Also ich glaube, ohne es genau zu wissen, dass es nur eine Kostenfrage ist.
Nein, eben nicht. Es gibt den Grundsatz der Unabänderlichkeit des Namens, welcher verhindert, dass dieser willkürlich geändert wird. Nur in einigen, gut begründeten Ausnahmen ist dies möglich. Wie beispielsweise bei lächerlichen oder anstößigen Namen, Namen, welche in ihrer Schreibweise und/oder Aussprache außergewöhnliche Schwierigkeiten bereiten oder als Angehörige*r von namentlich bekannten Straftäter*innen, über die ausführlich medial berichtet wurde.