Anträge an das Landtagspräsidium

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    Dreizehnte Wahlperiode



    Kleine Anfrage

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und des berufenen Bürgers

    Sebastian Schlesinger


    an das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Digitales vertreten

    durch die Staatskanzlei


    Drucksache XIII/009


    Anfrage über die mögliche Anfälligkeit von Bahnanlagen gegenüber Sabotageakten im Land Nordrhein-Westfalen


    Ich frage den stellvertretenden Ministerpräsidenten Georg Gysi in Vertretung für die Ministerpräsidentin Dr. Anastasya Liebermann:


    1. Anlässlich der Tatsache, das am Morgen des 8.10.2022 ein Sabotageakt auf die Infrastruktur der Bahnanlagen hier auf Kabel des GSM-R Zugfunks, laut Sicherheitskreisen unter andrem im Bereich Herne verübt wurde, welche zur kompletten Einstellung des Fernverkehrs im Raum Norddeutschland und des Regionalverkehrs im Raum Niedersachsen/Hamburg geführt hat, fragen wir:

    Wie gut sind andere neuralgische Punkte der Bahninfrastruktur im Land Nordrhein-Westfalen gegenüber solchen Sabotageakten geschützt sind?


    2. Wird das Landesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Digitales Maßnahmen erarbeiten, um Nordrhein-Westfalen in der Zukunft besser vor ähnlichen Akten wie die vom 8.10 zu schützen?

    2.1 Wenn ja, welche?

    2.2 Mit welchen Behörden und Unternehmen will man dabei zusammenarbeiten?


    Düsseldorf, den 8. Oktober 2022


    Sebastian Schlesinger

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    Dreizehnte Wahlperiode





    Antrag des berufenen Bürgers Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen und der Fraktion der CDSU


    Antrag auf Schaffung einer Sondereinheit des LKA



    Antrag auf Schaffung einer Sondereinheit des LKA


    Auf Grund wiederholter Vorkommnisse wird die Schaffung einer Sondereinheit unter Federfederführung des LAK angeregt.

    Besagte Einheit soll den Bahnverkehr , den Luftverkeht unf den Überlandverkehr schützen.

    Insbesondere sind hier die Sicherung der Bahnanlagen vor Einwirken krimineller Elemente (Kabeldiebstahl) und Sabotage seitens linksgerichteter Elemente und ausländischer Agenten zu erwähnen.

    Im Luftverkehr sollen besagte Beamten diesn vor Einwirkungen krimineller Elemente ( Flugzeugentführung) schützen.

    Der Einsatz im Überlandverker ist ähnlich dem des Luftverkehrs , hier in Überlandbussen und auf Raststätten (Schutz der LKW vor Raub)

    Der Beamte der Sondereinheit, so wird angeregt , soll Transportschutzabteilung sein, der Beamte, die Beamtin wird kurz als Transportpolizist bezeichnet.

    Nach einem Jahr im Dienst des Landes NRW , könnten die Erfahrungen dem BKA vorgelegt werden, um über die Schaffung einer bundesweiten Sondereinheit zu beraten.



    Kosten:

    - Personalkosten

    - Materialkosten


    Für die Richtihkeit

    Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende () aus folgendem Grund: Die CDSU ist im Lt NRW keine eigenständige Fraktion oder gehört eine Fraktion an.

  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,

    Ich gebe hiermit mein Rücktritt als Minister für Gesundheit, Bildung und Kultur bekannt. Ebenfalls trete ich mit sofortiger Wirkung von meinem Landtagsmandat zurück.

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    ich gebe bekannt, dass ich nicht mehr Mitglied der Allianz bin und somit keinen Anspruch auf das listengebundene Mandat habe. Ich bitte, mich fortan als parteilose berufene Bürgerin zu führen.


    Vielen Dank.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,


    dann danke ich Ihnen für Ihre Dienste und entlasse sie Hiermit aus dem Amt. Das Präsidium wird alles weitere in die Wege leiten.

  • Kollege Willenburg,


    ich war so frei auch sie schon vorab mit zu berücksichtigen, danke aber für die persönliche Mitteilung von Ihnen.

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    Dreizehnte Wahlperiode





    Kleine Anfrage

    des berufenen Bürgers Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen

    an die Landesregierung NRW




    Hassgewalttaten im Bundesland NRW


    1. Wie viele Hassgewalttaten gab es im Jahr 2022 bislang im Bundesland NRW?

    1.1 Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Deutsche christlichen Glaubens?

    1.2. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Deutsche jüdischen Glaubens?

    1.3. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Deutsche ohne Glaubensrichtung?

    1.4. Wie viel der Gewalttaten richteten sich gegen christliche und jüdische Einrichtungen ?

    1.5. Wie viele dieser Gewalttaten gingen von Ausländern aus?

    1.6. Wie viele dieser Gewalttaten gingen von Moslems aus?


    2. Wie gedenkt die Staatsregierung die Sicherheit von Deutschen vor Hasskriminalität zu verbessern?

    2.1 Sind konkrete Gesetze zur Verbesserung der Sicherheit vor Hasskriminalität geplant?



    Für die Richtihkeit

    Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen
    Düsseldorf, 27.OIktober , im Jahre des Herrn 2022

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    - Vierzehnte Wahlperiode -

    Antragder Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein

    Drucksache XIV/XX

    Demokratische Prozesse schützen - Gewalt und andere Straftaten verurteilen


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    1. Die demokratische Entscheidungsfindung basiert auf den Grundsätzen der freien und friedlichen Rede und Gegenrede. Die am Ende eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses getroffenen Entscheidungen gelten absolut und stehen nicht zur Disposition des Einzelnen.


    2. Wer versucht, politische Interessen unter Zuhilfenahme von Gewalt oder sonstigem Zwang durchzusetzen, handelt außerhalb des demokratischen Spektrums und verlässt den Boden des Grundgesetzes. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.


    3. Der Landtag verurteilt die Verkehrsblockaden und Beschädigungen von Kunstwerken durch sogenannte Klimaaktivisten und stellt fest, dass die Aktivisten demokratischen Prinzipien zuwider handeln.


    4. Der Landtag fordert den Landesinnenminister auf dafür Sorge zu tragen, dass derartige Aktionen verhindert oder zügig unterbunden werden.

    4.1. Die Sicherheitsbehörden werden aufgefordert, die zunehmende Radikalisierung von "Klimaschutzgruppen" aufmerksam zu beobachten.


    [/legend]

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende () aus folgendem Grund: Drucksache angepasst

  • Kollege Augstein,


    da wir uns aktuell noch in der konstituierenden Phase befinden, würde ich den Antrag noch etwas auf´s Wartegleis stellen wollen wenn das Ok für Sie ist bis die Wahlen des Präsidiums zumindest durch sind.

  • Kollege Augstein,


    da wir uns aktuell noch in der konstituierenden Phase befinden, würde ich den Antrag noch etwas auf´s Wartegleis stellen wollen wenn das Ok für Sie ist bis die Wahlen des Präsidiums zumindest durch sind.

    Sehr geehrter Herr Kollege, mit dem vorgeschlagenen Verfahren bin ich einverstanden.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Ich erkläre mich vorab damit einverstanden, mit diesem Antrag zu verfahren wie mit meinem ersten Antrag.


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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Vierzehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    Drucksache XIV/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG-ÄndG)





    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.10.2022 (LGG-ÄndG)

    vom xx.xx.xxxx



    Artikel 1

    Inhaltliche Änderungen


    § 1 - Änderung von § 1 LGG

    § 1 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben.


    § 2 - Aufhebung von § 4 LGG

    § 4 wird aufgehoben.


    § 3 - Änderung von § 6 LGG

    (1) § 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: "Gegenstand des Gleichstellungsplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie."

    (2) § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.


    § 4 - Aufhebung von § 7 LGG

    § 7 wird aufgehoben.


    § 5 - Änderung von § 8 LGG

    (1) § 8 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.

    (2) § 8 Absatz 4 wird aufgehoben. Die nachfolgenden Absätze rücken auf.


    § 6 - Aufhebung von § 12 LGG

    § 12 wird aufgehoben.


    § 7 - Änderung von § 15 LGG

    § 15 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Das Amt ist nicht an ein Geschlecht gebunden."


    § 8 - Aufhebung von §§ 19, 19a LGG

    Die §§ 19, 19a werden aufgehoben.


    § 9 - Aufhebung von § 21 LGG

    § 21 wird aufgehoben.


    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.12.2022 in Kraft.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode



    Antrag

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    Drucksache XII/XX




    Chinesische Einflussnahme verringern - Den Verkauf der Elmos Semiconductor SE stoppen

    vom xx.xx.xxxx



    Seit geraumer Zeit versucht das kommunistische Regime der Volksrepublik China, ihre Einflussmöglichkeiten auf europäische Infrastruktur auszubauen. Während ein chinesischer Staatskonzern der Mehrheitsanteilseigner am griechischen Hafen von Piräus ist, konnte ein Einkauf des chinesischen Staates in ein Hamburger Hafenterminal verhindert werden. Abseits dieses Falles droht ein erneuter Ausverkauf strategischer Produktionskapazitäten an die Chinesen. Der Düsseldorfer Chiphersteller Elmos Semiconductor SE möchte einen Teil seiner Fertigung an eine Tochter des chinesischen Staatskonzerns Sai Microelectronics verkaufen. Dadurch würde Deutschland einen kleinen, aber nicht zu vernachlässigenden Produzenten einer zukunftsweisenden Technologie verlieren und seine Abhängigkeit von den Volksrepublik China vergrößern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt die Bundesregierung davor, den Verkauf zu genehmigen.


    Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

    1. Sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, die Genehmigung des Geschäfts zu verweigern und

    2. in Gespräche mit dem Unternehmen Elmos über mögliche Verbesserungen der Produktionsbedingungen in Nordrhein-Westfalen einzutreten.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

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    Vierzehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    Drucksache XIV/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit Stand vom 27.10.2022 (SchulG-ÄndG)





    Artikel 1

    Inhaltliche Änderungen

    § 1 - Änderung von § 2 SchulG


    (1) § 2 wird um einen Absatz 8a ergänzt. Dieser lautet: "Eine Zusammenarbeit ist nur mit nichtstaatlichen Organisationen zulässig, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Das Bekenntnis ist schriftlich durch Bestätigung der nachfolgenden Klausel abzugeben:

    "1. Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Wir erkennen an, dass die politische Willensbildung frei von Gewalt oder Zwang erfolgen muss. Gewalttaten, Blockaden, Sachbeschädigungen oder andere Gesetzesverstöße lehnen wir als Mittel der demokratischen Auseinandersetzung ab.

    2. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Zusammenarbeit beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass die Zusammenarbeit eingestellt wird, wenn bekannt wird, dass wir oder von uns beschäftigte Personen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden.


    (2) § 2 Absatz 10 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern - den Fremdsprachenunterricht ausgenommen - in deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden."


    § 2 - Änderung von § 30 SchulG

    § 30 Absatz 2 Nr. 5 wird aufgehoben.


    § 3 - Änderung von § 36 SchulG

    (1) § 36 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: "Beherrscht ein Kind nach der Feststellung nach Satz 1 die deutsche Sprache nicht hinreichend und wird es nicht nachweislich in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, hat das Schulamt das Kind zu verpflichten, an einem vorschulischen

    Sprachförderkurs teilzunehmen"


    (2) § 36 Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: "Die Schule hat Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses zu verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden."



    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

    2 Mal editiert, zuletzt von Friedrich Augstein () aus folgendem Grund: Drucksache geändert



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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zur Abgabe einer Regierungserklärung


    Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit beantrage ich die Eröffnung einer aktuellen Stunde im Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung für die kommende Legislaturperiode durch die Ministerpräsidentin und ggf. die Minister.


    Herzlichen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    Katharina Haßelmann

    Ministerpräsidentin

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


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    Vierzehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der CDSU und des Abgeordneten Dr. Georg Gorski





    Drucksache XIV/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Abgrenzung von Gendersprache

    in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks

    A. Problem

    Umfragen in den letzten Monaten zeigen deutlich, dass die sogenannte Gendersprache mehrheitlich vom Volk abgelehnt wird. Gerade in den aktuellen Angeboten des WDR ist die Gendersprache nicht mehr zu überhören und es regt sich langsam Protest gegen die aufgezwungene gendergerechte Sprache. Im Juli gab es von rund 70 Sprachwissenschaftler in einem Brief an ARD und ZDF um auf die Ursprünge der Gendersprache aufmerksam zu machen und beanstandeten vor allem, dass der ÖRR zu dieser ideologisch begründeten Sprachform kritische Distanz wahren muss. Wir als CDSU bringen deshalb diesen Gesetzentwurf ein, da auch wir die kritische Distanz des WDR vermissen und wollen damit den WDR von einer einseitig getriebenen Ideologie wieder in die richtige Richtung als neutrale Quelle weisen.

    B. Kosten

    Keine.

    Gesetz zur Abgrenzung von Gendersprache

    in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks




    Artikel 1

    Änderung des WDR-Gesetzes

    Im § 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:



    § 4 Programmauftrag

    (1) Der WDR veranstaltet und verbreitet seine Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit. Die im Sendegebiet bedeutsamen politischen, religiösen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen gewährleisten die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben.

    (2) Der WDR hat in seinen Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationaler, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Die Angebote haben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Der WDR hat Beiträge zur Kultur und Kunst anzubieten. Das Programm soll das friedliche und gleichberechtigte Miteinander der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen im Land fördern und diese Vielfalt in konstruktiver Form abbilden.

    (3) Im Programm soll der regionalen Gliederung, der kulturellen Vielfalt des Sendegebiets, dem Prozess der europäischen Integration und den Belangen der Bevölkerung

    einschließlich der im Sendegebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund Rechnung getragen werden.

    (4) In seinem Angebot leistet der WDR einen Beitrag zur Vermittlung von Allgemeinbildung und Fachwissen in Ergänzung zu Schule, Ausbildung und Beruf. Er trägt mit seinen Angeboten dem Erfordernis lebenslangen Lernens ebenso Rechnung wie der Stärkung der Medienkompetenz und der Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Bildungsangebote im Sinne des Sätze 1 und 2 sind Angebote der Wissensvermittlung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Technik, Kultur und Religion, Geschichte und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie Sprache.

    (4a) In den Angeboten des WDR soll grundsätzlich das generische Maskulinum als geschlechtsneutrale Bezeichnungsform verwendet werden. Gendersprache in all ihren Varianten ist zu vermeiden. Hiervon kann insbesondere abgewichen werden, wenn die Gendersprache selbst thematischer Gegenstand eines Angebots oder einer journalistischen oder künstlerischen Darstellung ist.

    (5) Rundfunkwerbung darf nur in landesweiten Programmen erfolgen.






    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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    Vierzehnte Wahlperiode



    Antrag

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    Drucksache XIV/XX



    Unterstützung der kommunalen Flüchtlingsaufnahme - Das Land muss handeln, um eine Überlastung zu verhindern


    A. Problem

    Wird mündlich dargelegt.


    B. Lösung

    Wird mündlich dargelegt.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Die Kosten hängen von den konkreten Maßnahmen der Landesregierung ab.



    Unterstützung der kommunalen Flüchtlingsaufnahme - Das Land muss handeln, um eine Überlastung zu verhindern

    vom xx.xx.xxxx


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben die Kommunen des Landes bislang mehr als 200.000 geflüchtete Ukrainer aufgenommen. Diese große humanitäre Leistung ist zu würdigen. Angesichts der zunehmenden Angriffe der russischen Streitkräfte auf kritische Infrastruktur in der Ukraine ist davon auszugehen, dass noch mehr Menschen nach Deutschland flüchten werden. Auch wenn sich die ukrainischen Flüchtlinge einfacher werden integrieren lassen als die 2015 nach Deutschland gekommenen Menschen - ist die Ukraine doch ein uns weitaus näherer Kulturkreis -, stellen die steigenden Flüchtlingszahlen insbesondere die Kommunen vor große Herausforderungen. Weil einige Bundesländer zeitweise Sperren im Erstverteilungssystem des Bundes registriert hatten, wurden Nordrhein-Westfalen mehr Flüchtlinge zugewiesen, als es nach dem Königsteiner Schlüssel hätte aufnehmen müssen. In den Kommunen fehlen hinreichende Unterbringungsmöglichkeiten. Ferner stehen Kita- und Schulplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Davor warnen die kommunalen Spitzenverbände bereits seit Ende September. Die Landesregierung ist bislang tatenlos geblieben.


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag fordert die Landesregierung auf:


    1. Kurzfristig weitere Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge in den Unterbringungseinrichtungen des Landes zur Verfügung zu stellen,

    2. sich vehement für einen zeitnahen Flüchtlingsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen einzusetzen und

    3. die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge gemeinsam mit dem Bund finanziell zu entlasten.




    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.