genug geredet und nun wieder zackig an die Arbeit."


    Mit einer gnädigen Handbewegung wurden die Mitarbeiter entlassen, Erlaucht begeben sich in sein Büro.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Was ein Verhalten von einem Bundesminister. Die Bundeskanzlerin sollte Sie sofort entlassen

    Franziska Kipping


  • Ich würde den Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dringend raten diese Anordnung nicht weiter zu befolgen und ihrer gesetzlichen Aussagepflicht nachzukommen, sollten Sie vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen müssen.


    Ich hoffe sehr, dass die Bundeskanzlerin diesbezüglich schnellstmöglich Stellung beziehen wird und den Bundesminister über die geltende Rechtslage aufklärt.

    Gundula Umbritsch

    Regierungsdirektorin

    Berufene Bürgerin im Bayerischen Landtag


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  • Das dürfte wohl genügen?

    § 48 Abs. 1 StPO

    § 52 StPO

    § 53 StPO

    § 55 StPO

    § 8 Abs. 1 BAT

    § 203 StGB

    Jeder kann sich als Privatperson daheim äußern. Wer jedoch den Hut des Beamten aufhat, von dem erwarte ich eine loyale Haltung!

    Wir geruhen nur in Erinnerung zu rufen, was es gibt. Viele haben sicherlich die Dienstanweisung von 1990 vergessen, in der besagtes bereits steht.

    Es geht um die Treupflicht von Beamten gegenüber ihren Dienstherrn!

    Selbst im Verglich mit der Wirtschaft ist das Vorgehen nichts Ungewöhnliches!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Tatsächlich genügt es nicht mir mehr oder weniger relevante Rechtsnormen um die Ohren zu ballern, zumal der von Ihnen zitierte Bundesangestelltentarifvertrag spätestens seit 2010 bundesweit keine Anwendung mehr findet. Ich beziehe mich vielmehr auf § 37 Abs 4 des Beamtenstatusgesetzes, der dürfte Ihnen ja sicherlich geläufig sein, so wie Sie hier mit Rechtsnormen um sich werfen?


    Also bitte, ich wiederhole mich, inwieweit versagen Sie hier rechtmäßig eine Aussagegenehmigung für die Beschäftigten Ihres Ministeriums? Welcher erhebliche Nachteil wird denn dem Wohle des Bundes oder der Länder bereitet, sollten die Beschäftigten im Untersuchungsausschuss über ein Saatgutlager aussagen? Oder versuchen Sie vielleicht doch einfach nur sich selber vor einer öffentlichen Bloßstellung zu retten?

    Gundula Umbritsch

    Regierungsdirektorin

    Berufene Bürgerin im Bayerischen Landtag


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  • Aua.


    § 48 Abs. 1 StPO: (1) Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.

    Also können Sie ihren Mitarbeitern so viele Maulkörbe anordnen wie Sie wollen. Es bleibt Rechtswidirg.

    § 52 StPO:

    (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

    (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

    1.der Verlobte des Beschuldigten;
    2.der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
    2a.der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
    3.wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

    Was bedeutet, wenn Sie nicht nur ihre gesamte Sippschaft (Sweet Home Alabama) im Ministerium angestellt haben, ist das vollkommen egal. Btw. wäre das dann auch mal nen Grund wegen Vetternwirtschaft im Ministerium zu gucken.
    § 53 StPO:

    Machen wir es kurz - Trifft nicht zu.

    §8 Abs. 1 BAT:

    (1) Der Angestellte hat sich so zu verhalten, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird. Er muß sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

    Jop, also hat er Auszusagen.

    § 203 StGB:

    Verletzung von Privatgeheimnissen

    Lul

  • Das Beamtenstatusgesetz gilt nur für Landes- oder Gemeindebeamte, findet in der streitgegenständlichen Konstellation mithin keine Anwendung. Einschlägig ist § 23 Abs. 2 1. Hs. PUAG.

  • Im übrigen schwören Staatsbeamte nicht Ihnen die Treue, sondern der Bundesrepublik und dem Grundgesetz.

  • Wie demokratiefeindlich sich die Bundesreigeurng hier in Person des Landwirtschatfsministers äußerst ist erschreckend. Ich erwarte Konsequenzen vom Vizekanzler Lando Miller. Immerhin ist es sein Parteifreund der hier Abgeordnete des Deutschen Bundestags als "linke Schweine" bezeichnet. Ebenfalls ist eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin unvermeidlich. Es darf niemals der Eindruck entstehen, eine deutsche Regierung, oder Teile davon, würden andere Demokraten mundtot machen wollen.

  • Naja, Führerkult und so. Findet des Fantasieadel mit Sicherheit auch ganz klasse...

  • Mea culpa, das ist ein peinlicher Fehltritt meinerseits. Danke für den Hinweis.

    Ich hoffe der Bundesminister nimmt dies auch zur Kenntnis und handelt entsprechend.

    Gundula Umbritsch

    Regierungsdirektorin

    Berufene Bürgerin im Bayerischen Landtag


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  • Dankt dem Hern Stoltenberg sehr freundlich, verabschiedet sich von den Mitarbeiten des Hauses und geht hocherhoben Hauptes.


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    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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