Pressemitteilung von Tatjana Ivanova zum Austritt der SDP

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    Meine Damen und Herren,


    ich stehe heute vor Ihnen, um Ihnen meine Entscheidung mitzuteilen, die Sozialdemokratische Partei zu verlassen. Diese Entscheidung fiel mir nicht leicht, aber nach reiflicher Überlegung und intensiven Diskussionen habe ich mich dazu entschlossen, meinen Weg fernab der Partei fortzusetzen. Die Sozialdemokratische Partei hat zweifellos wichtige Fortschritte erzielt und zahlreiche soziale Errungenschaften vorangetrieben. Dennoch habe ich das Gefühl, dass wir uns in eine Richtung bewegen, die nicht mehr mit meinen eigenen Werten und Vorstellungen übereinstimmt. Ich habe mich vermehrt von der politischen Ausrichtung der Partei entfremdet und sehe andere Wege, um meine Überzeugungen und Ziele zu verwirklichen.


    Mein Projekt werde ich nächste Woche der Öffentlichkeit vorstellen.


    Nach reiflicher Überlegung und intensiven Gesprächen habe ich mich dazu entschlossen, mein Bundestagsmandat doch zu behalten und zukünftig als fraktionsloses Mitglied im Bundestag zu agieren.

    Diese Entscheidung ist nicht leichtfertig getroffen worden, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung verschiedener Faktoren. Als gewählter Volksvertreter habe ich stets das Wohl meiner Wählerinnen und Wähler im Fokus und bin mir meiner Verantwortung gegenüber der Demokratie bewusst.

    Der Gang in die Fraktionslosigkeit ermöglicht es mir, unabhängig von festgelegten Parteilinien und -zwängen zu handeln. Es eröffnet mir die Freiheit, mein Gewissen noch stärker sprechen zu lassen und politische Entscheidungen basierend auf fundierten Argumenten zu treffen. Dies bedeutet, dass ich künftig nicht mehr an eine bestimmte Partei gebunden bin, sondern meine Stimme und meine Meinung nach eigenem Ermessen einbringen kann.



    Danke an alle Weggefährten. Wie zum Beispiel Samira und Lando.

    Vielen Dank

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Werte Frau Ivanova,

    Valentin Kienzle vom Neckar-Donau-Anzeiger hier,


    erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Schritt,


    nun zu den Fragen:

    Werden Sie sich in näherer Zukunft einer der etablierten Parteien anschließen?

    Nachdem die Ihnen nahenstehende Frau Dr. Ashfahdi ebenfalls die SDP verlassen hat, planen Sie gemeinsam eine neue Partei zu gründen?

  • Sehr geehrter Herr Kienzle,


    1. Ich werde in der nächsten Woche genauer nochmal auf einer Pressekonferenz darauf eingehen. Ich bitte Sie da noch etwas Geduld zu haben.

    2.Weder Samira noch ich planen aktuell eine eigene Partei zu machen. Das liegt alleine da daran, weil die Parteienlandschaft schon bunt ist.

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Werte Frau Ivanova,


    ich wünsche ihnen alles gute für die Zukunft! Bleiben Sie stets gesund und munter.

  • Frau Ivanova,


    Bail, unabhängige Journalistin. Glauben Sie denn, dass dieser Schritt rechtlich unbedenklich ist?

    Ich verweise:


    Ein Abgeordneter kann aus der Partei austreten. Der Gesetzgeber hat dies in § 10 Abs. 2 S. 3 Parteiengesetz (PartG) auch ausdrücklich geregelt. Danach ist ein Mitglied jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Ein Mandatsverlust infolge einer Veränderung der Parteizuge- hörigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Frau Ivanova,


    Schreiner-Odenthal mein Name von Champagne-Enterprises.

    Es gibt Gerüchte und Verlautbarungen, man habe Sie und Ihre Kollegin Ashfahdi aus der Partei gedrängt. Ashfahdi betonte gestern, Ihre Trennung von der Partei sei "im Guten" geschehen. Was sagen Sie dazu? War Ihre Trennung ebenfalls im Guten oder macht die Kollegin gute Miene zum bösen Spiel? Oder sind Ihre Situationen unterschiedlich?


    Vielen Dank.

  • Sehr geehrte Frau Schreiner-Odenthal,


    Die Situation zwischen Samira und mir sind schon unterschiedlich. Sie hat die Partei verlassen, weil ihre Standpunkte nicht mehr in der SDP richtig vertreten waren. Ich würde sagen, Samira und die Kolleginnen der SDP verstehen sich weiterhin gut.



    Zwischen mir und den anderen hat es schon etwas mehr „geknallt“ nachdem Misstrauensvotum gegen mich als Generalsekretärin und der freiwillige Rücktritt haben das alles nochmal befeuert. Ich wollte eine SDP der Mitte und die Mehrheit möchte die SDP wieder linker machen. Wir sind nicht perfekt auseinander gegangen, aber es gibt auch keinen Krieg. Ich würde sagen, man kann auf politischer Ebene noch gemeinsam reden.

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Vielen Dank.

  • Frau Präsidentin a.D.

    Waldemar Specht vom DH

    Können Sie unserer geneigten Leserschaft erläutern warum Sie das schöne Bayernland verlassen?

    Soweit man es mitbekam, lief doch die Zusammenarbei mit SE dem Herrn Ministerpräsent bestens?

    Deutscher Herold

    Unabhängige Tageszeitung

    Verlagshaus F. Bayer

    Bad Wildungen, Poststraße, Hessen

    Inhaber Leisler Medial Society Limited Liability Company (LLC)

    New York, USA







  • Frau Ivanova,


    Bail, unabhängige Journalistin. Glauben Sie denn, dass dieser Schritt rechtlich unbedenklich ist?

    Ich verweise:


    Ein Abgeordneter kann aus der Partei austreten. Der Gesetzgeber hat dies in § 10 Abs. 2 S. 3 Parteiengesetz (PartG) auch ausdrücklich geregelt. Danach ist ein Mitglied jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Ein Mandatsverlust infolge einer Veränderung der Parteizuge- hörigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen

    Ich verweise Sie auf das Urteil des Obersten Gerichts in Bezug auf die Beibehaltung bzw. Abgabe von Landtagsmandaten. Handelt es sich hierbei nicht um denselben Fall, Frau Ivanova? Sie behalten im Bundestag immerhin ein Mandat, das der Liste der Sozialdemokratischen Partei zusteht, denn Sie wurden nicht direkt gewählt.

    Unabhängig von der rechtlichen Sachlage stellt sich auch die Frage, wie das den Wählerinnen und Wählern der SDP gegenüber moralisch vertretbar sein soll.

    Freie Journalistin & Dark Chocolate Connaisseur


    EN MARCHE!

  • Frau Präsidentin a.D.

    Waldemar Specht vom DH

    Können Sie unserer geneigten Leserschaft erläutern warum Sie das schöne Bayernland verlassen?

    Soweit man es mitbekam, lief doch die Zusammenarbei mit SE dem Herrn Ministerpräsent bestens?

    Die Zusammenarbeit auf politischer Ebene zwischen mir und dem Ministerpräsidenten lief konstruktiv und sachlich, das stimmt.

    1. Bayern erinnert mich jetzt zu viel an die SDP Zeit und das möchte ich nicht mehr.

    2. Ich möchte gerne mein Projekt in NRW aufbauen.


    Vielen Dank

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

  • Frau Präsidentin a.D.

    Waldemar Specht vom DH

    Können Sie unserer geneigten Leserschaft erläutern warum Sie das schöne Bayernland verlassen?

    Soweit man es mitbekam, lief doch die Zusammenarbei mit SE dem Herrn Ministerpräsent bestens?

    Ich bin mal so frei und grätsche hier auch rein, weil die Frage vermutlich auch mich betrifft.


    In meinem Fall war es so, dass mein Mann eine neue Anstellung in NRW antreten wird und wir mehr Zeit mit der Familie verbringen wollen. Und gerade nach Ereignissen wie den letzten Tagen ist ein Tapetenwechsel auch mal angebracht.

    Ich bin mir sicher, dass SE der Ministerpräsident meine mahnende Stimme im Landtag vermissen wird, aber es ist ja nicht aller Tage Abend.

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  • Ich verweise Sie auf das Urteil des Obersten Gerichts in Bezug auf die Beibehaltung bzw. Abgabe von Landtagsmandaten. Handelt es sich hierbei nicht um denselben Fall, Frau Ivanova? Sie behalten im Bundestag immerhin ein Mandat, das der Liste der Sozialdemokratischen Partei zusteht, denn Sie wurden nicht direkt gewählt.

    Unabhängig von der rechtlichen Sachlage stellt sich auch die Frage, wie das den Wählerinnen und Wählern der SDP gegenüber moralisch vertretbar sein soll.

    Nach der herrschenden Meinung ist ein Beibehalt des Mandates durch Frau Ivanova rechtlich unproblematisch. Es werden über die Zweitstimme Wahllisten und nicht Parteien gewählt, was auch dadurch deutlich wird, dass theoretisch auch Parteifremde auf der Liste einer Partei kandidieren können. Zudem sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, haben das freie Mandat - das auch die Freiheit, sich einer Fraktion anzuschließen oder nicht umfasst - und sind nicht an Weisungen durch Parteien oder sonst wen gebunden, Art. 38 GG. Entsprechend ist Frau Ivanova über die Wahlliste gewählte, demokratisch legitimierte Bundestagsabgeordnete, deren Mandatsverhältnis durch diesen Umstand nicht berührt wird.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Ich verweise Sie auf das Urteil des Obersten Gerichts in Bezug auf die Beibehaltung bzw. Abgabe von Landtagsmandaten. Handelt es sich hierbei nicht um denselben Fall, Frau Ivanova? Sie behalten im Bundestag immerhin ein Mandat, das der Liste der Sozialdemokratischen Partei zusteht, denn Sie wurden nicht direkt gewählt.

    Unabhängig von der rechtlichen Sachlage stellt sich auch die Frage, wie das den Wählerinnen und Wählern der SDP gegenüber moralisch vertretbar sein soll.

    Nach der herrschenden Meinung ist ein Beibehalt des Mandates durch Frau Ivanova rechtlich unproblematisch. Es werden über die Zweitstimme Wahllisten und nicht Parteien gewählt, was auch dadurch deutlich wird, dass theoretisch auch Parteifremde auf der Liste einer Partei kandidieren können. Zudem sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, haben das freie Mandat - das auch die Freiheit, sich einer Fraktion anzuschließen oder nicht umfasst - und sind nicht an Weisungen durch Parteien oder sonst wen gebunden, Art. 38 GG. Entsprechend ist Frau Ivanova über die Wahlliste gewählte, demokratisch legitimierte Bundestagsabgeordnete, deren Mandatsverhältnis durch diesen Umstand nicht berührt wird.

    Von welcher "herrschenden" Meinung sprechen Sie? Wenn dem so wäre, wie Sie behaupten, worin liegt dann der Unterschied zur rechtlichen Regelung bezüglich der Abgabe von Landtagsmandaten? Auf Landesebene verhält es sich genau gleich wie auf Bundesebene, was die Aufstellung von Listen, die Mandatsfreiheit und alle sonstigen Dinge betrifft, die Sie hier aufzählen.

    Glauben Sie, es ist falsch, dass Frau Ivanova in Bayern gezwungen war, ihr Mandat abzugeben?

    Freie Journalistin & Dark Chocolate Connaisseur


    EN MARCHE!

  • Ich verweise Sie auf das Urteil des Obersten Gerichts in Bezug auf die Beibehaltung bzw. Abgabe von Landtagsmandaten. Handelt es sich hierbei nicht um denselben Fall, Frau Ivanova? Sie behalten im Bundestag immerhin ein Mandat, das der Liste der Sozialdemokratischen Partei zusteht, denn Sie wurden nicht direkt gewählt.

    Unabhängig von der rechtlichen Sachlage stellt sich auch die Frage, wie das den Wählerinnen und Wählern der SDP gegenüber moralisch vertretbar sein soll.

    Nach der herrschenden Meinung ist ein Beibehalt des Mandates durch Frau Ivanova rechtlich unproblematisch. Es werden über die Zweitstimme Wahllisten und nicht Parteien gewählt, was auch dadurch deutlich wird, dass theoretisch auch Parteifremde auf der Liste einer Partei kandidieren können. Zudem sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen, haben das freie Mandat - das auch die Freiheit, sich einer Fraktion anzuschließen oder nicht umfasst - und sind nicht an Weisungen durch Parteien oder sonst wen gebunden, Art. 38 GG. Entsprechend ist Frau Ivanova über die Wahlliste gewählte, demokratisch legitimierte Bundestagsabgeordnete, deren Mandatsverhältnis durch diesen Umstand nicht berührt wird.

    Von welcher "herrschenden" Meinung sprechen Sie? Wenn dem so wäre, wie Sie behaupten, worin liegt dann der Unterschied zur rechtlichen Regelung bezüglich der Abgabe von Landtagsmandaten? Auf Landesebene verhält es sich genau gleich wie auf Bundesebene, was die Aufstellung von Listen, die Mandatsfreiheit und alle sonstigen Dinge betrifft, die Sie hier aufzählen.

    Glauben Sie, es ist falsch, dass Frau Ivanova in Bayern gezwungen war, ihr Mandat abzugeben?

    Es ist tatsächlich etabliert, dass das behalten eines Bundestagsmandates im Falle eines Parteiwechsel möglich und rechtens ist. Landtagsmandate hingegen haben hier vor dem vDGB einen etwas anderen Rechtsrahmen.

  • Das mag sein, aber wodurch ist diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen?

    Freie Journalistin & Dark Chocolate Connaisseur


    EN MARCHE!

  • Nach meinem Verständnis, und jetzt ohne das tatsächliche Urteil nachzulesen, Frau Koslowska wird da sicher bessere Einblicke geben können, geht es darum, dass bei der Bundestagswahl das Mandat an die Person gekoppelt wird, bei der Landtagswahl hingegen mit der Partei. Bei der Bundestagswahl liegt ja jeweils eine tatsächliche Liste an Personen vor, die in den Bundestag einziehen, bei den Landtagswahlen hingegen nicht. Hier liegt lediglich die Kandidatur der Partei selbst vor. Deswegen wird bei der Landtagswahl eine Partei gewählt, bei der Bundestagswahl hingegen eine Person.


    Man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege.