Landtagskantine "Pommes Schranke"

  • Weitere Aufgaben sind damit ausgeschlossen. Es fehlt an einer entsprechenden Öffnungsklausel.

    Also sagen Sie, dass Herr Alex Regenborn in der vergangenen Legislaturperiode als geschäftsführender Landtagspräsident entgegen den Bestimmungen der auch schon damals gültigen Fassung der Geschäftsordnung handelte, als er am 12. Juni sowohl die Wahl des Landtagspräsidenten als auch die Wahl des Ministerpräsidenten einleitete, und eigentlich gar keine Befugnis dazu hatte, verstehe ich das richtig? Das ist äußerst interessant.

    Seh ich genauso in keinem Parlament der Welt ist der Geschäftsfürende LTP bzw. Alterspräsident in der Position die Wahl des Regierungscheffs zu starten.

    Herr Alex Regenborn konnte das sehr wohl und hatte den Wahlvorschlag Ihres Parteikollegen Mondtod auch direkt bearbeitet. Und seinerzeit hat es Sie ja auch nicht gestört, als sogar die Wahl des neuen Ministerpräsidenten vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten offiziell feststand und entsprechend festgestellt wurde.


    Beweisstück 1

    12. Juni - Einleitung der Wahl des LTP:

    [NRW VII|01] Wahl -Landtagspräsident*in


    Beweisstück 2

    12. Juni - Einleitung der Wahl des MP:

    [NRW VII|02] Wahl - Ministerpräsident

  • Herr Alex Regenborn konnte das sehr wohl und hatte den Wahlvorschlag Ihres Parteikollegen Mondtod auch direkt bearbeitet. Und seinerzeit hat es Sie ja auch nicht gestört, als sogar die Wahl des neuen Ministerpräsidenten vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten offiziell feststand und entsprechend festgestellt wurde.

    Kann ich ihnen ja genauso vorwerfen warum haben sie den Wahlgang nicht angezweifelt oder einer ihrer Kollegen?

  • Kann ich ihnen ja genauso vorwerfen warum haben sie den Wahlgang nicht angezweifelt oder einer ihrer Kollegen?

    Herr Glasgow, fällt Ihnen etwas auf?


    Nicht wir sind diejenigen, die behaupten, dass Sie nicht die Befugnis zur Einleitung des Wahlgangs hätten und Herr Regenborn falsch gehandelt hat. Wieso hätten wir es anzweifeln sollen? Zudem stellt die Allianz erst seit einer Woche erstmals Abgeordnete in diesem Parlament, sind alle Fraktionskollegen und ich erst seit ein paar Wochen [wieder] präsent, war bis vor kurzem auch niemand von uns als berufener Bürger im Landtag von Nordrhein-Westfalen tätig.

  • Herr Alex Regenborn konnte das sehr wohl und hatte den Wahlvorschlag Ihres Parteikollegen Mondtod auch direkt bearbeitet. Und seinerzeit hat es Sie ja auch nicht gestört, als sogar die Wahl des neuen Ministerpräsidenten vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten offiziell feststand und entsprechend festgestellt wurde.

    Kann ich ihnen ja genauso vorwerfen warum haben sie den Wahlgang nicht angezweifelt oder einer ihrer Kollegen?

    Weil zu diesem Zeitpunkt weder die Allianz bestand, noch Herr Davis oder ich Mitglied des Landtages waren.


    Darauf kommt es aber auch gar nicht an, denn wenn Ihnen die Geschäftsordnung nicht ausreicht um Ihren Pflichten nachzukommen, reicht hoffentlich die (in der Normenhierachie über der Geschäftsordnung stehende ) Landesverfassung.


    Auch in Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung NRW heißt es: „Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.“.

    Eine Einschränkung auf bestimmte Aufgaben findet ausdrücklich nicht statt und die Annahme einer solchen wäre, wie oben bereits erläutert, sowohl aus politischer als auch rechtlicher Sicht, absolut fernliegend.


    Offenkundig geht es den bisherigen Regierungsfraktionen hier um Zeitschinderei, damit der amtierenden und arbeitsfaulen geschäftsführenden Landesregierung noch mehr Zeit zur Planung der Gegenmaßnahmen gegeben werden kann, denn dieser reicht es offenbar nicht, schon wieder 15 % der Zeit der Legislaturperiode, durch Nichtstun vertan zu haben.


    Das Ignorieren unseres Wahlvorschlages unter Vorbringen rechtsfehlerhafter Gründe, ist rechtswidrig und durch politische Ansichten, oder Beeinflussung des geschäftsführenden Landtagspräsidenten, motiviert und verletzt überdies die verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und seiner antragsstellenden Abgeordneten.

  • Bei Ihrer Ausführung missachten Sie, dass der bisherige Landtagspräsident nicht vom aktuellen Landtag legitimiert ist und deswegen zu Recht eine Begrenzung seiner Kompetenzen erfolgt. Es kann und darf nicht sein, dass sich der alte Landtag mehr als absolut notwendig sich in die Angelegenheiten des neuen Landtags einmischt.


    Der "geschäftsführende" Landtagspräsident ist der gewählte Landtagspräsident bzw. sein ebenfalls gewählter Stellvertreter.

  • Die Formatforlagen sehen zwar toll aus, aber sie sind umständlich in der Handhabung. Die Formatierung geht beim Einfügen gern mal kaputt.

    Ist bei denen des Bundestages auch so. Ich kopiere deshalb einfach nicht den Code sondern die reine Textvorlage ohne Code, dann klappt bei mir alles und die Vorlage wird korrekt übertragen & angezeigt, klappt auch das nicht?

    Ich bin von der "normalen" Vorlage auf den Code umgestiegen, da ich mit der Normalen auch schon meine Schwierigkeiten hatte. ^^

  • Sitzt in der Kantine und isst zu Mittag.

    Wundert sich über die nicht aktuelle Übersicht der Abgeordneten des Landtages.


    Marcel Glasgow und Friedrich Augstein könnte man dies ändern?

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Frau Präsident, ich beantrage eine Mitgliederzählung.


    Mit besten Grüßen

    Harald F. Rache

    Auf welcher Grundlage? Ich mag mich irren, aber die aktuelle Geschäftsordnung sieht derartiges nicht vor, da das Instrument unnötig ist.

  • Harald F. Rache Hätte man nicht wenigstens damit warten können, bis der Antrag angenommen wurde? Haben Sie wirklich gedacht, dass käme so früh durch?