ZEITENWENDE FÜR DEUTSCHLAND I SDP zur 12. BTW

  • Guten Abend auch von der Abendpost.


    1. Aktivität und Ziele für die kommende Legislaturperiode haben sie ja bereits mehrfach angekündigt. Leider ist mehrfach daraus nicht viel geworden. Was macht Sie sicher, dass es dieses Mal anders sein wird?

    2. Und was entgegnen Sie den Wählern, die für ihre Partei in der Vergangenheit die Stimmen abgegeben haben und bitter enttäuscht wurden? Wäre es nicht in der aktuellen Lage sinnvoller, demütig zu sein und Vertrauen aufzubauen?


    3. Ab wann ist es ihrer Meinung nach sinnvoll, einen Kanzlerkandidaten aufzustellen?


    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.


    Ihre neue vAbendpost

  • Guten Abend,


    In den letzten Legislaturperioden hatten wir stets mit Inaktivität zu kämpfen das stimmt. Leider haben wir auch viele unsere Wählerinnen und Wähler dadurch enttäuscht, wofür ich mich entschuldigt habe und dies heute noch einmal tue.

    Wir haben aber aus unseren Fehlern gelernt und werden in Zukunft diese nicht mehr wiederholen. Auch in dieser Legislaturperiode haben wir Inaktivität in der Bundesregierung nicht geduldet und um die Entlassung eines unserer inaktiven Minister gebeten sowie auf unseren Anspruch auf einen Ressort verzichtet.


    Meiner Meinung nach ist es sinnvoll einen Kanzlerkandidaten aufzustellen, wenn man klare Ambitionen hat, dieses Land zu führen. Das sind wir und haben deshalb auch einen Kanzlerkandidaten aufgestellt.


    Vielen Dank

  • Personell unterscheidet sich die Zusammensetzung kaum von der bei der vorherigen Bundestagswahl. Die Zahl der Gesetzesentwürfe von Ihrer Partei beträgt null. Wie soll man Ihnen da als Bürger glauben können, dass Sie es diesmal wirklich ernst meinen, nachdem die Leistung Ihrer Partei in der Bundesregierung seit geraumer Zeit quantitativ gesehen nicht gerade expansiv war?

  • Wir haben starke personelle Zuwächse im Vergleich zur letzten Bundestagswahl.


    Da das Auswärtige Amt auch keine Gesetzesentwürfe einbringt, mag es wohl daran liegen.

  • Inwiefern?

    Und im Bildungsministerium?

  • Herr Herzinger, Erna Muckelberger von vPhönix.


    Vermögensabgabe jetzt!


    Durch die Folgen von Corona und des Ukrainekrieges sind viele Menschen ärmer geworden. Kristen treffen die Ärmsten immer am härtesten. Das ist und gerecht und wird zu sozialen Verwerfungen führen. Dem wollen wir das Konzept einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der aktuellen Zeitenwende entgegensetzen. Eine solche Vermögensabgabe (ab zwei Millionen Euro Privatvermögen oder fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen) zur gerechten Verteilung der Krisenlasten würde 310 Milliarden Euro Mehreinnahmen generieren und 0,7% der Bevölkerung betreff

    Wie sollen die Einnahmen verteilt werden? Wer soll profitieren?


    Kriesengewinner-Steuer


    Wir werden eine Übergewinnsteuer oder Kriesengewinner-Steuer wie von der EU angeregt einführen, die Unternehmen, die in der Krise Extraprofite erwirtschaftet haben, angemessen an den gesellschaftlichen Kosten der Krise beteiligt. Die Abzocke durch die Mineralölkonzerne ist inakzeptabel und werden wir beenden. An dieser Stelle hat die Marktwirtschaft versagt.

    Was halten Sie für angemessen?

    Unser Entlastungspaket für dich:

    Die Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine sind auch in Deutschland deutlich zu spüren. Die Preise steigen teilweise rasant an, die Inflation ist zu einer großen Belastung für die Bürger:innen geworden. Deshalb wollen wir schnell und unbürokratisch reagieren und ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg bringen:

    Einmalig 500 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige sowie Empfänger:innen von Transferleistungen
    Einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind
    Im öffentlichen Nahverkehr kann man bald drei Monate lang für nur 9 Euro pro Monat Busse und Bahnen nutzen.
    Die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl wird schnellstmöglich und dauerhaft beendet.
    Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sorgen wir für eine niedrigere Stromrechnung.
    Anhebung der Fernpendler-Pauschale, um Pendlerinnen und Pendler zu entlasten.

    Denken Sie dass dies mit den o.g. Einnahmen finanziert werden kann?

    Wie werden die Länder und Kommunen unterstützt?


    Vielen Dank

  • Vermögensabgabe jetzt!


    Durch die Folgen von Corona und des Ukrainekrieges sind viele Menschen ärmer geworden. Kristen treffen die Ärmsten immer am härtesten. Das ist und gerecht und wird zu sozialen Verwerfungen führen. Dem wollen wir das Konzept einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der aktuellen Zeitenwende entgegensetzen. Eine solche Vermögensabgabe (ab zwei Millionen Euro Privatvermögen oder fünf Millionen Euro für Betriebsvermögen) zur gerechten Verteilung der Krisenlasten würde 310 Milliarden Euro Mehreinnahmen generieren und 0,7% der Bevölkerung betreffen.

    Grundsätzlich stehe ich der Idee einer Vermögensabgabe positiv gegenüber. Wie hoch die Einnahmen am Ende genau sind, hängt von der jeweiligen Ausgestaltung ab. Nichtsdestotrotz halte ich die Umsetzung für utopisch. Es bleibt aber anzumerken, dass Vermögen nicht nur Geld sein muss, sondern sich auch in anderen Formen widerspiegeln kann. Alleine deswegen wäre das Vermögen von einem weit größeren Anteil als 0,7 % der Bevölkerung entsprechend zu bewerten, wofür wiederum Strukturen zu schaffen wären, was sich wiederum negativ auf die Mehreinnahmen auswirken würde. Ob sich das für eine einmalige Abgabe lohnt, ist m. E. fraglich. Ferner würden man möglicherweise im verfassungsrechtlich sensiblen Bereich operieren (z. B. Artikel 3: jemand, der Vermögen besitzt, ist abgabepflichtig, jemand, der es nach dem Stichtag erworben hat, nicht - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz??). Das Ganze kann schnell in viele Stolperfallen münden. Wesentlich unproblematischer ließe sich dergleichen durch höhere Steuern im Rahmen bestehender Strukturen (zum Beispiel die Einkommensteuer) erreichen. Das wäre wiederum eine andere Frage.

    Kriesengewinner-Steuer


    Wir werden eine Übergewinnsteuer oder Kriesengewinner-Steuer wie von der EU angeregt einführen, die Unternehmen, die in der Krise Extraprofite erwirtschaftet haben, angemessen an den gesellschaftlichen Kosten der Krise beteiligt. Die Abzocke durch die Mineralölkonzerne ist inakzeptabel und werden wir beenden. An dieser Stelle hat die Marktwirtschaft versagt.


    Was sind "Extraprofite"? Werden außer der Mineralölbranche auch andere Branchen einbezogen? Wie hoch soll die Steuer sein?

    Ein Sondervermögen für die Bundeswehr

    Der völkerrechtswidrige Angriff Putins auf die Ukraine und der damit einhergehende Krieg direkt an der NATO-Außengrenze markiert eine geopolitische Zeitenwende. Um unsere Freiheit und Demokratie sowie die unserer Bündnispartner zuverlässig schützen zu können, brauchen wir eine leistungsfähige Bundeswehr, die optimal ausgestattet ist. Wir werden ein Sondervermögen auf den Weg bringen, mit einem Gesamtvolumen von 100 Milliarden Euro. Das Sondervermögen für die Bundeswehr schafft Raum für dringend nötige Investitionen und eine bestmögliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten. So schaffen wir die Zeitenwende bei der Sicherheitspolitik unseres Landes. Die Sicherheit unserer Bürger:innen muss jederzeit gewährleistet werden können.

    Unabhängig davon, wie man sich hierzu in der Sache verhält und was man konkret im Bereich der Bundeswehr erreichen will, halte ich es für - gelinde gesagt - abenteuerlich, eine runde Summe zu nennen, ohne überhaupt eine konkrete Zahl zu haben, was der Spaß kostet. Realpolitik sieht anders aus.

  • Zur Vermögensabgabe: Der stehen Sie offen gegenüber, finden jedoch dann die Umsetzung utopisch? Das ist ein eklatanter Widerspruch. Aber das ist an ud für sich auch nicht weite schlimm. Die genaue Umsetzung wird dann im Gesetz niedergeschrieben. Eine solche Vermögensgabe wird vom Grundgesetz ausdrücklich ermöglicht. Um mal den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zu zitieren:


    "Die Vermögensabgabe wird im Grundgesetz (GG) in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich als Steuer aufgezählt.1 Eine Legaldefinition des Begriffs der Steuern enthält § 3 Abgabenordnung (AO). Dort heißt es „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“. Die Vermögensabgabe ist allerdings streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf."


    Die Grünen sprechen, wenn ich Ihr Programm richtig gelesen habe, allein von einer Alkoholsteuer. Alle Achtung, mit der lassen sich die Herausforderungen vor der wir stehen sicherlich gut finanzieren. Wenn Sie von uns eine Steuer fordern, die langfristig etwas finanziert, weil Sie die Vermögensabgabe, die Sie ja eigentlich befürworten, dann doch ablehnen, dann sollten Sie Ihre eigenen Hausaufgaben machen und eine solche in Ihr Programm schreiben. Ansonsten schlagen Sie eigentlich ausschließlich Dinge vor, die Geld kosten, ohne deren Finanzierung zu beleuchten. Realpolitik sieht anders aus.


    Zur Krisengewinner-Steuer:


    Hier hat Italien in der EU den ersten Schritt gemacht. Deren Modell fokussiert sich auf die Energieunternehmen. Italien hat im März 2022 als Reaktion auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges eine einmalige Abgabe für Unternehmen des Energiesektors eingeführt. Diese Abgabe wird dort nicht als Steuer, sondern als „Außerordentliche Solidaritätsabgabe“ bezeichnet. Faktisch ist das eine Art "Über-Umsatzsteuer", weil sie sich an den Umsetzen orientiert. Mit unserem Vorschlag zur Modernisierung der Bundeswehr wäre auch die Rüstungsindustrie ein eindeutiger Krisengewinner, also auch da müsste man aktiv werden. Wie hoch die Steuer letztlich wird, darüber wird zu beraten sein.


    Zum Sondervermögen:


    Ihre Aussage ist unlogisch. Natürlich sagen wir was der Spaß kosten soll, eben 100 Milliarden Euro. So viel Geld wolle wir zur Verfügung stellen, um unsere Bundeswehr zu modernisieren und das schnellstmöglich. So weit ich richtig gesehen habe nennt Ihre Partei nicht mal eine Gesamtsumme, sondern spricht nur von maximal 10 Mrd. Euro pro Einzelprojekt. Da weiß dann heute aber keiner, wie viel die Grünen faktisch für die Bundeswehr ausgeben würden. Man lässt die Wähler:innnen einfach im Dunkel und hoffet einfach, dass niemand nachfrage wird aber so läuft das nicht. Also wie viel würden die Grünen für die Bundeswehr ausgeben? Was sind sie bereit im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen und was ist mit den langfristigen Finanzierung, wie ist da Ihre Position? Dazu schweigt Ihre Partei nämlich ebenfalls.

  • Zur Vermögensabgabe: Der stehen Sie offen gegenüber, finden jedoch dann die Umsetzung utopisch? Das ist ein eklatanter Widerspruch. Aber das ist an ud für sich auch nicht weite schlimm. Die genaue Umsetzung wird dann im Gesetz niedergeschrieben. Eine solche Vermögensgabe wird vom Grundgesetz ausdrücklich ermöglicht. Um mal den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zu zitieren:


    "Die Vermögensabgabe wird im Grundgesetz (GG) in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich als Steuer aufgezählt.1 Eine Legaldefinition des Begriffs der Steuern enthält § 3 Abgabenordnung (AO). Dort heißt es „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“. Die Vermögensabgabe ist allerdings streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf."


    Nein, das ist kein eklatanter Widerspruch. Die Grundidee finde ich gut, aber mir ist keine Konzeption bekannt, die nicht utopisch wäre. Es ist so, dass der Inhalt des Artikel 106 I N 5 GG schon zur Zeit, als die Vermögenssteuer noch erhoben wurde, existiert hat. Die Strukturen zur genauen Bewertung der Vermögen wären wieder zu schaffen. Das Vermögen ist zu bewerten - und zwar sachgerecht und so, dass die Werte realitätsgerecht abgebildet werden. Das müsste dementsprechend den Finanzverwaltungen ermöglicht werden - wie wollen Sie das erreichen?


    Die Grünen sprechen, wenn ich Ihr Programm richtig gelesen habe, allein von einer Alkoholsteuer.

    Dann haben Sie das Programm sehr schlecht gelesen. Es werden noch weitere Steuerarten angesprochen - darunter u. a. die Grunderwerbsteuer.


    Realpolitik sieht anders aus.

    Na wie kommen Sie denn auf 310 Milliarden Euro (zwei Drittel des Ausgabenvolumens des Bundeshaushaltes) Erlös? Bin gespannt. Und es würden deutlich (!) mehr Menschen bewertet werden müssen als 0,7 %. Aber das nur eine Randnotiz.


    Zum Sondervermögen:


    Ihre Aussage ist unlogisch. Natürlich sagen wir was der Spaß kosten soll, eben 100 Milliarden Euro. So viel Geld wolle wir zur Verfügung stellen, um unsere Bundeswehr zu modernisieren und das schnellstmöglich. So weit ich richtig gesehen habe nennt Ihre Partei nicht mal eine Gesamtsumme, sondern spricht nur von maximal 10 Mrd. Euro pro Einzelprojekt. Da weiß dann heute aber keiner, wie viel die Grünen faktisch für die Bundeswehr ausgeben würden. Man lässt die Wähler:innnen einfach im Dunkel und hoffet einfach, dass niemand nachfrage wird aber so läuft das nicht. Also wie viel würden die Grünen für die Bundeswehr ausgeben? Was sind sie bereit im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen und was ist mit den langfristigen Finanzierung, wie ist da Ihre Position? Dazu schweigt Ihre Partei nämlich ebenfalls.

    Meine Aussage ist mitnichten unlogisch. Sie sagen, Sie wollen 100 Milliarden Euro ausgeben. Sie verhalten sich mit aber nicht zu der Frage, ob 100 Milliarden reichen werden - mehr oder weniger benötigt wird, um das zu erreichen, was Sie und Ihre Partei wollen. Und anstatt vielleicht mal den Blick auf das eigentliche Problem zu werden, wollen Sie nur mehr Geld drauf werfen. Wenn ein Staat den siebtgrößten Wehretat hat und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr angezweifelt wird, würde ich ganz vielleicht mal da ansetzen, anstatt vorher aus der Luft gegriffene Summen zu nennen.

  • Laut DIW könnten bei einer Vermögensabgabe für das reichste Prozent der Bevölkerung ein Aufkommen von mindestens 10 Milliarden Euro für jeden Prozentpunkt erzielt werden. Bei einem Abgabensatz von 10 Prozent wären dies also beispielsweise mindestens 100 Milliarden Euro, bei 20 Prozent entsprechend mindestens 200 Milliarden Euro und so weiter. Und da das Vermögen in der Corona-Krise und jetzt auch weiter stark angestiegen ist, natürlich zu Lasten der wirklich kleinen Einkommen, gehen wir hier von einem Potential von bis zu 300 Milliarden Euro aus. Natürlich nur einmalig aber es wäre ein gerechter Beitrag zur Finanzierung dieser Krise. Ich denke da sind wir bisher die einzige Partei, die sich Gedanken über die Finanzierung der aktuellen Krisen macht. Von Ihrer Partei hab ich dazu bisher leider noch keinen konstruktiven Finanzvorschlag vernommen.


    Weiterhin geht die Hans-Böckler-Stiftung in einem juristischen Gutachten von der Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe aus. Ich finde es ja sehr erstaunlich, wenn Politiker:innen in Deutschland immer nach Wegen suchen, warum man die ungerechte Vermögensverteilung in diesem Land nicht angehen kann. Statt einmal nach Wegen zu suchen, wie man sie angehen kann. Es ist besonders erstaunlich, wenn dieser Widerstand von vermeintlich linken Kräften kommt. Die eigentlich ein Interesse daran haben sollten, dass die soziale Schere in diesem Land nicht auseinanderbricht. Aber das nur ein Randnotiz.


    Zurück zum besagten Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung, aus dem ich gerne zitieren möchte und das ich für eine weitere Lektüre beifüge:


    Zitat

    " Durch die Erhebung einer Vermögensabgabe und/oder einer Vermögensteuer darf auch Vermögenssubstanz umverteilt werden. Ein Zugriff auf die Vermögenssubstanz durch die Vermögensteuer ist nach dem erwähnten obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts „unter besonderen Voraussetzungen, etwa in staatlichen Ausnahmelagen“ verfassungsgemäß. Unabhängig davon, dass das obiter dictum den Gesetzgeber nicht bindet und auch nicht begründet worden ist, ist davon auszugehen, dass auch Eingriffe in die Vermögenssubstanz nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu bemessen sind. Je größer ein Vermögen ist, desto größer ist die daraus erwachsende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und desto eher sind Eingriffe in die Vermögenssubstanz zulässig".


    Quelle: https://www.boeckler.de/pdf/pm_2012_08_17_wieland.pdf

  • Also - im Ziel sind wir uns, denke ich, mal einig - nämlich, dass Wohlhabende stärker zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben herangezogen werden. Ganz im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips.


    Das Problem bei der Vermögenssteuer ist die Bemessungsgrundlage. Damit diese bewertet werden kann, müssen entsprechende Strukturen geschaffen werden. Dergleichen ist aber vom ehemaligen Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91) für die Vermögenssteuer ausdrücklich gefordert worden und für eine Vermögensabgabe, die im Gegensatz zur Vermögenssteuer anlassbezogen ist, kann doch nichts anderes angenommen werden. Personalkosten, Bürokratiekosten werden hinzutreten und darauf sind Sie bislang mit keinem Wort eingegangen.


    Wie gesagt: das Ziel, Wohlhabende stärker zu besteuern, teilen wir. Ich halte es jedoch für sinnvoller, bestehende Strukturen zu nutzen. Während meiner Amtszeit als Bundesfinanzministerin habe ich etwa höhere Einkommensteuersätze für Wohlhabende auf den Weg gebracht: 49 Prozent für diejenigen, die vorher 45 Prozent gezahlt haben, und 56 Prozent für Einkommensmillionäre. Damit wird die drastische Anhebung des Grundfreibetrages während meiner Amtszeit teilweise gegenfinanziert. Was ich persönlich für sinnvoll erachten würde, wäre die Reaktivierung einer Form des Grundfreibetrages. Ausgaben, die nicht notwendig sind, wegkürzen. Ungerechte Steuerschlupflöcher - Share Deals in der Grunderwerbsteuer etwa, wie von uns gefordert.


    Und - nichts gegen entsprechende Steuersätze von 30 Prozent des Vermögens von Wohlhabenden, oder mehr: aber Steuerflucht ist eben auch noch ein Thema. Es wird sicher einige geben, die das hinnehmen werden, aber andere werden Vermögen in Steueroasen schaffen, um die Abgabe zu umgehen. Und ob dann in der Summe von 300 Milliarden (oder mehr) gesprochen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Dafür gilt es dann auch, entsprechende Vorkehrungen, etwa in Gestalt einer Mindeststeuer in Absprache mit anderen Nationen, zu treffen.

  • Kommunister Müll, das Ganze ist nichts als Diebstahl fremden Eigentums, von Typen die selbst nchts besitzen.

    Hier soll in typischer Manier der Linkslastigen, staatlich sanktionierter Raub begangen werden!

    Es wird absichtlich vergessen, dass ein Wohlhabender von Hause aus bereits eine höhere Steuerleistung erbring, als ein Habenichnts!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Kommunister Müll, das Ganze ist nichts als Diebstahl fremden Eigentums, von Typen die selbst nchts besitzen.

    Hier soll in typischer Manier der Linkslastigen, staatlich sanktionierter Raub begangen werden!

    Es wird absichtlich vergessen, dass ein Wohlhabender von Hause aus bereits eine höhere Steuerleistung erbring, als ein Habenichnts!

    Menschenverachtende Verfassungsfeinde haben in der Pressekonferenz der Sozialdemokratischen Partei nichts zu suchen. Daher bitte ich Sie die PK nun zu verlassen und Beiträge zu unterlassen.

  • Schwarzfahren entkriminalisieren


    Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ein. Etwa 50% der wegen Schwarzfahren Verurteilten stammen aus prekären sozialen Verhältnissen, etwa 20% haben gar kein Einkommen. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass der Betrag, der bei Hartz-IV für den Verkehr gedacht ist, oftmals nicht für ein Monatsticket in Städten reicht. Es betrifft also vor allem Personen, die keine Möglichkeit haben, ein Ticket zu kaufen. Logischerweise ist es ihnen dann auch nicht möglich entsprechende Geldstarfen zu zahlen, wodurch sie eine Ersatzstraftat erhalten. Das stellt nicht nur eine finanzielle Belastung für die Steuerzahler dar, sondern auch eine Belastung für die Justiz, bei der Schwarzfahren ein häufiges Verbrechen ist.


    Wenn ich das also richtig verstehe, wollen Sie - anstatt etwas gegen die grundsätzliche Problematik des zu teuren Tickets zu unternehmen - lieber Straftaten erlassen?

    Wenn das Erschleichen von Leistungen (Was übrigens kein Verbrechens - sondern ein Vergehenstatbestand ist) nicht mehr unter Strafe gestellt wird, wird in der Zukunft wohl niemand mehr ein Ticket kaufen. Ich könnte mir also vorstellen, dass einige Anbieter von Fern- und Nahverkehr dies anders sehen könnten.


    Das Erschleichen von Leistungen muss weiter ein Straftatbestand bleiben, der auch verfolgt wird. Es kann nicht sein, dass Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, keine Strafe mehr erfahren, nur weil der Staat es nicht hinbekommt, denen den Kauf eines Tickets zu ermöglichen.


    Der Fehler ist nicht im Strafgesetz, sondern in der mangelhaften Sozialpolitik für die Ärmeren der Gesellschaft.


    Andersherum könnte ich ich auch sagen: Ich kann mir kein Ticket erster Klasse für die Aida leisten, also fahre ich einfach ohne Ticket mit - gleiches Recht muss für alle gleich sein.