Weitere Aufgaben sind damit ausgeschlossen. Es fehlt an einer entsprechenden Öffnungsklausel.
Also sagen Sie, dass Herr Alex Regenborn in der vergangenen Legislaturperiode als geschäftsführender Landtagspräsident entgegen den Bestimmungen der auch schon damals gültigen Fassung der Geschäftsordnung handelte, als er am 12. Juni sowohl die Wahl des Landtagspräsidenten als auch die Wahl des Ministerpräsidenten einleitete, und eigentlich gar keine Befugnis dazu hatte, verstehe ich das richtig? Das ist äußerst interessant.
Seh ich genauso in keinem Parlament der Welt ist der Geschäftsfürende LTP bzw. Alterspräsident in der Position die Wahl des Regierungscheffs zu starten.
Herr Alex Regenborn konnte das sehr wohl und hatte den Wahlvorschlag Ihres Parteikollegen Mondtod auch direkt bearbeitet. Und seinerzeit hat es Sie ja auch nicht gestört, als sogar die Wahl des neuen Ministerpräsidenten vor der Wahl des neuen Landtagspräsidenten offiziell feststand und entsprechend festgestellt wurde.
Beweisstück 1
12. Juni - Einleitung der Wahl des LTP:
[NRW VII|01] Wahl -Landtagspräsident*in
Beweisstück 2
12. Juni - Einleitung der Wahl des MP: