Änderungs Antrag Nr.1 zu GO

  • Stimmen Sie für Änderungs Antrag Nr1 zu GO 10

    1. Ja (4) 40%
    2. Nein (3) 30%
    3. Enthaltung (3) 30%

    Stimmen Sie für Änderungs Antrag Nr1 zu GO

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Die Zeit ist um die Änderung Nr. 1 wurde nicht angenommen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Herr Präsident,


    ich möchte auf folgendes hinweisen und antragen die getroffene Feststellung zu überprüfen.

    § 28 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung lautet: "Der Antrag oder Gesetzentwurf gilt mit einfacher Mehrheit als angenommen, soweit diese Geschäftsordnung oder die Verfassung nichts Gegenteiliges besagt." Letzteres trifft meiner Meinung hier nicht zu.

    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 vDGB ist "einfache Mehrheit" wie folgt definiert: "Benötigt wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt."


    Selbiges gilt natürlich auch für den Änderungsantrag Nr. 2.

    Danke

  • Herr Präsident,


    Sie und das Haus wissen: ich bin keine Person, die sich gerne hetzt.

    Ich erwarte das auch überhaupt nicht von anderen.


    Ich weiße Sie jedoch darauf hin, dass ich mir - falls und wenn nötig - weitere Maßnahmen verfassungsrechtlicher Art vorbehalte, insbesondere wenn Abhilfe nicht innerhalb der nächsten Woche geschaffen wird.


    Danke

  • Ich lasse mir von einen, wie Ihnen, nicht drtohen und verhänge gegen Sie ein Ordnungsgeld, Ende der Durchsage.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Ich lasse mir von einen, wie Ihnen, nicht drtohen und verhänge gegen Sie ein Ordnungsgeld, Ende der Durchsage.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies, Herr Präsident?

  • Der Präsident bzw. die Vizepräsidentin eines Landtages kann jederzeit, gegen jederman, so er dem Landtag angehört, ein Ordnungsgeld verhängen, dazu bedarf es keiner weiteren Erklärung.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Der Präsident bzw. die Vizepräsidentin eines Landtages kann jederzeit, gegen jederman, so er dem Landtag angehört, ein Ordnungsgeld verhängen, dazu bedarf es keiner weiteren Erklärung.

    Dem ist nicht so. In der Geschäftsordnung ist ein solches „Ordnungsgeld“ nicht vorgesehen, ihre Forderung ergo hinfällig.

    Auch und gerade als Landtagspräsident haben Sie sich an die gültigen Rechtsgrundlagen zu halten. Der geschätzte Kollege Kratzer wird ihrer Forderung folglich nicht nachkommen.
    Beharrten Sie zuletzt nicht darauf, Demokrat zu sein? Dann fügen Sie sich bitte auch unserem Rechtsstaat.

  • Ob man es nun Ordnungsruf oder Ordnunsgeld nennt, es ist immer ein finanzelle Buße und eine völlig legitime Maßnahme!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Ob man es nun Ordnungsruf oder Ordnunsgeld nennt, es ist immer ein finanzelle Buße und eine völlig legitime Maßnahme!

    Ein Ordnungsruf ist tatsächlich in der GO vorgesehen, allerdings nicht in einem solchen Zusammenhang.
    Die Korrektur der Ergebnisfeststellung steht derweil immer noch aus.

  • Weißt Ihren Kollegen darauf hin das in Paragraf 46 der GO nichts von einem Ordnungsgeld steht. Weißt ihn des weiterhin hin das es kein verletzendes Verhalten oder es eine Störung war. Es war nur eine Anmerkung


    geht zurück auf ihren Platz

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin

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    Festellung der Ergebnis von Änderungsantrag der GO "Mindestfraktionsstärke 2 beibehalten"


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich stelle das Ergebnis fest:


    Ja - 4 Stimmen

    Nein - 3 Stimmen

    Enthaltungen - 3 Stimmen


    Gemäß §27 Abs. 5 der GO ist der Antrag mit der einfachen Mehrheit des Hauses angenommen.

    Enthaltungen werden nicht mitgezählt



    Ivanova

    - Vizepräsidentin des Bayerischen Landtages -

    Alterpräsidentin des Bayerischen Landtags

    SimOff Richterin